Betreff
Abschlussbericht zum Zuschussbudget 2005 Erziehende Hilfen
Vorlage
WP 04-09 SV 51/089
Aktenzeichen
III/51-Sch/Jg
Art
Mitteilungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

„Der Jugendhilfeausschuss nimmt den Abschlussbericht 2005 „Erziehende Hilfen“ zur     Kenntnis.“

 


Erläuterungen und Begründungen:

 

Der Jugendhilfeausschuss beschloss in der Sitzung vom 17.03.2005 den Kontrakt zum Zuschussbudget „Erziehende Hilfen“ 2005 für die Abteilung Soziale Dienste des Amtes für Jugend, Schule und Sport.

 

Die Verwaltung legt hiermit den Abschlussbericht über das Zuschussbudget zum Stichtag 31.12.2005 vor.

 

Für das abgelaufene Haushaltsjahr lassen sich fünf wesentliche Entwicklungslinien markieren:

  1. Konsequente Organisationsoptimierung durch die Umsetzung der Orga-Empfehlungen, die Neubesetzung der Abteilungsleiterstelle und die Entwicklung eines ressourcenorientierten Entscheidungsmodells
  2. Kostenreduktion und gleichzeitig Weiterentwicklung der Zusammenarbeit mit den freien Jugendhilfeanbietern durch Abschluss von insgesamt vier neuen Leistungskontrakten in den Bereichen der ambulanten und teilstationären Hilfen zur Erziehung mit bewährten Jugendhilfeträgern. 
  3. Weitere Verbesserung der Kooperation mit anderen städtischen Abteilungen durch konsequentes Schnittstellenmanagement
  4. Neue Entwicklungen im Bereich der Hilfen für seelisch behinderte junge Menschen nach §35a. Während bei den ambulanten Hilfen bei Dyskalkulie und Legasthenie nach dem Inkraftreten des Kinder- und Jugendhilfeweiterentwicklungsgesetztes ein Rückgang der Fallzahlen zu erwarten ist, musste in 2005 der erste Fall eines über 21jährigen, der sich im betreuten Wohnen befindet, vom Amt für Jugend, Schule und Sport übernommen werden. Ein weiterer, äußerst kostenintensiver Fall eines jungen Mannes mit Autismus wird zurzeit noch restriktiv geprüft, allerdings ist nach jetzigem Sachstand davon auszugehen, das auch dieser Fall, auf der Grundlage der aktuellen Gesetzeslage bis zum 27 Lebensjahr in der Zuständigkeit des Amtes für Jugend, Schule und Sport bleiben wird. Dieses würde bedeuten, dass ausgehend von den jetzigen Kosten, der Fall bis zum Erreichen des 27. Lebensjahr das Budget mit insgesamt über 800.000€ belasten würde.
  5. Durch das Kinder- und Jugendhilfeweiterentwicklungsgesetz (KICK), das zum 01.10.05 in Kraft trat, wurden die Verfahrensstandards für die Überprüfung von Kindeswohlgefährdungen gesetzlich umfassend definiert und die Kriterien für Hilfen nach §35a SGB VIII konkretisiert. Die gesetzlichen Veränderungen bedingen einen hohen Personaleinsatz bei der Überprüfung von Kindeswohlgefährdungen (Überprüfung zwingend durch zwei Fachkräfte, kollegiale Beratung, Einschaltung von Leitung, Kinderschutzbogen)

6.      Der vereinbarte Zuschussbedarf für 2005 in Höhe von 3.820.363 € konnte auch 2005, durch ein engmaschiges Controlling, effektive niederschwellige Betreuungsangebote und eine stringente Effizienzorientierung in der Hilfegewährung eingehalten werden. Durch die Kombination aus außergewöhnlicher Faktoren (u.a. Personalkosteneinsparungen durch nicht besetzte Leitungsstelle und längerfristige Erkrankung einer Mitarbeiterin, Mehreinnahmen und Minderausgaben durch günstige Entwicklungen im Bereich der Kostenerstattung) und realisierten Einsparpotentialen im Rahmen der neuen Leistungskontrakte wurde der Zuschussbedarf sogar um 414.937,38€ unterschritten. Hiervon werden 85.000€ als Budgetübertrag in das Jahr 2006 übernommen. Davon 35.000€ für einen neuen Kostenerstattungsfall (Familie mit vier außerfamiliär untergebrachten Kindern), der ab Sommer 2005 rückwirkend vom Amt für Jugend, Schule und Sport übernommen werden muss

 

 

Insgesamt konnte das Budget in 2005 erfolgreich bewirtschaftet werden. Mit der Zielsetzung diese Entwicklung auch in 2006 fortzusetzen, wurde der Zuschussbedarf für das 2006 um 106.943€ gegenüber 2005 reduziert. Hierbei sind weitere Fälle im Bereich des §35a nicht eingeplant, da der Umfang zurzeit nicht ausreichend konkret einschätzbar ist. Hinzu kommen die in Vergangenheit immer wieder genannten nicht steuerbaren Risikofaktoren durch Umzüge von Sorgeberechtigten (wie der neue Kostenerstattungsfall einer Familie mit 4 Kindern) und einer Häufung nicht abwendbarer Unterbringungen (wie die Unterbringung

 

 

von 3 Kindern zum Jahreswechsel wegen fortgesetzten innerfamiliären Mißbrauchs und Vernachlässigung der Fürsorgepflicht durch die Eltern). 

 

 

 

 

Günter Scheib

 


 

 

Finanzielle Auswirkungen

Ja

 

Haushaltstelle:

                                              

Bezeichnung:

 

Kosten                                    

Das Budget „Erziehende Hilfen“ ist in 2005 eingehalten worden

Folgekosten                             

vorgesehen im

 

siehe Anlage

Haushaltsjahr

 

 

Mittel stehen zur Verfügung

Finanzierung:    

Sichtvermerk Kämmerer