Beschlussvorschlag:
Beschlussfassung wird anheim gestellt.
Erläuterungen und Begründungen:
Am 11.12.2008 hat Herr Bürgermeister Scheib dem Rechnungsprüfungsamt den Auftrag zu einer Prüfung zum Thema „Nachmalige Herstellung der Hoffeldstraße“ erteilt. Insbesondere sollten die durch die Verwaltung und die Interessengemeinschaft der Anwohner in Auftrag gegebenen Gutachten sowie die aus den jeweiligen Gutachten von der Interessengemeinschaft und der Verwaltung gezogenen Schlussfolgerungen auf Irrtümer bzw. vorsätzliche Unrichtigkeiten geprüft werden. Da Herr Bgm. Scheib bei der Auftragserteilung ausdrücklich Wert darauf gelegt hat, dass die Prüfung von einem „externen“ Prüfer durchgeführt werden solle, hat der Leiter des Hildener RPAes das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Monheim am Rhein mit der Durchführung der Prüfung (im Rahmen des bestehenden Rahmenvertrages) beauftragt.
Das RPA Hilden hat dann die für die Prüfung erforderlichen Unterlagen (Schreiben, Vermerke, Planungsunterlagen, Gutachten, Sitzungsvorlagen und -protokolle zusammengestellt dem Leiter des Rechnungsprüfungsamtes der Stadt Monheim am Rhein, Herrn Mittmann, übergeben.[1]
In dem Auftrag des RPA Hilden an des Rechnungsprüfungsamt der Stadt Monheim am Rhein hat der Leiter des Rechnungsprüfungsamtes Hilden, Herr Witek, folgende Erläuterungen gegeben:
„Die Stadt Hilden beabsichtigt, die Hoffeldstraße in drei Abschnitten
durch jeweils unterschiedliche Maßnahmen, dabei jedoch insgesamt nachmalig
herzustellen. Bereits seit einiger Zeit und noch vor einem endgültigen
Beschluss über die § 14-Unterlagen hatte sich aus den Anliegern der
Hoffeldstraße eine Interessengemeinschaft gebildet, die das Ziel verfolgte und
verfolgt, entweder eine Umlegung der Kosten ganz zu verhindern, oder, wenn das
nicht erfolgreich sein sollte, die umlegungsfähigen Kosten so gering wie
möglich zu halten.
Im Wege der Vorüberlegungen und -planungen haben sowohl die Stadt Hilden
als auch die Interessengemeinschaft die Bodenbeschaffenheit und den bisherigen
Aufbau der Hoffeldstraße gutachtlich prüfen lassen. Gleichzeitig gab es eine
Reihe von Gesprächen zwischen Vertretern der Verwaltung und der
Interessengemeinschaft, bei denen die Planungen und Gutachten vorgestellt und
diskutiert wurden, wobei allerdings keine übergreifende Einigung erzielt werden
konnte. Sowohl der Inhalt als auch die Ergebnisse der Gutachten und der
genannten Gespräche sind in mehrere Sitzungsvorlagen eingeflossen und dort zum
Teil ausführlich wiedergegeben worden. Diese Sitzungsvorlagen wiederum wurden
grundsätzlich auch der Interessengemeinschaft überlassen.
Zuletzt sah sich der zuständige Stadtentwicklungsausschuss der Stadt
Hilden nach anfänglich um die Jahreswende 2007/2008 noch befürwortender
Beschlusslage im Herbst und Winter 2008 nicht (mehr) in der Lage, eine
Entscheidung über die Maßnahme zu treffen. Zwischenzeitlich waren die Positionen
der Verwaltung und der Interessengemeinschaft so divergierend, dass Herr Bürgermeister
Scheib mir[2] am 11.12.2008 zunächst den Auftrag
erteilte, die Gutachten der Stadt und der Interessengemeinschaft auf Irrtümer oder
Unrichtigkeiten zu prüfen. Herr Bürgermeister Scheib legte bei diesem Auftrag
ausdrücklich Wert darauf, dass die Prüfung von einem externen Prüfer oder
Rechnungsprüfungsamt durchgeführt werden könne.
Da der hiesige technische Prüfer Herr Spielmann und ich[3] bei der Zusammenstellung der Unterlagen
während einer ersten Durchsicht der Gutachten und Teilgutachten feststellten,
dass die Gutachten einerseits nicht wesentlich voneinander abwichen und
andererseits für die Entscheidung wesentliche Gesichtspunkte dort gar nicht
gutachtlich betrachtet sind, hat Herr Bürgermeister Scheib noch in der Woche
nach dem 11.12.2008 seinen Prüfauftrag dahingehend erweitert, alle „aktenkundigen,
diesbezüglichen Aussagen“ der Interessengemeinschaft und der Stadt daraufhin zu
überprüfen, ob sie einerseits nachvollziehbar sind bzw. andererseits Irrtümer oder
vorsätzliche Unrichtigkeiten beinhalteten.
Insbesondere sollte(n)
1. die
Inhalte der Gutachten kurz dargestellt, ihre Übereinstimmungen und Widersprüche
(falls vorhanden) kurz untersucht werden, wobei besondere Aufmerksamkeit dem
Thema „Frostsicherheit des Unterbaus“ gewidmet werden sollte,
2. die
Schlussfolgerungen der Verwaltung und die der Interessengemeinschaft sowie
deren jeweiliger Gutachter dargestellt und auf Plausibilität untersucht werden,
3. soweit
möglich erklärt werden, wie die unterschiedlichen Zahlen zur Höhe der möglichen
Kosteneinsparungen hergeleitet werden können, dabei sollte auch die Aufstellung
des Amtes 66 mit einem Einsparungsbetrag von 81.000 € auf Plausibilität
überprüft werden.
4. die
Nachvollziehbarkeit und Vertretbarkeit der Entscheidung der Verwaltung zur
technischen Durchführung (Verzicht auf eine komplett neue Frostschutzschicht,
Einbau von etwa 10 cm neuem Material) untersucht werden. Hierbei ist
insbesondere von Interesse, ob die Aussagen der Verwaltung zur
Risikoeinschätzung bezüglich Haltbarkeit und Gewährleistung nachvollzogen
werden können. Außerdem wäre eine Beurteilung dazu interessant, ob die
Vorschläge des Büros „Beratende Geowissenschaftler“ (Gutachter der Interessengemeinschaft)
ebenfalls umsetzbar oder vielleicht sogar noch kostengünstiger wären.“
Der Prüfungsbericht des Rechnungsprüfungsamtes der Stadt Monheim am Rhein ist dieser Sitzungsvorlage beigefügt. Die Herren Mittmann und Jurek aus Monheim am Rhein werden in der Sitzung des Ausschusses für Fragen zur Verfügung stehen.
Bezüglich eines Beschlusses zu dieser Sitzungsvorlage hat der Rechnungsprüfungsausschuss unter anderem die folgenden Möglichkeiten:
Der Rechnungsprüfungsausschuss kann
- sich den Prüfungsbericht des Rechnungsprüfungsamtes der Stadt Monheim am Rhein als extern beauftragte Prüfungsinstitution zu eigen machen,
oder
- den Prüfungsbericht zur Kenntnis nehmen (ggfls. zustimmend/ablehnend/neutral),
bevor der Rat nach weiterer Vorberatung im Stadtentwicklungsausschuss den Bericht berät.
gez. Günter Scheib