Betreff
Prüfungsbericht "Hoffeldstraße"
Vorlage
WP 04-09 SV 14/051
Aktenzeichen
I/10-Wit
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Beschlussfassung wird anheim gestellt.

 


 

Erläuterungen und Begründungen:

 

Am 11.12.2008 hat Herr Bürgermeister Scheib dem Rechnungsprüfungsamt den Auftrag zu einer Prüfung zum Thema „Nachmalige Herstellung der Hoffeldstraße“ erteilt. Insbesondere sollten die durch die Verwaltung und die Interessengemeinschaft der Anwohner in Auftrag gegebenen Gutachten sowie die aus den jeweiligen Gutachten von der Interessengemeinschaft und der Verwaltung gezogenen Schlussfolgerungen auf Irrtümer bzw. vorsätzliche Unrichtigkeiten geprüft werden. Da Herr Bgm. Scheib bei der Auftragserteilung ausdrücklich Wert darauf gelegt hat, dass die Prüfung von einem „externen“ Prüfer durchgeführt werden solle, hat der Leiter des Hildener RPAes das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Monheim am Rhein mit der Durchführung der Prüfung (im Rahmen des bestehenden Rahmenvertrages) beauftragt.

 

Das RPA Hilden hat dann die für die Prüfung erforderlichen Unterlagen (Schreiben, Vermerke, Planungsunterlagen, Gutachten, Sitzungsvorlagen und -protokolle zusammengestellt dem Leiter des Rechnungsprüfungsamtes der Stadt Monheim am Rhein, Herrn Mittmann, übergeben.[1]

 

In dem Auftrag des RPA Hilden an des Rechnungsprüfungsamt der Stadt Monheim am Rhein hat der Leiter des Rechnungsprüfungsamtes Hilden, Herr Witek, folgende Erläuterungen gegeben:

 

„Die Stadt Hilden beabsichtigt, die Hoffeldstraße in drei Abschnitten durch jeweils unterschiedliche Maßnahmen, dabei jedoch insgesamt nachmalig herzustellen. Bereits seit einiger Zeit und noch vor einem endgültigen Beschluss über die § 14-Unterlagen hatte sich aus den Anliegern der Hoffeldstraße eine Interessengemeinschaft gebildet, die das Ziel verfolgte und verfolgt, entweder eine Umlegung der Kosten ganz zu verhindern, oder, wenn das nicht erfolgreich sein sollte, die umlegungsfähigen Kosten so gering wie möglich zu halten.

 

Im Wege der Vorüberlegungen und -planungen haben sowohl die Stadt Hilden als auch die Interessengemeinschaft die Bodenbeschaffenheit und den bisherigen Aufbau der Hoffeldstraße gutachtlich prüfen lassen. Gleichzeitig gab es eine Reihe von Gesprächen zwischen Vertretern der Verwaltung und der Interessengemeinschaft, bei denen die Planungen und Gutachten vorgestellt und diskutiert wurden, wobei allerdings keine übergreifende Einigung erzielt werden konnte. Sowohl der Inhalt als auch die Ergebnisse der Gutachten und der genannten Gespräche sind in mehrere Sitzungsvorlagen eingeflossen und dort zum Teil ausführlich wiedergegeben worden. Diese Sitzungsvorlagen wiederum wurden grundsätzlich auch der Interessengemeinschaft überlassen.

 

Zuletzt sah sich der zuständige Stadtentwicklungsausschuss der Stadt Hilden nach anfänglich um die Jahreswende 2007/2008 noch befürwortender Beschlusslage im Herbst und Winter 2008 nicht (mehr) in der Lage, eine Entscheidung über die Maßnahme zu treffen. Zwischenzeitlich waren die Positionen der Verwaltung und der Interessengemeinschaft so divergierend, dass Herr Bürgermeister Scheib mir[2] am 11.12.2008 zunächst den Auftrag erteilte, die Gutachten der Stadt und der Interessengemeinschaft auf Irrtümer oder Unrichtigkeiten zu prüfen. Herr Bürgermeister Scheib legte bei diesem Auftrag ausdrücklich Wert darauf, dass die Prüfung von einem externen Prüfer oder Rechnungsprüfungsamt durchgeführt werden könne.

 

Da der hiesige technische Prüfer Herr Spielmann und ich[3] bei der Zusammenstellung der Unterlagen während einer ersten Durchsicht der Gutachten und Teilgutachten feststellten, dass die Gutachten einerseits nicht wesentlich voneinander abwichen und andererseits für die Entscheidung wesentliche Gesichtspunkte dort gar nicht gutachtlich betrachtet sind, hat Herr Bürgermeister Scheib noch in der Woche nach dem 11.12.2008 seinen Prüfauftrag dahingehend erweitert, alle „aktenkundigen, diesbezüglichen Aussagen“ der Interessengemeinschaft und der Stadt daraufhin zu überprüfen, ob sie einerseits nachvollziehbar sind bzw. andererseits Irrtümer oder vorsätzliche Unrichtigkeiten beinhalteten.

 

Insbesondere sollte(n)

 

1.   die Inhalte der Gutachten kurz dargestellt, ihre Übereinstimmungen und Widersprüche (falls vorhanden) kurz untersucht werden, wobei besondere Aufmerksamkeit dem Thema „Frostsicherheit des Unterbaus“ gewidmet werden sollte,

 

2.   die Schlussfolgerungen der Verwaltung und die der Interessengemeinschaft sowie deren jeweiliger Gutachter dargestellt und auf Plausibilität untersucht werden,

 

3.   soweit möglich erklärt werden, wie die unterschiedlichen Zahlen zur Höhe der möglichen Kosteneinsparungen hergeleitet werden können, dabei sollte auch die Aufstellung des Amtes 66 mit einem Einsparungsbetrag von 81.000 € auf Plausibilität überprüft werden.

 

4.   die Nachvollziehbarkeit und Vertretbarkeit der Entscheidung der Verwaltung zur technischen Durchführung (Verzicht auf eine komplett neue Frostschutzschicht, Einbau von etwa 10 cm neuem Material) untersucht werden. Hierbei ist insbesondere von Interesse, ob die Aussagen der Verwaltung zur Risikoeinschätzung bezüglich Haltbarkeit und Gewährleistung nachvollzogen werden können. Außerdem wäre eine Beurteilung dazu interessant, ob die Vorschläge des Büros „Beratende Geowissenschaftler“ (Gutachter der Interessengemeinschaft) ebenfalls umsetzbar oder vielleicht sogar noch kostengünstiger wären.“

 

Der Prüfungsbericht des Rechnungsprüfungsamtes der Stadt Monheim am Rhein ist dieser Sitzungsvorlage beigefügt. Die Herren Mittmann und Jurek aus Monheim am Rhein werden in der Sitzung des Ausschusses für Fragen zur Verfügung stehen.

 

Bezüglich eines Beschlusses zu dieser Sitzungsvorlage hat der Rechnungsprüfungsausschuss unter anderem die folgenden Möglichkeiten:

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss kann

 

  • sich den Prüfungsbericht des Rechnungsprüfungsamtes der Stadt Monheim am Rhein als extern beauftragte Prüfungsinstitution zu eigen machen,

 

oder

 

  • den Prüfungsbericht zur Kenntnis nehmen (ggfls. zustimmend/ablehnend/neutral),

 

bevor der Rat nach weiterer Vorberatung im Stadtentwicklungsausschuss den Bericht berät.

 

 

 

 

 

gez. Günter Scheib



[1] Der Leiter des Rechnungsprüfungsamtes der Stadt Monheim am Rhein, Herr Mittmann, ist weder verwandt noch verschwägert mit dem Leiter des hiesigen Tiefbauamtes.

[2] dem RPA Hilden

[3] der RPA-Leiter Herr Witek