Beschlussvorschlag:
„Der Jugendhilfeausschuss beschließt:
1. Der
Bericht der Verwaltung zu den Jahresabschlüssen 2003 und 2004 des Abenteuerspielplatzes
der Freizeitgemeinschaft für
Behinderte und Nichtbehinderte e.V. wird zur Kenntnis genom- men.
2. Auf der Grundlage des vorgelegten
Wirtschaftsplanes wird der Freizeitgemeinschaft im Jahr 2005 ein Zuschuss in
Höhe von 242.200 € zum Betrieb des Abenteuerspielplatzes gewährt.
3. Die
Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage des vorgelegten Berichtes eine Änderung
und Anpassung des Kontraktes zu
erarbeiten und in der nächsten Sitzung des JHA zur Berat- tung und Beschlussfassung vorzulegen
In Vertretung:
Horst Thiele
1. Beigeordneter
Erläuterungen und Begründungen:
Mit der
Freizeitgemeinschaft Behinderte und Nichtbehinderte e.V. wurde 1999 eine
Vereinbarung zur Unterhaltung und zum Betrieb des Abenteuerspielplatzes an der
Richard-Wagner-Straße beschlossen. Sie trat am 01.01.2000 in Kraft und ersetzte
die bereits am 01.03.1986 geschlossene Vereinbarung.
Die laufende Vereinbarung geht u.a. von einer
Öffnungszeit von 28 Wochenstunden aus, die derzeit während der Woche von
montags bis freitags angeboten wird. Vertraglich ist weiter vereinbart, dass
der Verein alle gegebenen Möglichkeiten zur Bestreitung der laufenden Sach- und
Personalkosten ausschöpft und sich über dies bemüht, Spenden und Zuwendungen
von Personen und Institutionen zu erhalten. Die Stadt Hilden gewährt einen
jährlichen Zuschuss, der im Jahr 1999 341.600 DM betrug. Vertraglich wurde
vereinbart, dass die jährlichen Tarifsteigerungen im Personalkostenbereich
zusätzlich zur Verfügung gestellt werden. Im Jahr 2003 wurde dadurch ein städtischer
Zuschuss in Höhe von 178.849,86 € gezahlt.
Der Verein ist verpflichtet, bis zum 01.04.
eines jeden Jahres eine Abrechnung der Einnahmen und Ausgaben des Vorjahres und
eine jährliche Berichterstattung über die erbrachten Leistungen vorzulegen.
Der Jahresbericht und der Jahresabschluss für
das Jahr 2003 wurden am 24.05.2004 vorgelegt. Der vorläufige Jahresabschluss
2004 wurde am 23.03.2005 präsentiert. Die Berichterstattung über das Jahr 2004
steht noch aus.
Während die Abschlüsse für die Jahre 2000 und
2001 Überschüsse auswiesen und das Jahr 2002 mit einem geringen Defizit
abschloss, weist die Jahresrechnung für das Jahr 2003 einen erheblichen
Fehlbetrag in Höhe von 26.023,78 € aus. Auch der Jahresabschluss 2004 enthält
ein Defizit in Höhe von 3.858,51 €, so dass für den Verein insgesamt eine
Unterdeckung von 29.882,29 € verbleibt.
Die Jahresabschlüsse
2003 und 2004 als auch der Jahresbericht 2003 sind als Anlage beigefügt.
Die Freizeitgemeinschaft begründet diese
Defizite durch die Einstellung einer Hilfskraft, deren angedachte
Refinanzierung durch andere Stellen letztlich nicht verwirklicht werden konnte.
Des Weiteren wurden zusätzliche Honorarkräfte beschäftigt. Eine Absprache und
Abstimmung mit der Stadt Hilden erfolgte nicht. In mehreren Gesprächen mit dem
Vorstand wurden die aktuellen und zukünftig notwendigen Ausgaben für den
Betrieb des Abenteuerspielplatzes ermittelt und auch unter Berücksichtigung der
Unterhaltungs- und Mietkosten für das Spielehaus neu aufgestellt. Sie sind in
den Wirtschaftsplan 2005 eingearbeitet worden. Dieser ist mit Schreiben vom
25.02.2005 von der Freizeitgemeinschaft vorgelegt worden. Er geht von einem
Zuschuss der Stadt Hilden in Höhe von 242.200 € aus. Dieser Betrag ist im
Rahmen der Haushaltsplanberatungen dem Jugendhilfeausschuss vorgestellt und im
beschlossenen Haushaltsplan so aufgenommen worden. Diese Zuschusshöhe lässt
eine Personalausstattung von zwei vollzeitbeschäftigten und zwei teilzeitbeschäftigten
Sozialarbeitern und Sozialarbeiterinnen und eine temporäre Anstellung von Aushilfen
und Vertretungskräften zu. Der Stellenplan und die Personalkostenberechnung
sind ebenfalls als Anlage beigefügt. Des Weiteren ist in dem Wirtschaftsplan
die Mietzahlung an die Stadt Hilden in Höhe von 39.200,00 € integriert. Alle
anderen Kostenfaktoren wie Gebäudeunterhaltungskosten, Materialien etc. wurden
einvernehmlich mit der Freizeitgemeinschaft angepasst und aktualisiert. Die
Zuschusshöhe von 242.200,00 € für das Jahr 2005 könnte somit die Grundlage für
eine Änderung des Kontraktes und die sich daraus ergebende weitere Laufzeit
sein. Vorgesehen ist auch, eine Anpassungsklausel zu wählen, die sich – wie bei
den anderen Kontrakten – an dem Verbraucherpreisindex orientiert. Der
veränderte Kontrakt soll in der nächsten Sitzung des Jugendhilfeausschusses zur
abschließenden Beratung und Beschlussfassung vorgelegt werden. Bis dahin soll
eine Abgrenzung und konkrete Festlegung der Verwaltungstätigkeiten erfolgen,
die jetzt noch im Rahmen des Budgets des Abenteuerspielplatzes mit einer
15-Wochenstunden-Kraft abgedeckt werden. Hier werden jedoch auch
Dienstleistungen für andere Bereiche der Freizeitgemeinschaft erbracht. Im Rahmen
der laufenden Untersuchung des Rechnungsprüfungsamtes soll diese Abgrenzung
konkretisiert werden. Des Weiteren gibt es unterschiedliche Auffassungen über
die Gestaltung der Öffnungszeit. Die Verwaltung hatte vorgeschlagen, eine
Öffnungszeit auch am Samstag anzubieten, da sich dies bei einem
Abenteuerspielplatz in Düsseldorf sehr bewährt hatte. Zum Ausgleich könnte man
die Öffnungszeiten während der Woche etwas reduzieren und erst nach Schulende
den Abenteuerspielplatz öffnen. Dadurch würde eine kostenneutrale Lösung gelingen.
Der Vorstand der Freizeitgemeinschaft hat jedoch mitgeteilt, dass das bisherige
Betreuungsangebot unter der Woche nicht reduziert werden soll, so dass
zusätzliche Öffnungszeiten am Samstag auch zusätzliche Personalkosten
beanspruchen würden. Diesen Punkt gilt es noch auszuverhandeln, um eine
einvernehmliche Regelung im Kontraktentwurf Ende diesen Jahres zu präsentieren.
Im Zuge der bisherigen Verhandlungen ist der
Freizeitgemeinschaft seitens der Verwaltung auch das Angebot gemacht worden,
über eine Übergabe des Abenteuerspielplatzes an die Stadt nachzudenken. Hier
könnten sich aufgrund der Nähe zum Jugendzentrum AREA 51 und der Einbindung in
die Abteilung Jugendförderung durchaus positive Synergieeffekte im Bereich der
Vertretungsfälle, der Tierbetreuung am Wochenende und der Verwaltungsaufgaben
ergeben, die zweifellos auch bei einer angestrebten Beibehaltung der jetzigen
Personalausstattung im Betreuerbereich zu Kosteneinsparungen führen könnten. Im
Vergleich mit den Abenteuerspielplätzen in der näheren und weiteren Umgebung
ist die Personalausstattung in Hilden sehr gut. In der Regel wird die
Personalausstattung der anderen Abenteuerspielplätze durch zwei Vollzeitstellen
bestimmt, während in Hilden drei Vollzeitstellen zuzüglich einer
Verwaltungskraft vorhanden sind. Die Freizeitgemeinschaft möchte jedoch den
Abenteuerspielplatz weiterhin in eigener Verantwortung betreiben, so dass wie
bereits beschrieben, eine Änderung des Kontraktes als Grundlage für die weitere
Arbeit am Ende des Jahres zur Beschlussfassung vorgelegt werden wird.
Zur Abdeckung der aufgelaufenen Fehlbeträge
im Bereich des Abenteuerspielplatzes in Höhe von 29.882,29 € soll ein Teil des
Überschusses der Freizeitgemeinschaft aus dem Behindertenbereich in Höhe von
51.248,93 € verwandt werden. Dies entspricht dem Vorschlag des Vereins. Diese
Entscheidung wird im Rahmen der Beratung des Wirtschaftsplanes und der
Jahresabschlüsse der Freizeitgemeinschaft im Ausschuss für Schule, Sport und
Soziales und im Haupt- und Finanzausschuss getroffen werden. Mit einem solchen
Ausgleich könnte ein Neuanfang auf der Grundlage des Wirtschaftsplanes 2005 und
der daraus zu entwickelnden Änderung des Kontraktes gelingen, der auch in den
nächsten Jahren die Unterhaltung eines attraktiven Abenteuerspielplatzes in Hilden
sicherstellen würde.
In Vertretung:
Horst Thiele
1. Beigeordneter
Finanzielle
Auswirkungen |
Ja |
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Haushaltstelle: Ist im Haushalt 2005 enthalten |
Bezeichnung: |
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Kosten Folgekosten |
vorgesehen im |
Haushaltsjahr |
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Mittel stehen zur
Verfügung |
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Finanzierung: |
Sichtvermerk
Kämmerer |
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