Betreff
Jahresabschlüsse 2003 und 2004 und Wirtschaftsplan 2005 zum Abenteuer-spielplatz der Freizeitgemeinschaft für Behinderte und Nichtbehinderte e.V.
Vorlage
WP 04-09 SV 51/045
Aktenzeichen
III/51 Panke
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

„Der Jugendhilfeausschuss beschließt:

 

1.    Der Bericht der Verwaltung zu den Jahresabschlüssen 2003 und 2004 des Abenteuerspielplatzes        der Freizeitgemeinschaft für Behinderte und Nichtbehinderte e.V. wird zur Kenntnis genom-       men.

 

2.    Auf der Grundlage des vorgelegten Wirtschaftsplanes wird der Freizeitgemeinschaft im Jahr 2005 ein Zuschuss in Höhe von 242.200 € zum Betrieb des Abenteuerspielplatzes gewährt.

 

3.    Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage des vorgelegten Berichtes eine Änderung     und Anpassung des Kontraktes zu erarbeiten und in der nächsten Sitzung des JHA zur Berat-       tung und Beschlussfassung vorzulegen

 

 

In Vertretung:

 

 

 

Horst Thiele

1. Beigeordneter

 

 


 

Erläuterungen und Begründungen:

 

Mit der Freizeitgemeinschaft Behinderte und Nichtbehinderte e.V. wurde 1999 eine Vereinbarung zur Unterhaltung und zum Betrieb des Abenteuerspielplatzes an der Richard-Wagner-Straße beschlossen. Sie trat am 01.01.2000 in Kraft und ersetzte die bereits am 01.03.1986 geschlossene Vereinbarung.

 

Die laufende Vereinbarung geht u.a. von einer Öffnungszeit von 28 Wochenstunden aus, die derzeit während der Woche von montags bis freitags angeboten wird. Vertraglich ist weiter vereinbart, dass der Verein alle gegebenen Möglichkeiten zur Bestreitung der laufenden Sach- und Personalkosten ausschöpft und sich über dies bemüht, Spenden und Zuwendungen von Personen und Institutionen zu erhalten. Die Stadt Hilden gewährt einen jährlichen Zuschuss, der im Jahr 1999 341.600 DM betrug. Vertraglich wurde vereinbart, dass die jährlichen Tarifsteigerungen im Personalkostenbereich zusätzlich zur Verfügung gestellt werden. Im Jahr 2003 wurde dadurch ein städtischer Zuschuss in Höhe von 178.849,86 € gezahlt.

 

Der Verein ist verpflichtet, bis zum 01.04. eines jeden Jahres eine Abrechnung der Einnahmen und Ausgaben des Vorjahres und eine jährliche Berichterstattung über die erbrachten Leistungen vorzulegen.

 

Der Jahresbericht und der Jahresabschluss für das Jahr 2003 wurden am 24.05.2004 vorgelegt. Der vorläufige Jahresabschluss 2004 wurde am 23.03.2005 präsentiert. Die Berichterstattung über das Jahr 2004 steht noch aus.

 

Während die Abschlüsse für die Jahre 2000 und 2001 Überschüsse auswiesen und das Jahr 2002 mit einem geringen Defizit abschloss, weist die Jahresrechnung für das Jahr 2003 einen erheblichen Fehlbetrag in Höhe von 26.023,78 € aus. Auch der Jahresabschluss 2004 enthält ein Defizit in Höhe von 3.858,51 €, so dass für den Verein insgesamt eine Unterdeckung von 29.882,29 € verbleibt.

 

Die Jahresabschlüsse 2003 und 2004 als auch der Jahresbericht 2003 sind als Anlage beigefügt.

 

Die Freizeitgemeinschaft begründet diese Defizite durch die Einstellung einer Hilfskraft, deren angedachte Refinanzierung durch andere Stellen letztlich nicht verwirklicht werden konnte. Des Weiteren wurden zusätzliche Honorarkräfte beschäftigt. Eine Absprache und Abstimmung mit der Stadt Hilden erfolgte nicht. In mehreren Gesprächen mit dem Vorstand wurden die aktuellen und zukünftig notwendigen Ausgaben für den Betrieb des Abenteuerspielplatzes ermittelt und auch unter Berücksichtigung der Unterhaltungs- und Mietkosten für das Spielehaus neu aufgestellt. Sie sind in den Wirtschaftsplan 2005 eingearbeitet worden. Dieser ist mit Schreiben vom 25.02.2005 von der Freizeitgemeinschaft vorgelegt worden. Er geht von einem Zuschuss der Stadt Hilden in Höhe von 242.200 € aus. Dieser Betrag ist im Rahmen der Haushaltsplanberatungen dem Jugendhilfeausschuss vorgestellt und im beschlossenen Haushaltsplan so aufgenommen worden. Diese Zuschusshöhe lässt eine Personalausstattung von zwei vollzeitbeschäftigten und zwei teilzeitbeschäftigten Sozialarbeitern und Sozialarbeiterinnen und eine temporäre Anstellung von Aushilfen und Vertretungskräften zu. Der Stellenplan und die Personalkostenberechnung sind ebenfalls als Anlage beigefügt. Des Weiteren ist in dem Wirtschaftsplan die Mietzahlung an die Stadt Hilden in Höhe von 39.200,00 € integriert. Alle anderen Kostenfaktoren wie Gebäudeunterhaltungskosten, Materialien etc. wurden einvernehmlich mit der Freizeitgemeinschaft angepasst und aktualisiert. Die Zuschusshöhe von 242.200,00 € für das Jahr 2005 könnte somit die Grundlage für eine Änderung des Kontraktes und die sich daraus ergebende weitere Laufzeit sein. Vorgesehen ist auch, eine Anpassungsklausel zu wählen, die sich – wie bei den anderen Kontrakten – an dem Verbraucherpreisindex orientiert. Der veränderte Kontrakt soll in der nächsten Sitzung des Jugendhilfeausschusses zur abschließenden Beratung und Beschlussfassung vorgelegt werden. Bis dahin soll eine Abgrenzung und konkrete Festlegung der Verwaltungstätigkeiten erfolgen, die jetzt noch im Rahmen des Budgets des Abenteuerspielplatzes mit einer 15-Wochenstunden-Kraft abgedeckt werden. Hier werden jedoch auch Dienstleistungen für andere Bereiche der Freizeitgemeinschaft erbracht. Im Rahmen der laufenden Untersuchung des Rechnungsprüfungsamtes soll diese Abgrenzung konkretisiert werden. Des Weiteren gibt es unterschiedliche Auffassungen über die Gestaltung der Öffnungszeit. Die Verwaltung hatte vorgeschlagen, eine Öffnungszeit auch am Samstag anzubieten, da sich dies bei einem Abenteuerspielplatz in Düsseldorf sehr bewährt hatte. Zum Ausgleich könnte man die Öffnungszeiten während der Woche etwas reduzieren und erst nach Schulende den Abenteuerspielplatz öffnen. Dadurch würde eine kostenneutrale Lösung gelingen. Der Vorstand der Freizeitgemeinschaft hat jedoch mitgeteilt, dass das bisherige Betreuungsangebot unter der Woche nicht reduziert werden soll, so dass zusätzliche Öffnungszeiten am Samstag auch zusätzliche Personalkosten beanspruchen würden. Diesen Punkt gilt es noch auszuverhandeln, um eine einvernehmliche Regelung im Kontraktentwurf Ende diesen Jahres zu präsentieren.

 

Im Zuge der bisherigen Verhandlungen ist der Freizeitgemeinschaft seitens der Verwaltung auch das Angebot gemacht worden, über eine Übergabe des Abenteuerspielplatzes an die Stadt nachzudenken. Hier könnten sich aufgrund der Nähe zum Jugendzentrum AREA 51 und der Einbindung in die Abteilung Jugendförderung durchaus positive Synergieeffekte im Bereich der Vertretungsfälle, der Tierbetreuung am Wochenende und der Verwaltungsaufgaben ergeben, die zweifellos auch bei einer angestrebten Beibehaltung der jetzigen Personalausstattung im Betreuerbereich zu Kosteneinsparungen führen könnten. Im Vergleich mit den Abenteuerspielplätzen in der näheren und weiteren Umgebung ist die Personalausstattung in Hilden sehr gut. In der Regel wird die Personalausstattung der anderen Abenteuerspielplätze durch zwei Vollzeitstellen bestimmt, während in Hilden drei Vollzeitstellen zuzüglich einer Verwaltungskraft vorhanden sind. Die Freizeitgemeinschaft möchte jedoch den Abenteuerspielplatz weiterhin in eigener Verantwortung betreiben, so dass wie bereits beschrieben, eine Änderung des Kontraktes als Grundlage für die weitere Arbeit am Ende des Jahres zur Beschlussfassung vorgelegt werden wird.

 

Zur Abdeckung der aufgelaufenen Fehlbeträge im Bereich des Abenteuerspielplatzes in Höhe von 29.882,29 € soll ein Teil des Überschusses der Freizeitgemeinschaft aus dem Behindertenbereich in Höhe von 51.248,93 € verwandt werden. Dies entspricht dem Vorschlag des Vereins. Diese Entscheidung wird im Rahmen der Beratung des Wirtschaftsplanes und der Jahresabschlüsse der Freizeitgemeinschaft im Ausschuss für Schule, Sport und Soziales und im Haupt- und Finanzausschuss getroffen werden. Mit einem solchen Ausgleich könnte ein Neuanfang auf der Grundlage des Wirtschaftsplanes 2005 und der daraus zu entwickelnden Änderung des Kontraktes gelingen, der auch in den nächsten Jahren die Unterhaltung eines attraktiven Abenteuerspielplatzes in Hilden sicherstellen würde.

 

 

In Vertretung:

 

 

 

 

Horst Thiele

1. Beigeordneter

 



 

Finanzielle Auswirkungen

Ja

 

Haushaltstelle:

Ist im Haushalt 2005 enthalten                                         

Bezeichnung:

 

Kosten                                   

 

Folgekosten                           

vorgesehen im

 

 

Haushaltsjahr

 

 

Mittel stehen zur Verfügung

Finanzierung:

Sichtvermerk Kämmerer