Beschlussvorschlag:
„ Der
Jugendhilfeausschuss nimmt den vorliegenden Sachstandsbericht zur
Kindergartenplanung der Kath. Kirche zur Kenntnis.“
Erläuterungen und Begründungen:
Katholische
Kindergartenplanung
Das Erzbistum Köln beabsichtigt das Angebot
an Betreuungsplätzen für Kinder von 3 – 6 Jahren in Kath.
Kindertageseinrichtungen dem Bedarf der katholisch getauften Kinder anzupassen,
sodass künftig lediglich für jedes katholische Kind ein Betreuungsplatz
vorgehalten sein wird.
Derzeit unterhält die Kath. Kirche in den 4
Kirchengemeinden des Dekanats
Hilden 7 katholische Kindertageseinrichtungen mit insgesamt 22 Gruppen.
In den 22 Gruppen werden insgesamt 510 Betreuungsplätze angeboten.
Mit Schreiben des Generalvikars vom
01.10.2004 wurde das Dekanat Hilden aufbauend auf dem derzeitigen
Gruppenangebot und der Zahl katholischer Kinder über die künftige Prognoseberechnung
für kath. Kindergartengruppen informiert.
Alle
kath. Träger von Kindertageseinrichtungen im Seelsorgebereich Hilden, die einen Bistumszuschuss erhalten, müssen
eine gemeinsame Kindergartenplanung
erstellen. Hierbei sollen Finanzierungsstruktur, etwaige rechtliche
Verpflichtungen, bisherige pastorale und pädagogische Schwerpunktsetzungen, der
bauliche Zustand der Gebäude usw. berücksichtigt werden.
Bei Gesprächen mit der Gemeinde über die
Bündelung, Verlagerung oder Veränderung von Zuschüssen oder über
Sonderzuschüsse gelten als Voraussetzungen:
·
Übernahme
der Betriebskosten
·
eine
Vereinbarung über die Laufzeit, die mit dem Generalvikariat abzustimmen ist,
·
anteilige
Übernahme etwaiger Kosten zur Bauunterhaltung durch die Kommune.
Spätestens bis zum 01.08.2005 soll die Kindergartenplanung mit den erforderlichen Beschlüssen dem Generalvikariat zur
Genehmigung vorliegen, bis zum 31.07.2008
soll die Kindergartenplanung finanzwirksam
realisiert sein.
Da die katholische Kindergartenplanung nicht
isoliert von der Kindergartenplanung der Kommune gesehen werden kann, hat
bereits Anfang Januar ein erstes Gespräch zwischen Vertretern der Stadt Hilden
und den Mitgliedern der Projektgruppe der kath. Kirchengemeinden im Dekanat
Hilden, die mit der Umsetzung der kath. Kindergartenplanung betraut ist,
stattgefunden mit dem Ziel der gegenseitigen Information und einer Abstimmung
der jeweiligen Maßnahmenplanung. Auch in der Folge haben die Vertreter des
Pfarrverbandes Hilden im Rahmen von gemeinsamen Gesprächen über den aktuellen
Stand der Planungen vor Ort informiert.
In Fortführung dieser Gespräche wurde im April
2005 die Kindergartenplanung des Generalvikariats Köln zwischen den Mitgliedern
der Projektgruppe der kath. Kirchengemeinden, Vertretern der Stadt Hilden nochmals
erörtert und insbesondere die von einander abweichenden Basiszahlen
„katholische Kinder in Hilden“ analysiert. Seitens der Verwaltung wurde den
Gesprächsteilnehmern das Ergebnis der Kindergartenbedarfsplanung in Hilden und
die Kindergartenplanung für kath. Kindertageseinrichtungen in Hilden auf der
Grundlage der Einwohnermeldedaten – Stand 31.12.2003 – unter Beachtung des
verbindlichen Berechnungsverfahrens des Generalvikariats Köln vorgestellt und
die damit verbundenen Auswirkungen erläutert.
Als Ergebnis wurde festgestellt, dass die
Kindergartenplanung des Generalvikariats von künftig 10 bezuschussten kath.
Kindergartengruppen ausgeht, sodass von den bestehenden 22 katholischen
Kindergartengruppen bis zum 31.7.2008 12 Gruppen abzubauen wären.
Die analoge Berechnung der Stadt Hilden auf
der Basis der Einwohnermeldedaten – Stand 31.12.2003 – ergab dem gegenüber
einen höheren Bedarf, sodass weniger Gruppen abzubauen wären.
Die Diskrepanz der Basiszahlen wurde den
Vertretern der Kath. Kirche aufgezeigt und die Berechnung der künftig
erforderlichen Kindergartengruppen in katholischer Trägerschaft auf der Basis
der in Hilden vorliegenden Einwohnermeldestatistik (Stand 31.12.2003) unter
Beachtung des Prognoseverfahrens des Generalvikariats Köln schriftlich dargestellt
und das erforderliche Datenmaterial als Anlage beigefügt mit dem Ziel, dass
eine Abstimmung zwischen dem Dekanat Hilden und dem Generalvikariat in Köln
erfolgt.
Am 02.06.2005 wurde auf der Basis des
Datenmaterials der Stadt Hilden ein konstruktives Gespräch mit Vertretern der
Projektgruppe der kath. Kirchengemeinden im Dekanat Hilden, Herrn Pfarrer Theis
als Pfarrverbandsleiter, Herrn Dechant Kremer, Herrn Lohmann und Frau Felder
vom Generalvikariat Köln sowie Vertretern der Stadt Hilden geführt. In diesem
Gespräch konnte Einigkeit sowohl über die dem Prognoseverfahren zugrunde
zulegenden Einwohnermeldedaten als auch dem Berechnungsverfahren erzielt werden
mit dem Ergebnis, dass zunächst nicht 12 Gruppen (entsprechend der ersten
Berechnung des Generalvikariats), sondern lediglich 10 Gruppen abzubauen sind
und 12 Gruppen in Trägerschaft der Kath. Kirchengemeinden verbleiben und auch
nach 2008 seitens des Erzbistums finanziert werden. Allerdings wird das
Ergebnis zum 01.01.2006 auf der Basis der dann vorliegenden Geburtenrate
seitens des Generalvikariats nochmals überprüft – sollte sich die
prognostizierte Geburtenrate katholisch getaufter Kinder nicht bestätigen,
erfolgt ggfs. eine weitere Reduzierung der Gruppen in kath. Trägerschaft.
Aktuell ist von folgendem Planungsstand bei
der Kath. Kindergartenplanung für das Dekanat Hilden auszugehen:
·
Seitens
der kath. Kirchengemeinden Hilden wird nicht der Abbau einzelner Gruppen geplant,
vielmehr beziehen sich die Überlegungen grundsätzlich auf einzelne Einrichtungen in ihrer Gesamtheit.
·
Seitens
der Kath. Kirchengemeinden kommt sowohl die Abgabe von Kindertageseinrichtungen in eine andere Trägerschaft als
auch die Finanzierung des Eigenanteils der Kath. Kirche durch die Stadt Hilden
unter Berücksichtigung der vom Erzbistum vorgegebenen Vertragsbedingungen (104
% - Finanzierung, Übernahme aller Renovierungs- und Sanierungskosten, soweit
sie die Rücklagenpauschale überschreiten, verbindliche Laufzeit der
Bezuschussung im Rahmen der Vertragsgestaltung) in Frage.
·
Seitens
des Erzbistums Köln wird grundsätzlich von einem Trägerwechsel ausgegangen. Die Fortführung einer Einrichtung in
kath. Trägerschaft ist nur mit Genehmigung
des Generalvikariats in besonderen Einzelfällen möglich.
Nach Aussage des
Vertreters des Generalvikariats Köln, Herrn Lohmann, ist für die 10 Überhanggruppen in kath. Trägerschaft bis
zum Jahr 2008 grundsätzlich ein Trägerwechsel
vorzunehmen oder die Gruppen müssen geschlossen werden. Lediglich für 20 % dieser Gruppen kann das
Generalvikariat im Rahmen einer Ausnahmeregelung
einer Zuschussfinanzierung (d.h. Verbleib der Trägerschaft bei der kath. Kirche
und Übernahme des Trägeranteils durch die Kommune) zustimmen. Demzufolge könnte
über die 12 Gruppen hinaus mit Zustimmung des Generalvikariats Köln eine 2-gruppige
kath. Kindertageseinrichtung in Katholischer Trägerschaft verbleiben, wenn die
Stadt Hilden einen Sonderzuschuss unter
Berücksichtigung der Vertragsvorgaben gewährt.
Im nachfolgenden
sind die zu finanzierenden Trägeranteile der in Kath. Trägerschaft befindlichen
Kindertageseinrichtungen einschl. einer 104 %-igen Finanzierung sowie der
Rücklagenmittel dargestellt:
Kostengegenüberstellung
Name
der Kindertageseinrichtung |
Trägeranteil
der Kath. Kirche Euro |
Trägeranteil
bei einer 104 %-igen Finanzierung Euro |
Rücklagenbestand am
01.01.2005 Euro |
St. Jacobus |
83.572 |
100.287 |
1.954 |
St. Johannes |
36.874 |
44.249 |
0 |
St. Josef |
38.398 |
46.077 |
39.878 |
St. Elisabeth |
61.416 |
73.699 |
20.278 |
St. Christopherus |
35.852 |
43.022 |
0 |
St. Konrad |
114.057 |
136.869 |
133.965 |
St. Marien |
52.524 |
63.028 |
56.123 |
Summe |
422.693 |
507.231 |
252.198 |
Wenngleich erste Überlegungen hinsichtlich
eines Trägerwechsels bzw. einer Vollfinanzierung durch die Stadt Hilden seitens
des Pfarrverbandes im Dekanat Hilden für einige Einrichtungen angedacht wurden,
sind diese Vorüberlegungen vor dem
Hintergrund des vorgegebenen Trägerwechsels seitens des Generalvikariats
nochmals zu überdenken und auch mit den Vorstellungen der Stadt Hilden
hinsichtlich einer Trägerübernahme abzustimmen. Eine besondere Bedeutung kommt
hierbei den Eigentumsverhältnissen bei
den Kindergartengebäuden zu: bei einer Kath. Kindertageseinrichtung ist die
Stadt Hilden Eigentümer von Grundstück und Gebäude, bei einer anderen ist das
Gebäude Eigentum der Stadt Hilden, das Grundstück gehört jedoch zum Vermögen
der Kath. Kirchengemeinde.
Aufgrund der geringen Zahl katholischer
Kinder im Hildener Westen und lediglich einer Kindertageseinrichtung für diesen
Stadtbezirk - Kath.
Kindertageseinrichtung St. Johannes – hat verwaltungsseitig ein Trägerwechsel
zugunsten der Stadt Hilden Priorität.
Für die übrigen zur Disposition stehenden
Kath. Kindertageseinrichtungen ist aus Sicht der Verwaltung sowohl ein
Trägerwechsel zu einem Freien Träger der Jugendhilfe als auch die Gewährung
eines freiwilligen Städt. Zuschusses denkbar.
Der Pfarrverbandsleiter Herr Pfarrer Theis
teilte auf Nachfrage mit, dass gemäß Beschluss des Kirchenvorstandes die Kath.
Hortgruppe St. Konrad bereits zum 31.07.2006 geschlossen werde.
Die Kindergartenplanung
der Kath. Kirchengemeinden im Dekanat Hilden muss zum 01.08.2008 umgesetzt werden – spätestens zu diesem Termin wäre ein
Trägerwechsel vorzunehmen, Gruppen zu schließen und ein Sonderzuschuss seitens
der Stadt Hilden zur Finanzierung des Trägeranteils zu gewähren.
Die Zahlung eines
freiwilligen städt. Zuschusses in Höhe des Trägeranteils ggfs. zzgl. Verwaltungskostenanteil
und der Renovierungs- und Sanierungskosten bei Verbleib der Trägerschaft bei
der Kath. Kirchengemeinde setzt aus Verwaltungssicht voraus, dass nach Beratung
im Fachausschuss und eines entsprechenden Ratsbeschlusses ein Vertrag zwischen
Stadt Hilden und dem kath. Pfarrverband Hilden geschlossen wird, der nicht nur
die Zuschusshöhe einschl. Zahlungsmodalitäten hält, sondern u.a. auch folgende
Regelungstatbestände enthalten müsste:
·
Festlegen
von Aufnahmekriterien (nicht nur kath. Kinder!)
·
Einrichten
von Betreuungsnestern
·
Volle
Auslastung der Einrichtung
·
Überbelegungsquote
vereinbaren
·
Pflicht
zur Vorlage von monatlichen Belegungslisten
·
Keine
dauerhaften Personalveränderungen (u.a. nur Zeitverträge!)
·
Verpflichtung
zur Umwandlung in andere Betreuungsangebote.
Es wurde vereinbart, dass seitens der Vertreter
des Pfarrverbandes Hilden geklärt wird
·
wer als
Träger bei einem Trägerwechsel infrage kommt
·
welche
Konditionen für eine Übernahme bzw. Finanzierung seitens des Generalvikariats
vorgegeben werden.
Auswirkungen
auf die Kindergartenbedarfsplanung in Hilden
Die Kindergartenbedarfsplanung vom 28.12.2004
geht davon aus, dass für das kommende Kindergartenjahr
2005 / 2006 bereits ein Überhang von
35 Kindergartenplätzen bestehen wird. Zum Abbau des Angebotsüberhangs wird
zum 31.07.2005 die befristet eingerichtete Kindergartengruppe in der Städt.
Kindertageseinrichtung Mäusenest geschlossen.
Die Entwicklung der Geburtenzahlen setzt sich auch nach 2006
kontinuierlich fort, sodass in 2006 weitere Plätze entweder durch Gruppenumwandlung
oder Schließung einer Kindergartengruppe ab zubauen sind. Nach Schließung der befristeten Gruppe in der
städt. Kindertageseinrichtung Mäusenest zum 31.07.2005 werden in Hilden
insgesamt drei 1-gruppige Kindertageseinrichtungen bestehen. Die Nachfragesituation
und die vielschichtigen Probleme bei 1-gruppigen Einrichtungen (bei Personalausfall,
Öffnungszeiten, Dienstplangestaltung, Reagieren auf Elternwünsche etc.) könnten
zur Schließung einer 1-gruppigen Einrichtung zum 31.7.2006 führen. In diesem Fall
könnte die 2-gruppige städt. Kindertageseinrichtung Rehkids, deren
Personalausstattung bis 31.7.2006 befristet ist, zunächst weiter bestehen
bleiben.
Die Entwicklung der Geburtenzahlen setzt sich
auch in den kommenden Jahren kontinuierlich fort und führt in der Folgezeit zu
einem weiteren verträglichen Abbau von Kindergartengruppen - in 2007 können
voraussichtlich drei weitere Gruppen bzw. durch Änderung der Angebotsstruktur
Plätze abgebaut werden. Unter Berücksichtigung der Nachfragesituation könnte es
sich hierbei zum einen um 1-gruppige Kindertageseinrichtungen und zum anderen
um die seitens des Kath. Pfarrverbandes Hilden benannte kath. Kindergartengruppe
von St. Konrad sowie ggfs. um eine
weitere kath. Kindergartengruppe handeln. Verwaltungsseitig wurde aufgezeigt,
dass mit dem Abbau von einzelnen Gruppen bei mehrgruppigen
Kindertageseinrichtungen die Möglichkeit verbunden ist, den Bedarf an
Betreuungsplätzen für Kinder zwischen 2 und 3 Jahren durch Einrichten von
weiteren Betreuungsnestern, die dann die Räumlichkeiten der bisherigen
Kindergartengruppe nutzen, zu decken.
Ausblick
Die Teilnehmer des Gesprächskreises am
02.06.2005 waren sich einig, dass seitens des Pfarrverbandes im Dekanat Hilden
umgehend zu klären ist, für welche
Einrichtungen ein Trägerwechsel und welche Einrichtung in Kath.
Trägerschaft bei Übernahme des
Trägeranteils durch die Stadt Hilden im Rahmen eines Sonderzuschusses
erfolgen soll. Das Ergebnis soll entsprechend der bisherigen vertrauensvollen
Zusammenarbeit zeitnah mit der Stadt Hilden abgestimmt werden, sodass Einigkeit über das Ergebnis erzielt
wird.
Vereinbart wurde, dass bis 01.11.2005 die Planungen der Kath.
Kirchengemeinden im Dekanat Hilden in Abstimmung mit der Stadt Hilden
abgeschlossen sein sollen, sodass der Jugendhilfeausschuss in seiner Sitzung am
01.12.2005 umfasst informiert wird und notwendige Beschlüsse gefasst werden
können.
Reinhard Gatzke
Beigeordneter