Betreff
Kindergartenplanung der Kath. Kirche, Sachstandsbericht
Vorlage
WP 04-09 SV 51/057
Aktenzeichen
III/51.1-Schg
Art
Mitteilungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

„ Der Jugendhilfeausschuss nimmt den vorliegenden Sachstandsbericht zur Kindergartenplanung der Kath. Kirche zur Kenntnis.“

 


Erläuterungen und Begründungen:

 

Katholische Kindergartenplanung

Das Erzbistum Köln beabsichtigt das Angebot an Betreuungsplätzen für Kinder von 3 – 6 Jahren in Kath. Kindertageseinrichtungen dem Bedarf der katholisch getauften Kinder anzupassen, sodass künftig lediglich für jedes katholische Kind ein Betreuungsplatz vorgehalten sein wird.

Derzeit unterhält die Kath. Kirche in den 4 Kirchengemeinden  des  Dekanats  Hilden 7 katholische Kindertageseinrichtungen mit insgesamt 22 Gruppen. In den 22 Gruppen werden insgesamt 510 Betreuungsplätze angeboten.

Mit Schreiben des Generalvikars vom 01.10.2004 wurde das Dekanat Hilden aufbauend auf dem derzeitigen Gruppenangebot und der Zahl katholischer Kinder über die künftige Prognoseberechnung für kath. Kindergartengruppen informiert.

Alle kath. Träger von Kindertageseinrichtungen im Seelsorgebereich Hilden, die einen Bistumszuschuss erhalten, müssen eine gemeinsame Kindergartenplanung erstellen. Hierbei sollen Finanzierungsstruktur, etwaige rechtliche Verpflichtungen, bisherige pastorale und pädagogische Schwerpunktsetzungen, der bauliche Zustand der Gebäude usw. berücksichtigt werden.

Bei Gesprächen mit der Gemeinde über die Bündelung, Verlagerung oder Veränderung von Zuschüssen oder über Sonderzuschüsse gelten als Voraussetzungen:

·         Übernahme der Betriebskosten

·         eine Vereinbarung über die Laufzeit, die mit dem Generalvikariat abzustimmen ist,

·         anteilige Übernahme etwaiger Kosten zur Bauunterhaltung durch die Kommune.

 

Spätestens bis zum 01.08.2005 soll die Kindergartenplanung mit den erforderlichen Beschlüssen dem Generalvikariat zur Genehmigung vorliegen, bis zum 31.07.2008 soll die Kindergartenplanung finanzwirksam realisiert sein.

 

Da die katholische Kindergartenplanung nicht isoliert von der Kindergartenplanung der Kommune gesehen werden kann, hat bereits Anfang Januar ein erstes Gespräch zwischen Vertretern der Stadt Hilden und den Mitgliedern der Projektgruppe der kath. Kirchengemeinden im Dekanat Hilden, die mit der Umsetzung der kath. Kindergartenplanung betraut ist, stattgefunden mit dem Ziel der gegenseitigen Information und einer Abstimmung der jeweiligen Maßnahmenplanung. Auch in der Folge haben die Vertreter des Pfarrverbandes Hilden im Rahmen von gemeinsamen Gesprächen über den aktuellen Stand der Planungen vor Ort informiert.

 

In Fortführung dieser Gespräche wurde im April 2005 die Kindergartenplanung des Generalvikariats Köln zwischen den Mitgliedern der Projektgruppe der kath. Kirchengemeinden, Vertretern der Stadt Hilden nochmals erörtert und insbesondere die von einander abweichenden Basiszahlen „katholische Kinder in Hilden“ analysiert. Seitens der Verwaltung wurde den Gesprächsteilnehmern das Ergebnis der Kindergartenbedarfsplanung in Hilden und die Kindergartenplanung für kath. Kindertageseinrichtungen in Hilden auf der Grundlage der Einwohnermeldedaten – Stand 31.12.2003 – unter Beachtung des verbindlichen Berechnungsverfahrens des Generalvikariats Köln vorgestellt und die damit verbundenen Auswirkungen erläutert.

 

Als Ergebnis wurde festgestellt, dass die Kindergartenplanung des Generalvikariats von künftig 10 bezuschussten kath. Kindergartengruppen ausgeht, sodass von den bestehenden 22 katholischen Kindergartengruppen bis zum 31.7.2008 12 Gruppen abzubauen wären.

Die analoge Berechnung der Stadt Hilden auf der Basis der Einwohnermeldedaten – Stand 31.12.2003 – ergab dem gegenüber einen höheren Bedarf, sodass weniger Gruppen abzubauen wären.

 

 

 

 

Die Diskrepanz der Basiszahlen wurde den Vertretern der Kath. Kirche aufgezeigt und die Berechnung der künftig erforderlichen Kindergartengruppen in katholischer Trägerschaft auf der Basis der in Hilden vorliegenden Einwohnermeldestatistik (Stand 31.12.2003) unter Beachtung des Prognoseverfahrens des Generalvikariats Köln schriftlich dargestellt und das erforderliche Datenmaterial als Anlage beigefügt mit dem Ziel, dass eine Abstimmung zwischen dem Dekanat Hilden und dem Generalvikariat in Köln erfolgt.

 

Am 02.06.2005 wurde auf der Basis des Datenmaterials der Stadt Hilden ein konstruktives Gespräch mit Vertretern der Projektgruppe der kath. Kirchengemeinden im Dekanat Hilden, Herrn Pfarrer Theis als Pfarrverbandsleiter, Herrn Dechant Kremer, Herrn Lohmann und Frau Felder vom Generalvikariat Köln sowie Vertretern der Stadt Hilden geführt. In diesem Gespräch konnte Einigkeit sowohl über die dem Prognoseverfahren zugrunde zulegenden Einwohnermeldedaten als auch dem Berechnungsverfahren erzielt werden mit dem Ergebnis, dass zunächst nicht 12 Gruppen (entsprechend der ersten Berechnung des Generalvikariats), sondern lediglich 10 Gruppen abzubauen sind und 12 Gruppen in Trägerschaft der Kath. Kirchengemeinden verbleiben und auch nach 2008 seitens des Erzbistums finanziert werden. Allerdings wird das Ergebnis zum 01.01.2006 auf der Basis der dann vorliegenden Geburtenrate seitens des Generalvikariats nochmals überprüft – sollte sich die prognostizierte Geburtenrate katholisch getaufter Kinder nicht bestätigen, erfolgt ggfs. eine weitere Reduzierung der Gruppen in kath. Trägerschaft.

 

Aktuell ist von folgendem Planungsstand bei der Kath. Kindergartenplanung für das Dekanat Hilden auszugehen:

 

·         Seitens der kath. Kirchengemeinden Hilden wird nicht der Abbau einzelner Gruppen geplant, vielmehr beziehen sich die Überlegungen grundsätzlich auf einzelne Einrichtungen in ihrer Gesamtheit.

·         Seitens der Kath. Kirchengemeinden kommt sowohl die Abgabe von Kindertageseinrichtungen in eine andere Trägerschaft als auch die Finanzierung des Eigenanteils der Kath. Kirche durch die Stadt Hilden unter Berücksichtigung der vom Erzbistum vorgegebenen Vertragsbedingungen (104 % - Finanzierung, Übernahme aller Renovierungs- und Sanierungskosten, soweit sie die Rücklagenpauschale überschreiten, verbindliche Laufzeit der Bezuschussung im Rahmen der Vertragsgestaltung) in Frage.

·         Seitens des Erzbistums Köln wird grundsätzlich von einem Trägerwechsel ausgegangen. Die Fortführung einer Einrichtung in kath. Trägerschaft ist nur mit Genehmigung  des Generalvikariats in besonderen Einzelfällen möglich.

Nach Aussage des Vertreters des Generalvikariats Köln, Herrn Lohmann, ist für die 10 Überhanggruppen in kath. Trägerschaft bis zum Jahr 2008 grundsätzlich ein Trägerwechsel vorzunehmen oder die Gruppen müssen geschlossen werden. Lediglich für 20 % dieser Gruppen kann das Generalvikariat im Rahmen einer Ausnahmeregelung einer Zuschussfinanzierung (d.h. Verbleib der Trägerschaft bei der kath. Kirche und Übernahme des Trägeranteils durch die Kommune) zustimmen. Demzufolge könnte über die 12 Gruppen hinaus mit Zustimmung des Generalvikariats Köln eine 2-gruppige kath. Kindertageseinrichtung in Katholischer Trägerschaft verbleiben, wenn die Stadt Hilden einen Sonderzuschuss unter Berücksichtigung der Vertragsvorgaben gewährt.

 

 

 

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Im nachfolgenden sind die zu finanzierenden Trägeranteile der in Kath. Trägerschaft befindlichen Kindertageseinrichtungen einschl. einer 104 %-igen Finanzierung sowie der Rücklagenmittel dargestellt:

 

 

 

 

 

 

Kostengegenüberstellung

 

Name der Kindertageseinrichtung

Trägeranteil der Kath. Kirche

 

Euro

Trägeranteil bei einer 104 %-igen Finanzierung

Euro

Rücklagenbestand

am 01.01.2005

 

Euro

St. Jacobus

83.572

100.287

1.954

St. Johannes

36.874

  44.249

0

St. Josef

38.398

46.077

39.878

St. Elisabeth

61.416

73.699

20.278

St. Christopherus

35.852

43.022

0

St. Konrad

114.057

136.869

133.965

St. Marien

52.524

63.028

56.123

Summe

422.693

507.231

252.198

 

Wenngleich erste Überlegungen hinsichtlich eines Trägerwechsels bzw. einer Vollfinanzierung durch die Stadt Hilden seitens des Pfarrverbandes im Dekanat Hilden für einige Einrichtungen angedacht wurden, sind diese Vorüberlegungen vor dem Hintergrund des vorgegebenen Trägerwechsels seitens des Generalvikariats nochmals zu überdenken und auch mit den Vorstellungen der Stadt Hilden hinsichtlich einer Trägerübernahme abzustimmen. Eine besondere Bedeutung kommt hierbei den Eigentumsverhältnissen bei den Kindergartengebäuden zu: bei einer Kath. Kindertageseinrichtung ist die Stadt Hilden Eigentümer von Grundstück und Gebäude, bei einer anderen ist das Gebäude Eigentum der Stadt Hilden, das Grundstück gehört jedoch zum Vermögen der Kath. Kirchengemeinde.

 

Aufgrund der geringen Zahl katholischer Kinder im Hildener Westen und lediglich einer Kindertageseinrichtung für diesen Stadtbezirk  - Kath. Kindertageseinrichtung St. Johannes – hat verwaltungsseitig ein Trägerwechsel zugunsten der Stadt Hilden Priorität.

Für die übrigen zur Disposition stehenden Kath. Kindertageseinrichtungen ist aus Sicht der Verwaltung sowohl ein Trägerwechsel zu einem Freien Träger der Jugendhilfe als auch die Gewährung eines freiwilligen Städt. Zuschusses denkbar.

Der Pfarrverbandsleiter Herr Pfarrer Theis teilte auf Nachfrage mit, dass gemäß Beschluss des Kirchenvorstandes die Kath. Hortgruppe St. Konrad bereits zum 31.07.2006 geschlossen werde.

 

Die Kindergartenplanung der Kath. Kirchengemeinden im Dekanat Hilden muss zum 01.08.2008 umgesetzt werden – spätestens zu diesem Termin wäre ein Trägerwechsel vorzunehmen, Gruppen zu schließen und ein Sonderzuschuss seitens der Stadt Hilden zur Finanzierung des Trägeranteils zu gewähren.

 

Die Zahlung eines freiwilligen städt. Zuschusses in Höhe des Trägeranteils ggfs. zzgl. Verwaltungskostenanteil und der Renovierungs- und Sanierungskosten bei Verbleib der Trägerschaft bei der Kath. Kirchengemeinde setzt aus Verwaltungssicht voraus, dass nach Beratung im Fachausschuss und eines entsprechenden Ratsbeschlusses ein Vertrag zwischen Stadt Hilden und dem kath. Pfarrverband Hilden geschlossen wird, der nicht nur die Zuschusshöhe einschl. Zahlungsmodalitäten hält, sondern u.a. auch folgende Regelungstatbestände enthalten müsste:

·         Festlegen von Aufnahmekriterien (nicht nur kath. Kinder!)

·         Einrichten von Betreuungsnestern

·         Volle Auslastung der Einrichtung

·         Überbelegungsquote vereinbaren

·         Pflicht zur Vorlage von monatlichen Belegungslisten

·         Keine dauerhaften Personalveränderungen (u.a. nur Zeitverträge!)

·         Verpflichtung zur Umwandlung in andere Betreuungsangebote.

 

Es wurde vereinbart, dass seitens der Vertreter des Pfarrverbandes Hilden geklärt wird

·         wer als Träger bei einem Trägerwechsel infrage kommt

·         welche Konditionen für eine Übernahme bzw. Finanzierung seitens des Generalvikariats vorgegeben werden.

 

 

Auswirkungen auf die Kindergartenbedarfsplanung in Hilden

Die Kindergartenbedarfsplanung vom 28.12.2004 geht davon aus, dass für das kommende Kindergartenjahr 2005 / 2006 bereits ein Überhang von 35 Kindergartenplätzen bestehen wird. Zum Abbau des Angebotsüberhangs wird zum 31.07.2005 die befristet eingerichtete Kindergartengruppe in der Städt. Kindertageseinrichtung Mäusenest geschlossen.  Die Entwicklung der Geburtenzahlen setzt sich auch nach 2006 kontinuierlich fort, sodass in 2006 weitere Plätze entweder durch Gruppenumwandlung oder Schließung einer Kindergartengruppe ab zubauen sind.  Nach Schließung der befristeten Gruppe in der städt. Kindertageseinrichtung Mäusenest zum 31.07.2005 werden in Hilden insgesamt drei 1-gruppige Kindertageseinrichtungen bestehen. Die Nachfragesituation und die vielschichtigen Probleme bei 1-gruppigen Einrichtungen (bei Personalausfall, Öffnungszeiten, Dienstplangestaltung, Reagieren auf Elternwünsche etc.) könnten zur Schließung  einer 1-gruppigen Einrichtung zum 31.7.2006 führen. In diesem Fall könnte die 2-gruppige städt. Kindertageseinrichtung Rehkids, deren Personalausstattung bis 31.7.2006 befristet ist, zunächst weiter bestehen bleiben.

 

Die Entwicklung der Geburtenzahlen setzt sich auch in den kommenden Jahren kontinuierlich fort und führt in der Folgezeit zu einem weiteren verträglichen Abbau von Kindergartengruppen - in 2007 können voraussichtlich drei weitere Gruppen bzw. durch Änderung der Angebotsstruktur Plätze abgebaut werden. Unter Berücksichtigung der Nachfragesituation könnte es sich hierbei zum einen um 1-gruppige Kindertageseinrichtungen und zum anderen um die seitens des Kath. Pfarrverbandes Hilden benannte kath. Kindergartengruppe von St. Konrad  sowie ggfs. um eine weitere kath. Kindergartengruppe handeln. Verwaltungsseitig wurde aufgezeigt, dass mit dem Abbau von einzelnen Gruppen bei mehrgruppigen Kindertageseinrichtungen die Möglichkeit verbunden ist, den Bedarf an Betreuungsplätzen für Kinder zwischen 2 und 3 Jahren durch Einrichten von weiteren Betreuungsnestern, die dann die Räumlichkeiten der bisherigen Kindergartengruppe nutzen, zu decken.

 

 

Ausblick

Die Teilnehmer des Gesprächskreises am 02.06.2005 waren sich einig, dass seitens des Pfarrverbandes im Dekanat Hilden umgehend zu klären ist, für welche Einrichtungen ein Trägerwechsel und welche Einrichtung in Kath. Trägerschaft bei Übernahme des Trägeranteils durch die Stadt Hilden im Rahmen eines Sonderzuschusses erfolgen soll. Das Ergebnis soll entsprechend der bisherigen vertrauensvollen Zusammenarbeit zeitnah mit der Stadt Hilden abgestimmt werden, sodass Einigkeit über das Ergebnis erzielt wird.

 

Vereinbart wurde, dass bis 01.11.2005 die Planungen der Kath. Kirchengemeinden im Dekanat Hilden in Abstimmung mit der Stadt Hilden abgeschlossen sein sollen, sodass der Jugendhilfeausschuss in seiner Sitzung am 01.12.2005 umfasst informiert wird und notwendige Beschlüsse gefasst werden können.

 

 

 

 

 

 

Reinhard Gatzke

Beigeordneter