Betreff
Betr.: Beihilfenänderung: a) Vollzeitpflege, b) Heimerziehung
Vorlage
WP 04-09 SV 51/049
Aktenzeichen
III/51.1-Rön
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

„ Der Jugendhilfeausschuss beschließt die neuen

 

a)      Richtlinien über die Gewährung wirtschaftlicher Leistungen im Rahmen von Hilfe zur Erziehung in Vollzeitpflege

b)     Richtlinien über die Gewährung wirtschaftlicher Leistungen im Rahmen von Heimerziehung und Unterbringung in einer sonstigen betreuten Wohnform

 

in der vorliegenden Fassung. “

 

 

 

 

 

Horst Thiele

1. Beigeordneter

 

 


 

Erläuterungen und Begründungen:

 

Die wirtschaftliche Erziehungshilfe umfasst alle laufenden und einmaligen finanziellen Leistungen der Jugendhilfe für einzelne Minderjährige und junge Volljährige, die in Vollzeitpflegestellen und Heimeinrichtungen untergebracht sind, weil der Erziehungsanspruch von der eigenen Familie nicht erfüllt wird.

 

Die gesetzlichen Grundlagen dafür leiten sich aus dem Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) ab, wonach die öffentliche Jugendhilfe die Verpflichtung hat, den Anspruch auf Erziehung sicherzustellen, sofern die Familie diesem aus unterschiedlichen Gründen nicht nachkommen kann (§ 27 KJHG).

 

§ 39 KJHG regelt die Leistungen des Amtes für Jugend, Schule und Sport zur Sicherstellung des Lebensunterhaltes des Kindes oder Jugendlichen, das bzw. der außerhalb des Elternhauses Hilfe zur Erziehung erhält. Hierbei handelt es sich sowohl um laufende Leistungen als auch um einmalige Beihilfen aus besonderen Anlässen.

 

Die beiliegenden Richtlinien sind eine Arbeitsgrundlage für wirtschaftliche Jugendhilfeleistungen, mit dem Ziel, für gleiche Sachverhalte und Bedingungen möglichst einheitliche Leistungen der öffentlichen Jugendhilfe zu erreichen. Sie dienen im Rahmen der gesetzlichen Regelung durch das KJHG als Rechts­grundlage für die Bemessung der wirtschaftlichen Hilfen.

 

Aufgrund von Gesetzesänderungen im Jugend- und Sozialhilfebereich sowie der allgemeinen Preissteigerung ist die Überarbeitung der bestehenden Richtlinien erforderlich. Zur Ermittlung der neuen Beihilfesätze wurden die Richtlinien verschiedener Jugendämter hinzugezogen und entsprechend ausgewertet.

 

Die zuletzt vom Jugendhilfeausschuss in seiner Sitzung am 26.06.1997 beschlossenen Richtlinien wurden überarbeitet (siehe Anlage) und treten ab dem 01.07.2005 in Kraft.

 

Die finanziellen Auswirkungen halten sich im geplanten Kostenrahmen und sind in der Haushaltsplanung 2005 kalkuliert worden.

 



 

Finanzielle Auswirkungen

Ja

 

Haushaltstelle:

4556.000.7600                      

Bezeichnung:

Erziehungshilfe in Vollzeitpflege

Kosten 1.750.000 €               

 

Folgekosten                           

vorgesehen im

 

Zuschussbudget Erziehende Hilfen

Haushaltsjahr

 

2005

Mittel stehen zur Verfügung

Finanzierung:

Sichtvermerk Kämmerer