Beschlussvorschlag:
„ Der
Jugendhilfeausschuss beschließt die neuen
a) Richtlinien
über die Gewährung wirtschaftlicher Leistungen im Rahmen von Hilfe zur Erziehung
in Vollzeitpflege
b) Richtlinien
über die Gewährung wirtschaftlicher Leistungen im Rahmen von Heimerziehung und
Unterbringung in einer sonstigen betreuten Wohnform
in der vorliegenden
Fassung. “
Horst Thiele
1. Beigeordneter
Erläuterungen und Begründungen:
Die wirtschaftliche Erziehungshilfe umfasst alle
laufenden und einmaligen finanziellen Leistungen der Jugendhilfe für einzelne Minderjährige
und junge Volljährige, die in Vollzeitpflegestellen und Heimeinrichtungen
untergebracht sind, weil der Erziehungsanspruch von der eigenen Familie nicht erfüllt
wird.
Die gesetzlichen Grundlagen dafür leiten sich aus dem
Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) ab, wonach die öffentliche Jugendhilfe die
Verpflichtung hat, den Anspruch auf Erziehung sicherzustellen, sofern die
Familie diesem aus unterschiedlichen Gründen nicht nachkommen kann (§ 27 KJHG).
§ 39 KJHG regelt die Leistungen des Amtes für Jugend,
Schule und Sport zur Sicherstellung des Lebensunterhaltes des Kindes oder
Jugendlichen, das bzw. der außerhalb des Elternhauses Hilfe zur Erziehung
erhält. Hierbei handelt es sich sowohl um laufende Leistungen als auch um
einmalige Beihilfen aus besonderen Anlässen.
Die beiliegenden Richtlinien sind eine
Arbeitsgrundlage für wirtschaftliche Jugendhilfeleistungen, mit dem Ziel, für
gleiche Sachverhalte und Bedingungen möglichst einheitliche Leistungen der
öffentlichen Jugendhilfe zu erreichen. Sie dienen im Rahmen der gesetzlichen
Regelung durch das KJHG als Rechtsgrundlage für die Bemessung der wirtschaftlichen
Hilfen.
Aufgrund von Gesetzesänderungen im Jugend- und
Sozialhilfebereich sowie der allgemeinen Preissteigerung ist die Überarbeitung
der bestehenden Richtlinien erforderlich. Zur Ermittlung der neuen
Beihilfesätze wurden die Richtlinien verschiedener Jugendämter hinzugezogen und
entsprechend ausgewertet.
Die zuletzt vom Jugendhilfeausschuss in seiner Sitzung
am 26.06.1997 beschlossenen Richtlinien wurden überarbeitet (siehe Anlage) und
treten ab dem 01.07.2005 in Kraft.
Die finanziellen Auswirkungen halten sich im geplanten
Kostenrahmen und sind in der Haushaltsplanung 2005 kalkuliert worden.
Finanzielle
Auswirkungen |
Ja |
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Haushaltstelle: 4556.000.7600 |
Bezeichnung: Erziehungshilfe in
Vollzeitpflege |
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Kosten 1.750.000 € Folgekosten |
vorgesehen im Zuschussbudget Erziehende Hilfen |
Haushaltsjahr 2005 |
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Mittel stehen zur
Verfügung |
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Finanzierung: |
Sichtvermerk
Kämmerer |
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