Betreff
Zuschussbudget Erziehende Hilfen 2005
Vorlage
WP 04-09 SV 51/031
Aktenzeichen
III/51-Pa
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

“ Der Jugendhilfeausschuss stimmt dem Kontrakt zum Zuschussbudget Erziehende Hilfen 2005 für die Abteilung Soziale Dienste des Amtes für Jugend, Schule und Sport Hilden zu.

Die Verwaltung wird beauftragt einen Zwischen- und einen Endbericht über die Ergebnisse der im Kontrakt getroffenen Vereinbarungen vorzulegen.“

 

 


 

Erläuterungen und Begründungen:

 

Für das Haushaltsjahr 2005 soll wieder ein Zuschussbudget Erziehende Hilfen für die Abteilung Soziale Dienste des  Amtes für Jugend, Schule und Sport festgeschrieben werden.

                                                                                                                  

Die Entwicklung der Kosten im Bereich der erzieherischen Hilfen bereitet allen Städten und Gemeinden landesweit erhebliche Sorgen. Eine große Anzahl von Städten mussten im letzten Jahr zusätzliche Mittel in außergewöhnlich hohem Umfang bereitstellen. Die Entwicklung in Hilden Anfang des Jahres 2004 deutete daraufhin, dass Mehrkosten in Höhe von fast 500.000 € entstehen würden. Dem Jugendamt ist es letztlich gelungen, die erzieherischen Hilfen im Rahmen der Haushaltsansätze zu gewähren und den drohenden Mehraufwand zu vermeiden.

 

In diesem Haushaltsjahr werden die Herausforderungen aufgrund der gesellschaftlichen Entwicklung nicht geringer sondern größer werden. Es zeigt sich immer mehr, dass das Kinder- und Jugendhilfegesetz zu einem finanziellen Risiko der kommunalen Haushalte wird. Insbesondere der später eingefügte § 35 a, der den Anspruch auf Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche auslöst, führt zu einer nicht mehr konkret zu planenden jährlichen Finanzkalkulation. Versuche einiger Bundesländer, eine Änderung herbeizuführen, sind bislang gescheitert.

 

Neu ist nunmehr, dass der Landschaftsverband aus der Fall- und Kostenübernahme für seelisch behinderte junge Volljährige ausgestiegen ist und dadurch eine Zuständigkeit des örtlichen Jugendhilfeträgers gegeben ist. Ein erster Fall ist in Hilden bereits anhängig. Damit sind mit der jetzt vorgelegten Haushaltsplanung erhebliche Unwägbarkeiten verbunden.

 

Dem Kontrakt liegen eine Leistungsbeschreibung, Zielvereinbarung und eine Sollplanung für 2005 zugrunde.

 

 

 

 

 

 

 

Günter Scheib

 



 

Finanzielle Auswirkungen

Ja

 

Haushaltstelle:

Siehe Anlage                         

Bezeichnung:

 

Kosten                                   

 

Folgekosten                           

vorgesehen im

 

 

Haushaltsjahr

2004

 

Mittel stehen zur Verfügung

Finanzierung:

Sichtvermerk Kämmerer