Betreff
Bürgerantrag gemä3 § 24 Go NRW,
hier: Wohnprojektgruppe MÖWE zum städtischen Grundstück Gerresheimer Straße 20
Vorlage
WP 04-09 SV 23/058
Aktenzeichen
I/23
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Beschlussfassung wird anheim gestellt.

 


 

Erläuterungen und Begründungen:

 

 

Der Bürgerantrag der Wohnprojektgruppe „MÖWE“ zum städtischen Grundstück Hinterlandbebauung Gerresheimer Straße ist erstmals im Rat am 17.12.2008 behandelt und zur weiteren Beratung an den Wirtschafts- und Wohnungsbauförderungsausschuss verwiesen worden.

 

Die grundsätzliche Möglichkeit einer Zurverfügungstellung des Grundstücks hinter dem „Alten Helmholtz“ für ein Wohnprojekt für Jung und Alt ist in Abhängigkeit von der Grundsatz-Beschlussfassung des Rates über die weitere Verwendung dieses Grundstückes zu sehen. Der Rat der Stadt hat in seiner Sitzung am 28.01.2009 beschlossen, das hier in Rede stehende Grundstück nicht für eine Bebauung vorzusehen, sondern die vorhandene Bebauung abzureißen und Parkplätze und einen Park auf dem Gelände anzulegen. Insofern steht dieses Grundstück für eine Überlassung an Dritte mit dem Hintergrund einer Wohnbebauung nicht zur Verfügung.

 

Im Übrigen wird hinsichtlich der weiteren Aussagen des Bürgerantrags auf die Erläuterungen zur SV 23/57 verwiesen.

 

 

 

 

Günter Scheib

 

Anlage

 

Antrag