Betreff
Feucht- und Niedermoorgebiet Schönholz
hier: Antrag der FL-Fraktion in der Ratssitzung am 15.12.2010
Vorlage
WP 09-14 SV 66/060
Aktenzeichen
IV/66.3-Hen
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

 

Beschlussfassung wird anheim gestellt.


 

Erläuterungen und Begründungen:

Mit beigefügtem Schreiben stellt die Fraktion Freie Liberale (FL) einen Antrag zum Feucht- und Niedermoorgebiet Schönholz, dessen Lage in dem ebenfalls als Anlage beigefügten Kartenausschnitt verzeichnet ist. Weiterhin wurden dem Antrag umfangreiche faunistische Erhebungen des Plangebietes sowie ein bereits 1977 gestellter  Antrag zur Wiedervernässung beigefügt. Im Einzelnen wird beantragt:

 

„Der Rat der Stadt Hilden möge den zuständigen Behörden – wie z.B. Obere und Untere Landschaftsbehörde, Wasserbehörde, Forstbehörde – dringend empfehlen:

 

  1. Ankauf der Fläche des Feucht- und Niedermoorgebietes Schönholz als Teil der Hildener Heide südlich des Jabergs und nördlich der Itter mit dem Ziel seiner Erhaltung, Sicherung und Wiederherstellung.
  2. soweit erforderlich: Renaturierung dieses Gebietes, d.h. Wiederherstellung des ursprünglichen Biotops durch Einstellung bzw. Rückbau aller Entwässerungsmaßnahmen
  3. Renaturierung der Itter zwischen Ortsgrenze Haan und der A3
  4. Errichtung einer Beobachtungsplattform in diesem  Gebiet südlich des Rosenteiches (außerhalb des Kasernengeländes), die biologisch-ornithologische Studien ermöglichen soll
  5. Die zuständigen Behörden sollten mit den Privateigentümern in diesem Gebiet zeitnah die notwendigen Kaufverhandlungen einleiten.

 

Seit der im Antrag erwähnten Ausweisung der Fläche im Landschaftsplan des Kreises Mettmann im Jahr 1981, ist das Gebiet zwischenzeitlich als Naturschutzgebiet (Naturschutzgebiet Hildener Heide / Schönholz D 2.2-2c) und – seit 2004- auch als so genanntes FFH- Schutzgebiet (DE-4807-302 Hilden – Spoerkelnbruch) ausgewiesen. Somit genießt die Fläche den höchsten Schutzstatus von europäischer Bedeutung:

„Im Rahmen des Biotopverbundes kommt dem Gebiet als Ausbreitungszentrum große Bedeutung zu, da die ehemals weit verbreiteten naturraumtypischen Lebensräume der Mittelterrasse (z.B. Heide, Moore, Bruchwälder) hier erhalten sind. Von diesen Lebensräumen abhängige Tier- und Pflanzenarten können nur durch Erhaltung und Optimierung dieser Restflächen wirkungsvoll geschützt werden.“

Auch im Landschaftsplan des Kreises Mettmann sind differenzierte Festsetzungen für die Entwicklung des Naturschutzgebietes Hildener Heide / Schönholz enthalten.

Derzeit wird von der Unteren Landschaftsbehörde des  Kreises Mettmann (ULB) ein Maßnahmenkonzept für das gesamte FFH-Gebiet Hilden Spoerklenbruch in Abstimmung mit der Biologischen Station Haus Bürgel, der Bezirksregierung Düsseldorf, dem Landesbetrieb Wald und Holz, dem Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV) sowie der Stadt Hilden erstellt. Aus Sicht der Verwaltung sollten die im Antrag geäußerten Empfehlungen an die ULB weitergeleitet werden verbunden mit der Bitte, diese im Maßnahmenkonzept zu berücksichtigen.

Da sich die für die Umsetzung benötigten Flächen fast ausnahmslos im Privateigentum befinden wird dem zu tätigenden Grunderwerb eine entscheidende Bedeutung zu kommen. Die bereits in der Vergangenheit diesbezüglichen Bemühungen des Kreises Mettmann sind hier bislang ohne Erfolg geblieben. Alternativ besteht auch – wie im Landschaftsplan vermerkt- die Möglichkeit Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen über vertragliche Regelungen umzusetzen (Vertragsnaturschutz).

 

Bezüglich Punkt 3 des gestellten Antrags (Renaturierung der Itter zwischen Ortsgrenze Haan und A3) wird darauf verwiesen, dass der BRW ein Konzept für die naturnahe Umgestaltung der Itter (KNEF) bereits 2004 erstellt hat. Siehe hierzu auch die Beratung in der Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 22.02.2010 (SV 66/012). Die Umsetzung des Konzeptes erfolgt durch den BRW in Zusammenarbeit mit den Städten über einen langfristigen Zeitraum (30-50 Jahre).

 

 

 

gez. Horst Thiele

Bürgermeister