Betreff
Lärmminderung an den Hilden umgebenden Autobahnen
Vorlage
WP 09-14 SV 66/059
Aktenzeichen
66.1
Art
Mitteilungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Umwelt- und Klimaschutz nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.


Erläuterungen und Begründungen:

 

Die Verwaltung hatte im UKS am 8.9.2010 mit der SV 66/043 ausführlich über die Antwort der Bezirksregierung zum Thema berichtet. Im Ergebnis hatte diese mitgeteilt, dass nur betroffene Anlieger Anträge zu Lärmschutzmaßnahmen durch Geschwindigkeitsbeschränkungen stellen können, nicht aber die politischen Vertreter der betroffenen Gebietskörperschaft.

 

Der UKS fasste dazu den Beschluss, dass die Verwaltung erneut Kontakt mit der Bezirksregierung aufnehmen möge, da die o.a. Antwort unbefriedigend sei.

 

Die Verwaltung hat daraufhin am 12.10.2010 die Bezirksregierung erneut angeschrieben und Beschwerdeschreiben von 20 Anliegern beigefügt (s. Anlage 1) Mit Antwortschreiben vom 2.11.2010 (s. ebenfalls Anlage 1) teilte die Bezirksregierung ihre Entscheidung mit. Danach bleibt es bei der Einzelfallprüfung, da sich dies aus entsprechenden Richtlinien ergibt, an welche die Verwaltungsbehörden  gebunden sind.

 

Alle Anlieger haben nach Angabe der Bezirksregierung von dort eine Zwischennachricht erhalten. Weiterhin werden sie nach Durchführung der Berechnungen einen rechtsmittelfähigen Bescheid von dort erhalten.

 

In Ihrem Antwortschreiben verweist die Bezirksregierung auf ein Problem der Lärmzuordnung hin, da ja nicht nur die Autobahn, sondern auch andere Verkehrswege Lärm verursachen. Bei dortigen möglichen / notwendigen Lärmminderungen durch straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen wäre die Stadt als Straßenverkehrsbehörde verantwortlich, soweit es sich um Landes- und Bundesstraßen handelt.

Im Rahmen der Erstellung eines Lärmaktionsplanes hat sich die Verwaltung bereits mit den angesprochenen Straßen (Ostring, Elberfelder Str, Walder Str, Berliner Str) beschäftigt. Rein Technisch betrachtet sind dort verschiedene Maßnahmen denkbar, die von Geschwindigkeitsbeschränkungen über Flüsterasphalt bis Straßenumgestaltungen reicht. Der dazu befragte Landesbetrieb Straßen NRW hat die Vorschläge abgelehnt.

 

Insofern bleibt derzeit abzuwarten, wie die Anträge der Anlieger durch die Bezirksregierung beschieden werden.

 

 

Horst Thiele