Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Hilden verweist den
vorgelegten Entwurf der Haushaltssatzung 2011 mit ihren Anlagen, einschließlich
der fortgeschriebenen Ergebnis- und Finanzplanung und der fortgeschriebenen
Teilpläne (inklusive der Einzahlungen und Auszahlungen aus
Investitionstätigkeit) bis 2014, zur Beratung an die zuständigen
Fachausschüsse.
Erläuterungen und
Begründungen:
Sehr schwierig waren die verwaltungsinternen Beratungen,
weil eine Kalkulation der wichtigen Eckdaten wie:
Gemeindeanteil an der
Einkommensteuer
Gewerbesteuer
Kreisumlage
Solidarbeitragserstattungen usw.
nicht bzw. nur mit großen Fragezeichen möglich war. Probeberechnungen
zum Gemeindefinanzierungsgesetz (GFG) wird es voraussichtlich erst Anfang 2011
geben. Auch wenn die Ertragssituation bei der Stadt Hilden noch „einigermaßen gut“
ist, so sind die Auswirkungen der zuvor genannten Positionen nicht so einfach
zu verkraften. Weiterhin sind die Umlagegrundlagen, die die Berechnungsgröße
für die Kreisumlage darstellen, im Kreis Mettmann immer noch sehr hoch, so dass
die Stadt Hilden auch in der Zukunft
sehr hohe Kreisumlagen zu zahlen hat (2000 = rd. 21 Mio. €, 2011 rd.
33,6 Mio. €).
Auch wenn die Orientierungsdaten Hoffnung geben, so
wird der Ergebnishaushalt im Planungszeitraum nicht ausgeglichen werden können.
Es ist zu befürchten, dass die komplette Ausgleichsrücklage aufgebraucht sein
wird. Die Details sind der Haushaltsrede des Kämmerers zu entnehmen, die in der
Ratsitzung gehalten wird.
Im
Bereich der Produkte hat es zwei
wesentliche Veränderungen gegeben und zwar ist zum Einen das Produkt 120106
„Bewirtschaftung der Parkhäuser“ weggefallen. Dieses erfolgte in Kenntnis der
bisherigen Beratungen in den Aufsichtsratssitzungen, im Haupt- und
Finanzausschuss und im Vorgriff auf den Rat am 15.12.2010. Zum Anderen wird das Produkt 030210
"Bildungs- und Betreuungsangebote" aufgelöst und direkt den
entsprechenden Produkten der jeweiligen Schulform (Produkte 030101
"Grundschulen", 030102 "Hauptschule", 030103 "Realschule",
und 030104 "Gymnasium") zugeordnet. Betroffen sind die Angebote für
die Offene Ganztagsschule und die Verlässliche Grundschule.
Eine
Erhöhung der Grund- und Gewerbesteuerhebesätze ist im Finanzplanungszeitraum
nicht vorgesehen.
Weiterhin
ist nicht beabsichtigt, das „Budgetierungsverfahren“ zu ändern, so dass in der
Ratssitzung ein entsprechender Beschluss nicht gefasst werden muss. Die bisher
gültigen Regeln befinden sich in der Haushaltssatzung, die im
Haushaltsplanentwurf mit abgedruckt ist.
Auf vielen Sitzungsvorlagen hat der Kämmerer in
letzter Zeit dargestellt, dass Mittel im Haushalt nicht vorgesehen oder
eingeplant sind. Dieses war notwendig, weil nicht die Möglichkeit besteht, alle
Projekte und Vorhaben zu finanzieren. Dieses betrifft sowohl den Ergebnis- als
auch den Finanzhaushalt. Im Entwurf wird eine Kreditaufnahme in den Jahren 2011
und 2012 notwendig sein, weil sonst alle Investitionen nicht durchgeführt
werden können.
Der Vordruck für die Änderungsanträge der Fraktionen zum Haushalt wird
dem Haushaltsplan-Entwurf beigefügt und in der Sitzung ausgelegt. Er wird
anschließend auch in elektronischer Form den Fraktionen zur Verfügung gestellt.
Horst
Thiele
Bürgermeister
Der Haushaltsplanentwurf und der
Vordruck für die Änderungsanträge werden in der Sitzung verteilt.