Betreff
Haushaltsplanentwurf 2011
Vorlage
WP 09-14 SV 20/035
Aktenzeichen
II/20
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

 

Der Rat der Stadt Hilden verweist den vorgelegten Entwurf der Haushaltssatzung 2011 mit ihren Anlagen, einschließlich der fortgeschriebenen Ergebnis- und Finanzplanung und der fortgeschriebenen Teilpläne (inklusive der Einzahlungen und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit) bis 2014, zur Beratung an die zuständigen Fachausschüsse.

 


Erläuterungen und Begründungen:

 

Sehr schwierig waren die verwaltungsinternen Beratungen, weil eine Kalkulation der wichtigen Eckdaten wie:

 

Gemeindeanteil an der Einkommensteuer

Gewerbesteuer

Kreisumlage

Solidarbeitragserstattungen usw.

 

nicht bzw. nur mit großen Fragezeichen möglich war. Probeberechnungen zum Gemeindefinanzierungsgesetz (GFG) wird es voraussichtlich erst Anfang 2011 geben. Auch wenn die Ertragssituation bei der Stadt Hilden noch „einigermaßen gut“ ist, so sind die Auswirkungen der zuvor genannten Positionen nicht so einfach zu verkraften. Weiterhin sind die Umlagegrundlagen, die die Berechnungsgröße für die Kreisumlage darstellen, im Kreis Mettmann immer noch sehr hoch, so dass die Stadt Hilden auch in der Zukunft  sehr hohe Kreisumlagen zu zahlen hat (2000 = rd. 21 Mio. €, 2011 rd. 33,6 Mio. €). 

 

Auch wenn die Orientierungsdaten Hoffnung geben, so wird der Ergebnishaushalt im Planungszeitraum nicht ausgeglichen werden können. Es ist zu befürchten, dass die komplette Ausgleichsrücklage aufgebraucht sein wird. Die Details sind der Haushaltsrede des Kämmerers zu entnehmen, die in der Ratsitzung gehalten wird.

 

Im Bereich der  Produkte hat es zwei wesentliche Veränderungen gegeben und zwar ist zum Einen das Produkt 120106 „Bewirtschaftung der Parkhäuser“ weggefallen. Dieses erfolgte in Kenntnis der bisherigen Beratungen in den Aufsichtsratssitzungen, im Haupt- und Finanzausschuss und im Vorgriff auf den Rat am 15.12.2010. Zum Anderen wird das Produkt 030210 "Bildungs- und Betreuungsangebote" aufgelöst und direkt den entsprechenden Produkten der jeweiligen Schulform (Produkte 030101 "Grundschulen", 030102 "Hauptschule", 030103 "Realschule", und 030104 "Gymnasium") zugeordnet. Betroffen sind die Angebote für die Offene Ganztagsschule und die Verlässliche Grundschule.

 

Eine Erhöhung der Grund- und Gewerbesteuerhebesätze ist im Finanzplanungszeitraum nicht vorgesehen.

 

Weiterhin ist nicht beabsichtigt, das „Budgetierungsverfahren“ zu ändern, so dass in der Ratssitzung ein entsprechender Beschluss nicht gefasst werden muss. Die bisher gültigen Regeln befinden sich in der Haushaltssatzung, die im Haushaltsplanentwurf mit abgedruckt ist.

 

Auf vielen Sitzungsvorlagen hat der Kämmerer in letzter Zeit dargestellt, dass Mittel im Haushalt nicht vorgesehen oder eingeplant sind. Dieses war notwendig, weil nicht die Möglichkeit besteht, alle Projekte und Vorhaben zu finanzieren. Dieses betrifft sowohl den Ergebnis- als auch den Finanzhaushalt. Im Entwurf wird eine Kreditaufnahme in den Jahren 2011 und 2012 notwendig sein, weil sonst alle Investitionen nicht durchgeführt werden können.

 

Der Vordruck für die Änderungsanträge der Fraktionen zum Haushalt wird dem Haushaltsplan-Entwurf beigefügt und in der Sitzung ausgelegt. Er wird anschließend auch in elektronischer Form den Fraktionen zur Verfügung gestellt.

 

 

Horst Thiele

Bürgermeister

 

Der Haushaltsplanentwurf und der Vordruck für die Änderungsanträge werden in der Sitzung verteilt.