Betreff
Klimaschutz-Aspekte beim Verkauf städtischer Grundstücke,
Antrag der SPD-Fraktion im Wirtschaftsförderungsausschuss am 22.10.2008
Vorlage
WP 04-09 SV 23/056
Aktenzeichen
I/23 - Ku/pe -
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Beschlussfassung wird anheim gestellt.


 

Erläuterungen und Begründungen:

 

Der Antrag der SPD-Fraktion stellt hinsichtlich der Verpflichtung zu klima- und umweltschonendem Bauen sowohl auf Grundstücke für gewerbliche Nutzung als auch auf Wohnbauflächen ab. Aus Sicht der Verwaltung sind diese beiden Bereiche jedoch unterschiedlich zu beurteilen.

 

Die Gefahr ist nicht von der Hand zu weisen, dass sich ansiedlungswillige Unternehmen aufgrund der in einem städtebaulichen Vertrag festgelegten Verpflichtung zu klima- und umweltschonendem Bauen möglicherweise für einen anderen Standort entscheiden. In diesem Zusammenhang ist der ohnehin hohe Standard der Anforderungen an Neuansiedlungen in Hilden zu nennen: Zum einen sind die Gewerbegrundstückspreise hier zum Teil deutlich höher als in anderen Städten der Region und die Festlegungen in Bebauungsplänen schränken die Nutzungen der Gewerbegrundstücke ein, zum anderen wird die Zahl der Ansiedler durch stringente Festlegungen des Rates -beispielsweise zur Zahl der Arbeitsplätze je 1.000 qm Gewerbegrundstück im Bereich der Giesenheide - begrenzt.

 

Beim Verkauf von Grundstücksflächen für den Wohnungsbau sind solche Festlegungen zum klima- und umweltschonendem Bauen sinnvoll und ohne nennenswerte negative Auswirkungen auf die Nachfrage möglich. Hier wäre dann beispielsweise auf KfW-Kriterien abzustellen.

 

 

 

 

 

Günter Scheib

 

 

Anlage

 

Antrag