Betreff
Bericht der Gemeindeprüfungsamtes zum Kulturbereich
Vorlage
WP 04-09 SV 41/041
Aktenzeichen
III/41 Doe
Art
Mitteilungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

„Der Kulturausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.“


Erläuterungen und Begründungen:

 

In die überörtliche Prüfung der Stadt Hilden im Februar und März 2005 durch das Gemeindeprüfungsamt wurden alle Zuschussbudgets des Kulturamtes mit Ausnahme der Stadtbücherei einbezogen.

 

Der Bericht des GPA  NRW 2005 bestätigt generell die bestehende Praxis der Budgetverantwortlichkeit, die seit 1998  für alle Bereiche des Kulturamtes als Instrument der Ressourcenverwaltung angewandt wird.

 

„Die im Kulturbereich eingeführten Kontrakte, Zuschussbudgets und Jahresberichte sehen wir als sinnvolle Instrumente für ein Controlling und zur Aufgabensteuerung an, die weiter optimierungsfähig sind.“

 

Die Prüfung der Musikschule veranlasste die GPA zu den folgenden Feststellungen:

 

„Die Musikschule Hilden gestaltet ein interessantes und vielfältiges Angebot. Das zusätzlich über den eigentlichen Musikschulbereich hinaus in Kooperationen viele musikinteressierte Kinder und Jugendliche anspricht. Wir empfehlen eine aufmerksame Beobachtung der weiteren Entwicklung der Schülerzahlen im Musikschulbereich, um die Auswirkungen der demographischen Entwicklung auf die Konzeption des Musikschulunterrichtes frühzeitig erkennen und berücksichtigen zu können.“

 

Bezüglich der finanziellen Entwicklung der Musikschule sprach das GPA die folgende Empfehlung aus:

 

„Dem steigenden Zuschussbedarf sollte nach unserer Einschätzung entgegen gewirkt werden. Z umindest sollten Anstrengungen unternommen werden, die Ausgaben zu stabilisieren und nicht weiter ansteigen zu lassen. Dieses Ziel könnte durch einen stärkeren Einsatz von Honorarkräften erreicht werden, für den wir trotz Bedenkens seitens der Musikschule noch einen Spielraum sehen.“

 

Den Feststellungen bzw. der Empfehlung des GPA begegnete die Verwaltung in der zurückliegenden Sitzung des Kulturausschusses

mit dem umfangreichen und detaillierten Sachstandsbericht

      Entwicklung der Musikschule  –Rückblick und Ausblick - SV 41/15 und der

Änderung der Gebührensatzung für die Musikschule- SV 41/16.

 

Die 7. Nachtragssatzung der Musikschule Hilden trat zum 01.02.2006 in Kraft. Die Gebührenerhöhung

wurde in das Zuschussbudget 2006 der Musikschule bereits eingearbeitet.

 

Die Verwaltung bittet den Kulturausschuss um Kenntnisnahme.

 

 

 

Günter Scheib

 


Finanzielle Auswirkungen

Ja

 

Haushaltstelle:

           

Bezeichnung:

 

Kosten

 

Folgekosten     

vorgesehen im

 

 

Haushaltsjahr

 

 

Mittel stehen zur Verfügung

Finanzierung:   

Sichtvermerk Kämmerer