Beschlussvorschlag:
„Der Kulturausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.“
Erläuterungen und Begründungen:
In die überörtliche Prüfung
der Stadt Hilden im Februar und März 2005 durch das Gemeindeprüfungsamt wurden
alle Zuschussbudgets des Kulturamtes mit Ausnahme der Stadtbücherei einbezogen.
Der Bericht des GPA NRW 2005 bestätigt generell die bestehende
Praxis der Budgetverantwortlichkeit, die seit 1998 für alle Bereiche des Kulturamtes als
Instrument der Ressourcenverwaltung angewandt wird.
„Die im Kulturbereich
eingeführten Kontrakte, Zuschussbudgets und Jahresberichte sehen wir als
sinnvolle Instrumente für ein Controlling und zur Aufgabensteuerung an, die
weiter optimierungsfähig sind.“
Die Prüfung der
Musikschule veranlasste die GPA zu den folgenden Feststellungen:
„Die Musikschule Hilden
gestaltet ein interessantes und vielfältiges Angebot. Das zusätzlich über den eigentlichen
Musikschulbereich hinaus in Kooperationen viele musikinteressierte Kinder und
Jugendliche anspricht. Wir empfehlen eine aufmerksame Beobachtung der weiteren
Entwicklung der Schülerzahlen im Musikschulbereich, um die Auswirkungen der
demographischen Entwicklung auf die Konzeption des Musikschulunterrichtes
frühzeitig erkennen und berücksichtigen zu können.“
Bezüglich der finanziellen
Entwicklung der Musikschule sprach das GPA die folgende Empfehlung aus:
„Dem steigenden
Zuschussbedarf sollte nach unserer Einschätzung entgegen gewirkt werden. Z
umindest sollten Anstrengungen unternommen werden, die Ausgaben zu
stabilisieren und nicht weiter ansteigen zu lassen. Dieses Ziel könnte durch
einen stärkeren Einsatz von Honorarkräften erreicht werden, für den wir trotz
Bedenkens seitens der Musikschule noch einen Spielraum sehen.“
Den Feststellungen bzw. der
Empfehlung des GPA begegnete die Verwaltung in der zurückliegenden Sitzung des
Kulturausschusses
mit dem umfangreichen und
detaillierten Sachstandsbericht
Entwicklung der Musikschule –Rückblick und Ausblick - SV 41/15 und
der
Änderung der Gebührensatzung für
die Musikschule- SV 41/16.
Die 7. Nachtragssatzung der
Musikschule Hilden trat zum 01.02.2006 in Kraft. Die Gebührenerhöhung
wurde in das Zuschussbudget
2006 der Musikschule bereits eingearbeitet.
Die Verwaltung bittet den
Kulturausschuss um Kenntnisnahme.
Günter Scheib
Finanzielle
Auswirkungen |
Ja |
|
|
Haushaltstelle: |
Bezeichnung: |
||
Kosten Folgekosten |
vorgesehen
im |
Haushaltsjahr |
|
Mittel
stehen zur Verfügung |
|||
Finanzierung:
|
Sichtvermerk
Kämmerer |
||