Betreff
Anerkennung als Kultur pflegende Organisation - Antrag des Jagdhornbläsercorps Hilden vom 23.09.2005 -
Vorlage
WP 04-09 SV 41/027
Aktenzeichen
III/41 Doe
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

„ Der Kulturausschuss beschließt die Aufnahme des Jagdhornbläsercorps Hilden in die Liste der anerkannten Kultur pflegenden Vereine und Organisationen in Hilden.“

 


 

Erläuterungen und Begründungen:

 

Die Organisation Jagdhornbläsercorps Hilden stellte am 05.10.2005 an das Team Bürgermeisterbüro gerichtet, den als Anlage beigefügten Antrag auf Aufnahme in die Liste der förderungswürdigen Organisationen.

Ebenfalls als Anlage beigefügt ist eine dem Antrag auf Anerkennung anhängende Liste aller Mitglieder der Organisation und eine Übersicht der öffentlichen Auftritte des Jagdhornbläsercorps vom 01.06.2002 bis 03.09.2005. Darin finden sich überwiegend öffentliche Auftritte wie sie nach den Richtlinien zur Förderung Kultur pflegender Vereine und Organisationen in Hilden vorausgesetzt werden.

 

Das Jagdhornbläsercorps besteht seit 1957 und ist ein Zusammenschluss von aktiven Bläsern des Hegerings Hilden. Der Hegering Hilden ist in der Kreisjägerschaft Düsseldorf und Mettmann organisiert. Daher sind alle Mitglieder des Jagdhornbläsercorps Mitglieder der Kreisjägerschaft.

Die Kreisjägerschaft ist ein eingetragener Verein. Das Jagdhornbläsercorps erhält keine finanzielle Förderung durch andere Ämter der Stadt Hilden und auch nicht durch den Hegering oder die übergeordneten Jagdverbände.

 

Das Jagdhornbläsercorps hat 27 Mitglieder.

 

Nach den Richtlinien zur Förderung Kultur pflegender Vereine und Organisationen in Hilden § 2.1. (Stand 28.04.2004) erhalten Vereine bis 70 Mitglieder einen jährlichen Pauschalzuschuss von 256,00 €.

 

Bei positiver Beschlussfassung über den Antrag des Jagdhornbläsercorps Hilden auf Anerkennung als Kultur pflegende Organisation kann der erforderliche Betrag in Höhe von 256,00 für das Jahr 2005 noch aus der HHSt. 3310.7180 „Zuschüsse an Kultur pflegende Vereine“ finanziert werden, obwohl der Antrag des Vereins zur Zeit der Haushaltsplanung für 2005 noch nicht vorlag.

Aufgrund der Mitteilung eines Vereins (13.10.2005), wird ein in 2004 für das Jahr 2005 beantragter So nderzuschuss in Höhe von 500,00 € nicht in Anspruch genommen, daher besteht hier ein finanzieller Spielraum.

Für das HHjahr 2006 wurde ein HH-Ansatz von 32.900,00 € bei der HHSt. 3310.7180 beantragt, der für die Bezuschussung einschließlich des Jagdhornbläsercorps aus reicht. Der finanzielle Spielraum ist dadurch gegeben, dass erfahrungsgemäß einige gestellte Sonderzuschussanträge  nicht mit dem Kulturamt abgerechnet werden. (Die Veranstaltungen kommen hin und wieder  nicht zustande oder die Vereine konnten die Veranstaltungen  durch entsprechende Einnahmen selbst finanzieren.)

 

Da diese HH-Stelle, nach Abstimmung mit dem Amt für Finanzservice, nicht unter die Bedingungen der Zuschuss-Budgetierung fällt, werden ggf. zusätzlich erforderliche Mittel bereitgestellt, bzw. werden nicht benötigte Mittel wieder dem Gesamthaushalt zugeführt und verbleiben nicht im Budget „ Kulturelle Veranstaltungen“.

 

Die Verwaltung steht dem Antrag der Organisation positiv gegenüber.

 

 

Günter Scheib

 

 



 

Finanzielle Auswirkungen

Ja

 

Haushaltstelle:

3310.7180        

Bezeichnung:

Zuschüsse Kultur pflegende Vereine

Kosten

256,00 Pauschalzuschuss

bis 2.045,00 Sonderzuschuss

Folgekosten jährlich wie 2006   

vorgesehen im

Verwaltungshaushalt

 

Haushaltsjahr

2006

 

Die erforderlichen Mittel müssen für das HHjahr 2006 bereitgestellt werden.

 Finanzierung:  

Sichtvermerk Kämmerer