Beschlussvorschlag:
„ Der Kulturausschuss beschließt die Aufnahme
des Jagdhornbläsercorps Hilden in die Liste der anerkannten Kultur pflegenden
Vereine und Organisationen in Hilden.“
Erläuterungen und Begründungen:
Die Organisation
Jagdhornbläsercorps Hilden stellte am 05.10.2005 an das Team Bürgermeisterbüro
gerichtet, den als Anlage beigefügten Antrag auf Aufnahme in die Liste
der förderungswürdigen Organisationen.
Ebenfalls als Anlage
beigefügt ist eine dem Antrag auf Anerkennung anhängende Liste aller Mitglieder
der Organisation und eine Übersicht der öffentlichen Auftritte des Jagdhornbläsercorps
vom 01.06.2002 bis 03.09.2005. Darin finden sich überwiegend öffentliche
Auftritte wie sie nach den Richtlinien zur Förderung Kultur pflegender Vereine
und Organisationen in Hilden vorausgesetzt werden.
Das Jagdhornbläsercorps
besteht seit 1957 und ist ein Zusammenschluss von aktiven Bläsern des Hegerings
Hilden. Der Hegering Hilden ist in der Kreisjägerschaft Düsseldorf und Mettmann
organisiert. Daher sind alle Mitglieder des Jagdhornbläsercorps Mitglieder der
Kreisjägerschaft.
Die Kreisjägerschaft ist ein
eingetragener Verein. Das Jagdhornbläsercorps erhält keine finanzielle Förderung
durch andere Ämter der Stadt Hilden und auch nicht durch den Hegering oder die
übergeordneten Jagdverbände.
Das Jagdhornbläsercorps hat
27 Mitglieder.
Nach den Richtlinien zur
Förderung Kultur pflegender Vereine und Organisationen in Hilden § 2.1. (Stand
28.04.2004) erhalten Vereine bis 70 Mitglieder einen jährlichen
Pauschalzuschuss von 256,00 €.
Bei positiver
Beschlussfassung über den Antrag des Jagdhornbläsercorps Hilden auf Anerkennung
als Kultur pflegende Organisation kann der erforderliche Betrag in Höhe von
256,00 für das Jahr 2005 noch aus der HHSt. 3310.7180 „Zuschüsse an Kultur
pflegende Vereine“ finanziert werden, obwohl der Antrag des Vereins zur Zeit
der Haushaltsplanung für 2005 noch nicht vorlag.
Aufgrund der Mitteilung eines
Vereins (13.10.2005), wird ein in 2004 für das Jahr 2005 beantragter So nderzuschuss
in Höhe von 500,00 € nicht in Anspruch genommen, daher besteht hier ein
finanzieller Spielraum.
Für das HHjahr 2006 wurde ein
HH-Ansatz von 32.900,00 € bei der HHSt. 3310.7180 beantragt, der für die
Bezuschussung einschließlich des Jagdhornbläsercorps aus reicht. Der
finanzielle Spielraum ist dadurch gegeben, dass erfahrungsgemäß einige
gestellte Sonderzuschussanträge nicht
mit dem Kulturamt abgerechnet werden. (Die Veranstaltungen kommen hin und
wieder nicht zustande oder die Vereine
konnten die Veranstaltungen durch
entsprechende Einnahmen selbst finanzieren.)
Da diese HH-Stelle, nach
Abstimmung mit dem Amt für Finanzservice, nicht unter die Bedingungen der
Zuschuss-Budgetierung fällt, werden ggf. zusätzlich erforderliche Mittel
bereitgestellt, bzw. werden nicht benötigte Mittel wieder dem Gesamthaushalt
zugeführt und verbleiben nicht im Budget „ Kulturelle Veranstaltungen“.
Die Verwaltung steht dem
Antrag der Organisation positiv gegenüber.
Günter
Scheib
Finanzielle
Auswirkungen |
Ja |
|
|
Haushaltstelle: 3310.7180 |
Bezeichnung: Zuschüsse
Kultur pflegende Vereine |
||
Kosten 256,00
Pauschalzuschuss bis
2.045,00 Sonderzuschuss Folgekosten
jährlich wie 2006 |
vorgesehen
im Verwaltungshaushalt |
Haushaltsjahr 2006 |
|
Die
erforderlichen Mittel müssen für das HHjahr 2006 bereitgestellt werden. |
|||
Finanzierung: |
Sichtvermerk
Kämmerer |
||