Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Hilden beschließt nach Vorberatung im Ausschuss für
Schule und Sport auf der Grundlage der Richtlinien zur Gewährung von Zuschüssen
an Hildener Sportvereine, dem TC Hilden e.V. einen städtischen Zuschuss in Höhe
von bis zu 16.651,70 € zu bewilligen.
Die Auszahlung erfolgt vorbehaltlich einer noch durchzuführenden
Wärmebedarfsberechnung unter Berücksichtigung der Vorgaben des Abschnittes V
der städtischen Zuschussrichtlinien.
Erläuterungen und Begründungen:
Der Tennisclub TC
Hilden e.V. im SV Hilden Ost e.V. hat mit Schreiben vom 18.10.2010 einen Antrag
auf Bezuschussung für die Sanierung der vorhandenen Heizungsanlage in der
Tennisanlage „Am Heidekrug 46 in 40724 Hilden“ gestellt.
Ein Austausch der
alten Heizungsanlage (Baujahr 1995 im Zuge des Neubaus der Tennisanlage) ist nach Aussagen eines Gutachters sowie dreier
Sanitärfirmen umgehend erforderlich, da die alte Heizung immer häufiger
ausfällt, zunehmend Anlagenteile ersetzt werden müssen und kurzfristig mit
einem plötzlichen Totalausfall zu rechnen ist. Dies wurde auch mit Datum vom 3.09.2010
durch eine Fachfirma schriftlich bestätigt. Aus sicherheitstechnischen
und wirtschaftlichen Gründen wird dringend ein umgehender Austausch der alten
Heizungsanlage empfohlen.
Für eine neue
Anlage wurden drei Angebote von Sanitärfirmen eingeholt. Die Angebote wurden
auf Basis der Leistungsangaben auf der alten Heizungsanlage erstellt und durch
das Fachamt geprüft.
Aufgrund der gesetzlich vorgeschriebenen Installation einer zusätzlichen Wärmerückgewin-nungsanlage und der in den letzten Jahren generellen technologischen Verbesserungen des Wirkungsgrades wurde von allen 3 Fachfirmen unabhängig die Leistungsvorgabe für die neue Heizungsanlage auf 100 kW festgelegt. Die Leistung der alten Anlage wurde damals aufgrund einer Wärmebedarfsberechnung auf 157 kW festgelegt. Da die damalige Lieferfirma nicht mehr existiert, liegt auch die Wärmebedarfsberechnung aus dem Jahr 1995 nicht mehr vor. Bedingt durch den Zeitdruck und die Kosten für eine Wärmebedarfsrechnung (ca. 1.500 €) hat der Vorstand des TC Hilden auf eine erneute Wärmebedarfsrechnung verzichtet.
Der Verein hat im
Hinblick auf die Dringlichkeit und das hohe Risiko, Einnahmeausfälle durch einen
wahrscheinlichen Defekt der Heizung zu haben, die alte Heizungsanlage in der
46. KW ausgetauscht. Die Verwaltung wurde darüber informiert.
Zur Verifizierung
der von drei Fachfirmen festgelegten Leistungsvorgabe von 100 kW und der damit
verbundenen Dimensionierung der notwendigen Heizungsanlage wird das zuständige
Fachamt der Stadt Hilden bis Mitte Dezember eine Wärmebedarfsberechnung in der
Tennisanlage, Heidekrug 46 vornehmen.
Nach
Ziffer III Punkt 9 der Förderrichtlinien können städtische Zuschüsse aus
Mitteln der Sportpauschale zu eigenen Sportbaumodernisierungs- und
Sanierungsvorhaben gewährt werden. In den Richtlinien wurde eine Wertgrenze für
ein Mindestvolumen solcher Maßnahmen in Höhe von 15.000,00 € festgesetzt. In
berechtigten Ausnahmefällen ist ein frühzeitiger Baubeginn gestattet.
Entsprechend des Antrages des TC Hilden e.V. ergibt sich in diesem
Zuschussbereich ein Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 55.505,68 €. Der
städtische Zuschuss kann bis zu 30% der nachgewiesenen Kosten betragen. Daraus
ergibt sich ein städtischer Zuschuss in Höhe von maximal 16.651,70 €.
Im
Rahmen der Sportpauschale stehen ausreichend Mittel zur Verfügung.
Verwaltungsseitig wird vorgeschlagen, den Zuschuss vorbehaltlich der noch
vorzunehmenden Wärmebedarfsberechnung von Seiten der Stadt Hilden zu gewähren
und nach Vorlage des Verwendungsnachweises für die durchgeführte Baumaßnahme
auszuzahlen. Sollte durch die Wärmebedarfsberechnung eine Überdimensionierung
der neuen, bereits eingebauten Anlage festgestellt werden, würde der Zuschuss
anteilig gekürzt.
Gemäß der
Richtlinien zur Gewährung von Zuschüssen an Hildener Sportvereine - Ziffer
III.9 Zuschüsse zum Bau, zu Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen
vereinseigener Sportanlagen- kann ein Zuschuss grundsätzlich nur gewährt
werden, wenn mit der Baumaßnahme noch nicht begonnen wurde. Vor dem Hintergrund
der beschriebenen Sachverhaltens plädiert die Verwaltung für eine
Ausnahmeregelung, welche durch den Rat der Stadt Hilden, nach Vorberatung im Ausschuss
für Schule und Sport, zu beschließen ist.
Horst Thiele
Finanzielle
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen |
Ja |
Produktnummer: |
080201 |
Bezeichnung: |
Sport-, Vereins-
und Verbandsförderung |
Investitions - Nr: |
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Mittel stehen zur Verfügung: |
Ja |
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Haushaltsjahr |
2011 |
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Kostenträger |
Konto |
Betrag € |
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5156000020 |
0802010010 |
531880 |
16.651,70 € |
Finanzierung: |
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Vermerk Kämmerer: |
Gesehen Klausgrete |
Personelle Auswirkungen
Nein