Betreff
Zuschussantrag des TC Hilden e.V. im SV Hilden Ost e.V.
Vorlage
WP 09-14 SV 51/080
Aktenzeichen
III/51_Le
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt Hilden beschließt nach Vorberatung im Ausschuss für Schule und Sport auf der Grundlage der Richtlinien zur Gewährung von Zuschüssen an Hildener Sportvereine, dem TC Hilden e.V. einen städtischen Zuschuss in Höhe von bis zu 16.651,70 € zu bewilligen.

Die Auszahlung erfolgt vorbehaltlich einer noch durchzuführenden Wärmebedarfsberechnung unter Berücksichtigung der Vorgaben des Abschnittes V der städtischen Zuschussrichtlinien.

 

 

 

 


 

Erläuterungen und Begründungen:

Der Tennisclub TC Hilden e.V. im SV Hilden Ost e.V. hat mit Schreiben vom 18.10.2010 einen Antrag auf Bezuschussung für die Sanierung der vorhandenen Heizungsanlage in der Tennisanlage „Am Heidekrug 46 in 40724 Hilden“ gestellt.

 

Ein Austausch der alten Heizungsanlage (Baujahr 1995 im Zuge des Neubaus der Tennisanlage)  ist nach Aussagen eines Gutachters sowie dreier Sanitärfirmen umgehend erforderlich, da die alte Heizung immer häufiger ausfällt, zunehmend Anlagenteile ersetzt werden müssen und kurzfristig mit einem plötzlichen Totalausfall zu rechnen ist. Dies wurde auch mit Datum vom 3.09.2010 durch eine Fachfirma schriftlich bestätigt. Aus sicherheitstechnischen und wirtschaftlichen Gründen wird dringend ein umgehender Austausch der alten Heizungsanlage empfohlen.

Für eine neue Anlage wurden drei Angebote von Sanitärfirmen eingeholt. Die Angebote wurden auf Basis der Leistungsangaben auf der alten Heizungsanlage erstellt und durch das Fachamt geprüft.

Aufgrund der gesetzlich vorgeschriebenen Installation einer zusätzlichen Wärmerückgewin-nungsanlage und der in den letzten Jahren generellen technologischen Verbesserungen des Wirkungsgrades wurde von allen 3 Fachfirmen unabhängig die Leistungsvorgabe für die neue Heizungsanlage auf 100 kW festgelegt. Die Leistung der alten Anlage wurde damals aufgrund einer Wärmebedarfsberechnung auf 157 kW festgelegt. Da die damalige Lieferfirma nicht mehr existiert, liegt auch die Wärmebedarfsberechnung aus dem Jahr 1995 nicht mehr vor. Bedingt durch den Zeitdruck und die Kosten für eine Wärmebedarfsrechnung (ca. 1.500 €) hat der Vorstand des TC Hilden auf eine erneute Wärmebedarfsrechnung verzichtet.

 

Der Verein hat im Hinblick auf die Dringlichkeit und das hohe Risiko, Einnahmeausfälle durch einen wahrscheinlichen Defekt der Heizung zu haben, die alte Heizungsanlage in der 46. KW ausgetauscht. Die Verwaltung wurde darüber informiert.

 

Zur Verifizierung der von drei Fachfirmen festgelegten Leistungsvorgabe von 100 kW und der damit verbundenen Dimensionierung der notwendigen Heizungsanlage wird das zuständige Fachamt der Stadt Hilden bis Mitte Dezember eine Wärmebedarfsberechnung in der Tennisanlage, Heidekrug 46 vornehmen.

 

Nach Ziffer III Punkt 9 der Förderrichtlinien können städtische Zuschüsse aus Mitteln der Sportpauschale zu eigenen Sportbaumodernisierungs- und Sanierungsvorhaben gewährt werden. In den Richtlinien wurde eine Wertgrenze für ein Mindestvolumen solcher Maßnahmen in Höhe von 15.000,00 € festgesetzt. In berechtigten Ausnahmefällen ist ein frühzeitiger Baubeginn gestattet. Entsprechend des Antrages des TC Hilden e.V. ergibt sich in diesem Zuschussbereich ein Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 55.505,68 €. Der städtische Zuschuss kann bis zu 30% der nachgewiesenen Kosten betragen. Daraus ergibt sich ein städtischer Zuschuss in Höhe von maximal 16.651,70 €.

 

Im Rahmen der Sportpauschale stehen ausreichend Mittel zur Verfügung. Verwaltungsseitig wird vorgeschlagen, den Zuschuss vorbehaltlich der noch vorzunehmenden Wärmebedarfsberechnung von Seiten der Stadt Hilden zu gewähren und nach Vorlage des Verwendungsnachweises für die durchgeführte Baumaßnahme auszuzahlen. Sollte durch die Wärmebedarfsberechnung eine Überdimensionierung der neuen, bereits eingebauten Anlage festgestellt werden, würde der Zuschuss anteilig gekürzt.

Gemäß der Richtlinien zur Gewährung von Zuschüssen an Hildener Sportvereine - Ziffer III.9 Zuschüsse zum Bau, zu Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen vereinseigener Sportanlagen- kann ein Zuschuss grundsätzlich nur gewährt werden, wenn mit der Baumaßnahme noch nicht begonnen wurde. Vor dem Hintergrund der beschriebenen Sachverhaltens plädiert die Verwaltung für eine Ausnahmeregelung, welche durch den Rat der Stadt Hilden, nach Vorberatung im Ausschuss für Schule und Sport, zu beschließen ist.

 

Horst Thiele

 



Finanzielle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

Ja

 

Produktnummer:

080201

Bezeichnung:

Sport-, Vereins- und Verbandsförderung

Investitions - Nr:

 

 

 

Mittel stehen zur Verfügung:

Ja

 

 

Haushaltsjahr

2011

 

 

 

Kostenstelle

Kostenträger

Konto

Betrag €

5156000020

0802010010

531880

16.651,70 €

Finanzierung:

 

 

 

 

Vermerk Kämmerer:

 

 

 

Gesehen Klausgrete

 


Personelle Auswirkungen

Nein