Betreff
Kunst im öffentlichen Raum -virtueller Stadtrundgang-
Vorlage
WP 04-09 SV 41/030
Aktenzeichen
III/41 Doe
Art
Mitteilungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

„Der Kulturausschuss nimmt Kenntnis von der Präsentation des virtuellen Stadtrundgangs

-Kunst im öffentlichen Raum-.“

 


Erläuterungen und Begründungen:

 

Im Kunstbesitz der Stadt Hilden befinden sich z.Zt. 22 Außenobjekte, zumeist Arbeiten aus Bronze oder Stein, die sich an verschiedenen Plätzen des Innenstadtbereiches befinden.

 

Das Thema „Kunst im öffentlichen Raum“ wurde bereits mehrfach in den zurückliegenden Sitzungen des Kulturausschusses thematisiert und hier insbesondere die Fragen nach einer geeigneten Darstellung und   zeitgemäßen Präsentation dieses Kunstbesitzes.

Entsprechende Maßnahmen wurden in den Kontrakt 2005 aufgenommen.

 

Im Zuge der Gestaltung der Internet-Seiten des Kulturbereiches, bot sich nun die Gelegenheit, die speziellen Software im Wilhelm-Fabry-Museum zu nutzen, die es erlaubt, einen virtuellen Rundgang durch die Stadt zu unternehmen, einschließlich des individuellen Verweilens an bestimmten Standorten, an denen die Kunstobjekte virtuell besichtigt werden können.

Hierdurch ist es möglich, sich zuhause am PC einen ersten Eindruck zu verschaffen und dann, bei Interesse, gezielt die verschiedenen Standorte aufzusuchen.

 

Die Vorleistungen- Fotoaufnahmen in digitaler Form sowie die Gestaltung der Informationstexte zu den einzelnen Objekten und den Künstlerbiografien- wurden extern vergeben und aus den vorhandenen Budgetmitteln finanziert.

 

Der virtuelle Rundgang „Kunst im öffentlichen Raum “ kann sukzessive erweitert werden, wenn weitere Kunstobjekte im Außenbereich hinzukommen.

 

In der Sitzung des Kulturausschusses am 17.11.05 wird die Verwaltung den virtuellen Stadtrundgang präsentieren.

 

 

 

 

 

 

Günter Scheib


Finanzielle Auswirkungen

Ja

 

Haushaltstelle:

           

Bezeichnung:

 

Kosten

 

Folgekosten     

vorgesehen im

 

 

Haushaltsjahr

 

2005

Mittel stehen zur Verfügung

Finanzierung:   

Sichtvermerk Kämmerer