Beschlussvorschlag:
„Der
Kulturausschuss nimmt Kenntnis von der Präsentation des virtuellen
Stadtrundgangs
-Kunst im öffentlichen Raum-.“
Erläuterungen und Begründungen:
Im Kunstbesitz der Stadt
Hilden befinden sich z.Zt. 22 Außenobjekte, zumeist Arbeiten aus Bronze oder
Stein, die sich an verschiedenen Plätzen des Innenstadtbereiches befinden.
Das Thema „Kunst im
öffentlichen Raum“ wurde bereits mehrfach in den zurückliegenden Sitzungen des
Kulturausschusses thematisiert und hier insbesondere die Fragen nach einer
geeigneten Darstellung und zeitgemäßen
Präsentation dieses Kunstbesitzes.
Entsprechende Maßnahmen
wurden in den Kontrakt 2005 aufgenommen.
Im Zuge der Gestaltung der
Internet-Seiten des Kulturbereiches, bot sich nun die Gelegenheit, die speziellen
Software im Wilhelm-Fabry-Museum zu nutzen, die es erlaubt, einen virtuellen
Rundgang durch die Stadt zu unternehmen, einschließlich des individuellen
Verweilens an bestimmten Standorten, an denen die Kunstobjekte virtuell
besichtigt werden können.
Hierdurch ist es möglich,
sich zuhause am PC einen ersten Eindruck zu verschaffen und dann, bei Interesse,
gezielt die verschiedenen Standorte aufzusuchen.
Die Vorleistungen-
Fotoaufnahmen in digitaler Form sowie die Gestaltung der Informationstexte zu
den einzelnen Objekten und den Künstlerbiografien- wurden extern vergeben und
aus den vorhandenen Budgetmitteln finanziert.
Der virtuelle Rundgang „Kunst
im öffentlichen Raum “ kann sukzessive erweitert werden, wenn weitere
Kunstobjekte im Außenbereich hinzukommen.
In der Sitzung des
Kulturausschusses am 17.11.05 wird die Verwaltung den virtuellen Stadtrundgang
präsentieren.
Günter Scheib
Finanzielle
Auswirkungen |
Ja |
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Haushaltstelle: |
Bezeichnung: |
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Kosten Folgekosten |
vorgesehen
im |
Haushaltsjahr 2005 |
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Mittel
stehen zur Verfügung |
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Finanzierung:
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Sichtvermerk
Kämmerer |
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