Änderung des Kontraktes
Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt nach Vorberatung im
Jugendhilfeausschuss und im Haupt- und Finanzausschuss eine Aufstockung der
Personalressourcen für den Bereich Vormundschaften/ Ergänzungspflegschaften um
eine 0,25 Vollzeitstelle und eine Umstellung des Kontraktes auf eine Indexanpassung.
Erläuterungen und
Begründungen:
Die
Arbeitsgemeinschaft der Wohlfahrtsverbände beantragte aufgrund der gestiegenen
Fallzahlen im Bereich Vormundschaften und Ergänzungspflegschaften und der
tariflichen Steigerungen eine Anpassung des Kontraktes für diesen Bereich. Die
Kontraktanpassung wurde mit den Trägern gemeinsam erörtert und vom Fachamt
geprüft. Im einzelnen beantragte die Arbeitsgemeinschaft der Wohlfahrtsverbände
folgende Kontrakterhöhungen:
1.
Anpassung gemäß
Tarifsteigerung: Die Kontraktsumme ist, auf der Grundlage der aktuellen
Kontraktvereinbarung, entsprechend der Tarifsteigerung jährlich anzupassen.
Hieraus ergibt sich eine Erhöhung der Zuwendungen für den Arbeitsbereich
Trennungs- und Scheidungsberatung um 7.792 € auf 102.142 € und für den Arbeitsbereich
Fachmediation um 842 € auf 11.042 €. Eine Erhöhung der Zuwendungen für den
Bereich der begleiteten Umgangskontakte wird von Seiten der Träger zur Zeit nicht
für erforderlich gehalten.
Prüfergebnis: Die entsprechenden
Anpassungen der Kontraktsumme ergeben sich aus § 2, Abs. 1 des
Kontraktvertrages.
2.
Anpassung aufgrund der
Fallsteigerung: Die erheblichen Fallsteigerungen im Bereich der Vormundschaften und
Ergänzungspflegschaften können nicht mehr im Rahmen der vorhanden Personalressourcen
aufgefangen werden. Angesichts der Fallsteigerungen ist eine Anhebung der
Personalkapazitäten für den Bereich Vormundschaften / Ergänzungspflegschaften
um eine weitere 0,25 Vollzeitstelle erforderlich. Dies führt zu einer Anhebung
der Kontraktsumme um zusätzliche 17.066 €. Insgesamt erhöht sich damit die Kontraktsumme
auf 135.250 € p.a..
Prüfergebnis: Die Fallsteigerungen im
Bereich der Vormundschaften und Ergänzungspflegschaften können nicht mehr im
Rahmen der vorhanden Personalressourcen aufgefangen werden. Bereits beginnend
mit 2005 mussten der Arbeitsgemeinschaft Wohlfahrtspflege 15.000 € pro Jahr
zusätzlich zur Verfügung gestellt werden (knapp 0,25 Vollzeitstelle) , damit
die hohen Fallsteigerungen insbesondere im Bereich der Vormundschaften von 2002
(4 Fälle) auf 2004 (14 Fälle) aufgefangen werden konnten. Diese zusätzlichen
Beträgen wurde jeweils nur befristet gewährt, da zu diesem Zeitpunkt davon
ausgegangen wurde, dass die Fallsteigerung nur temporär ist.
Von 2005 (23 Fälle) stiegen die Fälle im Bereich
Vormundschaften bis 2007 (34 Fälle) jedoch um weitere 48 % an. Diese Steigerung
der letzten Jahre ist auch eine Konsequenz des Erfolgs des Hildener Kinderschutzsystems.
Die engere Vernetzungen der Fachkräfte und die
erhöhte Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit führen zu mehr
Kindeswohlgefährdungsmeldungen. Die gestiegene Anzahl der Meldungen eröffnet
auf der einen Seite frühere Hilfestellungen für Familien und führt aber auf der
anderen Seite auch zu einem Anstieg der Fälle, bei denen, aufgrund
unzureichender Problemeinsicht und Kooperationsbereitschaft der Eltern,
familiengerichtliche Maßnahme eingeleitet werden müssen. Die Übertragung der
entzogenen Teilbereiche der elterlichen Sorge auf die Verbände hat sich in der
Praxis bestens bewährt, da hierdurch Rollenkonflikte zwischen dem Auftrag des
öffentlichen Jugendhilfeträgers und dem Vormund bzw. Ergänzungspfleger
strukturell ausgeschlossen werden. Die Anhebung der Personalressourcen um
weitere 0,25 Vollzeitstelle auf insgesamt 2,25 Vollzeitstellen ist daher auch
aus Sicht des Fachamtes notwendig.
|
Trennungs-
und Scheidungsberatung/ Mitwirkung im familien- und vormundschaftsgerichtlichen
Verfahren (Euro) |
Fachmediation |
Begleiteter
Umgang |
Gesamtsumme |
2002 |
73.000 |
10.200 |
5.000 |
88.200 |
2003 |
74.752 |
10.200 |
5.000 |
89.952 |
2004 |
76.600 |
10.200 |
5.000 |
91.800 |
ab
2005 |
79.343
+ 15.000 |
10.200 |
5.000 |
109.543 |
neuer
Kontrakt 2009 |
79.350
+ 15.000 + 7.792 + 17.066 |
11.042 |
5.000 |
135.250 |
Im
Zuge der Kontraktanpassungen wurden folgende weitere Änderungen im Kontrakt
zwischen der Arbeitsgemeinschaft der Wohlfahrtsverbände und dem Fachamt vereinbart:
1)
Im Rahmen der Kontraktänderungen wird die Kontraktanpassung von einer
Kopplung an die Tarifsteigerung auf eine Indexberechnung umgestellt. Damit wird
der Kontrakt Trennungs- und Scheidungsberatung den anderen Kontrakten angepasst.
Indexbezugpunkt ist der 01.01.2010.
2)
Zur verwaltungstechnischen Vereinfachung wird eine Gesamtkontraktsumme gebildet,
die Differenzierung nach Trennungs- und Scheidungsberatung/ Mitwirkung im
familien- und vormundschaftsgerichtlichen Verfahren, Fachmediation und begleiteter
Umgang entfällt.
3)
Redaktionelle Änderungen: Im Kontrakt wurden die Textpassagen entfernt,
die auf den anfänglichen Erprobungszeitraum Bezug nehmen (bis 31.12.2006), der
Begriff Jugendamt wurde durch „Amt für Jugend, Schule und Sport“ ersetzt und gesetzliche
Bezüge und Daten aktualisiert.
Die
zusätzlich erforderlichen Finanzmittel sind bereits in der Haushaltsplanung für
2009 berücksichtigt.
Der
Antrag der Arbeitsgemeinschaft der Wohlfahrtsverbände in Hilden vom 03.11.2008
mit den entsprechenden Berechnungen und der Entwurf des neuen Vertrages mit Verweisen
auf die alte Fassung liegen als Anlage bei.
gez.
Thiele
1.
Beigeordneter
Finanzielle
Auswirkungen
Produktnummer |
060312 |
Bezeichnung |
Kindschaftsrechtsangelegenheiten |
Investitions-Nr.: |
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Mittel
stehen zur Verfügung: |
Ja |
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Haushaltsjahr: |
2009 |
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Der Mehrbedarf
besteht für folgendes Produkt:
Kostenstelle |
Kostenträger |
Konto |
Betrag € |
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Die Deckung
ist durch folgendes Produkt gewährleistet: |
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Kostenstelle |
Kostenträger |
Konto |
Betrag € |
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Finanzierung: |
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Vermerk Kämmerer: gesehen Klausgrete |