Betreff
'Trennungs- und Scheidungsberatung'
Änderung des Kontraktes
Vorlage
WP 04-09 SV 51/405
Aktenzeichen
III/51 Scha
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat beschließt nach Vorberatung im Jugendhilfeausschuss und im Haupt- und Finanzausschuss eine Aufstockung der Personalressourcen für den Bereich Vormundschaften/ Ergänzungspflegschaften um eine 0,25 Vollzeitstelle und eine Umstellung des Kontraktes auf eine Indexanpassung.

 

 


Erläuterungen und Begründungen:

Die Arbeitsgemeinschaft der Wohlfahrtsverbände beantragte aufgrund der gestiegenen Fallzahlen im Bereich Vormundschaften und Ergänzungspflegschaften und der tariflichen Steigerungen eine Anpassung des Kontraktes für diesen Bereich. Die Kontraktanpassung wurde mit den Trägern gemeinsam erörtert und vom Fachamt geprüft. Im einzelnen beantragte die Arbeitsgemeinschaft der Wohlfahrtsverbände folgende Kontrakterhöhungen:

 

1.      Anpassung gemäß Tarifsteigerung: Die Kontraktsumme ist, auf der Grundlage der aktuellen Kontraktvereinbarung, entsprechend der Tarifsteigerung jährlich anzupassen. Hieraus ergibt sich eine Erhöhung der Zuwendungen für den Arbeitsbereich Trennungs- und Scheidungsberatung um 7.792 € auf 102.142 € und für den Arbeitsbereich Fachmediation um 842 € auf 11.042 €. Eine Erhöhung der Zuwendungen für den Bereich der begleiteten Umgangskontakte wird von Seiten der Träger zur Zeit nicht für erforderlich gehalten.

 

Prüfergebnis: Die entsprechenden Anpassungen der Kontraktsumme ergeben sich aus § 2, Abs. 1 des Kontraktvertrages.

 

2.      Anpassung aufgrund der Fallsteigerung: Die erheblichen Fallsteigerungen im Bereich der Vormundschaften und Ergänzungspflegschaften können nicht mehr im Rahmen der vorhanden Personalressourcen aufgefangen werden. Angesichts der Fallsteigerungen ist eine Anhebung der Personalkapazitäten für den Bereich Vormundschaften / Ergänzungspflegschaften um eine weitere 0,25 Vollzeitstelle erforderlich. Dies führt zu einer Anhebung der Kontraktsumme um zusätzliche 17.066 €. Insgesamt erhöht sich damit die Kontraktsumme auf 135.250 € p.a..

 

Prüfergebnis: Die Fallsteigerungen im Bereich der Vormundschaften und Ergänzungspflegschaften können nicht mehr im Rahmen der vorhanden Personalressourcen aufgefangen werden. Bereits beginnend mit 2005 mussten der Arbeitsgemeinschaft Wohlfahrtspflege 15.000 € pro Jahr zusätzlich zur Verfügung gestellt werden (knapp 0,25 Vollzeitstelle) , damit die hohen Fallsteigerungen insbesondere im Bereich der Vormundschaften von 2002 (4 Fälle) auf 2004 (14 Fälle) aufgefangen werden konnten. Diese zusätzlichen Beträgen wurde jeweils nur befristet gewährt, da zu diesem Zeitpunkt davon ausgegangen wurde, dass die Fallsteigerung nur temporär ist.

 

Von 2005 (23 Fälle) stiegen die Fälle im Bereich Vormundschaften bis 2007 (34 Fälle) jedoch um weitere 48 % an. Diese Steigerung der letzten Jahre ist auch eine Konsequenz des Erfolgs des Hildener Kinderschutzsystems.

 

Die engere Vernetzungen der Fachkräfte und die erhöhte Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit führen zu mehr Kindeswohlgefährdungsmeldungen. Die gestiegene Anzahl der Meldungen eröffnet auf der einen Seite frühere Hilfestellungen für Familien und führt aber auf der anderen Seite auch zu einem Anstieg der Fälle, bei denen, aufgrund unzureichender Problemeinsicht und Kooperationsbereitschaft der Eltern, familiengerichtliche Maßnahme eingeleitet werden müssen. Die Übertragung der entzogenen Teilbereiche der elterlichen Sorge auf die Verbände hat sich in der Praxis bestens bewährt, da hierdurch Rollenkonflikte zwischen dem Auftrag des öffentlichen Jugendhilfeträgers und dem Vormund bzw. Ergänzungspfleger strukturell ausgeschlossen werden. Die Anhebung der Personalressourcen um weitere 0,25 Vollzeitstelle auf insgesamt 2,25 Vollzeitstellen ist daher auch aus Sicht des Fachamtes notwendig.

 

 

Trennungs- und Scheidungsberatung/ Mitwirkung im familien- und vormundschaftsgerichtlichen Verfahren

(Euro)

 

Fachmediation

Begleiteter Umgang

Gesamtsumme

2002

73.000

10.200

5.000

88.200

2003

74.752

10.200

5.000

89.952

2004

76.600

10.200

5.000

91.800

ab 2005

79.343 + 15.000

10.200

5.000

109.543

neuer Kontrakt 2009

79.350 + 15.000 + 7.792 + 17.066

11.042

5.000

135.250

 

 

Im Zuge der Kontraktanpassungen wurden folgende weitere Änderungen im Kontrakt zwischen der Arbeitsgemeinschaft der Wohlfahrtsverbände und dem Fachamt vereinbart:

 

1)     Im Rahmen der Kontraktänderungen wird die Kontraktanpassung von einer Kopplung an die Tarifsteigerung auf eine Indexberechnung umgestellt. Damit wird der Kontrakt Trennungs- und Scheidungsberatung den anderen Kontrakten angepasst. Indexbezugpunkt ist der 01.01.2010.

2)     Zur verwaltungstechnischen Vereinfachung wird eine Gesamtkontraktsumme gebildet, die Differenzierung nach Trennungs- und Scheidungsberatung/ Mitwirkung im familien- und vormundschaftsgerichtlichen Verfahren, Fachmediation und begleiteter Umgang entfällt.

3)     Redaktionelle Änderungen: Im Kontrakt wurden die Textpassagen entfernt, die auf den anfänglichen Erprobungszeitraum Bezug nehmen (bis 31.12.2006), der Begriff Jugendamt wurde durch „Amt für Jugend, Schule und Sport“ ersetzt und gesetzliche Bezüge und Daten aktualisiert.

 

Die zusätzlich erforderlichen Finanzmittel sind bereits in der Haushaltsplanung für 2009 berücksichtigt.

 

Der Antrag der Arbeitsgemeinschaft der Wohlfahrtsverbände in Hilden vom 03.11.2008 mit den entsprechenden Berechnungen und der Entwurf des neuen Vertrages mit Verweisen auf die alte Fassung liegen als Anlage bei.

 

gez. Thiele

1. Beigeordneter

 


Finanzielle Auswirkungen

 

Produktnummer

060312

Bezeichnung

Kindschaftsrechtsangelegenheiten

Investitions-Nr.:

 

 

Mittel stehen zur Verfügung:

Ja

 

 

Haushaltsjahr:

2009

 

 

 

Der Mehrbedarf besteht für folgendes Produkt:

Kostenstelle

Kostenträger

Konto

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Deckung ist durch folgendes Produkt gewährleistet:

Kostenstelle

Kostenträger

Konto

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzierung:

 

 

 

Vermerk Kämmerer:

 

gesehen Klausgrete