Beschlussvorschlag:
„ Der Kulturausschuss beschließt die Aufnahme des Vereins „
Chirimias Iberoam.Infantil Hilden 2004 e.V.“ in die Liste der anerkannten
Kultur pflegenden Vereine und Organisationen in Hilden.“
Erläuterungen und Begründungen:
Der Verein „Chirimias
Iberoam. Infantil Hilden 2004 e.V.“ stellte am 14.11.2004 an den Ausländerbeirat
der Stadt Hilden, Sozialamt, gerichtet, den als Anlage beigefügten
Antrag auf Aufnahme in die Liste der förderungswürdigen Vereine.
Daraufhin fand am 02.12.2004
ein Gespräch statt, an dem neben der Vorsitzenden des Vereins „Chirimias Iberoam. Infantil
Hilden 2004 e.V.“, Frau Janeth Kriemer, die Vorsitzende des damaligen
Ausländerbeirates und künftigen Integrationsbeirates Frau Anabela Barata, der
Leiter des Sozialamtes und die Kulturamtsleiterin teilnahmen und in dem Frau
Kriemer über die Voraussetzungen und Möglichkeiten der Förderung des Vereins
als Kultur pflegender Verein bzw. als ausländischer Kulturverein informiert
wurde.
Insbesondere wurde darauf
hingewiesen, dass das kulturelle Angebot des Vereins grundsätzlich allen Interessierten
offen stehen müsse und eine Doppelförderung durch beide Ämter - Kulturamt und
Sozialamt - ausgesc hlossen ist.
Am 24.01.2005 ging daraufhin
das ebenfalls als Anlage beigefügte Schreiben des Vereins ein, in dem
der Verein sein Tätigkeitsprofil im kulturellen und künstlerischen Bereich
darstellt und darauf hinweist, dass sich das Angebot des Vereins an Kinder und
Jugendliche richtet, auch an diejenigen, die nicht spanisch sprechen.
Er erfüllt die Richtlinien
zur Förderung der Kultur pflegenden Vereine und Organisationen in Hilden.
Die Satzung des Vereins, der
unter der Nummer VR 820 beim Amtsgericht Langenfeld eingetragen wurde, ist
ebenfalls als Anlage beigefügt.
Der Verein hat derzeit 15
Mitglieder.
Nach den Richtlinien zur Förderung
Kultur pflegender Vereine und Organisationen in Hilden §2.1 (Stand 28.04.2004)
erhalten Vereine bis 70 Mitglieder einen jährlichen Pauschalzuschuss von 256,-
€.
Da alle Vereinsmitglieder
unter 18 Jahre alt sind (siehe das Schreiben vom 17.01.05), wird nach §2.3 der
Richtlinien zusätzlich ein Zuschuss von jeweils 5,- € für die Kinder- und
Jugendarbeit des Vereins gewährt, somit weitere 75,- €.
Bei positiver
Beschlussfassung über den Antrag des
Vereins „Chirimias Iberoam.Infantil Hilden 2004 e.V.“ auf Anerkennung
als Kultur pflegender Verein kann der erforderliche Betrag von 331,-€ aus
der HH-Stelle 3310.7180 „ Zuschüsse an
Kulturpflegende Vereine“ finanziert werden, obwohl der Antrag des Vereins zur
Zeit der Haushaltsplanung 2005 noch nicht vorlag. Im HH-Ansatz 2005 (32.900,-€)
ist ggf.
ein kleiner finanzieller
Spielraum gegeben, da einige Sonderzuschussanträge, die sich auf
Veranstaltungen im Dezember beziehen, erst im Januar des Folgejahres
abgerechnet werden.
Da diese HH-Stelle, nach
Abstimmung mit der Kämmerei nicht unter die Bedingungen der Budgetierung fällt,
werden ggf. zusätzlich erforderliche Mittel bereitgestellt, bzw. werden nicht
benötigte Mittel nicht im Budget belassen.
Die Verwaltung steht dem
Antrag des Vereins positiv gegenüber.
Günter Scheib
Finanzielle
Auswirkungen |
Ja |
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Haushaltstelle: 3310.7180 |
Bezeichnung: Zuschüsse
Kulturpflegende Vereine |
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Kosten ca. 330,- € Folgekosten |
vorgesehen
im |
Haushaltsjahr
2005 |
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Mittel
stehen zur Verfügung |
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Finanzierung: Bei
positiver Beschlussfassung werden die o.g. Mittel aus der o.g. HHStelle
finanziert. |
Sichtvermerk
Kämmerer |
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