Betreff
Antrag auf Anerkennung als Kultur pflegender Verein, Hier: "Chirimias Iberoam.Infantil Hilden 2004 e.V."
Vorlage
WP 04-09 SV 41/007
Aktenzeichen
III/41 Doe
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

„ Der Kulturausschuss beschließt die Aufnahme des Vereins „ Chirimias Iberoam.Infantil Hilden 2004 e.V.“ in die Liste der anerkannten Kultur pflegenden Vereine und Organisationen in Hilden.“

 


 

Erläuterungen und Begründungen:

 

Der Verein „Chirimias Iberoam. Infantil Hilden 2004 e.V.“ stellte am 14.11.2004 an den Ausländerbeirat der Stadt Hilden, Sozialamt, gerichtet, den als Anlage beigefügten Antrag auf Aufnahme in die Liste der förderungswürdigen Vereine.

 

Daraufhin fand am 02.12.2004 ein Gespräch statt, an dem neben der Vorsitzenden  des Vereins „Chirimias Iberoam. Infantil Hilden 2004 e.V.“, Frau Janeth Kriemer, die Vorsitzende des damaligen Ausländerbeirates und künftigen Integrationsbeirates Frau Anabela Barata, der Leiter des Sozialamtes und die Kulturamtsleiterin teilnahmen und in dem Frau Kriemer über die Voraussetzungen und Möglichkeiten der Förderung des Vereins als Kultur pflegender Verein bzw. als ausländischer Kulturverein informiert wurde.

Insbesondere wurde darauf hingewiesen, dass das kulturelle Angebot des Vereins grundsätzlich allen Interessierten offen stehen müsse und eine Doppelförderung durch beide Ämter - Kulturamt und Sozialamt - ausgesc hlossen ist.

 

Am 24.01.2005 ging daraufhin das ebenfalls als Anlage beigefügte Schreiben des Vereins ein, in dem der Verein sein Tätigkeitsprofil im kulturellen und künstlerischen Bereich darstellt und darauf hinweist, dass sich das Angebot des Vereins an Kinder und Jugendliche richtet, auch an diejenigen, die nicht spanisch sprechen.

Er erfüllt die Richtlinien zur Förderung der Kultur pflegenden Vereine und Organisationen in Hilden.

 

Die Satzung des Vereins, der unter der Nummer VR 820 beim Amtsgericht Langenfeld eingetragen wurde, ist ebenfalls als Anlage beigefügt.

 

Der Verein hat derzeit 15 Mitglieder.

 

Nach den Richtlinien zur Förderung Kultur pflegender Vereine und Organisationen in Hilden §2.1 (Stand 28.04.2004) erhalten Vereine bis 70 Mitglieder einen jährlichen Pauschalzuschuss von 256,- €. 

Da alle Vereinsmitglieder unter 18 Jahre alt sind (siehe das Schreiben vom 17.01.05), wird nach §2.3 der Richtlinien zusätzlich ein Zuschuss von jeweils 5,- € für die Kinder- und Jugendarbeit des Vereins gewährt, somit weitere 75,- €.

 

Bei positiver Beschlussfassung über den Antrag des  Vereins „Chirimias Iberoam.Infantil Hilden 2004 e.V.“ auf Anerkennung als Kultur pflegender Verein kann der erforderliche Betrag von 331,-€ aus der  HH-Stelle 3310.7180 „ Zuschüsse an Kulturpflegende Vereine“ finanziert werden, obwohl der Antrag des Vereins zur Zeit der Haushaltsplanung 2005 noch nicht vorlag. Im HH-Ansatz 2005 (32.900,-€) ist ggf.

ein kleiner finanzieller Spielraum gegeben, da einige Sonderzuschussanträge, die sich auf Veranstaltungen im Dezember beziehen, erst im Januar des Folgejahres abgerechnet werden.

Da diese HH-Stelle, nach Abstimmung mit der Kämmerei nicht unter die Bedingungen der Budgetierung fällt, werden ggf. zusätzlich erforderliche Mittel bereitgestellt, bzw. werden nicht benötigte Mittel nicht im Budget belassen.

 

Die Verwaltung steht dem Antrag des Vereins positiv gegenüber.

 

 

 

 

Günter Scheib

 



 

Finanzielle Auswirkungen

Ja

 

Haushaltstelle:

3310.7180        

Bezeichnung:

Zuschüsse Kulturpflegende Vereine

Kosten  ca. 330,- €      

 

Folgekosten     

vorgesehen im

 

 

Haushaltsjahr 2005

 

 

Mittel stehen  zur Verfügung

Finanzierung:

Bei positiver Beschlussfassung werden die o.g. Mittel aus der o.g.

HHStelle finanziert.     

Sichtvermerk Kämmerer