Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Hilden beschließt nach Vorberatung im Ausschuss für Jugend,
Schule und Sport und im Haupt- und Finanzausschuss den Vertrag zum Schokoticket
in der als Anlage 1 beigefügten Fassung.
Erläuterungen und
Begründungen:
Erläuterungen
und Begründungen:
Durch Ratsbeschluss vom
24.10.2001 und den daraufhin mit der Rheinbahn AG und dem Verkehrsverbund
Rhein-Ruhr (VRR) abgeschlossenen Vertrag wurde auch in Hilden das SchokoTicket
mit Wirkung vom 01.02.2002 eingeführt.
Seitdem erfolgte eine
jährliche Anpassung der Eigenanteile und der Leistungen der Schulträger an das
Verkehrsunternehmen.
So wurde der Eigenanteil im
Laufe der Jahre für das erste Kind von 7,70 Euro auf 10,80 Euro und für das
zweite Kind von 5,00 Euro auf 6,00 Euro angehoben.
Bei den Leistungen der
Schulträger erfolgte eine jährliche Preisanpassung zwischen 2 und 3%.
Gemäß Mitteilung des VRR
besteht die Notwendigkeit zur „Modifizierung der SchokoTicket-Verträge“
hinsichtlich der Fahrkostenübernahme durch den Schulträger (§ 2).
Bisher wird der Betrag, den
der Schulträger an das Verkehrsunternehmen zu entrichten hat, auf der Basis der
abgenommenen SchoolTicket-Jahreskarten festgestellt. Für die Dauer des
Vertrages wird dieser Betrag als monatlich zu zahlender Betrag festgeschrieben.
Für den Hauptferienmonat während der Sommerferien entfällt die Zahlungspflicht.
Zu Beginn eines
Kalenderjahres werden die monatlichen Beträge unter Berücksichtigung der
Entwicklung der Schülerzahlen und des allgemeinen Tarifes (Monatskarte im Ausbildungsverkehr)
für das gesamte Kalenderjahr angepasst.
Künftig sollen die
Zahlungen des Schulträgers eigenständig festgeschrieben werden. Das
Erhöhungsmaß soll zwischen dem bundesweiten Verkehrsindex (statistischer Warenkorb
zur Aufwandsentwicklung im Verkehrswesen) = Minimum und dem der Monatskarte im
Ausbildungsverkehr (YoungTicket) = Maximum liegen. Dazu soll der Januar-Abgeltungsbetrag
zusätzlich mit dem Verhältnis der Schülerzahlen neues Schuljahr zu altem
Schuljahr multipliziert werden.
Außerdem soll eine
Revsionsklausel in die SchokoTicket-Verträge aufgenommen werden, die wie folgt
lautet:
„Übersteigt die Zahl der
vom Schulträger angemeldeten anspruchsberechtigten Schülerinnen und Schüler die
Zahl der per Fortschreibungsformel verrechneten Schülerinnen und Schüler um
mehr als 10% ist eine Anpassung der zu Grunde zu legenden Schülerzahlen ab dem
jeweiligen Schuljahresbeginn für die weiteren pauschalisierten Berechnungen
notwendig. Basis ist die allgemeine Schülerzahl, Stand Oktober eines jeden Jahres.
Vergleichswert ist die Anzahl der anspruchsberechtigten Schülerinnen und
Schüler zum Start des SchokoTickets.“
Des Weiteren ist die volle
Ausschöpfung des im § 97 Schulgesetz NRW festgelegten Eigenanteils von 12,00
Euro für das erste Kind vorgesehen. Für das zweite Kind wird die volle Höhe von
6,00 Euro derzeit schon ausgeschöpft.
Laut des bestehenden
Vertrages vom 01.01.2002 würde sich ein monatlicher Pauschbetrag für das Jahr
2009 in Höhe von 6342,93 Euro ergeben.
In Folge der o. g.
Revisionsklausel erfolgt eine Neufestsetzung der Schulträgerzahlungen, sofern
sich eine mindestens 10%ige Abweichung des Verhältnisses zwischen den vom
Schulträger gemeldeten anspruchsberechtigten Schülerinnen und Schüler und der
aktuellen Schulträgerzahlung ergibt.
Unter Anwendung der
Revisionsklausel einschließlich einer 3%igen Preisanpassung beläuft sich die
Schulträgerpauschale ab 01.01.2009 auf 4.703,66 Euro.
Fazit:
Die vom VRR vorgeschlagene
Vertragsänderung würde sich für die Stadt Hilden vorteilig auswirken. Die
Schülerzahlen an den städtischen Schulen haben seit 2002 stetig abgenommen.
Laut Amtlicher Statistik von Oktober 2008 besuchen 3844 Schüler eine städtische
Schule. Dies sind 778 Schüler weniger als im Oktober 2002. Somit würde für die
Stadt Hilden die Anwendung der Revisionsklausel zum Tragen kommen.
Durch die Auflösung der
Albert-Schweitzer-Schule werden mehr Schülerinnen und Schüler eine Bewilligung
des SchokoTickets für den längeren Schulweg zur Theodor-Heuss-Schule erhalten.
Ebenso werden mehr Schüler der Ferdinand-Lieven-Schule durch die Auflösung der
Förderschule Lernen Haan anspruchsberechtigt sein. Somit wird bei abnehmenden
Schülerzahlen eine steigende Abnahme von SchokoTickets zu verzeichnen sein.
Der Vertragsentwurf des Verkehrsverbundes Rhein-Ruhr und der Rheinbahn
AG zur Änderung des SchokoTicket-Vertrages ist als Anlage 1 beigefügt.
Günter Scheib
Finanzielle
Auswirkungen Ja
Produktnummer |
030 101 ff |
Bezeichnung |
Grundschulen,
Hauptschule, Realschule, Gymnasium, Sonderschule |
Investitions-Nr.: |
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Mittel
stehen zur Verfügung: |
ja |
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Haushaltsjahr: |
2009 |
52.000 € |
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Der Mehrbedarf
besteht für folgendes Produkt:
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Kostenträger |
Konto |
Betrag € |
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Die Deckung
ist durch folgendes Produkt gewährleistet: |
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Kostenstelle |
Kostenträger |
Konto |
Betrag € |
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Finanzierung: |
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Vermerk Kämmerer: |