Betreff
Nachtrag zum SchokoTicket-Vertrag
Vorlage
WP 04-09 SV 51/394
Aktenzeichen
III/51-Hes
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Hilden beschließt nach Vorberatung im Ausschuss für Jugend, Schule und Sport und im Haupt- und Finanzausschuss den Vertrag zum Schokoticket in der als Anlage 1 beigefügten Fassung.

 

 

 

 


Erläuterungen und Begründungen:

 

Erläuterungen und Begründungen:

 

 

Durch Ratsbeschluss vom 24.10.2001 und den daraufhin mit der Rheinbahn AG und dem Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) abgeschlossenen Vertrag wurde auch in Hilden das SchokoTicket mit Wirkung vom 01.02.2002 eingeführt.

Seitdem erfolgte eine jährliche Anpassung der Eigenanteile und der Leistungen der Schulträger an das Verkehrsunternehmen.

So wurde der Eigenanteil im Laufe der Jahre für das erste Kind von 7,70 Euro auf 10,80 Euro und für das zweite Kind von 5,00 Euro auf 6,00 Euro angehoben.

Bei den Leistungen der Schulträger erfolgte eine jährliche Preisanpassung zwischen 2 und 3%.

 

Gemäß Mitteilung des VRR besteht die Notwendigkeit zur „Modifizierung der SchokoTicket-Verträge“ hinsichtlich der Fahrkostenübernahme durch den Schulträger (§ 2).

 

Bisher wird der Betrag, den der Schulträger an das Verkehrsunternehmen zu entrichten hat, auf der Basis der abgenommenen SchoolTicket-Jahreskarten festgestellt. Für die Dauer des Vertrages wird dieser Betrag als monatlich zu zahlender Betrag festgeschrieben. Für den Hauptferienmonat während der Sommerferien entfällt die Zahlungspflicht.

Zu Beginn eines Kalenderjahres werden die monatlichen Beträge unter Berücksichtigung der Entwicklung der Schülerzahlen und des allgemeinen Tarifes (Monatskarte im Ausbildungsverkehr) für das gesamte Kalenderjahr angepasst.

 

Künftig sollen die Zahlungen des Schulträgers eigenständig festgeschrieben werden. Das Erhöhungsmaß soll zwischen dem bundesweiten Verkehrsindex (statistischer Warenkorb zur Aufwandsentwicklung im Verkehrswesen) = Minimum und dem der Monatskarte im Ausbildungsverkehr (YoungTicket) = Maximum liegen. Dazu soll der Januar-Abgeltungsbetrag zusätzlich mit dem Verhältnis der Schülerzahlen neues Schuljahr zu altem Schuljahr multipliziert werden.

 

Außerdem soll eine Revsionsklausel in die SchokoTicket-Verträge aufgenommen werden, die wie folgt lautet:

 

„Übersteigt die Zahl der vom Schulträger angemeldeten anspruchsberechtigten Schülerinnen und Schüler die Zahl der per Fortschreibungsformel verrechneten Schülerinnen und Schüler um mehr als 10% ist eine Anpassung der zu Grunde zu legenden Schülerzahlen ab dem jeweiligen Schuljahresbeginn für die weiteren pauschalisierten Berechnungen notwendig. Basis ist die allgemeine Schülerzahl, Stand Oktober eines jeden Jahres. Vergleichswert ist die Anzahl der anspruchsberechtigten Schülerinnen und Schüler zum Start des SchokoTickets.“

 

Des Weiteren ist die volle Ausschöpfung des im § 97 Schulgesetz NRW festgelegten Eigenanteils von 12,00 Euro für das erste Kind vorgesehen. Für das zweite Kind wird die volle Höhe von 6,00 Euro derzeit schon ausgeschöpft.

 

 

 

Laut des bestehenden Vertrages vom 01.01.2002 würde sich ein monatlicher Pauschbetrag für das Jahr 2009 in Höhe von 6342,93 Euro ergeben.

 

In Folge der o. g. Revisionsklausel erfolgt eine Neufestsetzung der Schulträgerzahlungen, sofern sich eine mindestens 10%ige Abweichung des Verhältnisses zwischen den vom Schulträger gemeldeten anspruchsberechtigten Schülerinnen und Schüler und der aktuellen Schulträgerzahlung ergibt.

 

Unter Anwendung der Revisionsklausel einschließlich einer 3%igen Preisanpassung beläuft sich die Schulträgerpauschale ab 01.01.2009 auf 4.703,66 Euro.

 

 

Fazit:

 

Die vom VRR vorgeschlagene Vertragsänderung würde sich für die Stadt Hilden vorteilig auswirken. Die Schülerzahlen an den städtischen Schulen haben seit 2002 stetig abgenommen. Laut Amtlicher Statistik von Oktober 2008 besuchen 3844 Schüler eine städtische Schule. Dies sind 778 Schüler weniger als im Oktober 2002. Somit würde für die Stadt Hilden die Anwendung der Revisionsklausel zum Tragen kommen.

Durch die Auflösung der Albert-Schweitzer-Schule werden mehr Schülerinnen und Schüler eine Bewilligung des SchokoTickets für den längeren Schulweg zur Theodor-Heuss-Schule erhalten. Ebenso werden mehr Schüler der Ferdinand-Lieven-Schule durch die Auflösung der Förderschule Lernen Haan anspruchsberechtigt sein. Somit wird bei abnehmenden Schülerzahlen eine steigende Abnahme von SchokoTickets zu verzeichnen sein.

 

 

Der Vertragsentwurf des Verkehrsverbundes Rhein-Ruhr und der Rheinbahn AG zur Änderung des SchokoTicket-Vertrages ist als Anlage 1 beigefügt.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Günter Scheib

 

 


Finanzielle Auswirkungen  Ja

 

Produktnummer

030 101 ff

Bezeichnung

Grundschulen, Hauptschule, Realschule, Gymnasium, Sonderschule

Investitions-Nr.:

 

 

Mittel stehen zur Verfügung:

ja

 

 

Haushaltsjahr:

2009

52.000 €

 

 

Der Mehrbedarf besteht für folgendes Produkt:

Kostenstelle

Kostenträger

Konto

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Deckung ist durch folgendes Produkt gewährleistet:

Kostenstelle

Kostenträger

Konto

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzierung:

 

 

 

Vermerk Kämmerer: