Betreff
Tempo 30-Zone Baustraße - nördlicher Abschnitt Grünstraße
Vorlage
WP 09-14 SV 66/057
Aktenzeichen
IV/66.1
Art
Mitteilungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

„Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.“


Erläuterungen und Begründungen:

 

In der Sitzung am 13.09.2010 hat der Stadtentwicklungsausschuss unter dem TOP 5.3  die Anregung zum Einbau von Flüsterasphalt im Einmündungsbereich Grünstraße/Baustraße  beraten; die Verwaltung wurde beauftragt zu prüfen, ob u. a. auch zur „Verringerung der Verkehrslärmbelästigung“ eine Tempo 30-Zone eingerichtet werden könne.

 

Zu Straßenlärm tragen äußere Einflussfaktoren und menschliches Verhalten bei. Zu den technischen Faktoren zählen die Fahrzeuge, die Motorgeräusche erzeugen, aber auch der Straßenzustand und -belag. Die richtige Gangwahl und gleichmäßige Fahrweise führen zu einer Verminderung  der Lärmbelastung.

 

Eine reduzierte Geschwindigkeit von zulässigen 50 km/h auf 30 km/h ändert  in diesem Geschwindigkeitsbereich wenig am Lärm, weil häufig statt mit niedrigen Drehzahlen  dann in einem niedrigen Gang mit höheren Drehzahlen gefahren wird.

 

Eine Reduzierung  der Geschwindigkeit  auf 30 km/h aus Verkehrsicherheitsgründen ist hier nicht vonnöten. Fußgänger können an der nah gelegenen lichtsignalgeregelten Kreuzung mit der Pungshausstraße  die Grünstraße sicher queren. Den wenigen Radfahrern, die die Baustraße durch die Unterführung befahren, steht ein „gemeinsamer Geh-/Radweg“, meist ohne Fußgänger, zur Verfügung. Es liegen keine Unfalluntersuchungen oder Verkehrsbeobachtungen vor, dass unangemessene Geschwindigkeiten die Sicherheit gefährden.

 

Im Rahmen der Festlegung von Tempo 30-Zonen in Hilden wurde vor ca. 25 Jahren  auch das sogenannte „Vorbehaltsnetz“  für Straßen mit zulässigen Geschwindigkeiten  von 50 km/h im Stadtgebiet  als leistungsfähiges, auch den Bedürfnissen des ÖPNV und des Wirtschaftsverkehrs entsprechendes  Vorfahrtsstraßennetz beschlossen. Der Straßenzug Baustraße – Grünstraße wurde aufgrund des großen Anteils an Durchgangsverkehr dem Vorbehaltsnetz zugeordnet.

Nicht nur der Durchgangsverkehr allein schließt aus, dass der Straßenabschnitt als Tempo 30-Zone ausgewiesen wird.

 

Alternativ hierzu bleibt ggf. die Anordnung des Streckenverbots mittels Verkehrszeichen 274 der StVO  (zulässige Höchstgeschwindigkeit, hier: 30 km/h). Eine Geschwindigkeitsreduzierung  wird vermutlich aufgrund mangelnder Akzeptanz vom Kraftfahrer, u.a. ursächlich auch durch die Dimensionierung der Straße als Verkehrsstraße, kaum zu einer Lärmminderung führen.

 

Auch unter dem Gesichtspunkt Schulwegsicherung sieht die Situation anders aus als vergleichend in der Baustraße (Bereich zwischen Forstbachstr. und Lindenplatz) und in der Gerresheimer Str. (Schulzentrum). Dort gibt es ja bekanntlich entsprechende Beschilderungen mit Tempo 30 während der Schulzeit. An diesen beiden Stellen ist dies auch richtig und nachvollziehbar wegen:

-          Gerresheimer Str.: hoher Verkehrsmenge, fehlender Querungshilfe, abgelegene Fußgängerampel, hoher Fußgängerquerungsanteil

-          Baustraße: schmaler Gehweg (welcher auch als provisorischer Parkplatz genutzt wird),

      schmale Fahrbahn (Problem für Radfahrer)

 

Dies ist vergleichbar an dem in Rede stehenden Bereich nicht der Fall:

-          Schulbushaltestelle auf der Schulseite

-          Querungshilfe

-          Ampel an der Punghausstraße (wichtig für radfahrende Schulkinder aus dem Stadtosten)

-          übersichtliche Straße

-          genügend Fahrbahnbreite

 

 

Horst Thiele