Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Schule, Sport und Soziales beschließt auf
der Grundlage der vom Rat beschlossenen Grundsätze über die Verwendung der
Sportpauschale des Landes NRW dem SV
Hilden Nord zur Wiedererrichtung des Tennisheimes einen städtischen Zuschuss in
Höhe von bis zu 44.000 € zu
gewähren. In der nächsten Sitzung des Ausschusses ist über die abschließende
Prüfung des zu vervollständigenden Antrages zu berichten.
Erläuterungen und Begründungen:
Im Grundsatzbeschluss des Rates
vom 23.06.2004 über die Verwendung des Sportpauschale des Landes NRW ist
festgelegt, dass die jährlichen Mittel aus der Sportpauschale zu je 50 % für
städt ische Maßnahmen einerseits sowie für Vereinsmaßnahmen andererseits
verwendet werden. Aus dem Anteil für Vereinszuschüsse soll dem SV Hilden Nord
zur Wiederherstellung des durch einen Brand zerstörten Tennisheimes ein
Zuschuss gewährt werden.
Für Neubaumaßnahmen nach den
oben genannten Grundsätzen werden Vereine vorrangig durch die Bereitstellung
von erschlossenen Grundstücken im Rahmen der vorhandenen Möglichkeiten
unterstützt. Darüber hinaus ist ein Baukostenzuschuss nicht vorgesehen. Für
Umbau und Erweiterungsbauten sowie für Modernisierungs- und Sanierungsmaßnahmen
können nach diesen Grundsätzen
städtische Zuschüsse gewährt werden. Der städtische Zuschuss kann bis zu 33 %
der Gesamtkosten betragen.
Über Zuschussanträge entscheidet
der Ausschuss für Schule, Sport und Soziales.
Der SV Hilden Nord hat mit
Schreiben vom 26.11.2008 einen Antrag zur Gewährung eines Zuschusses aus
Mitteln der Sportpauschale gestellt. Am 30.06.2008 wurde das neu renovierte Vereinsheim
durch einen Brand vollständig vernichtet. Der Verein beabsichtigt ein neues
Vereinsheim zu errichten, welches zum Frühjahr 2009 bereits fertig gestellt
werden soll.
Der Antrag mit den vorgelegten
Unterlagen ist als Anlage beigefügt. Diese Unterlagen sind aktuell nicht
ausreichend prüffähig. Der Verein ist gebeten worden, ergänzende Unterlagen
vorzulegen.
Die Grundsätze zur Verwendung
der Sportpauschale sehen die Bezuschussung einer Neubaumaßnahme nicht vor. In
solchen Fällen werden die Vereine vorrangig durch die Bereitstellung von
erschlossenen Grundstücken im Rahmen der haushaltsrechtlichen Möglichkeiten
unterstützt. Für Umbau- und Erweiterungsbauten sowie Modernisierungs- und
Sanierungsmaßnahmen werden unter Berücksichtigung der Grundsätze zur Verwendung
der Sportpauschale Zuschüsse in Höhe von bis zu 33 % der Gesamtkosten gewährt.
Um den SV Hilden Nord zu unterstützen, wird verwaltungsseitig vorgeschlagen, in
diesem Fall für die geplante Neubaumaßnahme die Regelung für Umbau- und
Erweiterungsmaßnahmen anzuwenden und damit eine Bezuschussung der Gesamtkosten
in Höhe von bis zu 33 % zu ermöglichen.
Dabei ist festzulegen, welche
Kosten berücksichtigt werden können. Letztlich ist dieses auf Grund der
unzureichenden Unterlagen aktuell nicht möglich.
Um dem Verein sofort zu helfen,
wird verwaltungsseitig vorgeschlagen, von Gesamtkosten in Höhe von 132.000 €
auszugehen, die sich aus dem vorliegenden Angebot der Bauunternehmung Ziska und
den geltend gemachten Architektenkosten ergeben. Die würde einen Zuschuss in Höhe
von bis zu 44.000 € ermöglichen. Die Kosten des Abbruches
und weitere vorgelegte Kosten laut Antrag bleiben dabei unberücksichtigt.
Die vom Verein nachzureichenden
Unterlagen würden von der Verwaltung abschließend geprüft werden. Über das
Prüfergebnis würde im nächsten Ausschuss berichtet werden.
Insgesamt muss auch
berücksichtigt werden, dass der Verein auch einen Antrag auf Bezuschussung der
notwendigen Einrichtung stellen wird.
Günter Scheib