Betreff
Verwendung der Sportpauschale, Zuschuss an den Tennis Sport Club Hilden e.V. -TSC-
Vorlage
WP 04-09 SV 51/388
Aktenzeichen
III 51 em
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

„Der Ausschuss für Schule, Sport und Soziales beschließt gemäß der vom Rat der Stadt beschlossenen Grundsätze über die Verwendung der Sportpauschale des Landes NW dem Tennis Sport Club Hilden e.V. -TSC- zur Sanierung seiner Terrassenanlage einen städtischen Zuschuss  von bis zu 8.203,32 zu gewähren.

 

 

 


 

Erläuterungen und Begründungen:

 

In dem Grundsatzbeschluss des Rates vom 23.06.2004 über die Verwendung der Sportpa uschale des Landes NW ist festgelegt, dass die jährlichen Mittel der Sportpauschale zu je 50 % für städtische Maßnahmen einerseits sowie für Vereinsmaßnahmen andererseits verwendet werden.

Aus dem Anteil für Vereinszuschüsse soll dem TSC Hilden e. V. ein Zuschuss gewährt werden.

 

 

I. Grundlagen für die Bezuschussung von Sanierungsmaßnahmen

 

Für Neu-, Um- und Erweiterungsbauten sowie für Modernisierungs- und Sanierungsmaßnahmen  können nach diesen Grundsätzen gemäß Ziffer 3 Buchstabe b) städtische Zuschüsse gewährt werden. Voraussetzung ist, dass die Maßnahme eine Wertgrenze von 10.000,00 nicht unterschreitet.

Der städtische Zuschuss kann bis zu 33 % der Gesamtkosten betragen.

Nach Ziffer 3 Buchstabe e) beträgt die Wartezeit für Wiederholungsanträge grundsätzlich drei Jahre.

Über Zuschussanträge nach der Ziffer 3 Buchstabe b) entscheidet der Ausschuss für Schule, Sport und Soziales.

 

 

II. Der vorliegende Antrag

 

Der TSC Hilden e. V. hat rechtzeitig mit Schreiben vom 27.05.2008 -eingegangen am 28.05.2008- einen Antrag auf Bezuschussung aus Mitteln der Sportpauschale gestellt.

Der TSC muss zur Vermeidung weiterer Schäden an der Bausubstanz des Vereinsheims das Eindringen von Feuchtigkeit in den Keller des Gebäudes verhindern und zu diesem Zweck  Arbeiten an der Terrasse des Gebäudes vornehmen lassen.

Dem Antrag sind unterschiedliche Angebote beigefügt.

 

 

III. Prüfung des Antrages

 

Die Sanierungsmaßnahme ist eine durch die Richtlinien zur Bezuschussung vorgesehene Maßnahme.

Die Wertgrenze von 10.000,00 wird eingehalten.

Die Wartefrist für Wiederholungsanträge ist erfüllt.

Ausnahmetatbestände liegen nicht vor.

 

Nach Prüfung durch das Amt I 26 wurde der wirtschaftlichste Bieter verwaltungsseitig ermittelt. Die Kosten belaufen sich insgesamt auf 24.858,54 .

 

Der Antrag ist als Anlage beigefügt. Ebenfalls beigefügt ist das wirtschaftlichste Angebot.

 

 

IV. Entscheidung über den Antrag

 

Dem Antragsteller können bis zu 33% der Gesamtkosten als Zuschuss gewährt werden. Dies entspricht einer Summe von 8.203,32 .

Der Zuschuss ist für das Jahr 2009 vorzusehen.

Die Summe ist vorläufig und wird nach Rechnungslegung abschließend konkretisiert.

 

 

V. Haushaltsmittel

 

Die Finanzmittel stehen im Rahmen der Sportpauschale zur Verfügung.

 

 

 

 

Günter Scheib

 



 

Finanzielle Auswirkungen:

ja

 

 Produktnummer:

080201

Bezeichnung: 

Sport-, Vereins- und Verbandsförderung

Mittel stehen zur Verfügung:

ja

 

Investitions-Nr.:

 

 

Haushaltsjahr

Auszahlung

Einzahlung

Investitions-haushalt

Beschreibung 

 

ja/nein

 

2009

8.203,32 .

 

ja

Zuschuss an TSC Hilden zur

Terrassensanierung aus der Sportpauschale

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sichtvermerk Kämmerer