Beschlussvorschlag:
„Der Ausschuss für Schule, Sport und
Soziales beschließt gemäß der vom Rat der Stadt beschlossenen Grundsätze über
die Verwendung der Sportpauschale des Landes NW dem Tennis Sport Club Hilden
e.V. -TSC- zur Sanierung seiner Terrassenanlage einen städtischen Zuschuss von bis zu 8.203,32 € zu gewähren.“
Erläuterungen und Begründungen:
In dem Grundsatzbeschluss des Rates vom
23.06.2004 über die Verwendung der Sportpa uschale des Landes NW ist
festgelegt, dass die jährlichen Mittel der Sportpauschale zu je 50 % für
städtische Maßnahmen einerseits sowie für Vereinsmaßnahmen andererseits
verwendet werden.
Aus dem Anteil für Vereinszuschüsse
soll dem TSC Hilden e. V. ein Zuschuss gewährt werden.
I. Grundlagen für die Bezuschussung von
Sanierungsmaßnahmen
Für Neu-, Um- und Erweiterungsbauten
sowie für Modernisierungs- und Sanierungsmaßnahmen können nach diesen Grundsätzen gemäß Ziffer 3
Buchstabe b) städtische Zuschüsse gewährt werden. Voraussetzung ist, dass die
Maßnahme eine Wertgrenze von 10.000,00 € nicht unterschreitet.
Der städtische Zuschuss kann bis zu 33
% der Gesamtkosten betragen.
Nach Ziffer 3 Buchstabe e) beträgt die
Wartezeit für Wiederholungsanträge grundsätzlich drei Jahre.
Über Zuschussanträge nach der Ziffer 3
Buchstabe b) entscheidet der Ausschuss für Schule, Sport und Soziales.
II. Der vorliegende Antrag
Der TSC Hilden e. V. hat rechtzeitig
mit Schreiben vom 27.05.2008 -eingegangen am 28.05.2008- einen Antrag auf
Bezuschussung aus Mitteln der Sportpauschale gestellt.
Der TSC muss zur Vermeidung weiterer
Schäden an der Bausubstanz des Vereinsheims das Eindringen von Feuchtigkeit in
den Keller des Gebäudes verhindern und zu diesem Zweck Arbeiten an der Terrasse des Gebäudes vornehmen
lassen.
Dem Antrag sind unterschiedliche
Angebote beigefügt.
III. Prüfung des Antrages
Die Sanierungsmaßnahme ist eine durch
die Richtlinien zur Bezuschussung vorgesehene Maßnahme.
Die Wertgrenze von 10.000,00 € wird
eingehalten.
Die Wartefrist für Wiederholungsanträge
ist erfüllt.
Ausnahmetatbestände liegen nicht vor.
Nach Prüfung durch das Amt I 26 wurde
der wirtschaftlichste Bieter verwaltungsseitig ermittelt. Die Kosten belaufen
sich insgesamt auf 24.858,54 €.
Der Antrag ist als Anlage beigefügt. Ebenfalls
beigefügt ist das wirtschaftlichste Angebot.
IV.
Entscheidung über den Antrag
Dem
Antragsteller können bis zu 33% der Gesamtkosten als Zuschuss gewährt werden.
Dies entspricht einer Summe von 8.203,32 €.
Der Zuschuss
ist für das Jahr 2009 vorzusehen.
Die Summe ist
vorläufig und wird nach Rechnungslegung abschließend konkretisiert.
V.
Haushaltsmittel
Die
Finanzmittel stehen im Rahmen der Sportpauschale zur Verfügung.
Günter Scheib
Finanzielle
Auswirkungen: |
ja |
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Produktnummer: |
080201 |
Bezeichnung: |
Sport-,
Vereins- und Verbandsförderung |
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Mittel
stehen zur Verfügung: |
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Investitions-Nr.: |
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Haushaltsjahr |
Auszahlung |
Einzahlung |
Investitions-haushalt |
Beschreibung |
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€ |
€ |
ja/nein |
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2009 |
8.203,32 €. |
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ja |
Zuschuss
an TSC Hilden zur Terrassensanierung
aus der Sportpauschale |
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Sichtvermerk
Kämmerer |