Beschlussvorschlag:
„Der Ausschuss für Schule, Sport
und Soziales beschließt auf der Grundlage der vom Rat der Stadt beschlossenen
Grundsätze über die Verwendung der Sportpauschale des Landes NRW der St.
Sebastianer Schützenbruderschaft einen städtischen Zuschuss in Höhe von bis zu
42.143,85 Euro zu bewilligen. Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt nach
Vorlage und Prüfung der Originalrechnungen im Jahr 2009.“
Erläuterungen und Begründungen:
Die St. Sebastianer
Schützenbruderschaft hat mit Schreiben vom 24.08.2008 einen Antrag auf
Bezuschussung aus Mitteln der Sportpauschale gestellt. Der Antrag bezieht sich
auf Sanierungsarbeiten an der Schützenhalle sowie auf Umbau- und
Veränderungsarbeiten an der Großkaliberschießanlage. Der Antrag einschließlich
des Finanzplanes ist als Anlage beigefügt. Die gesamte Maßnahme einschließlich
der vorgelegten Angebote hat das Amt für Gebäudewirtschaft auch im Rahmen einer
Ortsbesichtigung ausführlich geprüft. Bis auf die Kosten der Heizungsanlage
wurde die Angemessenheit der Preise bestätigt. Für die Heizanlage wurden allerdings
die im Rahmen der Vergleichsangebote aufgezeigten Summen als zu hoch erachtet.
Das Amt für Gebäudewirtschaft hat daher ein Angebot bei einer Firma
angefordert, das vom Leistungsumfang mit den vorgelegten Angeboten identisch
ist. Dieses Angebot endet mit einem Betrag von 27.300 Euro.
Unter Berücksichtigung dieses
Angebotes würden Gesamtkosten in Höhe von
131.358,01
Euro
entstehen. Von der St.
Sebastianer Schützenbruderschaft wurden 143.266,05 Euro saldiert.
Nach dem Grundsatzbeschluss des
Rates vom 23.06.2004 über die Verwendung der Sportpauschale des Landes NRW ist
festgelegt, dass für Umbau- und Erweiterungsbauten und Sanierungsarbeiten
städtische Zuschüsse bis zu 33% gewährt werden können. Dies führt in diesem
Fall unter Berücksichtigung der reduzierten Antragssumme zu einem möglichen
Zuschuss in Höhe von
43.786
Euro.
In den genannten Grundsätzen ist
festgelegt, dass Anträge von Vereinen grundsätzlich alle drei Jahre gestellt
werden können. Im Mai 2008 ist der St. Sebastianer Schützenbruderschaft
aufgrund eines gestellten Antrages bereits ein Zuschuss in Höhe von 1.642,15
Euro zur Beschaffung von Trainingsgeräten gewährt worden. Dieser bereits
gewährte Zuschuss ist von der oben genannten Summe in Abzug zu bringen, sodass
abschließend in dieser Sache ein Zuschuss in Höhe von
42.143,85
Euro
gewährt werden kann.
Im Rahmen der Sportpauschale
stehen ausreichend Mittel zur Verfügung. Nach Vorlage der Rechnungen würde der
Zuschuss im Jahr 2009 ausgezahlt werden. Die St. Sebastianer Schützenbruderschaft
hat in vorbildlicher Weise die Kosten der einzelnen Gewerke im Rahmen einer
Vielzahl von Vergleichsangeboten ermittelt und vorgelegt. Die Ermittlung des
Zuschusses und die Reduzierung der beantragten Summe wurde mit dem Vorstand
erörtert und einvernehmlich so abgestimmt. Verwaltungsseitig wird
vorgeschlagen, den Zuschuss zu gewähren und im nächsten Haushaltsjahr nach
Vorlage der Abrechnungen auszuzahlen.
Günter Scheib