Betreff
Verwendung der Sportpauschale - Antrag der St. Sebastianer Schützenbruderschaft vom 24.08.2008 -
Vorlage
WP 04-09 SV 51/387
Aktenzeichen
Dez. III/Ga/Ne
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

„Der Ausschuss für Schule, Sport und Soziales beschließt auf der Grundlage der vom Rat der Stadt beschlossenen Grundsätze über die Verwendung der Sportpauschale des Landes NRW der St. Sebastianer Schützenbruderschaft einen städtischen Zuschuss in Höhe von bis zu 42.143,85 Euro zu bewilligen. Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt nach Vorlage und Prüfung der Originalrechnungen im Jahr 2009.“

 

 


 

Erläuterungen und Begründungen:

 

Die St. Sebastianer Schützenbruderschaft hat mit Schreiben vom 24.08.2008 einen Antrag auf Bezuschussung aus Mitteln der Sportpauschale gestellt. Der Antrag bezieht sich auf Sanierungsarbeiten an der Schützenhalle sowie auf Umbau- und Veränderungsarbeiten an der Großkaliberschießanlage. Der Antrag einschließlich des Finanzplanes ist als Anlage beigefügt. Die gesamte Maßnahme einschließlich der vorgelegten Angebote hat das Amt für Gebäudewirtschaft auch im Rahmen einer Ortsbesichtigung ausführlich geprüft. Bis auf die Kosten der Heizungsanlage wurde die Angemessenheit der Preise bestätigt. Für die Heizanlage wurden allerdings die im Rahmen der Vergleichsangebote aufgezeigten Summen als zu hoch erachtet. Das Amt für Gebäudewirtschaft hat daher ein Angebot bei einer Firma angefordert, das vom Leistungsumfang mit den vorgelegten Angeboten identisch ist. Dieses Angebot endet mit einem Betrag von 27.300 Euro.

 

Unter Berücksichtigung dieses Angebotes würden Gesamtkosten in Höhe von

 

            131.358,01 Euro

 

entstehen. Von der St. Sebastianer Schützenbruderschaft wurden 143.266,05 Euro saldiert.

 

Nach dem Grundsatzbeschluss des Rates vom 23.06.2004 über die Verwendung der Sportpauschale des Landes NRW ist festgelegt, dass für Umbau- und Erweiterungsbauten und Sanierungsarbeiten städtische Zuschüsse bis zu 33% gewährt werden können. Dies führt in diesem Fall unter Berücksichtigung der reduzierten Antragssumme zu einem möglichen Zuschuss in Höhe von

 

            43.786 Euro.

 

In den genannten Grundsätzen ist festgelegt, dass Anträge von Vereinen grundsätzlich alle drei Jahre gestellt werden können. Im Mai 2008 ist der St. Sebastianer Schützenbruderschaft aufgrund eines gestellten Antrages bereits ein Zuschuss in Höhe von 1.642,15 Euro zur Beschaffung von Trainingsgeräten gewährt worden. Dieser bereits gewährte Zuschuss ist von der oben genannten Summe in Abzug zu bringen, sodass abschließend in dieser Sache ein Zuschuss in Höhe von

 

            42.143,85 Euro

 

gewährt werden kann.

 

Im Rahmen der Sportpauschale stehen ausreichend Mittel zur Verfügung. Nach Vorlage der Rechnungen würde der Zuschuss im Jahr 2009 ausgezahlt werden. Die St. Sebastianer Schützenbruderschaft hat in vorbildlicher Weise die Kosten der einzelnen Gewerke im Rahmen einer Vielzahl von Vergleichsangeboten ermittelt und vorgelegt. Die Ermittlung des Zuschusses und die Reduzierung der beantragten Summe wurde mit dem Vorstand erörtert und einvernehmlich so abgestimmt. Verwaltungsseitig wird vorgeschlagen, den Zuschuss zu gewähren und im nächsten Haushaltsjahr nach Vorlage der Abrechnungen auszuzahlen.

 

 

 

 

Günter Scheib



 

Finanzielle Auswirkungen:

ja

 

Produktnummer:

 

Bezeichnung: 

Zuschüsse an Sportvereine

Mittel stehen zur Verfügung:

ja

 

Investitions-Nr.:

 

 

Haushaltsjahr

Auszahlung

Einzahlung

Investitions-haushalt

Beschreibung 

 

ja/nein

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sichtvermerk Kämmerer