Betreff
Bericht über die Schaffung von Tagespflegeplätzen in Hilden
Vorlage
WP 04-09 SV 50/071
Aktenzeichen
III/50 - fw
Art
Mitteilungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Schule, Sport und Soziales nimmt den Bericht über die Schaffung von Tagespflegeplätzen in Hilden zur Kenntnis.“

 


Erläuterungen und Begründungen:

 

Der Ausschuss für Schule, Sport und Soziales hat sich in seiner Sitzung am 12. 6. 2008 mit dem Antrag des Demenz-Info-Center Hilden über die Einrichtung einer Tagesbetreuung in Hilden beschäftigt (SV 50/66).

Hierzu hatte die Verwaltung mitgeteilt, dass

für die Pflegeplanung die Sozialhilfeträger, also die Kreise und kreisfreien Städte zuständig seien;

mit Ausnahme in Mettmann in 9 Städten des Kreises „nur“ eingestreute Kurzzeitpflegeplätze vorhanden seien (in Hilden sind 15 Plätze vorhanden);

Tagespflegeplätze mit Ausnahme in Langenfeld nur im nördlichen Kreisgebiet vorhanden seien (Auslastung 60-80%);

Finanzierung einer Tagesbetreuung nicht Aufgabe der Stadt Hilden sondern der Pflegekassen sei;

die Gemeinnützigen Seniorendienste „Stadt Hilden“ GmbH die Möglichkeiten zur Schaffung von Plätzen und deren Finanzierung mit der zuständigen Pflegekasse, der AOK Rheinland und dem Kreis Mettmann prüfen würden;

über das Ergebnis die Verwaltung den Ausschuss informieren werde.

 

 

Die Planungen der Gemeinnützigen Seniorendienste „Stadt Hilden“ GmbH sind erfolgreich abgeschlossen. Der Aufsichtsrat der GmbH hat in seiner Sitzung am 27.10.2008 die Empfehlung an die Gesellschafterversammlung beschlossen, im Zusammenhang mit dem beabsichtigten Abriss und Neubau des Saaltraktes auf dem Gelände des Seniorenzentrums Erikaweg  9 eine Tagespflegeeinrichtung mit 12 Plätzen im Jahr 2009 zu schaffen.

In den als Anlage beigefügten Entwurfsplänen ist die beabsichtigte Einrichtung dargestellt.

Der Kreis Mettmann hat mit Bescheid vom 21.10.2008 die erfolgte notwendige Abstimmung der g eplanten Maßnahme nach der Verordnung über die allgemeinen Grundsätze der Förderung von Pflegeeinrichtungen nach dem Landespflegegesetz bescheinigt.

Die Finanzierung der Investitionskosten erfolgt durch den Kreis Mettmann.

Der laufende Betrieb der Tagespflegeeinrichtung ist über die Teilnehmerbeträge der Pflegekassen zu finanzieren. Die ersten Gespräche mit der AOK Rheinland sind positiv verlaufen.

Teilnehmern stehen gegenwärtig bis zu 420 monatlich  bei Pflegestufe I zur Verfügung. Darin eingeschlossen sind auch die Fahrtkosten, jedoch nur innerhalb der jeweiligen Stadt.

Kosten, die die vorgenannten Beträge übersteigen, sind von den Betroffenen selbst zu finanzieren.

Durch die Reform der Pflegeversicherung werden die Sachleistungsbeträge bis zum Jahr 2012 stufenweise auf bis zu 450 monatlich bei Pflegestufe I angehoben. Für Pflegebedürftige, die nicht in einer Kranken- und Pflegeversicherung sind, trägt die Kosten der Sozialhilfeträger.

 

Weitere Detailfragen können in der Sitzung beantwortet werden; der Geschäftsführer der Gemeinnützigen Seniorendienste „Stadt Hilden“ GmbH ist zur Sitzung eingeladen.

 

 

 

 

 

 

Günter Scheib