Beschlussvorschlag:
„Der
Ausschuss für Schule, Sport und Soziales nimmt den Bericht über die Schaffung
von Tagespflegeplätzen in Hilden zur Kenntnis.“
Erläuterungen und Begründungen:
Der Ausschuss für Schule, Sport
und Soziales hat sich in seiner Sitzung am 12. 6. 2008 mit dem Antrag des
Demenz-Info-Center Hilden über die Einrichtung einer Tagesbetreuung in Hilden beschäftigt
(SV 50/66).
Hierzu hatte die Verwaltung
mitgeteilt, dass
für die Pflegeplanung die
Sozialhilfeträger, also die Kreise und kreisfreien Städte zuständig seien;
mit Ausnahme in Mettmann in 9
Städten des Kreises „nur“ eingestreute Kurzzeitpflegeplätze vorhanden seien (in
Hilden sind 15 Plätze vorhanden);
Tagespflegeplätze mit Ausnahme
in Langenfeld nur im nördlichen Kreisgebiet vorhanden seien (Auslastung
60-80%);
Finanzierung einer
Tagesbetreuung nicht Aufgabe der Stadt Hilden sondern der Pflegekassen sei;
die Gemeinnützigen
Seniorendienste „Stadt Hilden“ GmbH die Möglichkeiten zur Schaffung von Plätzen
und deren Finanzierung mit der zuständigen Pflegekasse, der AOK Rheinland und
dem Kreis Mettmann prüfen würden;
über das Ergebnis die Verwaltung
den Ausschuss informieren werde.
Die Planungen der Gemeinnützigen
Seniorendienste „Stadt Hilden“ GmbH sind erfolgreich abgeschlossen. Der
Aufsichtsrat der GmbH hat in seiner Sitzung am 27.10.2008 die Empfehlung an die
Gesellschafterversammlung beschlossen, im Zusammenhang mit dem beabsichtigten
Abriss und Neubau des Saaltraktes auf dem Gelände des Seniorenzentrums Erikaweg 9 eine Tagespflegeeinrichtung mit 12 Plätzen
im Jahr 2009 zu schaffen.
In den als Anlage
beigefügten Entwurfsplänen ist die beabsichtigte Einrichtung dargestellt.
Der Kreis Mettmann hat mit
Bescheid vom 21.10.2008 die erfolgte notwendige Abstimmung der g eplanten
Maßnahme nach der Verordnung über die allgemeinen Grundsätze der Förderung von
Pflegeeinrichtungen nach dem Landespflegegesetz bescheinigt.
Die Finanzierung der
Investitionskosten erfolgt durch den Kreis Mettmann.
Der laufende Betrieb der
Tagespflegeeinrichtung ist über die Teilnehmerbeträge der Pflegekassen zu
finanzieren. Die ersten Gespräche mit der AOK Rheinland sind positiv verlaufen.
Teilnehmern stehen gegenwärtig
bis zu 420 € monatlich bei
Pflegestufe I zur Verfügung. Darin eingeschlossen sind auch die Fahrtkosten,
jedoch nur innerhalb der jeweiligen Stadt.
Kosten, die die vorgenannten
Beträge übersteigen, sind von den Betroffenen selbst zu finanzieren.
Durch die Reform der
Pflegeversicherung werden die Sachleistungsbeträge bis zum Jahr 2012
stufenweise auf bis zu 450 € monatlich bei Pflegestufe I
angehoben. Für Pflegebedürftige, die nicht in einer Kranken- und
Pflegeversicherung sind, trägt die Kosten der Sozialhilfeträger.
Weitere Detailfragen können in
der Sitzung beantwortet werden; der Geschäftsführer der Gemeinnützigen
Seniorendienste „Stadt Hilden“ GmbH ist zur Sitzung eingeladen.
Günter Scheib