Betreff
Offene Ganztagsgrundschule in Hilden - Bedarf ab dem Schuljahr 2009/2010
Vorlage
WP 04-09 SV 51/399
Aktenzeichen
III/51 em
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

1.  Der Ausschuss für Schule, Sport und Soziales spricht sich für die Einrichtung von drei zusätzlichen Gruppen in der Offenen Ganztagsgrundschule (OGATA) zur Schaffung eines bedarfsorientierten Bildungs- und Betreuungsangebotes zum 01.08.2009 aus.

Über die Bereitstellung der erforderlichen Haushaltsmittel sowie über die notwendigen zusätzlichen Stellen ist im Rahmen der Haushaltsplanberatungen 2009 zu entscheiden.

2.  Die Verwaltung wird beauftragt,

a)

zu prüfen, ob auf der Grundlage der fortzuschreibenden Schülerprognose ein über das Schuljahr 2009/2010 hinausgehender Bedarf für die zusätzliche OGATA-Gruppe im Hildener Süden besteht und

b)

ggf. Vorschläge zu entwickeln, wie die räumliche Situation dem Bedarf angepasst werden kann. Die erforderlichen Etatmittel zur Finanzierung der Planungskosten sind im Haushalt 2009 zu veranschlagen.

 

 

 

 

 


Erläuterungen und Begründungen:

 

Erläuterungen und Begründungen:

 

Bereits im Vorjahr hat die Verwaltung unter Berücksichtigung eines Antrages der CDU-Fraktion in der Sitzung des Ausschusses für Schule, Sport und Soziales am 24.01.2007 über weitere Möglichkeiten des Ausbaues der Offenen Ganztagsgrundschulen berichtet und ein Konzept mit einem nachfrageorientierten Angebot vorgelegt. Bereits an dieser Stelle wurde angekündigt, die weitere Entwicklung in dieser Sache zu beobachten und die bedarfsgerechte Bereitstellung von Bildungs- und Betreuungsangeboten in den Offenen Ganztagsgrundschulen Hildens weiter zu verfolgen.

 

Auf die Sitzungsvorlage 51/319 vom 17.12 2007 wird verwiesen.

 

 

I. Ausgangssituation

 

Das Konzept

 

Das Konzept der Stadt Hilden zur Einführung der Offenen Ganztagsgrundschulen (OGATA) wurde im Dezember 2003 durch den Rat der Stadt Hilden beschlossen. Auf dieser Grundlage richtete die Stadt Hilden bedarfsorientiert an den städtischen Hildener Grundschulen nunmehr 23 Gruppen OGATA ein. Der Bedarf ergab sich ursprünglich aus der Landesvorgabe, für 25% aller Grundschulkinder bis 2007 einen Platz in der OGATA vorzuhalten. Bis zu diesem Zeitpunkt sollte ein Drittel der Grundschulen und bis 2010 alle Grundschulen zu Offenen Ganztagsgrundschulen umgewandelt werden.

Diese Ziele sind in Hilden bekanntlich längst erreicht. 

 

 

Die Finanzierung

 

Die Einrichtung von OGATA-Gruppen wurde durch Investitionszuschüsse gefördert:

Die Förderung erfolgte in Form einer  Festbetragsfinanzierung, die für bauliche Maßnahmen (einschl. Außengelände) und Ausstattung vorgesehen war. Je Gruppe finanzierte das Land NRW aus Bundesmitteln durchschnittlich 115.000 Euro. Der Eigenanteil betrug 10%.

Inzwischen stehen keine Investitionszuschüsse mehr zur Verfügung.

 

An den laufenden Betriebskosten der OGATA beteiligt sich das Land NRW durch Gewährung eines Festbetrages in Höhe von 615 Euro p. a. je Kind und durch die Bereitstellung von zusätzlichen Lehrerstunden.

 

Daneben erhebt die Stadt Hilden einkommensabhängige Elternbeiträge. Je OGATA-Platz ist nach wie vor von einem durchschnittlichen Elternbeitragsaufkommen von ca. 45,30 Euro monatlich auszugehen.

 

 

Die Finanzierung der laufenden Betriebskosten je OGATA-Gruppe sieht wie folgt aus:

 

 

a)                  Einnahmen

                                                                                        je Gruppe p. a.          je Kind p. a.

 

Elternbeiträge                           45,30 € mtl.  x 25 Kinder      = 13.590,00 €                543,60 €

Betriebskostenzuschüsse     615,00 € p. a. x 25 Kinder      = 15.375,00 €                615,00 €

Summe                                                                                 = 28.965,00 €             1.158,60 €

 

 

 

 

b)        Ausgaben

                                                             je Gruppe p. a.         je Kind p. a.

 

Betriebskosten:

Ausstattung                                        2.000,- €

Honorare                                              4.800,- €

1 Kraft 28 Std./Woche                       27.700,- €

1 Kraft 19 Std./Woche                       18.500,- €

1 Kraft 10 Std./Woche                         8.150,- €

 

Summe Betriebskosten:                    61.150,00 €                2.447,20 €

 

Städt. Finanzierungsanteil             32.185,00 €                1.287,40 €

 

 

II. Aktueller Bedarf

 

a) Schulen mit zusätzlichem Bedarf

Die Leiterinnen und Leiter der Hildener städt. Grundschulen wiesen im Rahmen der Schulanmeldungen für das kommende Schuljahr 2009 / 2010 auf eine wachsende Nachfrage nach OGATA-Plätzen hin. Daraufhin wurden alle Grundschulleiterinnen und Grundschulleiter  gebeten, aktuelle Anmeldezahlen mitzuteilen und ggfs. weitere  Bedarfe an OGATA-Gruppen zu benennen. Der Bedarf wurde im Rahmen einer außerordentlichen Schulleiterbesprechung erörtert und festgestellt.

 

Die Schulleiterinnen der Astrid-Lindgren-Schule und der GGS Im Kalstert/ Walderstraße sowie der Schulleiter der Grundschule Am Elbsee meldeten den Bedarf von jeweils einer zusätzlichen OGATA-Gruppe.

 

b) Räumliche Voraussetzungen

Die räumlichen Voraussetzungen zur Einrichtung dieser zusätzlichen Gruppen sind in den Grundschulen Im Kalstert/Walder Str. und Am Elbsee gegeben.

 

An der Astrid-Lindgren-Schule werden bisher zwei Gruppen geführt, beide am Standort Zur Verlach 42. In der Dependance der Astrid-Lindgren-Schule - Richrather Straße 186 - wurde bisher keine Gruppe eingerichtet, da ein ausreichendes Interesse der Eltern der Kinder an diesem Standort für die Offene Ganztagsschule nicht vorhanden war. Die Kinder dieses Standortes werden nach dem Unterricht in die beiden vorhandenen Gruppen an der Verlach gebracht. Nun liegen der Schule ausreichend Anmeldungen zur Einrichtung einer dritten Gruppe vor. In diesem Jahr ist die Nachfrage an der Dependance gestiegen und würde nun auch dort durchaus die Einrichtung einer Gruppe rechtfertigen. Dies ist der letzte Standort in Hilden, der mit einer eigenen Gruppe in der  Offenen Ganztagsschule versorgt werden müsste. Mit der Einrichtung einer OGATA-Gruppe an diesem Standort würde der Transport der Schülerinnen und Schüler zum Hauptstandort der Astrid-Lindgren-Schule entfallen.

 

Für die dritte Gruppe ist an beiden Standorten nicht die ausreichende Raumkapazität für eine dauerhafte Betreuung von 25 Kindern gegeben. Trotzdem soll am Hauptstandort der Schule zunächst die  Betreuung der Kinder in den vorhandenen Räumen gewährleistet werden, damit der Bedarf abgedeckt werden kann. Dies ist mit der Schulleitung so abgestimmt.

 

Für die Einrichtung einer Gruppe werden mindestens zwei zusätzliche Räume benötigt:

-          eine Küche mit Speiseraum und

-          ein  Betreuungsraum.

 

 

Die Errichtung von zusätzlichen Räumen kann nicht im Bestand realisiert werden und wird daher nur durch kostenintensive Baumaßnahmen möglich sein.

Die Verwaltung wird nun prüfen, ob der Bedarf zur Einrichtung einer Gruppe dauerhaft zu erwarten ist und welche Möglichkeiten bestehen,  die räumlichen Voraussetzungen für eine dritte OGATA-Gruppe zu schaffen.

Hierzu wird das Amt für Jugend, Schule und Sport auf der Grundlage der bestehenden Schulentwicklungsplanung sowie der fortzuschreibenden Schülerprognose die Situation der Versorgung der Schülerinnen und Schüler im Hildener Süden prüfen. Das heißt, es wird eine Analyse der Schülerdaten für den Einzugsbereich des Stadtteils durchgeführt, um eine weitestgehend gesicherte Aussage zum Bedarf treffen zu können.

Parallel wird das Amt für Gebäudewirtschaft prüfen, durch welche Maßnahmen eine wirtschaftliche Lösung erzielt werden kann und mit welchen Kosten diese verbunden ist. Hierfür benötigt die Verwaltung Mittel zur Deckung der Planungskosten in Höhe von 15.000,00 €.

 

 

III. Finanzielle Auswirkungen

 

Die städt. Grundschulen Kalstert / Walderstraße und Elbsee meldeten bereits im Vorjahr eine gestiegene Nachfrage nach OGATA-Plätzen, allerdings reichten die Anmeldungen der Eltern nicht für die Einrichtung weiterer Gruppen. Die steigende Nachfrage nach OGATA-Plätzen hat sich zu Beginn des Schuljahres 2008/09 bestätigt. Daher wurde dem Beschluss vom Januar 2008 folgend dem gestiegenen Bedarf an OGATA-Plätzen dahingehend Rechnung getragen, dass auf Grund der Überschreitung der maximalen Gruppenstärke von 30 Kindern an diesen Grundschulen befristet für das Schuljahr 2008 / 2009 insgesamt 10 Mehrarbeitsstunden je OGATA (verursacht Personalkosten in Höhe von ca. 9700,00 € p. a. je Gruppe) bewilligt wurden. Mit der Einrichtung der dritten Gruppe wird dem gestiegenen Bedarf Rechnung getragen.

 

Die Finanzierung der zusätzlichen Personal- und Sachkosten für die drei notwendigen Gruppen würde durch die Landesförderung (615 Euro je Kind / Jahr), die Mehr-Einnahmen bei den Elternbeiträgen (durchschnittlich 45,30 Euro je Kind / Monat), durch den Verzicht auf die für das laufende Schuljahr gewährten Mehrarbeitsstunden und durch städtische Mittel erfolgen.

 

Die Einrichtung der drei zusätzlichen OGATA-Gruppen führt bei den Betriebskosten zu jährlichen Mehrausgaben von 183.450,00 €, die durch Mehr-Einnahmen in Höhe von 86.895,00 € (Landeszuschuss und Elternbeiträge) und durch städt. Mittel in Höhe von 96.555,00 € zu finanzieren wären. Neben der hierin enthaltenen jährlichen Einrichtungspauschale in Höhe von 2.000,00 € kommen einmalig 5.000 Euro je Gruppe für Erstausstattungskosten (z.B. Geschirr, pädagogisches Material etc.) hinzu.

 

Bau- und Möblierungskosten für die nach jetziger Einschätzung notwendigen weiteren Räume für die zusätzliche OGATA - Gruppe an der Astrid-Lindgren-Schule (s. o. Planungsauftrag) sind noch zu ermitteln.

 

 

IV. Fazit

 

Durch Einrichtung von drei zusätzlichen OGATA-Gruppen an den städt. Grundschulen bei einer durchschnittlichen Belegung der OGATA-Gruppen mit 25 Kindern, die sich aus einer Mindestgruppenstärke von 20 Kindern und einer maximalen Gruppenstärke von 30 Kindern ergibt, kann dem gestiegenen Bedarf an OGATA-Plätzen zum Schuljahresbeginn 2009/10 Rechnung getragen werden.

Die Einrichtung der zusätzlichen drei OGATA-Gruppen führt im Haushaltsjahr 2009 zu folgender finanziellen Mehrbelastung bei der Stadt Hilden:

 

 

Sach- und Personalkosten für drei Gruppen (August - Dez.)                      +76.475,00 €

Ausstattungspauschale je Gruppe 5.000,00 €                                             +15.000,00 €

Elternbeiträge, Landeszuschuss (August - Dez.)                                       -36.205,00 €             

Einsparung von 10 Mehrarbeitsstd./Woche an 2 Schulen (August - Dez.)    -8.083,00 €

 

Summe:                                                                                                           47.187,00 €

 

Die finanzielle Mehrbelastung für die Stadt Hilden beträgt also im Haushaltsjahr 2009

 

ca. 47.200,00 €.

 

In den Folgejahren liegen die Kosten bei 

 

ca. 96.500,00 €.

 

Die Verwaltung berichtet rechtzeitig dem Ausschuss für Schule, Sport und Soziales über die Ergebnisse

 

- aus der Analyse der Schülerdaten für den Einzugsbereich der Astrid-Lindgren-Schule sowie

- die Lösungsmöglichkeiten bezüglich der Raumsituation an der Astrid-Lindgren-Schule.

 

 

 

 

 

 

 

Günter Scheib

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

ja

 

Produktnummer:

030210

Bezeichnung: 

Bildungs- und

Betreuungsangebote

Mittel stehen zur Verfügung:

nein

 

Investitions-Nr.:

 

 

Haushaltsjahr

Auszahlung

Einzahlung

Investitions-haushalt

Beschreibung 

ja/nein

2009

 

16.987,00

nein

Elternbeiträge 08 bis 12/09

2009

 

19.218,00

nein

Landeszuschuss 08 bis 12/09

2009

17.500,00

 

nein

Ausstattung 08 bis 12/09,

Pauschale für Grundausstattung

2009

15.000,00

 

nein

Planungskosten zur Raumsituation an der Astrid-Lindgren-Schule

2009

  6.000,00

 

nein

Dienstleistungen 08 bis 12/09

Sichtvermerk Kämmerer

 

Haushaltsmittel sind im Entwurf hierfür nicht eingeplant und müssten über die Änderungsliste aufgenommen werden.

 

gesehen Klausgrete

 

 

 

 

 

 


Personelle Auswirkungen

 

Personelle Auswirkungen

Ja

 

Im Stellenplan enthalten:

Nein

 

Planstelle(n):      Ab 01.08.2009:

Wegfall von 2 x 10 Wochenstunden Mehrarbeitszeit ErzieherInnen

3 ErzieherInnen je 28 Wochenstd.

3 ErzieherInnen je 19 Wochenstd.   

3 Küchenkräfte  je 10 Wochenstd.

Sichtvermerk

Personaldezernent