Beschlussvorschlag:
1. Der
Ausschuss für Schule, Sport und Soziales spricht sich für die Einrichtung von
drei zusätzlichen Gruppen in der Offenen Ganztagsgrundschule (OGATA) zur
Schaffung eines bedarfsorientierten Bildungs- und Betreuungsangebotes zum
01.08.2009 aus.
Über die Bereitstellung der erforderlichen Haushaltsmittel sowie über
die notwendigen zusätzlichen Stellen ist im Rahmen der Haushaltsplanberatungen
2009 zu entscheiden.
2. Die Verwaltung wird beauftragt,
a)
zu prüfen, ob auf der Grundlage der
fortzuschreibenden Schülerprognose ein über das Schuljahr 2009/2010
hinausgehender Bedarf für die zusätzliche OGATA-Gruppe im Hildener Süden
besteht und
b)
ggf. Vorschläge zu entwickeln, wie die räumliche Situation dem Bedarf
angepasst werden kann. Die erforderlichen Etatmittel zur Finanzierung der
Planungskosten sind im Haushalt 2009 zu veranschlagen.
Erläuterungen und
Begründungen:
Erläuterungen
und Begründungen:
Bereits im Vorjahr
hat die Verwaltung unter Berücksichtigung eines Antrages der CDU-Fraktion in
der Sitzung des Ausschusses für Schule, Sport und Soziales am 24.01.2007 über
weitere Möglichkeiten des Ausbaues der Offenen Ganztagsgrundschulen berichtet
und ein Konzept mit einem nachfrageorientierten Angebot vorgelegt. Bereits an
dieser Stelle wurde angekündigt, die weitere Entwicklung in dieser Sache zu
beobachten und die bedarfsgerechte Bereitstellung von Bildungs- und
Betreuungsangeboten in den Offenen Ganztagsgrundschulen Hildens weiter zu verfolgen.
Auf die
Sitzungsvorlage 51/319 vom 17.12 2007 wird verwiesen.
I. Ausgangssituation
Das Konzept
Das Konzept der
Stadt Hilden zur Einführung der Offenen Ganztagsgrundschulen (OGATA) wurde im
Dezember 2003 durch den Rat der Stadt Hilden beschlossen. Auf dieser Grundlage
richtete die Stadt Hilden bedarfsorientiert an den städtischen Hildener
Grundschulen nunmehr 23 Gruppen OGATA ein. Der Bedarf ergab sich ursprünglich
aus der Landesvorgabe, für 25% aller Grundschulkinder bis 2007 einen Platz in
der OGATA vorzuhalten. Bis zu diesem Zeitpunkt sollte ein Drittel der Grundschulen
und bis 2010 alle Grundschulen zu Offenen Ganztagsgrundschulen umgewandelt
werden.
Diese Ziele sind
in Hilden bekanntlich längst erreicht.
Die Finanzierung
Die Einrichtung
von OGATA-Gruppen wurde durch Investitionszuschüsse gefördert:
Die Förderung
erfolgte in Form einer
Festbetragsfinanzierung, die für bauliche Maßnahmen (einschl.
Außengelände) und Ausstattung vorgesehen war. Je Gruppe finanzierte das Land
NRW aus Bundesmitteln durchschnittlich 115.000 Euro. Der Eigenanteil betrug
10%.
Inzwischen stehen
keine Investitionszuschüsse mehr zur Verfügung.
An den laufenden
Betriebskosten der OGATA beteiligt sich das Land NRW durch Gewährung eines
Festbetrages in Höhe von 615 Euro p. a. je Kind und durch die Bereitstellung
von zusätzlichen Lehrerstunden.
Daneben erhebt die
Stadt Hilden einkommensabhängige Elternbeiträge. Je OGATA-Platz ist nach wie
vor von einem durchschnittlichen Elternbeitragsaufkommen von ca. 45,30 Euro
monatlich auszugehen.
Die Finanzierung
der laufenden Betriebskosten je OGATA-Gruppe sieht wie folgt aus:
a)
Einnahmen
je
Gruppe p. a. je Kind p. a.
Elternbeiträge 45,30 € mtl.
x 25 Kinder = 13.590,00 €
543,60 €
Betriebskostenzuschüsse 615,00 € p. a. x 25 Kinder = 15.375,00 € 615,00 €
Summe =
28.965,00 € 1.158,60 €
b) Ausgaben
je
Gruppe p. a. je Kind p. a.
Betriebskosten:
Ausstattung 2.000,- €
Honorare 4.800,- €
1 Kraft 28 Std./Woche 27.700,- €
1 Kraft 19 Std./Woche 18.500,-
€
1 Kraft 10 Std./Woche 8.150,- €
Summe
Betriebskosten: 61.150,00 € 2.447,20 €
Städt. Finanzierungsanteil 32.185,00 € 1.287,40
€
II. Aktueller Bedarf
a) Schulen mit zusätzlichem Bedarf
Die Leiterinnen
und Leiter der Hildener städt. Grundschulen wiesen im Rahmen der Schulanmeldungen
für das kommende Schuljahr 2009 / 2010 auf eine wachsende Nachfrage nach
OGATA-Plätzen hin. Daraufhin wurden alle Grundschulleiterinnen und
Grundschulleiter gebeten, aktuelle
Anmeldezahlen mitzuteilen und ggfs. weitere
Bedarfe an OGATA-Gruppen zu benennen. Der Bedarf wurde im Rahmen einer
außerordentlichen Schulleiterbesprechung erörtert und festgestellt.
Die
Schulleiterinnen der Astrid-Lindgren-Schule und der GGS Im Kalstert/
Walderstraße sowie der Schulleiter der Grundschule Am Elbsee meldeten den
Bedarf von jeweils einer zusätzlichen OGATA-Gruppe.
b) Räumliche Voraussetzungen
Die räumlichen
Voraussetzungen zur Einrichtung dieser zusätzlichen Gruppen sind in den
Grundschulen Im Kalstert/Walder Str. und Am Elbsee gegeben.
An der
Astrid-Lindgren-Schule werden bisher zwei Gruppen geführt, beide am Standort
Zur Verlach 42. In der Dependance der Astrid-Lindgren-Schule - Richrather
Straße 186 - wurde bisher keine Gruppe eingerichtet, da ein ausreichendes
Interesse der Eltern der Kinder an diesem Standort für die Offene
Ganztagsschule nicht vorhanden war. Die Kinder dieses Standortes werden nach
dem Unterricht in die beiden vorhandenen Gruppen an der Verlach gebracht. Nun
liegen der Schule ausreichend Anmeldungen zur Einrichtung einer dritten Gruppe
vor. In diesem Jahr ist die Nachfrage an der Dependance gestiegen und würde nun
auch dort durchaus die Einrichtung einer Gruppe rechtfertigen. Dies ist der
letzte Standort in Hilden, der mit einer eigenen Gruppe in der Offenen Ganztagsschule versorgt werden
müsste. Mit der Einrichtung einer OGATA-Gruppe an diesem Standort würde der
Transport der Schülerinnen und Schüler zum Hauptstandort der
Astrid-Lindgren-Schule entfallen.
Für die dritte
Gruppe ist an beiden Standorten nicht die ausreichende Raumkapazität für eine
dauerhafte Betreuung von 25 Kindern gegeben. Trotzdem soll am Hauptstandort der
Schule zunächst die Betreuung der Kinder
in den vorhandenen Räumen gewährleistet werden, damit der Bedarf abgedeckt
werden kann. Dies ist mit der Schulleitung so abgestimmt.
Für die
Einrichtung einer Gruppe werden mindestens zwei zusätzliche Räume
benötigt:
-
eine Küche mit Speiseraum und
-
ein
Betreuungsraum.
Die Errichtung von
zusätzlichen Räumen kann nicht im Bestand realisiert werden und wird daher nur
durch kostenintensive Baumaßnahmen möglich sein.
Die Verwaltung
wird nun prüfen, ob der Bedarf zur Einrichtung einer Gruppe dauerhaft zu erwarten
ist und welche Möglichkeiten bestehen,
die räumlichen Voraussetzungen für eine dritte OGATA-Gruppe zu schaffen.
Hierzu wird das
Amt für Jugend, Schule und Sport auf der Grundlage der bestehenden Schulentwicklungsplanung
sowie der fortzuschreibenden Schülerprognose die Situation der Versorgung der
Schülerinnen und Schüler im Hildener Süden prüfen. Das heißt, es wird eine
Analyse der Schülerdaten für den Einzugsbereich des Stadtteils durchgeführt, um
eine weitestgehend gesicherte Aussage zum Bedarf treffen zu können.
Parallel wird das
Amt für Gebäudewirtschaft prüfen, durch welche Maßnahmen eine wirtschaftliche
Lösung erzielt werden kann und mit welchen Kosten diese verbunden ist. Hierfür
benötigt die Verwaltung Mittel zur Deckung der Planungskosten in Höhe von
15.000,00 €.
III. Finanzielle Auswirkungen
Die städt.
Grundschulen Kalstert / Walderstraße und Elbsee meldeten bereits im Vorjahr
eine gestiegene Nachfrage nach OGATA-Plätzen, allerdings reichten die
Anmeldungen der Eltern nicht für die Einrichtung weiterer Gruppen. Die
steigende Nachfrage nach OGATA-Plätzen hat sich zu Beginn des Schuljahres
2008/09 bestätigt. Daher wurde dem Beschluss vom Januar 2008 folgend dem
gestiegenen Bedarf an OGATA-Plätzen dahingehend Rechnung getragen, dass auf
Grund der Überschreitung der maximalen
Gruppenstärke von 30 Kindern an diesen Grundschulen befristet für das Schuljahr
2008 / 2009 insgesamt 10 Mehrarbeitsstunden je OGATA (verursacht Personalkosten
in Höhe von ca. 9700,00 € p. a. je Gruppe) bewilligt wurden. Mit der Einrichtung der dritten Gruppe wird
dem gestiegenen Bedarf Rechnung getragen.
Die Finanzierung
der zusätzlichen Personal- und Sachkosten für die drei notwendigen Gruppen
würde durch die Landesförderung (615 Euro je Kind / Jahr), die Mehr-Einnahmen
bei den Elternbeiträgen (durchschnittlich 45,30 Euro je Kind / Monat), durch
den Verzicht auf die für das laufende Schuljahr gewährten Mehrarbeitsstunden
und durch städtische Mittel erfolgen.
Die Einrichtung
der drei zusätzlichen OGATA-Gruppen führt bei den Betriebskosten zu jährlichen
Mehrausgaben von 183.450,00 €, die durch Mehr-Einnahmen in Höhe von 86.895,00 €
(Landeszuschuss und Elternbeiträge) und durch städt. Mittel in Höhe von 96.555,00 € zu finanzieren wären. Neben
der hierin enthaltenen jährlichen Einrichtungspauschale in Höhe von 2.000,00 €
kommen einmalig 5.000 Euro je Gruppe für Erstausstattungskosten (z.B. Geschirr,
pädagogisches Material etc.) hinzu.
Bau- und
Möblierungskosten für die nach jetziger Einschätzung notwendigen weiteren Räume
für die zusätzliche OGATA - Gruppe an der Astrid-Lindgren-Schule (s. o.
Planungsauftrag) sind noch zu ermitteln.
IV. Fazit
Durch Einrichtung
von drei zusätzlichen OGATA-Gruppen an den städt. Grundschulen bei einer
durchschnittlichen Belegung der OGATA-Gruppen mit 25 Kindern, die sich aus
einer Mindestgruppenstärke von 20 Kindern und einer maximalen Gruppenstärke von
30 Kindern ergibt, kann dem gestiegenen Bedarf an OGATA-Plätzen zum
Schuljahresbeginn 2009/10 Rechnung getragen werden.
Die Einrichtung
der zusätzlichen drei OGATA-Gruppen führt im Haushaltsjahr 2009 zu folgender finanziellen
Mehrbelastung bei der Stadt Hilden:
Sach- und
Personalkosten für drei Gruppen (August - Dez.) +76.475,00
€
Ausstattungspauschale
je Gruppe 5.000,00 € +15.000,00
€
Elternbeiträge,
Landeszuschuss (August - Dez.)
-36.205,00 €
Einsparung von 10
Mehrarbeitsstd./Woche an 2 Schulen (August - Dez.) -8.083,00 €
Summe: 47.187,00 €
Die finanzielle
Mehrbelastung für die Stadt Hilden beträgt also im Haushaltsjahr 2009
ca.
47.200,00 €.
In den Folgejahren
liegen die Kosten bei
ca.
96.500,00 €.
Die Verwaltung berichtet
rechtzeitig dem Ausschuss für Schule, Sport und Soziales über die Ergebnisse
- aus der Analyse der Schülerdaten für den Einzugsbereich der
Astrid-Lindgren-Schule sowie
- die Lösungsmöglichkeiten bezüglich der Raumsituation an der
Astrid-Lindgren-Schule.
Günter Scheib
Finanzielle Auswirkungen: |
ja |
|
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Produktnummer: |
030210 |
Bezeichnung: |
Bildungs- und Betreuungsangebote |
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Mittel stehen zur Verfügung: |
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Investitions-Nr.: |
|
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Haushaltsjahr |
Auszahlung |
Einzahlung |
Investitions-haushalt |
Beschreibung |
€ |
€ |
ja/nein |
||
2009 |
|
16.987,00 |
nein |
Elternbeiträge 08 bis 12/09 |
2009 |
|
19.218,00 |
nein |
Landeszuschuss 08 bis 12/09 |
2009 |
17.500,00 |
|
nein |
Ausstattung 08 bis 12/09, Pauschale für Grundausstattung |
2009 |
15.000,00 |
|
nein |
Planungskosten zur Raumsituation an der Astrid-Lindgren-Schule |
2009 |
6.000,00 |
|
nein |
Dienstleistungen 08 bis 12/09 |
Sichtvermerk Kämmerer Haushaltsmittel sind im Entwurf hierfür nicht eingeplant und müssten
über die Änderungsliste aufgenommen werden. gesehen Klausgrete |
Personelle Auswirkungen
Personelle Auswirkungen |
Ja |
|
|
Im Stellenplan enthalten: |
Nein |
|
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Planstelle(n): Ab 01.08.2009: Wegfall von 2 x
10 Wochenstunden Mehrarbeitszeit ErzieherInnen 3 ErzieherInnen
je 28 Wochenstd. 3 ErzieherInnen
je 19 Wochenstd. 3
Küchenkräfte je 10 Wochenstd. |
Sichtvermerk Personaldezernent |
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