Betreff
Antrag auf Gewährung von Zuschüssen gem. Ziffer 2.3 der Richtlinien zur Förderung der Seniorenbegegnungszentren in Hilden
Vorlage
WP 04-09 SV 50/068
Aktenzeichen
III/50 84 10-Kl.
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

„ Der Ausschuss für Schule, Sport und Soziales gewährt gem. Ziffer 2.3 der Richtlinien zur Förderung der Seniorenbegegnungszentren in Hilden

der Arbeiterwohlfahrt, Ortsverein Hilden, zur Begleitung und Beratung für engagierte Hildener Bürgerinnen und Bürgern im Rahmen der Durchführung der Freie-Zeit-Börse „ Mittendrin“ einen Zuschuss in Höhe von 5.968 ,

der Arbeiterwohlfahrt, Ortsverein Hilden un d dem katholischen Pfarrverband Hilden mit dem Nachbarschaftszentrum St. Jakobus für das Projekt Fortbildung für engagierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für den Bereich Hochbetagte zuhause älter werden einen Zuschuss von insgesamt 1.000 und

dem katholischen Pfarrverband Hilden mit den Nachbarschaftszentren St.Jacobus und St. Marien für das Projekt Das ist mein Leben analog und digital festgehalten. Ein generationsübergreifendes Fotoprojekt einen Zuschuss von 3.995 .

 

 


 

Erläuterungen und Begründungen:

 

Mit Beschluss des Rates vom 23.6.2004 sind die Richtlinien zur Förderung der Seniorenbegegnungszentren in Hilden zum 1.1.2005 in Kraft getreten.

Nach diesen Richtlinien können im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel den Trägern der Seniorenbegegnungsstätten jährlich Zuschüsse für besondere Projekte zum Aufbau, Erhalt und Weiterentwicklung von Netzwerken ehrenamtlicher Personen und zur Aktivierung und Vermittlung von zusätzlichem freiwilligen Engagement gewährt werden.

Verwaltungsseitig bestand die Vorstellung, für diese Projektförderung jährlich bis zu 15.000 zur Verfügung zu stellen.

In den vergangenen Jahren lagen Anträge in Höhe von jährlich 15.000 vor, so dass Zuschüsse in dieser Höhe bewilligt wurden.

 

Für das Jahr 2009 haben fristgerecht (30.9.2008) die Arbeiterwohlfahrt, Ortsverein Hilden (AWO) und der katholische Pfarrverband Hilden Anträge über einen Gesamtbetrag von 10.963 vorgelegt.

Die Träger haben sich entsprechend der Richtlinien abgestimmt.

 

Darüber hinaus wird seitens der AWO ein Antrag auf Weiterführung der Ausbildung zur SeniorTrainerin und zum SeniorTrainer nach dem Modellprogramm des Landes NRW - EFI - Erfahrungswissen für Initiativen- gestellt; die hierfür erforderlichen Ausgaben belaufen sich für das Jahr 2009 auf 14.000 (s. SV 50/72).

 

Beide Projekte können jedoch nicht zusammengefasst werden, da sie inhaltlich eine andere Ausrichtung haben.

Die Projektförderung nach den Richtlinien  zielt auf den Aufbau, Erhalt und Weiterentwicklung von Netzwerken ab und damit  auf die Altersgruppe 50plus, während sich SeniorTrainerinnen und SeniorTrainer nach ihrer  EFI- Ausbildung nicht nur für  Seniorinnen und Senioren, sondern für alle Al tersgruppen engagieren.

Da das EFI-Projekt Träger übergreifend ist, sollen die Zuschüsse nach den Richtlinien auch in den künftigen Jahren auf 11.000 begrenzt werden; damit  wäre das Projekt EFI mit 4.000 refinanziert.

 

Die Projekte nach den Richtlinien sind im Einzelnen in den Anträgen beschrieben; die Anträge sind als Anlage 1,2 und 3 der Sitzungsvorlage beigefügt.

 

Die Verwaltung empfiehlt im Sinne einer qualitativen Verbesserung der Seniorenarbeit in den Nachbarschaftszentren eine positive Beschlussfassung.

Die Mittel sind im Haushaltsplanentwurf 2009 enthalten.

 

 

 

 

 

 

 

 

Günter Scheib

 

 



 

Finanzielle Auswirkungen:

ja

 

Produktnummer:

050501

Bezeichnung: 

Seniorenarbeit

Mittel stehen zur Verfügung:

Ja, vorbehalt lich der Bereitstellung im Haushalt 2009

 

Investitions-Nr.:

 

 

Haushaltsjahr

Auszahlung

Einzahlung

Investitions-haushalt

Beschreibung 

 

 

ja/nein

 

2009

11.000

 

 

Zuschüsse

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sichtvermerk Kämmerer