Betreff
Anregung gemäß § 24 GO NW hier: Einsatz der Grünpfeilschild-Regelung an der Max-Volmer-Straße
Vorlage
WP 09-14 SV 66/055
Aktenzeichen
IV/66.1
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss:

„Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und lehnt den Einsatz der Grünpfeilschild-Regelung an der Max-Volmer-Straße ab“

 

 

Der Rat:

„ Der Rat nimmt  den Beschluss des Stadtentwicklungsausschusses vom 08.12.2010 zur Kenntnis.“

 


 

Erläuterungen und Begründungen:

 

Seit Anfang September 2010 liegen der Verwaltung insgesamt 16 Schreiben gleichen Inhalts vor, mit denen der Einsatz der „Grünpfeilschild-Regelung“ an der Zufahrt der Max-Volmer-Straße in die Walder Straße angeregt wird. Die meisten der Absender sind Unternehmen, die im Gewerbegebiet „Hilden-Ost“ ansässig sind.

Das Schreiben des Herrn Engels von der „Industriehof Lüttringhausen GmbH“ aus Remscheid ist stellvertretend für die übrigen Anlieger als Anlage beigefügt.

 

 

Seit vielen Jahren besteht seitens der Stadt Hilden der Wunsch und die Forderung, dass im Zuge der L85 – Walder Straße – die von einem Ingenieurbüro konzipierte Signalsteuerung mit einer Busbeschleunigung zur Optimierung des Verkehrsflusses umgesetzt wird.  Im Laufe der nächsten Wochen werden nun endlich  von den 10 Ampelanlagen 5 gänzlich erneuert bzw.  2 Anlagen jüngeren Baujahrs mit einer neuen Steuerung versorgt; die Erneuerung der restlichen 3 Anlagen soll in 2011 erfolgen.

 

Straßen NRW hat mit dem Leitfaden „Barrierefreiheit im Straßenraum“, den sie gemeinsam mit dem Ministerium für Bauen und Verkehr des Landes Nordrhein im Mai 2009 veröffentlicht haben, sich dazu verpflichtet, dass „Lichtsignalanlagen grundsätzlich ….    mit Zusatzeinrichtungen für sehbehinderte und blinde Menschen auszustatten sind“.

Die Verwaltung, im Besonderen aber auch der Behindertenbeirat, hat in der Sache darauf hingewirkt, dass diese Verpflichtung hier auf der Walder Straße, zumindest bei den Neuanlagen, eingelöst wird.

 

Da  an der Einmündung Walder Straße / Max-Volmer-Straße die Lichtsignalanlage erneuert wird, erfolgt auch zusätzlich die Ausstattung der Anlage mit akustischen  und taktilen Signalgebern.

 

Nach Einholung von Stellungnahmen bei Straßen NRW als Baulastträger, dem Behindertenbeirat Hilden und der Polizei sind sich alle Beteiligten und das Am 66 als Straßenverkehrsbehörde darin einig, dass sich die Grünpfeilschild-Regelung und die Blindensignalisierung zusammen  in der Regel an lichtsignalgeregelten Knotenpunkten ausschließt.

Eine realistische Gefahr ist beispielsweise dann für den Blinden und Sehbehinderten gegeben, wenn das bzw. die zurück stauenden Rechtsabbiegerfahrzeuge, die bei ROT aufgrund des Grünpfeilschilds einfahren und an der Fahrbahnbegrenzungslinie Walder Straße verkehrsbedingt halten müssen und somit die freigegebene Fußgängerfurt blockieren. Ein sehender Fußgänger kann solche Situationen, möglicherweise in Abstimmung mit dem Fahrzeugführer noch meistern. Der Blinde verlässt sich allein auf seinen „Freigabeton“  und läuft im Einzelfall ins Unglück.

 

Der Behindertenbeirat schlägt als Lösung vor, dass statt des Grünpfeilschildes ggf. mit einem Zusatzsignal Grünpfeil (dann in einer zusätzlichen Phase) ein besserer Abfluß  erreicht wird.

 

Straßen NRW  vertritt die Auffassung, dass „durch die beauftragte und sehr kostenintensive     Videodetektion eine bessere Regelung der Verkehrsmengen auf der Walder Straße zu erwarten ist, so dass eine schnellere Grünzeit für den Nebenast zu erwarten ist“.

 

 

 

 

Horst Thiele