Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Hilden nimmt nach
Vorberatung durch den Haupt- und Finanzausschuss Kenntnis von der vorgelegten
Gebührenbedarfsberechnung 2011 und beschließt die Neufestsetzung der
Abfallbeseitigungsgebühren ab 01.01.2011 sowie die in vollem Wortlaut vorliegende 14. Nachtragssatzung
zur Gebührensatzung zur Abfallentsorgungssatzung der Stadt Hilden vom
14.12.1995. Hiermit wird mit der Maßgabe beschlossen, dass in § 1 und § 2 die
mit dieser Sitzungsvorlage beschlossenen und festgesetzten Gebührensätze zu übernehmen
sind.
Gefäßgröße |
Gebühren
2010 |
Gebühren
2011 |
Restmülltonnen |
||
660 l
wöchentlich |
1.755,60 Euro |
1.755,60 Euro |
770 l “ |
2.048,20 Euro |
2.048,20 Euro |
1.100 l “ |
2.926,00 Euro |
2.926,00 Euro |
40 l
14-täglich |
53,20 Euro |
53,20 Euro |
60 l “ |
79,80 Euro |
79,80 Euro |
80 l “ |
106,40 Euro |
106,40 Euro |
120 l “ |
159,60 Euro |
159,60 Euro |
140 l “ |
186,20 Euro |
186,20 Euro |
240 l “ |
319,20 Euro |
319,20 Euro |
660 l “ |
877,80 Euro |
877,80 Euro |
770 l “ |
1.024,10 Euro |
1.024,10 Euro |
1.100 l “ |
1.463,00 Euro |
1.463,00 Euro |
Biotonnen |
||
120 l
14-täglich |
13,20 Euro |
13,20 Euro |
240 l
14-täglich |
26,40 Euro |
26,40 Euro |
Die Gebühr für das
Einsammeln und Befördern je Abfallsack wird unverändert aus dem Vorjahr übernommen
und wird auf 4,00 Euro festgesetzt.
Die
Tonnentauschgebühr pro getauschte Tonne wird unverändert aus dem Vorjahr übernommen
und auf 5,00 Euro festgesetzt.
Die Gebühr für den
Tonnentausch vor Ort pro getauschte Tonne wird unverändert aus dem Vorjahr übernommen
und auf 10,00 Euro festgesetzt.
Die Gebühr für das
Rausziehen und Zurücksetzen von Müllcontainern wird unverändert aus dem Vorjahr
übernommen und auf 276,10 Euro pro Container bei wöchentlicher Leerung und
138,05 Euro pro Container bei 14-täglicher Leerung festgesetzt. Bei
vier-wöchentlicher Leerung beträgt die Gebühr 69,03 €.
Die Gebühr für den
Sperrmüllexpress wird unverändert auf 40,00 Euro festgesetzt.
Ab einer dritten
normalen Sperrgutanmeldung pro Kalenderjahr wird die Gebühr unverändert auf
20,00 Euro festgesetzt.
Die Gebühr für die
Abgabe von Bauschutt wird unverändert aus dem Vorjahr übernommen und auf 5,00
Euro je angefangene 100 Liter festgesetzt.
Die Gebühr für die
Abgabe von Restmüll wird unverändert aus dem Vorjahr übernommen und auf 5,00
Euro je angefangene 100 Liter festgesetzt.
Die Gebühr für das
Einsammeln und Befördern je Laubsack wird auf 0,00 Euro festgesetzt.
Die Gebühr für
Sonderleerungen beträgt für Altpapiercontainer 8,32 Euro.
Für
Restmülltonnen/gelbe Tonnen beträgt die Gebühr 1/26 der
aktuellen Gebühr.
Der Bürgermeister wird beauftragt, das Weitere zu veranlassen.
Erläuterungen und Begründungen:
1.
Gebührenbedarfsberechnung für die Abfallbeseitigung für das Jahr 2011:
Nachdem die Gebühr
im letzten Jahr leicht gestiegen ist, bleibt sie in 2011 bei 1,33 Euro pro Liter.
Diese Entwicklung soll mit Hilfe eines Diagramms dargestellt werden.
Im Jahr 2009 stieg
die Gebühr aufgrund der gestiegenen Treibstoffkosten und Personalkosten leicht
an. Die Erlöse für die Altpapiervermarktung fielen geringer aus.
Im Jahr 2010 stieg
die Gebühr wieder etwas deutlicher an. Der Hauptgrund lag an der gestiegenen
Kreismischgebühr, die seitens der Stadt Hilden nicht beeinflusst werden kann.
Im Vergleich zum Vorjahr stiegen die Verbrennungsentgelte pro Tonne um rund 8
%.
Für 2011 bleibt die
Gebühr bei 1,33 Euro pro Liter. Die gestiegenen Aufwendungen und das gesunkene
Gesamt-Restmüllvolumen können durch die Mehreinnahmen bei der Altpapiervermarktung
aufgefangen werden.
Insgesamt ist die
Gebühr seit 2002 um 15 % gesunken.
1.1. Zur Gebühr für
Biotonnen:
Für die Berechnung der Biotonnengebühr ergeben sich nur geringfügige
Veränderungen. Die Kosten steigen im Vergleich zum Vorjahr nur minimal bei den
Personalaufwendungen (+5.000 Euro).
Der Maßstab (Gesamt-Biotonnen-Volumen) steigt leicht (+20.000 Liter).
Insgesamt bleibt die Gebühr stabil.
Die Änderungen ergeben sich ab der dritten Stelle hinter dem Komma, so
dass dies für den Gebührenbescheid keine Auswirkungen hat. Der Literpreis
bleibt daher bei 0,11 Euro.
Die Entwicklung der
Biotonnengebühr in den letzten Jahren kann wie folgt dargestellt werden:
|
2006 |
2007 |
2008 |
2009 |
2010 |
2011 |
Gebühr pro Liter |
0,11 Euro |
0,11 Euro |
0,11 Euro |
0,11 Euro |
0,11 Euro |
0,11 Euro |
1.2. Zur Gebühr für
Restmüll:
Nach zahlreichen Gebührensenkungen in den vergangenen sieben Jahren
(insgesamt -19,23%), stieg die Restmüllgebühr im Jahr 2010 um 5,56 %.
Für das Jahr 2011 kann die Gebühr konstant gehalten werden. Der
Hauptgrund dafür liegt an den im Vergleich zum Vorjahr höheren Erträgen für die
Abfuhr des nicht städtischen Anteils im Altpapier. Die Dualen Systeme vergüten
39.400 Euro mehr als im Vorjahr, was zum einen an der Altpapiermenge und zum
anderen am aktuellen Altpapierwert liegt, welcher sich am mittleren EUWID
orientiert. Hinzu kommen die Erlöse aus dem Verkauf des DSD-Anteils in der
Papiertonne. Diese steigen in 2011 um 51.900 Euro.
Durch diese Erträge können die Mehraufwendungen der Personalkosten in
Höhe von 21.777 Euro (+1,60 %) aufgefangen werden.
Durch die höheren Erlöse bei der Altpapiervermarktung muss auch ein
höherer Anteil Erlösbeteiligung an die Dualen Systeme gezahlt werden. Die
Aufwendungen steigen um 20.300 Euro.
Ebenfalls steigen die Aufwendungen für den Kauf von Müllbehältern. Der
Mehraufwand beträgt 18.000 Euro.
In Hilden befinden sich die Restmüllgefäße im Eigentum der Grundstückseigentümer.
Die Gefäße mussten im öffentlichen Einzelhandel oder in Baumärkten beschafft
werden. Inzwischen ist es in Hilden nicht mehr möglich zu jeder Zeit Mülltonnen
zu beschaffen, da diese in den Baumärkten nicht immer vorrätig sind oder im
Einzelhandel nicht mehr angeboten werden. Werden die Müllbehälter selbst
beschafft, sind die Anschaffungskosten sehr hoch (ca. 70 € für eine 120 Liter
Tonne). Die Beschaffung durch den Zentralen Bauhof ist deutlich günstiger, so
dass es im Interesse des Bürgers sinnvoll ist, diese zu beschaffen und an den
Bürger weiterzugeben.
Daher sollen ab 2011 die Mülltonnen grundsätzlich vom Zentralen Bauhof
angeschafft und zur Verfügung gestellt werden. Die Stadt Hilden bleibt dabei,
wie auch schon bei den Biotonnen, Eigentümer der Müllbehälter.
Des Weiteren sollen ab Juli 2011 die blauen Altpapiertonnen vom
Zentralen Bauhof zur Verfügung gestellt werden. Mit der Firma Awista GmbH wurde
ein Mietkauf Vertrag abgeschlossen, so dass ab dem Jahr 2013 die Miete für die
Altpapiertonnen in Höhe von rund 42.300 Euro entfällt und die Altpapiertonnen
im städtischen Eigentum sind.
Das Gesamt-Restmüllvolumen sinkt um 42.000 Liter.
Die gestiegenen Aufwendungen belaufen sich auf insgesamt +46.087 €
(+0,92 %).
Die gestiegenen Erträge belaufen sich auf insgesamt 90.949 € (+20,56 %).
Somit sinkt der Gebührenbedarf um 44.862 € (-0,98 %). Unter
Berücksichtigung der Entwicklung des Gesamtmüllvolumens bleibt die Gebühr
unverändert.
Die Entwicklung der
Restmüllgebühr in den letzten Jahren kann wie folgt dargestellt werden:
|
2006 |
2007 |
2008 |
2009 |
2010 |
2011 |
Gebühr pro Liter |
1,30 Euro |
1,32 Euro |
1,23 Euro |
1,26 Euro |
1,33 Euro |
1,33 Euro |
1.3. Zu den
sonstigen Gebühren
Verwaltungsseitig
besteht nicht die Notwendigkeit, eine Änderung der sonstigen Gebühren vorzunehmen,
so dass alle sonstigen Gebühren in der Höhe bestehen bleiben. Die Gebühr für
die Abgabe von gebrauchten Tonnen wird gestrichen.
Im
Einzelnen sind dies die Gebühr für
- einen städtischen Abfallsack
- den Tonnentausch
- den Tonnentausch vor Ort
- das Rausziehen und Zurücksetzen von
Containern
- den Sperrmüllexpress
- die dritte Sperrmüllanmeldung im
Kalenderjahr
- die Annahme von Bauschutt
- die Annahme von Restmüllsäcken
- den Verkauf von Kompostsäcken
2. 14.
Nachtragssatzung vom …. zur
Gebührensatzung zur Abfallentsorgungssatzung der Stadt Hilden vom 14.12.1995:
Dieser
Sitzungsvorlage ist als Anlage der Entwurf der 14. Nachtragssatzung zur
Gebührensatzung zur Abfallentsorgungssatzung der Stadt Hilden vom 14.12.1995
beigefügt.
In § 1 dieser 14.
Nachtragssatzung sind die Gebührensätze zu übernehmen, die der Rat aufgrund
dieser Sitzungsvorlage beschließt und festsetzt.
Die Verwaltung
empfiehlt, die 14. Nachtragssatzung in der vorliegenden Fassung mit
vorstehender Maßgabe zu beschließen.
Anlagen:
1. 14. Nachtragssatzung vom …..
zur Gebührensatzung zur Abfallentsorgungssatzung der Stadt Hilden vom
14.12.1995
2. Gebührenbedarfsberechnung für die Abfallbeseitigung für das Jahr 2011
H. Thiele
Anlage 1:
Aufgrund des § 7 der Gemeindeordnung für das Land
Nordrhein-Westfalen (GO NW) und der
§§ 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land
Nordrhein-Westfalen (KAG NW) in Verbindung mit der Satzung über die
Abfallentsorgung der Stadt Hilden (Abfallentsorgungssatzung), jeweils in den
z.Z. geltenden Fassungen, hat der Rat der Stadt Hilden in seiner Sitzung am 15.12.2010 folgende
14. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung vom 14.12.1995
zur Abfallentsorgungssatzung der Stadt Hilden beschlossen:
§ 1
Die Gebührensatzung vom 14.12.1995 zur
Abfallentsorgungssatzung der Stadt Hilden in der z.Z. gültigen Fassung wird wie
folgt geändert:
§ 4 erhält folgende Fassung:
§ 4
Gebührenmaßstab und Gebührensatz
(1)
Die Höhe der Abfallentsorgungsgebühr richtet sich
nach der Zahl der Abfallbehälter und der Häufigkeit des Einsammelns und
Beförderns.
Sie beträgt jährlich
a. |
für jeden 40-l-Müllgroßbehälter |
53,20 € |
b. |
für jeden 60-l-Müllgroßbehälter |
79,80 € |
c. |
für jeden 80-l-Müllgroßbehälter |
106,40 € |
d. |
für jeden 120-l-Müllgroßbehälter |
159,60 € |
e. |
für jeden 140-l-Müllgroßbehälter |
186,20 € |
f. |
für jeden 240-l-Müllgroßbehälter |
319,20 € |
g. |
für jeden 660-l-Großraumabfallbehälter |
877,80 € |
h. |
für jeden 770-l-Großraumabfallbehälter |
1.024,10 € |
i. |
für jeden 1.100-l-Großraumabfallbehälter |
1.463,00 € |
j. |
für jede 120-l-Biotonne |
13,20 € |
k. |
für jede 240-l-Biotonne |
26,40 € |
bei 14-täglich einmaligem Einsammeln und Befördern.
Die Abfallentsorgungsgebühr beträgt jährlich
l. |
für jeden 660-l-Großraumabfallbehälter |
1.755,60 € |
m. |
für jeden 770-l-Großraumabfallbehälter |
2.048,20 € |
n. |
für jeden 1.100-l-Großraumabfallbehälter |
2.926,00 € |
bei
wöchentlich einmaligem Einsammeln und Befördern.
(2) Für das
Einsammeln und Befördern von städtischen Abfallsäcken beträgt die Gebühr je
Abfallsack 4,00 €.
Die Gebühr für die
Abgabe von Restmüll am Wertstoffhof beträgt 5,00 € je angefangene 100 l (max.
0,5 m³).
Für das Einsammeln und Befördern von städtischen
Laubsäcken beträgt die Gebühr je Laubsack 0,00 €.
(3) Für den
Austausch und die Lieferung von Restmüll-, Biomüll- und Altpapiergefäßen werden
folgende Gebühren erhoben:
a.)
Austausch von Restmüll-, Biomüll- und Altpapiergefäßen auf dem städt. Bauhof:
je zu tauschendem Gefäß |
5,00 € |
b.) Lieferung / Abholung
/ Austausch von Restmüll-, Biomüll- und Altpapiergefäßen an/vom anschlusspflichtigen
Grundstück:
je zu tauschendem Gefäß |
10,00 € |
(4) Die Servicegebühr für die Dienstleistung des §
14 Abs. 7 der Abfallentsorgungssatzung
beträgt:
a.) |
bei wöchentlich einmaligem Einsammeln und Befördern |
276,10 € |
b.) |
bei 14-täglich einmaligem Einsammeln und Befördern |
138,05 € |
c.) |
bei 4-wöchentlich einmaligem Einsammeln und Befördern |
69,03 € |
Die Gebührenpflicht entsteht mit dem ersten des auf
die erstmalige Inanspruchnahme der Serviceleistung folgenden Monats. Sie endet
mit dem Ende des Monats, in dem die Inanspruchnahme der Serviceleistung des §
14 Abs. 7 der Abfallentsorgungssatzung schriftlich abgemeldet wird.
§ 2
Diese Nachtragssatzung tritt am 1. Januar 2011 in
Kraft.
Finanzielle
Auswirkungen
Produktnummer |
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Bezeichnung |
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Investitions-Nr.: |
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Mittel
stehen zur Verfügung: |
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Haushaltsjahr: |
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Der Mehrbedarf
besteht für folgendes Produkt:
Kostenstelle |
Kostenträger |
Konto |
Betrag € |
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Die Deckung
ist durch folgendes Produkt gewährleistet: |
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Kostenstelle |
Kostenträger |
Konto |
Betrag € |
|
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Finanzierung: |
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Vermerk Kämmerer: Gesehen Klausgrete |