Betreff
Gebührenbedarfsberechnung für die Straßenreinigung für das Jahr 2011 und 3. Nachtragssatzung vom zur Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren der Stadt Hilden vom
Vorlage
WP 09-14 SV 68/018
Aktenzeichen
IV/68
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

 

Der Rat der Stadt Hilden nimmt nach Vorberatung durch den Haupt- und Finanzausschuss Kenntnis von der vorgelegten Gebührenbedarfsberechnung 2011 und beschließt die Straßenreinigungsgebühren 2011 ab 01.01.2011 sowie die in vollem Wortlaut vorliegende 3. Nachtragssatzung zur Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) vom 25.04.2008. Hiermit wird beschlossen, dass die festgesetzten Gebührensätze unverändert bleiben:

 

Straßenart

Gebühr 2010

Gebühr 2011

0

Fußgängerzonen

1,53 Euro

1,66 Euro

1

Anliegerstraßen

2,04 Euro

2,22 Euro

2

Haupterschließungsstraßen

1,83 Euro

1,99 Euro

3

Haupterschließungsstraßen

überwiegend dem innerörtlichen Verkehr dienend

1,63 Euro

1,77 Euro

4

Haupterschließungsstraßen

überwiegend dem überörtlichen Verkehr dienend

1,43 Euro

1,55 Euro

 

Bei mehrmaliger Reinigung vervielfacht sich die Gebühr entsprechend.


 

Erläuterungen und Begründungen:

 

 

1. Gebührenbedarfsberechnung für die Straßenreinigung für das Jahr 2011:

 

Nachdem die Gebühr im vergangenen Jahr konstant blieb, steigt sie für 2011 je umlagefähigen Frontmeter auf 2,22 Euro.

 

Für das Jahr 2011 bleibt die Deponiegebühr je Tonne bei netto 42,50 Euro. Die gebührenrelevanten Kosten für den anfallenden Straßenkehricht sind im Vergleich zum Vorjahr um -1.726 Euro gesunken.

 

Die gebührenrelevanten Personalkosten steigen um +25.544 Euro.

Seit 2010 werden die Fahrzeuge und Maschinen der Straßenreinigung über die Interne Leistungsverrechnung verrechnet. Enthalten sind die Unterhaltungskosten, der Aufwand der Kfz-Werkstatt sowie die Abschreibungen und Zinsen. Die gebührenrelevante ILV für Kfz beträgt für 2011 95.420 Euro. Dies ist eine Steigung von 16.205 Euro (+20,46 %). Der Hauptgrund dafür liegt in der Neubeschaffung einer Kompaktkehrmaschine.

Geringfügig teurer werden die Aufwendungen für Streusalz. Der Ansatz für das Jahr 2011 ist 1.573 Euro höher als im Vorjahr.

 

Die Erlösseite besteht hauptsächlich aus den Inneren Verrechnungen, die jedoch den nichtgebührenrelevanten Erlösen zugeordnet werden müssen und somit die gebührenrelevanten Kosten nicht decken.

Die Bestimmungen zu den Vorjahresergebnissen wirken sich weiterhin negativ aus. Im Vergleich zum Vorjahr um +9.026 Euro. Insgesamt wird in die Gebührenbedarfsberechnung eine Unterdeckung in Höhe von -10.231 Euro einkalkuliert.

 

Insgesamt sind die Aufwendungen gestiegen und belaufen sich im Vergleich zum Vorjahr auf insgesamt +38.858 € (+7,56 %).

Die geringeren Erlöse belaufen sich auf insgesamt -5.140 € (-10,24 %).

 

Insgesamt steigt der Gebührenbedarf um +43.998 Euro (+9,49 %). Unter Berücksichtigung der Entwicklung der Gesamtfrontmeter steigt die Gebühr um 0,18 Euro auf 2,22 Euro je Frontmeter.

 

Auch an dieser Stelle wird, wie in jedem Jahr, darauf hingewiesen, dass der Gebührenhaushalt Straßenreinigung mit einem eher geringen Volumen auch auf kleinere Kostenveränderungen überproportional reagiert.

 

Die Entwicklung der Gebühr in den letzten Jahren kann wie folgt dargestellt werden:

 

 

2004

2005

2006

2007

2008

2009

2010

2011

Gebühr je

umlagefähigen

Frontmeter

1,77 €

1,96 €

1,90 €

1,98 €

1,98 €

2,04 €

2,04 €

2,22 €

 


 

2. 3. Nachtragsatzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) der Stadt Hilden vom 25.04.2008:

 

 

Dieser Sitzungsvorlage ist der Entwurf der 3. Nachtragssatzung zur Straßenreinigungs- und Gebührensatzung beigefügt.

 

In § 1 der 3. Nachtragssatzung sind die Gebührensätze zu übernehmen, die der Rat aufgrund dieser Sitzungsvorlage beschließt und festsetzt.

 

Die Verwaltung empfiehlt, wie vorgeschlagen zu beschließen.

 

 

 

Anlagen:

 

1. 3. Nachtragssatzung vom           zur Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) der Stadt Hilden vom 25.04.2008

 

2. Gebührenbedarfsberechnung für die Straßenreinigung für das Jahr 2011

 

 

 

 

 

H. Thiele


3. Nachtragssatzung vom                 zur Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) der Stadt Hilden vom 25.04.2008

 

 

Aufgrund des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein - Westfalen, der §§ 3 und 4 des Gesetzes über die Reinigung öffentlicher Straßen (StReinG NW) und der §§ 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NW), jeweils in den zur Zeit gültigen Fassungen, hat der Rat der Stadt Hilden in seiner Sitzung am 15.12.2010 folgende 3. Nachtragssatzung zur Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren (Straßenreinigungs- und Gebühren­satzung) vom 25.04.2008 beschlossen:

 

 

 

 

§ 1

 

Der § 6 Abs. 4 erhält folgende Fassung

 

 

(4)  Bei einmaliger 14-täglicher Reinigung der Fahrbahn beträgt die Benutzungsgebühr jährlich je Meter Grundstücksseite (Abs. 1 - 3), wenn das Grundstück erschlossen wird durch eine Straße, die überwiegend

 

 

bei 14 tägl.

Reinigung

a)   dem Fußgängerverkehr dient (Fußgängerzone)

1,66 €

b)   dem Anliegerverkehr dient (Anliegerstraße)

2,22 €

c)   dem Verkehr innerhalb von Baugebieten oder innerhalb von im Zusammenhang bebauten Ortsteilen dient (Haupterschließungsstraße)

1,99 €

d)   dem durchgehenden innerörtlichen Verkehr dient (Hauptverkehrsstraße)

1,77 €

e)   dem überörtlichen Durchgangsverkehr dient (Hauptverkehrsstraße)

1,55 €

 

Wird eine Straße während des 14-täglichen Reinigungsintervalls gemäß den Festlegungen des Straßenverzeichnisses mehrmals gereinigt, vervielfacht sich die Benutzungsgebühr entsprechend.

 

 

 

§ 2

Inkrafttreten

 

Die Nachtragssatzung tritt am 01.01.2011 in Kraft.

 



Finanzielle Auswirkungen

 

Produktnummer

 

Bezeichnung

 

Investitions-Nr.:

 

 

Mittel stehen zur Verfügung:

 

 

 

Haushaltsjahr:

 

 

 

 

Der Mehrbedarf besteht für folgendes Produkt:

Kostenstelle

Kostenträger

Konto

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Deckung ist durch folgendes Produkt gewährleistet:

Kostenstelle

Kostenträger

Konto

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzierung:

 

 

 

Vermerk Kämmerer:

 

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