Betreff
Gebührenberechnung für das Jahr 2011 für die Friedhöfe der Stadt Hilden und 18. Nachtragssatzung vom ...... zur Gebührensatzung für die Friedhöfe der Stadt Hilden (Friedhofsgebührensatzung) vom 20.06.1996
Vorlage
WP 09-14 SV 68/017
Aktenzeichen
IV/68
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

 

Der Rat der Stadt Hilden nimmt nach Vorberatung durch den Haupt- und Finanzausschuss Kenntnis von der vorgelegten Gebührenbedarfsberechnung für die Friedhöfe für das Jahr 2011 und beschließt die in vollem Wortlaut vorliegende 18. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung für die Friedhöfe der Stadt Hilden (Friedhofsgebührensatzung) vom 20.06.1996.

 

Der Bürgermeister wird beauftragt, das Weitere zu veranlassen.

 


 

Erläuterungen und Begründungen:

 

I. Gebührenbedarfsberechnung 2011

 

Die Gebührenbedarfsberechnung (GBB) für die Friedhöfe der Stadt Hilden ist nach dem heute bekannten Zahlenmaterial aufgestellt.

 

Die Einzelansätze sind in der GBB erläutert. Zu folgenden Punkten liegen nennenswerte Änderungen vor:

 

 

1.         Personalkosten

Es wurden die vom Personalamt gemeldeten Personalkosten eingerechnet, sowie die notwendigen Fortbildungskosten.

Die Personalkosten werden wie in den Vorjahren anhand kalkulierter Arbeitsstunden für einzelne Tätigkeiten verteilt. Die kalkulierten Arbeitsstunden für 2011 ergeben sich aus einer Durchschnittsberechnung von Arbeitsstunden der Jahre 2007 bis 31.08.2010.

 

2.         Abräumen von Grabstellen

Nach Ablauf der Ruhezeiten bzw. der Nutzungsrechte, verzichtet ein Großteil der Angehörigen auf eine Verlängerung. Im Zuge des Verzichtes auf das Nutzungsrecht, fragen die Angehörigen immer wieder nach, ob die Grabstätten auch direkt durch die Friedhofsverwaltung abgeräumt werden können. Insbesondere vor dem Hintergrund, dass viele Angehörige nicht in Hilden oder Umgebung wohnen, wäre es eine Erleichterung - besonders für ältere Menschen - dies zusammen mit dem Nutzungsrechtsverzicht anzubieten. Hinzu kommt, dass für diese Fälle der Verwaltungsaufwand minimiert werden kann, da die Aufforderung zum Abräumen in einer Vielzahl von Fällen entfallen würde, genau wie die Kontrolle der einzelnen Fälle.

 

3.       Ergebnisse aus Vorjahren

Aus dem Betriebsabschluss 2008 ist für 2011 eine anteilige Unterdeckung in Höhe von

-12.837,- € zu berücksichtigen. Hinzu kommt eine anteilige Überdeckung in Höhe von +8.711,- € aus dem Betriebsabschluss 2009.

Insgesamt fließen in die Wirtschaftsrechnung der GBB 2011 zu berücksichtigende Vorjahresergebnisse in Höhe von - 4.126,-€ ein.

 

 

II. Änderung der Gebührensatzung

 

1.         Gebührensätze

Dieser Sitzungsvorlage ist der Entwurf der 18. Nachtragssatzung zur Friedhofsgebührensatzung beigefügt.

In § 1 der Nachtragssatzung sind die Gebührensätze zu übernehmen, die der Rat aufgrund dieser SV beschließt und festsetzt.

 

Anlagen:

 

Gebührenvergleich 2010 – 2011 GBB Friedhof

Gebührenbedarfsberechnung für die Friedhöfe der Stadt Hilden für das Haushaltsjahr 2011

 

 

Horste Thiele

Bürgermeister

18. Nachtragssatzung vom               zur Gebührensatzung für die Friedhöfe der Stadt Hilden (Friedhofsgebührensatzung) vom 20.06.1996

 

Aufgrund von § 4 des Bestattungsgesetzes NRW und § 7 Abs. 2 i.V.m. § 41 Absatz 1 Satz 2 Buchstabe f der Gemeindeordnung NRW in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV NW S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24.06.2008 (GV NW S. 514), hat der Rat der Stadt Hilden in seiner Sitzung  am 15.12.2010 folgende 18. Nachtragssatzung für die Gebührensatzung für die Friedhöfe der Stadt Hilden beschlossen:

 

§ 1

 

Die Gebührensatzung vom 20.06.1996 für die Friedhöfe der Stadt Hilden (Friedhofsgebühren-satzung) wird wie folgt geändert:

 

Der gemäß § 1 Abs. 2 der Friedhofsgebührensatzung zu dieser Satzung gehörende Gebührentarif erhält folgende Fassung:

 

Gebührentarif zur Gebührensatzung für die Friedhöfe der Stadt Hilden vom 20.06.1996

 

Tarif-

stelle/Nr.

Gegenstand

Gebühr

Erwerb des Nutzungsrechts an Grabstellen

1

Reihen- u. Wahlgräber

1.1

Reihengräber für Kinder bis zum vollendeten 5. Lebensjahr - Kindergräber (15 Jahre Ruhezeit)

421,-

1.1.2

anonyme Reihengräber für Kinder bis zum vollendeten

5. Lebensjahr - Kindergräber (15 Jahre Ruhezeit)

421,-

1.2

Reihengräber für Personen über 5 Jahre (20 Jahre Ruhezeit)

544,-

1.2.2

anonyme Reihengräber für Personen über 5 Jahre

(20 Jahre Ruhezeit)

544,-

1.3

Wahlgräber - je Stelle - (30 Jahre Nutzungsrecht)

1.667,-

1.4

Wahlgräber als Tiefengräber (30 Jahre Nutzungsrecht)

2.331,-

1.5

Nachträgliche Herrichtung einer Wahlgrabstelle als Tiefengrab

für jedes Jahr der Ruhefrist (aufgerundet auf volle Jahre) 1/60 der Gebühr nach Tarif-Nr. 1.4

1.6

Pflegefreie Reihengräber ab vollendetem 5. Lebensjahr (20 Jahre Ruhezeit)

873,-

2

Urnengräber

2.1.1

Urnenreihengräber (20 Jahre Ruhezeit)

530,-

2.1.2

anonyme Urnenreihengräber (20 Jahre Ruhezeit)

530,-

2.2

Urnenwahlgräber (30 Jahre Nutzungsrecht)

1.647,-

2.3

Aschestreufeld (20 Jahre Ruhezeit)

1.317,-

2.4

Baumbestattung (20 Jahre Ruhezeit)

928,-

2.5

Baumbestattung (Erwerb zu Lebzeiten 30 Jahre)

1.156,-

3

Sonstige Erwerbskosten

3.1

Wiedererwerb

die jeweils volle Gebühr nach Tarifstelle 1

3.2

Verlängerung des Nutzungsrechts

Unter Beachtung der Ruhezeit (§ 11 der Friedhofssatzung) für jedes Jahr der Verlängerung (aufgerundet auf volle Jahre) 1/30 der Gebühr nach Tarif-Nr. 1.3 oder 1.4, 2.2, 2.4 oder 2.5

3.3

Hinzuerwerb einer Grabstelle gemäß § 15 Abs. 3 der Friedhofssatzung

Unter Beachtung des Nutzungsrechts an der bereits innehabenden Grabstelle für jedes Jahr der Nutzungsdauer (aufgerundet auf volle Jahre) 1/30 der Gebühr nach Tarif-Nr. 1.3 oder 1.4, 2.2, 2.4 oder 2.5

3.4

Umschreibung des Nutzungsrechts

Neuregelung in der Tarifstelle Sonstige Gebühren

4

Grabbereitung:

(Eingeschlossen sind Grabanfertigung, Grabausschmückung, Grabschließung und Kranzüberführung)

4.1

Reihengräber für Kinder bis zum vollend.5. Lebensjahr - Kindergräber

88,-

4.1.1

Anonyme Reihengräber für Kinder bis zum vollend.5. Lebensjahr - Kindergräber

88,-

4.2

Reihengräber für Personen über 5 Jahre

405,-

4.2.1

Anonyme Reihengräber für Personen über 5 Jahre

405,-

4.3

Wahlgräber für Kinder bis zum vollend.5. Lebensjahr - Kindergräber - auch bei Anfertigung eines Tiefengrabes

88,-

4.4

Wahlgräber für Personen über 5 Jahre

467,-

4.5

Wahlgräber für Personen über 5 Jahre als Tiefengrab

624,-

4.6

Urnen-Reihengräber

115,-

4.6.1

Anonyme Urnen-Reihengräber

115,-

4.7

Urnen-Wahlgräber

115,-

4.8

Für Aschebeisetzungen in für Erdbestattungen bestimmte Wahlgräber

115,-

 

4.10

Tieferlegung von Gebeinen bei nachträglicher Herrichtung einer Wahlgrabstätte als Tiefgrab

Gebühr nach Tarif-Nr. 5.2, 4.11 jeweils in voller Höhe und Gebühr nach
Tarif-Nr.1.5

4.11

Zwei gleichzeitige Sargbeisetzungen in einem Tiefengrab

Gebühr nach Tarif-Nr. 4.5

5

Ausgrabungen / Umbettungen

5.1

Kinder bis zum vollend. 5. Lebensjahr vor Ablauf der Ruhezeit

736,-

5.2

Personen über 5 Jahre vor Ablauf der Ruhezeit

2.208,-

5.3

Kinder bis zum vollend. 5. Lebensjahr nach Ablauf der Ruhezeit

460,-

5.4

Personen über 5 Jahre nach Ablauf der Ruhezeit

472,-

5.5

Urnen

370,-

5.6

Wiederbeisetzung auf Friedhöfen der Stadt Hilden

In den Gebühren sind die Kosten für Gebeinsärge und für an Grabanlagen entstehende Schäden sowie Gestellung von Hilfskräften nicht enthalten.

Gebühr nach Tarif-St. 4

6

Gebühr für die Genehmigung von Grabmalen jeglicher Art

6.1

Reihengräber

stehende Grabmale (15 Jahre)

(incl. Standfestigkeitsprüfung)

stehende Grabmale (20 Jahre)

(incl. Standfestigkeitsprüfung)

liegende Grabmale

(ohne Standfestigkeitsprüfung)

 

41,-

 

46,-

 

26,-

6.2

Wahlgräber

stehende Grabmale

(incl. Standfestigkeitsprüfung)

liegende Grabmale

(ohne Standfestigkeitsprüfung)

 

56,-

 

26,-

6.3

Genehmigungen von Einfassungen im alten Teil des Stadtfriedhofes

15,-

7

Sonstige Gebühren

7.1

Umschreibung des Nutzungsrechts

17,-

7.2

Genehmigung zum Befahren der Friedhöfe mit Privat - PKW

13,-

7.3

Benutzung der Leichenzelle

86,-

7.4

Benutzung und Ausschmückung der Trauerhalle

256,-

7.5

Abräumen Wahlgrabstelle

 

 

- 1. Stelle

194,-

 

- jede weitere Stelle

97,-

 

- Urnengräber

65,-

7.6

Abräumen Grabhügel

126,-

 

- Urnengräber

42,-

7.7

Sonderreinigung Trauerhalle

175,-

 

 

 

8

Unterhaltung von Grabstellen

8.1

Unterhaltung anonymer Begräbnisstätten

 

8.1.1

Anonyme Reihengräber bis zum vollendeten 5. Lebensjahr

(15 Jahre Ruhezeit)

230,-

8.1.2

Anonyme Reihengräber für Personen über 5 Jahre

(20 Jahre Ruhezeit)

307,-

8.1.3

Anonyme Urnenreihengräber (20 Jahre Ruhezeit)

130,-

8.2

Unterhaltung bei Rückgabe des Nutzungsrechtes bis zum Ablauf der Ruhefrist € / Jahr.

Die Jahresgebühr zu Ziffer 8.2.1, 8.2.2 und 8.2.3 kann bis zum Ablauf der Ruhefrist vom Nutzungsberechtigten abgelöst werden.

Der Betrag ist jeweils für das gesamte Jahr zu zahlen.

 

 

Wahlgrab - je Stelle

46,-

8.2.2

Reihengrab

38,-

8.2.3

Urnenreihengrab / Urnenwahlgrab

23,-

8.3

Pflegefreies Reihengrab

460,-

8.4

Aschestreufeld

307,-

8.5

Baumbestattung (20 Jahre)

460,-

8.6

Baumbestattung (30 Jahre)

690,-

9.

Nicht im Gebührentarif aufgeführte Bestattungsleistungen werden entsprechend dem Aufwand (Stundendurchschnittswert) berechnet.

 

10.

Eine darüber hinausgehende Gebührenerhebung nach Maßgabe der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Hilden in der jeweils geltenden Fassung bleibt unberührt.

 

 

 

§2

 

Diese Nachtragssatzung tritt am 1. Januar 2011 in Kraft.

 



Finanzielle Auswirkungen

 

Produktnummer

130601

Bezeichnung

 

Investitions-Nr.:

 

 

Mittel stehen zur Verfügung:

Im Haushalt berücksichtigt

 

Haushaltsjahr:

 

 

 

 

Der Mehrbedarf besteht für folgendes Produkt:

Kostenstelle

Kostenträger

Konto

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Deckung ist durch folgendes Produkt gewährleistet:

Kostenstelle

Kostenträger

Konto

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzierung:

 

 

 

Vermerk Kämmerer:

 

Gesehen Klausgrete