Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Hilden nimmt nach Vorberatung durch den Haupt- und
Finanzausschuss Kenntnis von der vorgelegten Gebührenbedarfsberechnung für die
Friedhöfe für das Jahr 2011 und beschließt die in vollem Wortlaut vorliegende 18.
Nachtragssatzung zur Gebührensatzung für die Friedhöfe der Stadt Hilden (Friedhofsgebührensatzung)
vom 20.06.1996.
Der Bürgermeister wird beauftragt, das Weitere zu veranlassen.
Erläuterungen und Begründungen:
I. Gebührenbedarfsberechnung
2011
Die Gebührenbedarfsberechnung (GBB) für die
Friedhöfe der Stadt Hilden ist nach dem heute bekannten Zahlenmaterial
aufgestellt.
Die Einzelansätze
sind in der GBB erläutert. Zu folgenden Punkten liegen nennenswerte Änderungen
vor:
1. Personalkosten
Es wurden die vom Personalamt gemeldeten Personalkosten eingerechnet, sowie die notwendigen Fortbildungskosten.
Die Personalkosten werden wie in den
Vorjahren anhand kalkulierter Arbeitsstunden für einzelne Tätigkeiten verteilt.
Die kalkulierten Arbeitsstunden für 2011 ergeben sich aus einer
Durchschnittsberechnung von Arbeitsstunden der Jahre 2007 bis 31.08.2010.
2. Abräumen
von Grabstellen
Nach Ablauf der Ruhezeiten bzw. der Nutzungsrechte, verzichtet ein
Großteil der Angehörigen auf eine Verlängerung. Im Zuge des Verzichtes auf das
Nutzungsrecht, fragen die Angehörigen immer wieder nach, ob die Grabstätten
auch direkt durch die Friedhofsverwaltung abgeräumt werden können. Insbesondere
vor dem Hintergrund, dass viele Angehörige nicht in Hilden oder Umgebung
wohnen, wäre es eine Erleichterung - besonders für ältere Menschen - dies
zusammen mit dem Nutzungsrechtsverzicht anzubieten. Hinzu kommt, dass für diese
Fälle der Verwaltungsaufwand minimiert werden kann, da die Aufforderung zum
Abräumen in einer Vielzahl von Fällen entfallen würde, genau wie die Kontrolle
der einzelnen Fälle.
3. Ergebnisse aus Vorjahren
Aus dem
Betriebsabschluss 2008 ist für 2011 eine anteilige Unterdeckung in Höhe von
-12.837,- €
zu berücksichtigen. Hinzu kommt eine anteilige Überdeckung in Höhe von +8.711,-
€ aus dem Betriebsabschluss 2009.
Insgesamt
fließen in die Wirtschaftsrechnung der GBB 2011 zu berücksichtigende Vorjahresergebnisse
in Höhe von - 4.126,-€ ein.
II. Änderung der Gebührensatzung
1. Gebührensätze
Dieser Sitzungsvorlage ist der Entwurf der 18. Nachtragssatzung zur
Friedhofsgebührensatzung beigefügt.
In § 1 der Nachtragssatzung sind die Gebührensätze zu übernehmen, die
der Rat aufgrund dieser SV beschließt und festsetzt.
Anlagen:
Gebührenvergleich 2010 – 2011 GBB Friedhof
Gebührenbedarfsberechnung für die Friedhöfe der Stadt Hilden
für das Haushaltsjahr 2011
Horste Thiele
Bürgermeister
18.
Nachtragssatzung vom zur Gebührensatzung für die Friedhöfe der Stadt Hilden
(Friedhofsgebührensatzung) vom 20.06.1996
Aufgrund von § 4
des Bestattungsgesetzes NRW und § 7 Abs. 2 i.V.m. § 41 Absatz 1 Satz 2
Buchstabe f der Gemeindeordnung NRW in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.
Juli 1994 (GV NW S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24.06.2008 (GV NW
S. 514), hat der Rat der Stadt Hilden in seiner Sitzung am 15.12.2010 folgende 18. Nachtragssatzung für
die Gebührensatzung für die Friedhöfe der Stadt Hilden beschlossen:
§ 1
Die Gebührensatzung vom
20.06.1996 für die Friedhöfe der Stadt Hilden (Friedhofsgebühren-satzung) wird
wie folgt geändert:
Der gemäß § 1 Abs. 2 der
Friedhofsgebührensatzung zu dieser Satzung gehörende Gebührentarif erhält
folgende Fassung:
Gebührentarif zur
Gebührensatzung für die Friedhöfe der Stadt Hilden vom 20.06.1996
Tarif- stelle/Nr. |
Gegenstand |
Gebühr € |
Erwerb des
Nutzungsrechts an Grabstellen |
||
1 |
Reihen- u.
Wahlgräber |
|
1.1 |
Reihengräber für
Kinder bis zum vollendeten 5. Lebensjahr - Kindergräber (15 Jahre Ruhezeit) |
421,- |
1.1.2 |
anonyme
Reihengräber für Kinder bis zum vollendeten 5. Lebensjahr -
Kindergräber (15 Jahre Ruhezeit) |
421,- |
1.2 |
Reihengräber für
Personen über 5 Jahre (20 Jahre Ruhezeit) |
544,- |
1.2.2 |
anonyme
Reihengräber für Personen über 5 Jahre (20 Jahre
Ruhezeit) |
544,- |
1.3 |
Wahlgräber - je
Stelle - (30 Jahre Nutzungsrecht) |
1.667,- |
1.4 |
Wahlgräber als
Tiefengräber (30 Jahre Nutzungsrecht) |
2.331,- |
1.5 |
Nachträgliche
Herrichtung einer Wahlgrabstelle als Tiefengrab |
für jedes Jahr
der Ruhefrist (aufgerundet auf volle Jahre) 1/60 der Gebühr nach Tarif-Nr.
1.4 |
1.6 |
Pflegefreie
Reihengräber ab vollendetem 5. Lebensjahr (20 Jahre Ruhezeit) |
873,- |
2 |
Urnengräber |
|
2.1.1 |
Urnenreihengräber
(20 Jahre Ruhezeit) |
530,- |
2.1.2 |
anonyme
Urnenreihengräber (20 Jahre Ruhezeit) |
530,- |
2.2 |
Urnenwahlgräber
(30 Jahre Nutzungsrecht) |
1.647,- |
2.3 |
Aschestreufeld
(20 Jahre Ruhezeit) |
1.317,- |
2.4 |
Baumbestattung
(20 Jahre Ruhezeit) |
928,- |
2.5 |
Baumbestattung
(Erwerb zu Lebzeiten 30 Jahre) |
1.156,- |
3 |
Sonstige
Erwerbskosten |
|
3.1 |
Wiedererwerb |
die jeweils volle Gebühr nach Tarifstelle
1 |
3.2 |
Verlängerung des
Nutzungsrechts |
Unter Beachtung der Ruhezeit (§ 11 der
Friedhofssatzung) für jedes Jahr der Verlängerung (aufgerundet auf volle
Jahre) 1/30 der Gebühr nach Tarif-Nr. 1.3 oder 1.4, 2.2, 2.4 oder 2.5 |
3.3 |
Hinzuerwerb
einer Grabstelle gemäß § 15 Abs. 3 der Friedhofssatzung |
Unter Beachtung des Nutzungsrechts an der
bereits innehabenden Grabstelle für jedes Jahr der Nutzungsdauer (aufgerundet
auf volle Jahre) 1/30 der Gebühr nach Tarif-Nr. 1.3 oder 1.4, 2.2, 2.4 oder
2.5 |
3.4 |
Umschreibung des
Nutzungsrechts |
Neuregelung in der Tarifstelle Sonstige
Gebühren |
4 |
Grabbereitung: (Eingeschlossen
sind Grabanfertigung, Grabausschmückung, Grabschließung und Kranzüberführung) |
|
4.1 |
Reihengräber für
Kinder bis zum vollend.5. Lebensjahr - Kindergräber |
88,- |
4.1.1 |
Anonyme
Reihengräber für Kinder bis zum vollend.5. Lebensjahr - Kindergräber |
88,- |
4.2 |
Reihengräber für
Personen über 5 Jahre |
405,- |
4.2.1 |
Anonyme
Reihengräber für Personen über 5 Jahre |
405,- |
4.3 |
Wahlgräber für
Kinder bis zum vollend.5. Lebensjahr - Kindergräber - auch bei Anfertigung
eines Tiefengrabes |
88,- |
4.4 |
Wahlgräber für
Personen über 5 Jahre |
467,- |
4.5 |
Wahlgräber für
Personen über 5 Jahre als Tiefengrab |
624,- |
4.6 |
Urnen-Reihengräber |
115,- |
4.6.1 |
Anonyme
Urnen-Reihengräber |
115,- |
4.7 |
Urnen-Wahlgräber |
115,- |
4.8 |
Für
Aschebeisetzungen in für Erdbestattungen bestimmte Wahlgräber |
115,- |
4.10 |
Tieferlegung von
Gebeinen bei nachträglicher Herrichtung einer Wahlgrabstätte als Tiefgrab |
Gebühr nach Tarif-Nr. 5.2, 4.11 jeweils in
voller Höhe und Gebühr nach |
4.11 |
Zwei
gleichzeitige Sargbeisetzungen in einem Tiefengrab |
Gebühr nach Tarif-Nr. 4.5 |
5 |
Ausgrabungen /
Umbettungen |
|
5.1 |
Kinder bis zum
vollend. 5. Lebensjahr vor Ablauf der Ruhezeit |
736,- |
5.2 |
Personen über 5
Jahre vor Ablauf der Ruhezeit |
2.208,- |
5.3 |
Kinder bis zum
vollend. 5. Lebensjahr nach Ablauf der Ruhezeit |
460,- |
5.4 |
Personen über 5
Jahre nach Ablauf der Ruhezeit |
472,- |
5.5 |
Urnen |
370,- |
5.6 |
Wiederbeisetzung
auf Friedhöfen der Stadt Hilden In den Gebühren
sind die Kosten für Gebeinsärge und für an Grabanlagen entstehende Schäden
sowie Gestellung von Hilfskräften nicht enthalten. |
Gebühr nach Tarif-St. 4 |
6 |
Gebühr für die
Genehmigung von Grabmalen jeglicher Art |
|
6.1 |
Reihengräber stehende
Grabmale (15 Jahre) (incl.
Standfestigkeitsprüfung) stehende
Grabmale (20 Jahre) (incl.
Standfestigkeitsprüfung) liegende
Grabmale (ohne
Standfestigkeitsprüfung) |
41,- 46,- 26,- |
6.2 |
Wahlgräber stehende
Grabmale (incl.
Standfestigkeitsprüfung) liegende
Grabmale (ohne
Standfestigkeitsprüfung) |
56,- 26,- |
6.3 |
Genehmigungen
von Einfassungen im alten Teil des Stadtfriedhofes |
15,- |
7 |
Sonstige
Gebühren |
|
7.1 |
Umschreibung des
Nutzungsrechts |
17,- |
7.2 |
Genehmigung zum
Befahren der Friedhöfe mit Privat - PKW |
13,- |
7.3 |
Benutzung der
Leichenzelle |
86,- |
7.4 |
Benutzung und
Ausschmückung der Trauerhalle |
256,- |
7.5 |
Abräumen
Wahlgrabstelle |
|
|
- 1. Stelle |
194,- |
|
- jede weitere
Stelle |
97,- |
|
- Urnengräber |
65,- |
7.6 |
Abräumen
Grabhügel |
126,- |
|
- Urnengräber |
42,- |
7.7 |
Sonderreinigung
Trauerhalle |
175,- |
|
|
|
8 |
Unterhaltung von
Grabstellen |
|
8.1 |
Unterhaltung
anonymer Begräbnisstätten |
|
8.1.1 |
Anonyme
Reihengräber bis zum vollendeten 5. Lebensjahr (15 Jahre
Ruhezeit) |
230,- |
8.1.2 |
Anonyme
Reihengräber für Personen über 5 Jahre (20 Jahre
Ruhezeit) |
307,- |
8.1.3 |
Anonyme
Urnenreihengräber (20 Jahre Ruhezeit) |
130,- |
8.2 |
Unterhaltung bei
Rückgabe des Nutzungsrechtes bis zum Ablauf der Ruhefrist € / Jahr. Die Jahresgebühr
zu Ziffer 8.2.1, 8.2.2 und 8.2.3 kann bis zum Ablauf der Ruhefrist vom
Nutzungsberechtigten abgelöst werden. Der Betrag ist
jeweils für das gesamte Jahr zu zahlen. |
|
|
Wahlgrab - je
Stelle |
46,- |
8.2.2 |
Reihengrab |
38,- |
8.2.3 |
Urnenreihengrab
/ Urnenwahlgrab |
23,- |
8.3 |
Pflegefreies
Reihengrab |
460,- |
8.4 |
Aschestreufeld |
307,- |
8.5 |
Baumbestattung
(20 Jahre) |
460,- |
8.6 |
Baumbestattung
(30 Jahre) |
690,- |
9. |
Nicht im Gebührentarif
aufgeführte Bestattungsleistungen werden entsprechend dem Aufwand (Stundendurchschnittswert)
berechnet. |
|
10. |
Eine darüber
hinausgehende Gebührenerhebung nach Maßgabe der Verwaltungsgebührensatzung
der Stadt Hilden in der jeweils geltenden Fassung bleibt unberührt. |
|
§2
Diese
Nachtragssatzung tritt am 1. Januar 2011 in Kraft.
Finanzielle
Auswirkungen
Produktnummer |
130601 |
Bezeichnung |
|
Investitions-Nr.: |
|
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|
Mittel
stehen zur Verfügung: |
Im Haushalt
berücksichtigt |
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Haushaltsjahr: |
|
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Der Mehrbedarf
besteht für folgendes Produkt:
Kostenstelle |
Kostenträger |
Konto |
Betrag € |
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|
|
Die Deckung
ist durch folgendes Produkt gewährleistet: |
||||
Kostenstelle |
Kostenträger |
Konto |
Betrag € |
|
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|
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Finanzierung: |
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Vermerk Kämmerer: Gesehen Klausgrete |