Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt
Hilden nimmt nach Vorberatung durch den Haupt- und Finanzausschuss Kenntnis von
der vorgelegten Gebührenbedarfsberechnung 2011 und beschließt die
Neufestsetzung der Kanalbenutzungsgebühren ab 01.01.2011 wie folgt:
Schmutzwassergebühren |
Gebühr
2010 |
Gebühr
2011 |
Abwasserreinigungsgebühr je cbm |
0,85 Euro |
0,89 Euro |
Abwasserableitungsgebühr je cbm |
0,89 Euro |
0,78 Euro |
|
|
|
Niederschlagswassergebühr |
Gebühr
2010 |
Gebühr
2011 |
Niederschlagswassergebühr je qm |
0,58 Euro |
0,64 Euro |
Die vorstehenden Gebühren sind in einem Nachtrag zur Satzung über die Gebühren für die Entwässerung der Grundstücke im Stadtgebiet Hilden aufzunehmen.
Erläuterungen und Begründungen:
1. Zur Abwasserreinigungsgebühr
Grundlage für diesen Teil der Gebühr sind die Abwasserabgabe und der
Beitrag an den BRW. Der anzurechnende BRW-Beitrag steigt um 30.400 Euro. Der
angerechnete Aufwand für die Abwasserabgabe steigt um 72.000 Euro.
Da zudem der Verbrauch der Nicht-Mitglieder um 21.000 m³ (-0,72 %) sinkt,
steigt die Abwasserreinigungsgebühr letztendlich um 0,04 Euro (+4,71%).
2. Zur Abwasserableitungsgebühr
Die Personalkosten steigen 2011 im Vergleich zum Vorjahr um insgesamt
30.529 Euro (+8,21 %). Dies wirkt sich sowohl auf die Schmutzwassergebühr als
auch auf die Niederschlagswassergebühr aus.
Dagegen sinken die kalkulatorischen Kosten für die Schmutzwasserkanäle
im Vergleich zum Vorjahr um -173.737 Euro (-11,28 %).
Die bei der Gebührenbedarfsberechnung zu berücksichtigende AFA wird vom
Wiederbeschaffungszeitwert der Kanäle ermittelt. Die Vermögenswerte der Kanäle
und somit die Abschreibungsbeträge sind an den vom statistischen Landesamt
herausgegeben Baupreisindex gekoppelt, auf den die Verwaltung keinerlei
Einfluss hat.
In 2008 wurde eine Unterdeckung in Höhe von -610.909 Euro erzielt, die
in 2010 und 2011 wieder ausgeglichen werden muss. Grund für die Unterdeckung waren
nicht nur die hohen auf Baupreisindex beruhenden kalkulatorischen Kosten,
sondern auch zu geringe Einnahmen an Abwassergebühren durch geringere
Einleitungsmengen. Die Mindereinnahmen betrugen -419.940 Euro.
Durch das positive Ergebnis in 2009 (+126.663 Euro) wird für 2011 eine
Vorjahresunterdeckung in Höhe von -242.123 Euro eingerechnet.
Der Verbrauch laut Steueramt ist um 39.000 m³ gesunken.
Die Abwasserableitungsgebühr sinkt im Ergebnis um 0,11 Euro (-12,36%).
Damit sinkt die Gesamtschmutzwassergebühr insgesamt um 0,07 Euro (-4,02 %).
3. Zur Niederschlagswassergebühr
Der Aufwand für die Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen
sinkt um 25.053 Euro. Die Beiträge BRW steigen im Vergleich zum Vorjahr um
13.600 Euro.
Die kalkulatorischen Kosten der Regenwasserkanäle sind im Vergleich zum
Vorjahr um 77.165 Euro gestiegen (+2,53 %).
Die einleitende versiegelte Fläche sinkt auf 5.260.000 m².
Die Niederschlagswassergebühr steigt um 0,06 Euro (+10,34 %).
Die Entwicklung der
Gebühren in den letzten sechs Jahren kann wie folgt dargestellt werden:
|
2006 |
2007 |
2008 |
2009 |
2010 |
2011 |
Abwasserreinigungsgebühr |
0,86 Euro |
0,87 Euro |
0,89 Euro |
0,83 Euro |
0,85 Euro |
0,89 Euro |
Abwasserableitungsgebühr |
0,65 Euro |
0,63 Euro |
0,60 Euro |
0,82 Euro |
0,89 Euro |
0,78 Euro |
Gesamtschmutzwassergebühr |
1,51
Euro |
1,50
Euro |
1,49
Euro |
1,65
Euro |
1,74
Euro |
1,67
Euro |
Niederschlagswassergebühr |
0,68 Euro |
0,62 Euro |
0,63 Euro |
0,54 Euro |
0,58 Euro |
0,64 Euro |
Gesamtgebühr |
2,19
Euro |
2,12
Euro |
2,12
Euro |
2,19
Euro |
2,32
Euro |
2,31
Euro |
Anlage:
Gebührenbedarfsberechnung für die Stadtentwässerung für das Jahr 2011
Horst Thiele
Bürgermeister
Finanzielle
Auswirkungen
Produktnummer |
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Bezeichnung |
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Investitions-Nr.: |
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Mittel
stehen zur Verfügung: |
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Haushaltsjahr: |
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Der Mehrbedarf
besteht für folgendes Produkt:
Kostenstelle |
Kostenträger |
Konto |
Betrag € |
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Die Deckung
ist durch folgendes Produkt gewährleistet: |
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Kostenstelle |
Kostenträger |
Konto |
Betrag € |
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Finanzierung: |
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Vermerk Kämmerer: Gesehen Klausgrete |