Beschlussvorschlag:

 

 

Der Rat der Stadt Hilden nimmt nach Vorberatung durch den Haupt- und Finanzausschuss Kenntnis von der vorgelegten Gebührenbedarfsberechnung 2011 und beschließt die Neufestsetzung der Kanalbenutzungsgebühren ab 01.01.2011 wie folgt:

 

Schmutzwassergebühren

Gebühr 2010

Gebühr 2011

Abwasserreinigungsgebühr je cbm

0,85 Euro

0,89 Euro

Abwasserableitungsgebühr je cbm

0,89 Euro

0,78 Euro

 

 

 

Niederschlagswassergebühr

Gebühr 2010

Gebühr 2011

Niederschlagswassergebühr je qm

0,58 Euro

0,64 Euro

 

Die vorstehenden Gebühren sind in einem Nachtrag zur Satzung über die Gebühren für die Entwässerung der Grundstücke im Stadtgebiet Hilden aufzunehmen.


 

Erläuterungen und Begründungen:

 

1. Zur Abwasserreinigungsgebühr

 

Grundlage für diesen Teil der Gebühr sind die Abwasserabgabe und der Beitrag an den BRW. Der anzurechnende BRW-Beitrag steigt um 30.400 Euro. Der angerechnete Aufwand für die Abwasserabgabe steigt um 72.000 Euro.

Da zudem der Verbrauch der Nicht-Mitglieder um 21.000 m³ (-0,72 %) sinkt, steigt die Abwasserreinigungsgebühr letztendlich um 0,04 Euro (+4,71%).

 

 

2. Zur Abwasserableitungsgebühr

 

Die Personalkosten steigen 2011 im Vergleich zum Vorjahr um insgesamt 30.529 Euro (+8,21 %). Dies wirkt sich sowohl auf die Schmutzwassergebühr als auch auf die Niederschlagswassergebühr aus.

 

Dagegen sinken die kalkulatorischen Kosten für die Schmutzwasserkanäle im Vergleich zum Vorjahr um -173.737 Euro (-11,28 %).

Die bei der Gebührenbedarfsberechnung zu berücksichtigende AFA wird vom Wiederbeschaffungszeitwert der Kanäle ermittelt. Die Vermögenswerte der Kanäle und somit die Abschreibungsbeträge sind an den vom statistischen Landesamt herausgegeben Baupreisindex gekoppelt, auf den die Verwaltung keinerlei Einfluss hat.

 

In 2008 wurde eine Unterdeckung in Höhe von -610.909 Euro erzielt, die in 2010 und 2011 wieder ausgeglichen werden muss. Grund für die Unterdeckung waren nicht nur die hohen auf Baupreisindex beruhenden kalkulatorischen Kosten, sondern auch zu geringe Einnahmen an Abwassergebühren durch geringere Einleitungsmengen. Die Mindereinnahmen betrugen -419.940 Euro.

Durch das positive Ergebnis in 2009 (+126.663 Euro) wird für 2011 eine Vorjahresunterdeckung in Höhe von -242.123 Euro eingerechnet.

 

Der Verbrauch laut Steueramt ist um 39.000 m³ gesunken.

 

Die Abwasserableitungsgebühr sinkt im Ergebnis um 0,11 Euro (-12,36%). Damit sinkt die Gesamtschmutzwassergebühr insgesamt um 0,07 Euro (-4,02 %).

 

 

3. Zur Niederschlagswassergebühr

 

Der Aufwand für die Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen sinkt um 25.053 Euro. Die Beiträge BRW steigen im Vergleich zum Vorjahr um 13.600 Euro.

Die kalkulatorischen Kosten der Regenwasserkanäle sind im Vergleich zum Vorjahr um 77.165 Euro gestiegen (+2,53 %).

 

Die einleitende versiegelte Fläche sinkt auf 5.260.000 m².

 

Die Niederschlagswassergebühr steigt um 0,06 Euro (+10,34 %).

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Entwicklung der Gebühren in den letzten sechs Jahren kann wie folgt dargestellt werden:

 

 

2006

2007

2008

2009

2010

2011

Abwasserreinigungsgebühr

0,86 Euro

0,87 Euro

0,89 Euro

0,83 Euro

0,85 Euro

0,89 Euro

Abwasserableitungsgebühr

0,65 Euro

0,63 Euro

0,60 Euro

0,82 Euro

0,89 Euro

0,78 Euro

Gesamtschmutzwassergebühr

1,51 Euro

1,50 Euro

1,49 Euro

1,65 Euro

1,74 Euro

1,67 Euro

Niederschlagswassergebühr

0,68 Euro

0,62 Euro

0,63 Euro

0,54 Euro

0,58 Euro

0,64 Euro

Gesamtgebühr

2,19 Euro

2,12 Euro

2,12 Euro

2,19 Euro

2,32 Euro

2,31 Euro

 

 

 

 

 

Anlage:

 

Gebührenbedarfsberechnung für die Stadtentwässerung für das Jahr 2011

 

 

 

 

 

 

Horst Thiele

Bürgermeister



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