Betreff
Spielgerätebedarf auf öffentlichen Spielplätzen/Schulhöfen im Stadtgebiet 2009
Hier: Beratung der §14 Unterlagen nach GemHVO
Vorlage
WP 04-09 SV 66/163
Aktenzeichen
IV/66.3-Hen
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

„Der Haupt- und  Finanzausschuss beschließt nach Vorberatung im Jugendhilfeausschuss die Lieferung und Montage fehlender bzw. defekter Spielgeräte auf  den Spielplätzen und Schulhöfen im Stadtgebiet  Hilden gemäß der Aufstellung  des Tiefbau- und Grünflächenamtes und stimmt den vorgelegten §14 Unterlagen und den ermittelten Gesamtkosten in Höhe von 79.000 € (Schulhöfe und Kindergärten) und 235.500€ (Spielplätze) zu.

 

Über die Aufnahme der Maßnahme in die Finanzplanung wird  im Rahmen der Haushaltsplanberatungen entschieden.“

 


Erläuterungen und Begründungen:

 

Für die öffentlichen Spielplätze im Stadtgebiet Hilden werden für die Ersatzbeschaffung (Lieferung und Montage) von defekten Spielgeräten jährlich Haushaltsmittel beantragt. Dabei wurde bislang ein Ersatz durch ein gleichwertiges Spielgerät in den Fällen vorgenommen, in denen das Gerät bereits defekt ist bzw. bereits abgebaut werden musste oder eine Demontage im Haushaltsjahr  absehbar ist. Grundsätzlich erfolgt der Austausch nicht nach festgelegten Zeitintervallen, sondern wird immer vom Einzelzustand des jeweiligen Gerätes abhängig gemacht. Dabei wird neben der Verkehrssicherheit des Gerätes auch der Zeitpunkt berücksichtigt, ab dem eine  Reparatur eines Spielgerätes im Hinblick auf die noch verbleibende Reststandzeit wirtschaftlich  nicht mehr  darstellbar ist. Im Hinblick auf die Gewährleistung der Verkehrssicherheit müssen Spielgeräte durchschnittlich  nach ca.  10 Jahren  erneuert werden (= Abschreibungszeitraum gemäß NKF).

 

In den letzten Jahren sind neben den Spielmöglichkeiten auf öffentlichen Spielplätzen vielfach auch Spielgeräte auf Schulhöfen/Schulkindergärten aufgestellt  worden. Analog zu den Spielplätzen unterliegen auch die Spieleinrichtungen auf  den Schulhöfen/Schulkindergärten einer Abnutzung und Alterung, so dass auch in 2009 Ersatzbeschaffungen an den nachfolgend aufgeführten Standorten vorgenommen  werden müssen. Da es sich in beiden Fällen um den Ersatz des gleichen Gegenstandes (Spielgeräte)  handelt wurde  vereinbart, die  Beratung im Rahmen einer Sitzungsvorlage vorzunehmen.

 

Die im Einzelnen vorgesehenen Ersatzbeschaffungen auf Spielplätzen (Spielgeräte: KSP Oderstraße, KSP Hans-Sachs-Strasse, KSP Zuckerbuckel/Am Weberschiffchen, KSP Rubensweg, KSP Lortzingstraße, KSP  Am Eichelkamp, KSP Schalbruch) sind in den Anlagen zur  Sitzungsvorlage aufgelistet. Weiterhin wird die Skateranlage im Holterhöfchen durch zusätzliche Geräte ergänzt. Hierzu hat bereits eine Beratung in der Sitzung des JHA im Dezember 2008 stattgefunden (SV 51/377).

 

Die vorgesehenen Ersatzbeschaffungen auf Schulhöfen und Kindergärten (KIGA Kalstert, KIGA Augustastraße) sind ebenfalls in der Anlage zur Sitzungsvorlage  aufgelistet.

 

 

Bei der Auswahl der Spielgeräte soll das Jugendamt im Rahmen der Spielmobil-Einsätze die Wünsche der Kinder- und Jugendlichen sammeln und in Absprache mit den Nutzern und dem Kinderparlament die Spielgeräte auswählen.


Finanzielle Auswirkungen

 

Produktnummer

131101

Bezeichnung

Grünflächen, Spielplätze, Fließgewässer

Investitions-Nr.:

I076600053

(Spielgeräte auf Schulhöfen und Kindergärten)

I076600061

(Spielgeräte auf Spielplätzen)

 

Mittel stehen zur Verfügung:

nein

 

 

Haushaltsjahr:

2009

 

 

 

Der Mehrbedarf besteht für folgendes Produkt:

Kostenstelle

Kostenträger

Konto

Betrag €

 

6633000020

1301010050

31201

79.000

6632000020

1301010030

21201

235.500

 

 

 

 

Die Deckung ist durch folgendes Produkt gewährleistet:

Kostenstelle

Kostenträger

Konto

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzierung:

 

 

 

Vermerk Kämmerer:

 

gesehen Klausgrete