Hier: Beratung der §14 Unterlagen nach GemHVO
Beschlussvorschlag:
„Der Haupt- und Finanzausschuss
beschließt nach Vorberatung im Jugendhilfeausschuss die Lieferung und Montage
fehlender bzw. defekter Spielgeräte aufÂ
den Spielplätzen und Schulhöfen im Stadtgebiet Hilden gemäß der Aufstellung des Tiefbau- und Grünflächenamtes und stimmt
den vorgelegten §14 Unterlagen und den ermittelten Gesamtkosten in Höhe von 79.000
€ (Schulhöfe und Kindergärten) und 235.500€ (Spielplätze) zu.
Über die Aufnahme der Maßnahme in die Finanzplanung wird im Rahmen der Haushaltsplanberatungen entschieden.“
Erläuterungen und
Begründungen:
Für die öffentlichen Spielplätze im Stadtgebiet Hilden werden für die
Ersatzbeschaffung (Lieferung und Montage) von defekten Spielgeräten jährlich
Haushaltsmittel beantragt. Dabei wurde bislang ein Ersatz durch ein
gleichwertiges Spielgerät in den Fällen vorgenommen, in denen das Gerät bereits
defekt ist bzw. bereits abgebaut werden musste oder eine Demontage im Haushaltsjahr absehbar ist. Grundsätzlich erfolgt der
Austausch nicht nach festgelegten Zeitintervallen, sondern wird immer vom
Einzelzustand des jeweiligen Gerätes abhängig gemacht. Dabei wird neben der
Verkehrssicherheit des Gerätes auch der Zeitpunkt berücksichtigt, ab dem
eine Reparatur eines Spielgerätes im
Hinblick auf die noch verbleibende Reststandzeit wirtschaftlich nicht mehrÂ
darstellbar ist. Im Hinblick auf die Gewährleistung der
Verkehrssicherheit müssen Spielgeräte durchschnittlich nach ca.Â
10 Jahren erneuert werden (=
Abschreibungszeitraum gemäß NKF).
In den letzten Jahren sind neben den Spielmöglichkeiten auf öffentlichen
Spielplätzen vielfach auch Spielgeräte auf Schulhöfen/Schulkindergärten
aufgestellt worden. Analog zu den
Spielplätzen unterliegen auch die Spieleinrichtungen auf den Schulhöfen/Schulkindergärten einer Abnutzung
und Alterung, so dass auch in 2009 Ersatzbeschaffungen an den nachfolgend
aufgeführten Standorten vorgenommenÂ
werden müssen. Da es sich in beiden Fällen um den Ersatz des gleichen
Gegenstandes (Spielgeräte) handelt
wurde vereinbart, die Beratung im Rahmen einer
Sitzungsvorlage vorzunehmen.
Die im Einzelnen vorgesehenen Ersatzbeschaffungen auf Spielplätzen
(Spielgeräte: KSP Oderstraße, KSP Hans-Sachs-Strasse, KSP Zuckerbuckel/Am
Weberschiffchen, KSP Rubensweg, KSP Lortzingstraße, KSP Am Eichelkamp, KSP Schalbruch) sind in den
Anlagen zur Sitzungsvorlage aufgelistet.
Weiterhin wird die Skateranlage im Holterhöfchen durch zusätzliche Geräte
ergänzt. Hierzu hat bereits eine Beratung in der Sitzung des JHA im Dezember
2008 stattgefunden (SV 51/377).
Die vorgesehenen Ersatzbeschaffungen auf Schulhöfen und Kindergärten (KIGA
Kalstert, KIGA Augustastraße) sind ebenfalls in der Anlage zur Sitzungsvorlage aufgelistet.
Bei der Auswahl der Spielgeräte soll das Jugendamt im Rahmen der Spielmobil-Einsätze die Wünsche der Kinder- und Jugendlichen sammeln und in Absprache mit den Nutzern und dem Kinderparlament die Spielgeräte auswählen.
Finanzielle
Auswirkungen
Produktnummer |
131101 |
Bezeichnung |
Grünflächen,
Spielplätze, Fließgewässer |
Investitions-Nr.: |
I076600053 (Spielgeräte
auf Schulhöfen und Kindergärten) I076600061 (Spielgeräte auf Spielplätzen) |
|
|
Mittel
stehen zur Verfügung: |
nein |
|
|
Haushaltsjahr: |
2009 |
|
|
Der Mehrbedarf
besteht für folgendes Produkt:
Kostenstelle |
Kostenträger |
Konto |
Betrag € |
|
6633000020 |
1301010050 |
31201 |
79.000 |
|
6632000020 |
1301010030 |
21201 |
235.500 |
|
|
|
|
|
|
Die Deckung
ist durch folgendes Produkt gewährleistet: |
||||
Kostenstelle |
Kostenträger |
Konto |
Betrag € |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Finanzierung: |
||||
Vermerk Kämmerer: gesehen Klausgrete |