Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt
Hilden beschließt nach Vorberatung im Haupt – und Finanzausschuss:
Die als Anlage
beigefügte in vollem Wortlaut vorliegende 16. Nachtragsatzung zur Satzung über
die Entsorgung der Grundstücksabwassereinrichtung der Stadt Hilden vom
10.0719991 wird hiermit mit der Maßgabe beschlossen, dass in § 1 dieser Satzung
die Gebührensätze zu
Übernehmen sind,
die der Rat aufgrund der Sitzungsvorlage WP 09 – 14 SV 66/053 Entsorgung von
Grundstücksentwässerungsanlagen; Gebührenbedarfsberechnung für 2011 beschließt
und festsetzt.
Der Bürgermeister
wird beauftragt, das Weitere zu veranlassen.“
Erläuterungen und Begründungen:
Dieser Sitzungsvorlage ist der Entwurf der 16. Nachtragssatzung zur Satzung über die Entsorgung der Grundstücksabwassereinrichtungen in der Stadt Hilden vom 10.07.1991 beigefügt.
In § 1 der Nachtragssatzung sind die Gebührensätze zu übernehmen, die der Rat aufgrund der SV- Nr. WP 09 - 14 SV 66/053 für die Entsorgung der Grundstücksentwässerungsanlagen für das Jahr 2011 beschließt und festsetzt.
Die Verwaltung empfiehlt, die 16. Nachtragssatzung in der vorliegenden Fassung zu beschließen
gez. Horst Thiele