Betreff
16. Nachtragssatzung vom zur Satzung über die Entsorgung der Grundstücksabwassereinrichtungen in der Stadt Hilden vom 10.07.1991
Vorlage
WP 09-14 SV 60/021
Aktenzeichen
IV/60.1
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt Hilden beschließt nach Vorberatung im Haupt – und Finanzausschuss:

 

Die als Anlage beigefügte in vollem Wortlaut vorliegende 16. Nachtragsatzung zur Satzung über die Entsorgung der Grundstücksabwassereinrichtung der Stadt Hilden vom 10.0719991 wird hiermit mit der Maßgabe beschlossen, dass in § 1 dieser Satzung die Gebührensätze zu

Übernehmen sind, die der Rat aufgrund der Sitzungsvorlage WP 09 – 14 SV 66/053 Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen; Gebührenbedarfsberechnung für 2011 beschließt und festsetzt.

 

Der Bürgermeister wird beauftragt, das Weitere zu veranlassen.“

 

 

 

 


Erläuterungen und Begründungen:

 

Dieser Sitzungsvorlage ist der Entwurf der 16. Nachtragssatzung zur  Satzung über die Entsorgung der Grundstücksabwassereinrichtungen in der Stadt Hilden vom 10.07.1991 beigefügt.

In § 1 der Nachtragssatzung sind die Gebührensätze zu übernehmen, die der Rat aufgrund der SV- Nr. WP 09 - 14 SV 66/053 für die Entsorgung der Grundstücksentwässerungsanlagen für das Jahr 2011 beschließt und festsetzt.

 

 

Die Verwaltung empfiehlt, die 16. Nachtragssatzung in der vorliegenden Fassung zu beschließen

 

 

gez. Horst Thiele