-Gebührenbedarfsberechnung 2011
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt
Hilden beschließt nach Vorberatungen im Haupt- und Finanzausschuss folgende
Gebühren für die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen ab dem 1.1.2011
Kleinkläranlagen |
je angefang. cbm |
19,29 |
€ |
Abflusslose Gruben |
je angefang. cbm |
18,39 |
€ |
Nur nach Bedarf: |
|
|
|
Verlegung eines
Schlauches von mehr als 50 m |
je angefang. 10 m |
2,22 |
€ |
Einsatz Spülwagen |
je angefang. Std. |
186,13 |
€ |
Einsatz Saugwagen |
je angefang. Std. |
172,83 |
€ |
Die Satzung über die
Entsorgung von Grundstücksabwassereinrichtungen wird entsprechend geändert.
Erläuterungen und Begründungen:
Gemäß § 53 Landeswassergesetz haben die Gemeinden das auf ihrem Gebiet
anfallende Abwasser gemäß § 18a des Wasserhaushaltsgesetzes zu beseitigen. Dazu
gehört auch die Verpflichtung zum Einsammeln und Abfahren des in
Kleinkläranlagen bzw. ausfahrbaren Gruben anfallenden Schlamms bzw. Abwassers
und dessen Aufbereitung für eine ordnungsgemäße Verwertung oder Beseitigung.
Auf Grund dieser gesetzlichen Vorgabe hat die Stadt Hilden die entsprechende Satzung
über die Entsorgung der Grundstückstücksabwassereinrichtungen erstmals 1991
beschlossen und betreibt seitdem die ordnungsgemäße Entsorgung. Dafür werden
die erforderlichen Gebühren erhoben. Eine privat geregelte Entsorgung des
einzelnen Eigentümers ist daher rechtlich nicht möglich.
Mit Sitzungsvorlage Nr. 66/004 vom 09.11.2009
wurde die Gebührenbedarfsberechnung über die Entsorgung von
Grundstücksentwässerungsanlagen für 2010 beraten und die Gebühr auf
18,72 € (Kleinkläranlagen) bzw. 17,85 €
(Abwassergruben) festgesetzt.
In der Berechnung für 2007 wurden erstmals
aus Gründen der Kostentransparenz und auf Grund der Einwendungen des
Rechnungsprüfungsamt realistische Personalaufwendungen durch Arbeitszeitaufzeichnungen
eingesetzt.
Diese bleiben für 2011 unverändert.
Für die Berechnung für 2011 wurde weiterhin
für die Unternehmerkosten eine entsprechende Ausschreibung / Preisanfrage
durchgeführt. Die Preise konnten stabil gehalten werden.
Die Anzahl der Kleinkläranlagen wird im
nächsten Jahr 25, die der abflusslosen Gruben 14 mit insgesamt ca. 100 angeschlossenen
Einwohnern betragen.
Die abzufahrende Abwassermenge wird nach den
Erfahrungen aus 2010 auf 500 cbm unter Berücksichtigung der o.g. Anzahl der
Anlagen festgelegt. Die Anzahl der Grundstücksentwässerungsanlagen wird sich im
Vergleich zu 2010 geringfügig verringern. Die geänderte Abfuhrmenge ist auch
Grund für die Erhöhung der Gebühr.
Entsprechend der neuen
Gebührenbedarfsberechnung wurden die Gebühren für 2011 auf
19,29 € pro abgefahrene cbm Anlageninhalt aus
Kleinkläranlagen und 18,39 € pro
abgefahrene cbm Abwassermenge aus
abflusslosen Gruben ermittelt.
Übersicht der letzten Jahre:
|
2003 € |
2004 € |
2005 € |
2006 € |
2007 € |
2008 € |
2009 € |
2010 € |
2011 € |
Kleinkläranlagen |
17,13 |
17,23 |
17,37 |
24,42 |
23,64 |
17,86 |
19,12 |
18,72 |
19,29 |
abflusslose Gruben |
13,38 |
13,45 |
14,10 |
19,65 |
19,05 |
17,04 |
18,23 |
17,85 |
18,39 |
(
Gebührenbedarfsberechnung über die Entsorgung von
Grundstücksabwasseranlagen in der Stadt Hilden für 2011
Erläuterung zu den einzelnen Ansätzen
1. Personalkostenanteile
Die mit der Durchführung der Aufgabe
beauftragten Mitarbeiter sind aufgrund von Erfahrungswerten des Tiefbau- und
Grünflächenamtes und des Wibera-Gutachtens
angesetzt worden.
Der Personalaufwand für Überwachung,
Ausschreibung und Abrechnung wird mit 2,8 % angesetzt, der für die
Gebührenbedarfsberechnung und sog. Leitungsfunktionen mit 0,6 %. Der
Prozentsatz gegenüber der Berechnung 2007 wurde auf Grund der Verringerung der
Anzahl der Grundstücksentwässerungsanlagen angepasst.
Die Personalkostenanteile (einschl. der ges.
Sozialversicherungsanteile) für die jeweiligen Mitarbeiter errechnen sich
folgendermaßen:
(gem. Angabe des Personalamtes)
1 Angestellte
62.560,00 € |
x |
2,80% |
1.751,68 |
€ |
1 Angestellter
77.930,00 € |
x |
0,60% |
467,58 |
€ |
Ansatz für die Berechnung 2011: 2.219,26
€
============
(zum Vergleich 2010 = 2.135,86 €)
2. Verwaltungskostenbeiträge
Die Veranlagung der Gebühren nach der Satzung
über die Entsorgung von Grundstücksabwasseranlagen in der Stadt Hilden wird vom
Bauverwaltungsamt vorgenommen. Hier sind mehrere Mitarbeiter mit
unterschiedlichem Aufwand für die Bearbeitung (Kostenersatz, Satzungen,
Überwachung) eingesetzt. Der Aufwand wurde von der Bauverwaltung auf Grund der
Arbeitsaufzeichnungen 2006 mitgeteilt und auf Grund der Verringerung der Anzahl
der Grundstücksentwässerungsanlagen angepasst (Verdienst gem. Angabe des Personalamtes).
1 Mitarbeiterin
47.820,00 € |
x |
3,00% |
1.434,60 |
€ |
1 Mitarbeiter
73.130,00 € |
x |
0,60% |
438,78 |
€ |
Ansatz für die Berechnung 2011 1.873,38
€
===========
(zum Vergleich 2010 = 1.829,89 €)
3. Unternehmerkosten
gem. Ausschreibung
Die Unternehmerleistungen wurden im August.
2010 ausgeschrieben.
Die Abwassermenge wurde mit 500 cbm auf
Grundlage der im Jahre 2010 tatsächlich abgefahrenen Abwassermenge und im
Hinblick auf die in 2011 erwartete Anzahl der Anlagen angesetzt. Die
Einheitspreise bleiben unverändert.
Danach ergeben sich folgende Kosten für die
abzufahrenden Abwassermengen bzw. die
zu erbringenden Leistungen:
|
Preis / cbm einschl.
MwSt. |
Ansatz in cbm nach
zu entsorg. Menge |
Gesamtkosten € |
a.) Kleinkläranlagen |
9,88 |
100
cbm |
988,00 |
b.) Ausfahrbare Grube |
9,40 |
400
cbm |
3.760,00 |
b.) Verlegung eines Schlauchs von mehr als
50 m Je angefangene 10 m |
1,19 |
|
|
c.) Einsatz Spülwagen je Stunde nach Bedarf |
99,96 |
|
|
d.) Einsatz Saugwagen je Stunde nach Bedarf |
92,82 |
|
|
Summe |
|
|
4.748,00 |
Die Zusatzleistungen b.) -. d.) des
Unternehmers sind in den abgegebenen Angeboten angegeben worden. Die Leistungen
fallen nur nach Bedarf an und werden dem Verursacher gesondert berechnet.
4. Abwasserreinigungsgebühr
Die Gebühren für die Abwasserreinigung wurden
aus der Gebührenbedarfsberechnung 2011 für den Produktbereich Stadtentwässerung
hierher übernommen. Sollte sich diese Abwasserreinigungsgebühr im Zuge der
Beratungen noch ändern, so ist diese Gebührenbedarfsberechnung entsprechend zu
korrigieren.
Kosten oder Erträge sind in der
Gebührenbedarfsberechnung nicht enthalten, die nun hier veranschlagt worden
sind.
Abwasserreinigungsgebühr je cbm 0,89
€
Bei einer angenommenen Menge
von |
500,00 |
cbm |
x |
0,89 €/cbm |
|
445,00 € |
===========
Dieser Betrag ist im Produktbereich Stadtentwässerung als
Entwässerungsgebühr zu
vereinnahmen.
Gebührenbedarfsberechnung
Zusammenstellung der Kosten:
1. |
Personalkosten Amt IV/66 |
2.219,26
|
€ |
2. |
Verwaltungskosten Amt IV/60 |
1.873,38 |
€ |
3. |
Unternehmerkosten |
4.748,00 |
€ |
4. |
Abwasserreinigungsgebühren |
445,00 |
€ |
S |
|
9.285,64 |
€ |
==============
Der
Zuschlag auf den Unternehmerpreis errechnet sich demnach folgendermaßen:
(Verw.-Zuschlag)
Personal- + Verwaltungskosten /
Unternehmerkosten
Die Abwasserreinigungskosten sind hier nicht
in die Berechnung einbezogen worden, da sie bereits die Verwaltungskosten in
der Gebührenbedarfsberechnung für den UA 7000 - Stadtentwässerung beinhalten.
( |
2.219,26 € |
+ |
1.873,38 € |
) |
/ |
4.748,00
= |
86,20 |
% |
Hierdurch
ergibt sich folgende Berechnung:
Unternehmerpreis |
Verwaltungszuschlag 86,20
% |
Abw.rein.gebühr cbm |
Gesamtgebühr cbm |
Kleinkläranlagen |
|
|
|
9,88 € |
8,52
€ |
0,89
€ |
19,29
€ |
Abflusslose Gruben |
|
|
|
9,40 € |
8,10
€ |
0,89
€ |
18,39
€ |
Verlegung Schlauch |
|
|
|
1,19 € |
1,03
€ |
|
2,22
€ |
Einsatz Spülwagen |
|
|
|
99,96 € |
86,17
€ |
|
186,13
€ |
Einsatz Saugwagen |
|
|
|
92,82 € |
80,01
€ |
|
172,83 € |
Gegenüberstellung der Einnahmen und Ausgaben
für die Entsorgung von
Grundstücksentwässerungsanlagen in der Stadt
Hilden
Einnahmen:
Menge |
Gebührensatz |
Einnahmen |
Kleinkläranlagen |
|
|
100 cbm |
19,29 € |
1.929,00 € |
abflusslose Gruben |
|
|
400 cbm |
18,39 € |
7.356,00 € |
Verlegung Schlauch nur nach Bedarf |
|
|
Spül- u. Saugwagen nur nach Bedarf |
|
|
Summe |
|
9.285,00 € |
Ausgaben:
Personalkosten |
2.219,26
€ |
|
Verwaltungskosten |
1.873,38
€ |
|
Unternehmerleistungen |
4.748,00
€ |
|
Abwasserreinigungsgebühren |
445,00
€ |
|
Summe |
|
9.285,64 € |
Finanzielle
Auswirkungen
Produktnummer |
110302 |
Bezeichnung |
Stadtentwässerung |
Investitions-Nr.: |
|
|
|
Mittel
stehen zur Verfügung: |
angemeldet |
|
|
Haushaltsjahr: |
|
|
|
Der Mehrbedarf
besteht für folgendes Produkt:
Kostenstelle |
Kostenträger |
Konto |
Betrag € |
|
|
|
|
|
|
|
1103020030 |
539210 |
9.285,64 |
|
|
|
|
|
|
Die Deckung
ist durch folgendes Produkt gewährleistet: |
||||
Kostenstelle |
Kostenträger |
Konto |
Betrag € |
|
|
|
|
|
|
|
1103020030 |
432310 |
9.285,00 |
|
|
|
|
|
|
Finanzierung: Kostenersatz |
||||
Vermerk Kämmerer: Gesehen Klausgrete |