Betreff
Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen
-Gebührenbedarfsberechnung 2011
Vorlage
WP 09-14 SV 66/053
Aktenzeichen
IV/66-Dr.
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

 

Der Rat der Stadt Hilden beschließt nach Vorberatungen im Haupt- und Finanzausschuss folgende Gebühren für die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen ab dem 1.1.2011

 

Kleinkläranlagen

je angefang. cbm

19,29

Abflusslose Gruben

je angefang. cbm

18,39

Nur nach Bedarf:

 

 

 

Verlegung eines Schlauches von mehr als 50 m

je angefang. 10 m

2,22

Einsatz Spülwagen

je angefang. Std.

186,13

Einsatz Saugwagen

je angefang. Std.

172,83

 

Die Satzung über die Entsorgung von Grundstücksabwassereinrichtungen wird entsprechend geändert.

 


 

Erläuterungen und Begründungen:

 

Gemäß § 53 Landeswassergesetz haben die Gemeinden das auf ihrem Gebiet anfallende Abwasser gemäß § 18a des Wasserhaushaltsgesetzes zu beseitigen. Dazu gehört auch die Verpflichtung zum Einsammeln und Abfahren des in Kleinkläranlagen bzw. ausfahrbaren Gruben anfallenden Schlamms bzw. Abwassers und dessen Aufbereitung für eine ordnungsgemäße Verwertung oder Beseitigung. Auf Grund dieser gesetzlichen Vorgabe hat die Stadt Hilden die entsprechende Satzung über die Entsorgung der Grundstückstücksabwassereinrichtungen erstmals 1991 beschlossen und betreibt seitdem die ordnungsgemäße Entsorgung. Dafür werden die erforderlichen Gebühren erhoben. Eine privat geregelte Entsorgung des einzelnen Eigentümers ist daher rechtlich nicht möglich.

 

Mit Sitzungsvorlage Nr. 66/004 vom 09.11.2009 wurde die Gebührenbedarfsberechnung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen für 2010 beraten und die Gebühr auf

18,72 € (Kleinkläranlagen) bzw. 17,85 € (Abwassergruben) festgesetzt.

 

In der Berechnung für 2007 wurden erstmals aus Gründen der Kostentransparenz und auf Grund der Einwendungen des Rechnungsprüfungsamt realistische Personalaufwendungen durch Arbeitszeitaufzeichnungen eingesetzt.

Diese bleiben für 2011 unverändert.

 

Für die Berechnung für 2011 wurde weiterhin für die Unternehmerkosten eine entsprechende Ausschreibung / Preisanfrage durchgeführt. Die Preise konnten stabil gehalten werden.

 

Die Anzahl der Kleinkläranlagen wird im nächsten Jahr 25, die der abflusslosen Gruben 14 mit insgesamt ca. 100 angeschlossenen Einwohnern betragen.

Die abzufahrende Abwassermenge wird nach den Erfahrungen aus 2010 auf 500 cbm unter Berücksichtigung der o.g. Anzahl der Anlagen festgelegt. Die Anzahl der Grundstücksentwässerungsanlagen wird sich im Vergleich zu 2010 geringfügig verringern. Die geänderte Abfuhrmenge ist auch Grund für die Erhöhung der Gebühr.

 

Entsprechend der neuen Gebührenbedarfsberechnung wurden die Gebühren für 2011 auf

19,29 € pro abgefahrene cbm Anlageninhalt aus Kleinkläranlagen und 18,39 € pro

abgefahrene cbm Abwassermenge aus abflusslosen Gruben ermittelt.

 

Übersicht der letzten Jahre:

 

 

 

 

2003

 

 

2004

 

2005

 

2006

 

2007

 

2008

 

 

2009

 

 

2010

 

 

2011

 

 

Kleinkläranlagen

17,13

17,23

17,37

24,42

23,64

17,86

19,12

18,72

19,29

 

abflusslose Gruben

13,38

13,45

14,10

19,65

19,05

17,04

18,23

17,85

18,39

 

 

 

 

( Horst Thiele )


 

 

 

 

 

Gebührenbedarfsberechnung über die Entsorgung von Grundstücksabwasseranlagen in der Stadt Hilden für 2011

 

Erläuterung zu den einzelnen Ansätzen

 

1.    Personalkostenanteile

 

Die mit der Durchführung der Aufgabe beauftragten Mitarbeiter sind aufgrund von Erfahrungswerten des Tiefbau- und Grünflächenamtes und des Wibera-Gutachtens  angesetzt worden.

Der Personalaufwand für Überwachung, Ausschreibung und Abrechnung wird mit 2,8 % angesetzt, der für die Gebührenbedarfsberechnung und sog. Leitungsfunktionen mit 0,6 %. Der Prozentsatz gegenüber der Berechnung 2007 wurde auf Grund der Verringerung der Anzahl der Grundstücksentwässerungsanlagen angepasst.

Die Personalkostenanteile (einschl. der ges. Sozialversicherungsanteile) für die jeweiligen Mitarbeiter errechnen sich folgendermaßen:

(gem. Angabe des Personalamtes)

 

1 Angestellte

 

62.560,00 €

 

x

 

2,80%

 

1.751,68

 

 

1 Angestellter

 

77.930,00 €

 

x

 

0,60%

 

467,58

 

 

Ansatz für die Berechnung 2011:                                           2.219,26 €

                                                                                        ============

       (zum Vergleich 2010 = 2.135,86 €)

 

2.    Verwaltungskostenbeiträge

 

Die Veranlagung der Gebühren nach der Satzung über die Entsorgung von Grundstücksabwasseranlagen in der Stadt Hilden wird vom Bauverwaltungsamt vorgenommen. Hier sind mehrere Mitarbeiter mit unterschiedlichem Aufwand für die Bearbeitung (Kostenersatz, Satzungen, Überwachung) eingesetzt. Der Aufwand wurde von der Bauverwaltung auf Grund der Arbeitsaufzeichnungen 2006 mitgeteilt und auf Grund der Verringerung der Anzahl der Grundstücksentwässerungsanlagen angepasst (Verdienst gem. Angabe des Personalamtes).

 

1 Mitarbeiterin

 

47.820,00 €

 

x

 

3,00%

 

1.434,60

 

 

1 Mitarbeiter

 

73.130,00 €

 

x

 

0,60%

 

438,78

 

 

 

Ansatz für die Berechnung 2011                                          1.873,38 €

                                                                                                ===========

       (zum Vergleich 2010 = 1.829,89 €)

 

 




3.    Unternehmerkosten gem. Ausschreibung

 

Die Unternehmerleistungen wurden im August. 2010 ausgeschrieben.

Die Abwassermenge wurde mit 500 cbm auf Grundlage der im Jahre 2010 tatsächlich abgefahrenen Abwassermenge und im Hinblick auf die in 2011 erwartete Anzahl der Anlagen angesetzt. Die Einheitspreise bleiben unverändert.

Danach ergeben sich folgende Kosten für die abzufahrenden Abwassermengen bzw. die

zu erbringenden Leistungen:

 

 

 

 

Preis / cbm

einschl. MwSt.

 

Ansatz in cbm

nach zu entsorg. Menge

 

Gesamtkosten

 

a.) Kleinkläranlagen

 

9,88

 

100 cbm

 

988,00

 

b.) Ausfahrbare Grube

 

9,40

 

400 cbm

 

3.760,00

 

b.) Verlegung eines Schlauchs von mehr als 50 m

Je angefangene 10 m

 

1,19

 

 

 

 

 

c.) Einsatz Spülwagen je Stunde

nach Bedarf

 

99,96

 

 

 

 

 

d.) Einsatz Saugwagen je Stunde

nach Bedarf

 

92,82

 

 

 

 

 

Summe

 

 

 

 

 

4.748,00

 

 

Die Zusatzleistungen b.) -. d.) des Unternehmers sind in den abgegebenen Angeboten angegeben worden. Die Leistungen fallen nur nach Bedarf an und werden dem Verursacher gesondert berechnet.

 

 

4.    Abwasserreinigungsgebühr

 

Die Gebühren für die Abwasserreinigung wurden aus der Gebührenbedarfsberechnung 2011 für den Produktbereich Stadtentwässerung hierher übernommen. Sollte sich diese Abwasserreinigungsgebühr im Zuge der Beratungen noch ändern, so ist diese Gebührenbedarfsberechnung entsprechend zu korrigieren.

Kosten oder Erträge sind in der Gebührenbedarfsberechnung nicht enthalten, die nun hier veranschlagt worden sind.

 

Abwasserreinigungsgebühr je cbm                                              0,89 €                      

 

Bei einer angenommenen Menge

 

von

 

500,00

 

cbm

 

x

 

0,89 €/cbm

 

 

 

445,00 €

                                                                                        ===========

 

Dieser Betrag ist im Produktbereich Stadtentwässerung als Entwässerungsgebühr zu

vereinnahmen.

 

 

 

 

Gebührenbedarfsberechnung

 

Zusammenstellung der Kosten:

 

 

1.

 

Personalkosten Amt IV/66

 

2.219,26

 

 

2.

 

Verwaltungskosten Amt IV/60

 

1.873,38

 

 

3.

 

Unternehmerkosten

 

4.748,00

 

 

4.

 

Abwasserreinigungsgebühren

 

445,00

 

 

S

 

 

 

 9.285,64

 

                                                                                          ==============

 

Der Zuschlag auf den Unternehmerpreis errechnet sich demnach folgendermaßen:

(Verw.-Zuschlag)

Personal- + Verwaltungskosten / Unternehmerkosten

Die Abwasserreinigungskosten sind hier nicht in die Berechnung einbezogen worden, da sie bereits die Verwaltungskosten in der Gebührenbedarfsberechnung für den UA 7000 - Stadtentwässerung beinhalten.

 

 

(

 

2.219,26 €

 

+

 

1.873,38 €

 

)

 

/

 

4.748,00     =

 

86,20

 

%

 

Hierdurch ergibt sich folgende Berechnung:

 

 

Unternehmerpreis

 

Verwaltungszuschlag

86,20 %

 

Abw.rein.gebühr

cbm

 

Gesamtgebühr

cbm

 

Kleinkläranlagen

 

 

 

 

 

 

 

9,88 €

 

8,52 €

 

0,89 €

 

19,29 €

 

Abflusslose Gruben

 

 

 

 

 

 

 

9,40 €

 

8,10 €

 

0,89 €

 

18,39 €

 

Verlegung Schlauch

 

 

 

 

 

 

 

1,19 €

 

1,03 €

 

 

 

2,22 €

 

Einsatz Spülwagen

 

 

 

 

 

 

 

99,96 €

 

86,17 €

 

 

 

186,13 €

 

Einsatz Saugwagen

 

 

 

 

 

 

 

92,82 €

 

80,01 €

 

 

 

  172,83 €

 

 

 

 

 

 

 

 

Gegenüberstellung der Einnahmen und Ausgaben für die Entsorgung von

Grundstücksentwässerungsanlagen in der Stadt Hilden

 

 

Einnahmen:

 

 

Menge

 

Gebührensatz

 

Einnahmen

 

Kleinkläranlagen

 

 

 

 

 

100 cbm

 

19,29

 

1.929,00 €

 

abflusslose Gruben

 

 

 

 

 

400 cbm

 

18,39 €

 

7.356,00 €

 

Verlegung Schlauch nur nach Bedarf

 

 

 

 

 

Spül- u. Saugwagen nur nach Bedarf

 

 

 

 

 

Summe

 

 

 

9.285,00 €

 

 

 

Ausgaben:

 

 

Personalkosten

 

2.219,26 €

 

 

 

Verwaltungskosten

 

1.873,38 €

 

 

 

Unternehmerleistungen

 

4.748,00 €

 

 

 

Abwasserreinigungsgebühren

 

445,00 €

 

 

 

Summe

 

 

 

9.285,64 €

 

 

 

 

 

 

 

 

 



Finanzielle Auswirkungen

 

Produktnummer

110302

Bezeichnung

Stadtentwässerung

Investitions-Nr.:

 

 

Mittel stehen zur Verfügung:

angemeldet

 

 

Haushaltsjahr:

 

 

 

 

Der Mehrbedarf besteht für folgendes Produkt:

Kostenstelle

Kostenträger

Konto

Betrag €

 

 

 

 

 

 

1103020030

539210

9.285,64

 

 

 

 

Die Deckung ist durch folgendes Produkt gewährleistet:

Kostenstelle

Kostenträger

Konto

Betrag €

 

 

 

 

 

1103020030

432310

9.285,00

 

 

 

 

Finanzierung:

Kostenersatz

 

 

Vermerk Kämmerer:

 

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