Betreff
Vertragsänderung Schokoticket
Vorlage
WP 09-14 SV 51/076
Aktenzeichen
III/51-Hes
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt beschließt nach Vorberatung im Ausschuss für Schule und Sport  wie

folgt:

 

     (1)  Der Eigenanteil gemäß § 97 (3) Schulgesetz NRW wird ab 01.01.2011 wie folgt neu festgesetzt:

 

            Ø    11,60 €   für den/die erste/n anspruchsberechtigte/n Schüler/in sowie alle

                                   volljährigen Schüler/innen

            Ø      6,00 €   für das 2. anspruchsberechtigte Kind

           

 

(2) Zwischen der Stadt Hilden und der Rheinischen Bahngesellschaft AG sowie dem Verkehrsverbund Rhein-Ruhr GmbH wird zu dem am 15.08.2002 abgeschlossenen Vertrag folgender Nachtrag vereinbart:

 

§  1

 

       § 3 Abs. 1 wird zum 01.01.2011 wie folgt geändert:

 

                   In den Sätzen 1,2 und 3 wird der Betrag von 11,20 € durch 11,60 € ersetzt.

                   Der Betrag von 6,00 € bleibt unverändert.

 

§  2

 

Zu diesem Vertragsnachtrag sind keine Nebenabreden erfolgt.

 

 


 

Erläuterungen und Begründungen:

 

 

Durch Ratsbeschluss vom 24.10.2001 und den daraufhin mit der Rheinischen Bahngesellschaft und dem Verkehrsverbund Rhein-Ruhr abgeschlossenen Vertrag wurde auch in Hilden das Schokoticket mit Wirkung vom 01.02.2002 eingeführt. Die bisher gesammelten Erfahrungen sind positiv zu bewerten.

 

 

Ein wesentlicher Bestandteil der Finanzierung des Schokotickets ist der Eigenanteil der Erziehungsberechtigten. Gemäß § 97 (3) des Schulgesetzes in der zurzeit geltenden Fassung ist der Schulträger berechtigt, von den Erziehungsberechtigten einen Eigenanteil von bis zu 12,00 € für das erste und bis zu 6,00 € für das zweite Kind je Beförderungsmonat festzusetzen, soweit die Schülerzeitkarten über den täglichen Schulweg hinaus auch zur sonstigen Nutzung des Angebotes des ÖPNV berechtigen.

 

 

Mit der Einführung des Schokotickets wurde von dieser Möglichkeit auch in Hilden Gebrauch gemacht. Durch Beschluss des Rates vom 24.10.2001 wurden seinerzeit die Eigenanteile wie folgt festgesetzt:

 

 

Ø         7,70 €      für den/die erste Schüler/in sowie alle volljährigen Schüler/innen

Ø         5,00 €      für den/die zweite Schüler/in

Ø         0,00 €             ab dem 3. Kind, sowie für Schüler/innen, die Leistungen nach SGB XII beziehen.

 

 

In § 3   des o. g. Vertrages werden diese Eigenanteile ausdrücklich genannt. Die Stadt Hilden als Schulträger hat – wie alle anderen Städte – sämtliche Ansprüche, die ihr aus dieser Festsetzung erwachsen, an die Rheinische Bahngesellschaft als zuständiges Verkehrsunternehmen abgetreten.

 

 

Auf Grund von Preiserhöhungen des Verkehrsverbundes Rhein Ruhr wurden die  Eigenanteile für den/die erste Schüler/in und für den/die zweite Schüler/in in der Vergangenheit mehrfach angehoben. Die letzte Preisanpassung erfolgte zum 01. August 2009. Dabei wurde der Eigenanteil für das erste anspruchsberechtigte Kind auf 11,20 Euro und für das zweite auf 6,00 Euro festgesetzt.

 

 

Im Rahmen der Preisanpassung zum 01. Januar 2011 sind erneute Anpassungen bei der Höhe des Eigenanteils erforderlich. Daraus resultiert eine Erhöhung des Eigenanteils für das erste anspruchsberechtigte Kind auf 11,60 €. Für das zweite anspruchsberichtigte Kind ist der von den Eltern zu tragende  Eigenanteil von 6,00 € erreicht und kann somit nicht mehr erhöht werden.

 

Die Zahlungen der Schulträger selbst werden gemäß der vertraglichen Regularien zum 01. Januar 2011 angepasst, so dass durch die  Preisanpassung keine weiteren Belastungen im Jahr 2010 entstehen werden.

 

Die Schulträgerleistungen wurden von den Gremien des Zweckverbandes VRR am 01.10.2010 mit einem Erhöhungsmaß von 2,7% mit Wirkung zum 01.01.2011 festgelegt. Im Vergleich zu der Preiserhöhung im Rahmen der Tarifstrukturreform mit einem Ausmaß für die übrigen Tickets in Höhe von 3,9% ist mit dieser Preisgestaltung auf die angespannte Lage der kommunalen Haushalte Rücksicht genommen worden.

 

Die letzte Anhebung der Schulträgerleistung betrug 3,4 % und erfolgte zum 01.08.2009.

Die vom VRR angekündigte Preisanpassung zum 01.08.2010 wurde ausgesetzt.

 

Die nächste Anpassung des Eigenanteils für das erste Kind soll zum 01.01.2012 erfolgen und würde dann die gesetzlich festgelegte Obergrenze von 12,00 Euro komplett ausschöpfen.

 

Die Mitteilungen des VRR sind als Anlagen beigefügt.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Horst Thiele

 



Finanzielle Auswirkungen Ja, erst im Haushaltsjahr 2011

 

Produktnummer

030101 ff

Bezeichnung

Grundschule, Haupt-

schule, Realschule,

Gymnasium, Förder-

schule

Investitions-Nr.:

 

 

Mittel stehen zur Verfügung:

Nein.

 

 

Haushaltsjahr:

2011

 

 

 

Der Mehrbedarf besteht für folgendes Produkt:

Kostenstelle

Kostenträger

Konto

Betrag €

Kann noch nicht angegeben werden, da die Zahlungen des Schulträgers von den Schülerzahlen 2010/2011 abhängig sind.

511 410 1000

030 101 0020

 

 

bis 9000

 

 

 

511 411 0000

511 420 1000

511 440 1000

511 450 1000

511 430 1000

 

030 102 0020

030 103 0020

030 104 0020

030 106 0020

 

 

Die Deckung ist durch folgendes Produkt gewährleistet:

Kostenstelle

Kostenträger

Konto

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzierung:

 

 

 

Vermerk Kämmerer:

 

 

Gesehen Klausgrete