Beschlussvorschlag:
Der Rat der
Stadt beschließt nach Vorberatung im Ausschuss für Schule und Sport wie
folgt:
(1) Der
Eigenanteil gemäß § 97 (3) Schulgesetz NRW wird ab 01.01.2011 wie folgt neu
festgesetzt:
Ø 11,60 € für den/die erste/n anspruchsberechtigte/n Schüler/in sowie alle
volljährigen
Schüler/innen
Ø 6,00 € für
das 2. anspruchsberechtigte Kind
(2) Zwischen
der Stadt Hilden und der Rheinischen Bahngesellschaft AG sowie dem
Verkehrsverbund Rhein-Ruhr GmbH wird zu dem am 15.08.2002 abgeschlossenen
Vertrag folgender Nachtrag vereinbart:
§ 1
§ 3 Abs. 1 wird zum 01.01.2011 wie folgt geändert:
In den Sätzen 1,2 und 3 wird der Betrag von 11,20
€ durch 11,60 € ersetzt.
Der Betrag von 6,00 € bleibt unverändert.
§ 2
Zu diesem Vertragsnachtrag sind keine Nebenabreden erfolgt.
Erläuterungen und Begründungen:
Durch Ratsbeschluss vom
24.10.2001 und den daraufhin mit der Rheinischen Bahngesellschaft und dem
Verkehrsverbund Rhein-Ruhr abgeschlossenen Vertrag wurde auch in Hilden das
Schokoticket mit Wirkung vom 01.02.2002 eingeführt. Die bisher gesammelten
Erfahrungen sind positiv zu bewerten.
Ein wesentlicher
Bestandteil der Finanzierung des Schokotickets ist der Eigenanteil der
Erziehungsberechtigten. Gemäß § 97 (3) des Schulgesetzes in der zurzeit
geltenden Fassung ist der Schulträger berechtigt, von den
Erziehungsberechtigten einen Eigenanteil von bis zu 12,00 € für das erste und
bis zu 6,00 € für das zweite Kind je Beförderungsmonat festzusetzen, soweit die
Schülerzeitkarten über den täglichen Schulweg hinaus auch zur sonstigen Nutzung
des Angebotes des ÖPNV berechtigen.
Mit der Einführung des
Schokotickets wurde von dieser Möglichkeit auch in Hilden Gebrauch gemacht.
Durch Beschluss des Rates vom 24.10.2001 wurden seinerzeit die Eigenanteile wie
folgt festgesetzt:
Ø 7,70 € für den/die
erste Schüler/in sowie alle volljährigen Schüler/innen
Ø 5,00 € für den/die
zweite Schüler/in
Ø 0,00 € ab dem 3. Kind, sowie für
Schüler/innen, die Leistungen nach SGB XII beziehen.
In § 3 des o. g. Vertrages werden
diese Eigenanteile ausdrücklich genannt. Die Stadt Hilden als Schulträger hat –
wie alle anderen Städte – sämtliche Ansprüche, die ihr aus dieser Festsetzung
erwachsen, an die Rheinische Bahngesellschaft als zuständiges Verkehrsunternehmen
abgetreten.
Auf Grund von Preiserhöhungen des Verkehrsverbundes Rhein Ruhr wurden die Eigenanteile für den/die erste Schüler/in und für den/die zweite Schüler/in in der Vergangenheit mehrfach angehoben. Die letzte Preisanpassung erfolgte zum 01. August 2009. Dabei wurde der Eigenanteil für das erste anspruchsberechtigte Kind auf 11,20 Euro und für das zweite auf 6,00 Euro festgesetzt.
Im Rahmen der Preisanpassung zum 01. Januar 2011 sind erneute
Anpassungen bei der Höhe des Eigenanteils erforderlich. Daraus resultiert eine
Erhöhung des Eigenanteils für das erste anspruchsberechtigte Kind auf 11,60 €.
Für das zweite anspruchsberichtigte Kind ist der von den Eltern zu
tragende Eigenanteil von 6,00 € erreicht
und kann somit nicht mehr erhöht werden.
Die Zahlungen der Schulträger selbst werden gemäß der vertraglichen
Regularien zum 01. Januar 2011 angepasst, so dass durch die Preisanpassung keine weiteren Belastungen im
Jahr 2010 entstehen werden.
Die Schulträgerleistungen wurden von den Gremien des Zweckverbandes VRR
am 01.10.2010 mit einem Erhöhungsmaß von 2,7% mit Wirkung zum 01.01.2011
festgelegt. Im Vergleich zu der Preiserhöhung im Rahmen der Tarifstrukturreform
mit einem Ausmaß für die übrigen Tickets in Höhe von 3,9% ist mit dieser
Preisgestaltung auf die angespannte Lage der kommunalen Haushalte Rücksicht
genommen worden.
Die letzte Anhebung der Schulträgerleistung betrug 3,4 % und erfolgte
zum 01.08.2009.
Die vom VRR angekündigte Preisanpassung zum 01.08.2010 wurde ausgesetzt.
Die nächste Anpassung des Eigenanteils für das erste Kind soll zum 01.01.2012
erfolgen und würde dann die gesetzlich festgelegte Obergrenze von 12,00 Euro
komplett ausschöpfen.
Die Mitteilungen des VRR sind als Anlagen beigefügt.
Horst Thiele
Finanzielle
Auswirkungen Ja, erst im Haushaltsjahr 2011
Produktnummer |
030101 ff |
Bezeichnung |
Grundschule,
Haupt- schule,
Realschule, Gymnasium,
Förder- schule |
Investitions-Nr.: |
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Mittel
stehen zur Verfügung: |
Nein. |
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Haushaltsjahr: |
2011 |
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Der Mehrbedarf
besteht für folgendes Produkt:
Kostenstelle |
Kostenträger |
Konto |
Betrag € |
Kann noch nicht
angegeben werden, da die Zahlungen des Schulträgers von den Schülerzahlen
2010/2011 abhängig sind. |
511 410 1000 |
030 101 0020 |
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bis 9000 |
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511 411 0000 511 420 1000 511 440 1000 511 450 1000 511 430 1000 |
030 102 0020 030 103 0020 030 104 0020 030 106 0020 |
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Die Deckung
ist durch folgendes Produkt gewährleistet: |
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Kostenstelle |
Kostenträger |
Konto |
Betrag € |
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Finanzierung: |
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Vermerk Kämmerer: Gesehen Klausgrete |