Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Hilden beschließt nach Vorberatung im Ausschuss für
Schule und Sport auf der Grundlage der Richtlinien zur Gewährung von Zuschüssen
an Hildener Sportvereine, der Hildener Allgemeinen Turnerschaft e.V. einen
städtischen Zuschuss in Höhe von bis zu 14.088,73 € zu bewilligen. Die
Auszahlung erfolgt unter Berücksichtigung der Vorgaben des Abschnittes V der
städtischen Zuschussrichtlinien.
Erläuterungen
und Begründungen:
Die
Hildener Allgemeine Turnerschaft e.V. hat mit Schreiben vom 27.09.2010 einen
Antrag auf Bezuschussung für die Sanierung des Parkplatzes auf dem Gelände des
HAT-fit gestellt.
Der
Antrag bezieht sich a) auf eine bereits durchgeführte Sanierungsmaßnahme und b)
den Austausch des vorhandenen Waben-Bodenbelags im Bereich des Parkplatzes auf
dem Gelände des HAT-fit.
a) Im
Jahr 2007 musste aufgrund von erheblichen Abnutzungserscheinungen bereits der
vielbefahrene Mittelstreifen des Parkplatzes ausgetauscht werden. Die defekten
Kunststoffwaben wurden durch wasserdurchlässiges Rechteckpflaster ersetzt. Die
dabei entstandenen Kosten wurden von der Hildener Allgemeinen Turnerschaft e.V.
getragen und es wurde versäumt, einen Zuschuss aus den Mitteln der
Sportpauschale zu beantragen.
b) Das
noch vorhandene Wabensystem wurde in den letzten zwei Jahren so stark abgenutzt,
dass der jetzige Zustand erneut eine Sanierung der mit Waben ausgestatteten
Parkplatzflächen erfordert.
Neben
der Beantragung zur Bezuschussung der geplanten Maßnahme beantragt die Hildener
Allgemeine Turnerschaft e.V. eine nachträgliche Bezuschussung der im Jahr 2007
durchgeführten Sanierungsmaßnahme im Rahmen der Zuschussrichtlinien der Stadt
Hilden.
Der
Antrag inklusive des Finanzierungsplans ist in der Anlage zu finden. Vier
Vergleichsangebote liegen der Verwaltung vor und wurden von den Fachämtern
ausführlich geprüft. Entsprechende Stellungnahmen des Grünflächenamtes sind
beigefügt.
Nach
Ziffer III Punkt 9 der Förderrichtlinien können städtische Zuschüsse aus
Mitteln der Sportpauschale zu eigenen Sportbaumodernisierungs- und Sanierungsvorhaben
gewährt werden. In den Richtlinien wurde eine Wertgrenze für ein Mindestvolumen
solcher Maßnahmen in Höhe von 15.000,00 € festgesetzt. Entsprechend des
Antrages der Hildener Allgemeinen Turnerschaft e.V. ergibt sich inklusive der
Rechnung aus dem Jahr 2007 in diesem Zuschussbereich ein Gesamtinvestitionsvolumen
in Höhe von 46.962.43 €. Der städtische Zuschuss kann bis zu 30% der nachgewiesenen
Kosten betragen. Daraus ergibt sich ein städtischer Zuschuss in Höhe von
maximal 14.088,73 €.
Im
Rahmen der Sportpauschale stehen ausreichend Mittel zur Verfügung.
Verwaltungsseitig wird vorgeschlagen, den Zuschuss zu gewähren und nach Vorlage
des Verwendungsnachweises für die noch durchzuführende Baumaßnahme auszuzahlen.
Gemäß der
Richtlinien zur Gewährung von Zuschüssen an Hildener Sportvereine - Ziffer
III.9 Zuschüsse zum Bau, zu Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen
vereinseigener Sportanlagen- kann ein Zuschuss grundsätzlich nur gewährt
werden, wenn mit der Baumaßnahme noch nicht begonnen wurde. Vor dem Hintergrund
der beschriebenen Sachverhaltens plädiert die Verwaltung für eine
Ausnahmeregelung, welche durch den Rat der Stadt Hilden, nach Vorberatung im Ausschuss
für Schule und Sport, zu beschließen ist.
Horst Thiele
Finanzielle
Auswirkungen Ja
Produktnummer |
080201 |
Bezeichnung |
Sport-, Vereins- und Verbandsförderung |
Investitions-Nr.: |
|
|
|
Mittel
stehen zur Verfügung: |
Ja |
|
|
Haushaltsjahr: |
2011 |
|
|
Kostenstelle |
Kostenträger |
Konto |
Betrag € |
|
|
0802010010 |
531880 |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Die Deckung
ist durch folgendes Produkt gewährleistet: |
||||
Kostenstelle |
Kostenträger |
Konto |
Betrag € |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Finanzierung: |
||||
Vermerk Kämmerer: Gesehen Klausgrete |