Betreff
Zuschussantrag der Hildener Allgemeinen Turnerschaft e.V.
Vorlage
WP 09-14 SV 51/075
Aktenzeichen
III/51-Le
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Hilden beschließt nach Vorberatung im Ausschuss für Schule und Sport auf der Grundlage der Richtlinien zur Gewährung von Zuschüssen an Hildener Sportvereine, der Hildener Allgemeinen Turnerschaft e.V. einen städtischen Zuschuss in Höhe von bis zu 14.088,73 € zu bewilligen. Die Auszahlung erfolgt unter Berücksichtigung der Vorgaben des Abschnittes V der städtischen Zuschussrichtlinien.

 

 

 

 


 

Erläuterungen und Begründungen:

 

Die Hildener Allgemeine Turnerschaft e.V. hat mit Schreiben vom 27.09.2010 einen Antrag auf Bezuschussung für die Sanierung des Parkplatzes auf dem Gelände des HAT-fit gestellt.

 

Der Antrag bezieht sich a) auf eine bereits durchgeführte Sanierungsmaßnahme und b) den Austausch des vorhandenen Waben-Bodenbelags im Bereich des Parkplatzes auf dem Gelände des HAT-fit.

a) Im Jahr 2007 musste aufgrund von erheblichen Abnutzungserscheinungen bereits der vielbefahrene Mittelstreifen des Parkplatzes ausgetauscht werden. Die defekten Kunststoffwaben wurden durch wasserdurchlässiges Rechteckpflaster ersetzt. Die dabei entstandenen Kosten wurden von der Hildener Allgemeinen Turnerschaft e.V. getragen und es wurde versäumt, einen Zuschuss aus den Mitteln der Sportpauschale zu beantragen.

 

b) Das noch vorhandene Wabensystem wurde in den letzten zwei Jahren so stark abgenutzt, dass der jetzige Zustand erneut eine Sanierung der mit Waben ausgestatteten Parkplatzflächen erfordert.

 

Neben der Beantragung zur Bezuschussung der geplanten Maßnahme beantragt die Hildener Allgemeine Turnerschaft e.V. eine nachträgliche Bezuschussung der im Jahr 2007 durchgeführten Sanierungsmaßnahme im Rahmen der Zuschussrichtlinien der Stadt Hilden.

Der Antrag inklusive des Finanzierungsplans ist in der Anlage zu finden. Vier Vergleichsangebote liegen der Verwaltung vor und wurden von den Fachämtern ausführlich geprüft. Entsprechende Stellungnahmen des Grünflächenamtes sind beigefügt.

 

Nach Ziffer III Punkt 9 der Förderrichtlinien können städtische Zuschüsse aus Mitteln der Sportpauschale zu eigenen Sportbaumodernisierungs- und Sanierungsvorhaben gewährt werden. In den Richtlinien wurde eine Wertgrenze für ein Mindestvolumen solcher Maßnahmen in Höhe von 15.000,00 € festgesetzt. Entsprechend des Antrages der Hildener Allgemeinen Turnerschaft e.V. ergibt sich inklusive der Rechnung aus dem Jahr 2007 in diesem Zuschussbereich ein Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 46.962.43 €. Der städtische Zuschuss kann bis zu 30% der nachgewiesenen Kosten betragen. Daraus ergibt sich ein städtischer Zuschuss in Höhe von maximal 14.088,73 €.

 

Im Rahmen der Sportpauschale stehen ausreichend Mittel zur Verfügung. Verwaltungsseitig wird vorgeschlagen, den Zuschuss zu gewähren und nach Vorlage des Verwendungsnachweises für die noch durchzuführende Baumaßnahme auszuzahlen.

Gemäß der Richtlinien zur Gewährung von Zuschüssen an Hildener Sportvereine - Ziffer III.9 Zuschüsse zum Bau, zu Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen vereinseigener Sportanlagen- kann ein Zuschuss grundsätzlich nur gewährt werden, wenn mit der Baumaßnahme noch nicht begonnen wurde. Vor dem Hintergrund der beschriebenen Sachverhaltens plädiert die Verwaltung für eine Ausnahmeregelung, welche durch den Rat der Stadt Hilden, nach Vorberatung im Ausschuss für Schule und Sport, zu beschließen ist.

 

 

 

Horst Thiele

 

 

 



Finanzielle Auswirkungen Ja

 

Produktnummer

080201

Bezeichnung

Sport-, Vereins- und Verbandsförderung

Investitions-Nr.:

 

 

Mittel stehen zur Verfügung:

Ja

 

 

Haushaltsjahr:

2011

 

 

 

Kostenstelle

Kostenträger

Konto

Betrag €

 

 

0802010010

531880

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Deckung ist durch folgendes Produkt gewährleistet:

Kostenstelle

Kostenträger

Konto

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzierung:

 

 

 

Vermerk Kämmerer:

 

Gesehen Klausgrete