Beschlussvorschlag:
„Der Ausschuss für Schule, Sport und Soziales nimmt die
Machbarkeitsstudie zur Erstellung einer 3-fach-Sporthalle als in Betracht
kommenden Ersatz für die Fabricius-Sporthalle zur Kenntnis.“
Erläuterungen und Begründungen:
Die Verwaltung hatte für die
Aufnahme in den Haushaltsplan des Jahres 2008 u.a. vorgeschlagen, die
bestehende Fabricius-Sporthalle an der Lindenstraße umfassend zu sanieren.
Grund war, dass es sich bei der
Fabricius-Sporthalle um einen typischen Bau der 50-er Jahre handelt, die
Fassade somit über einen nach heutigen Maßstäben nur unzureichenden Wärmeschutz
verfügt. Die Fensteranlagen bestehen aus Einfachverglasungen in nicht thermisch
getrennten Stahlprofilen. Das Klinkermauerwerk ist ohne jegliche Wärmedämmung
ausgeführt. Die Dachfläche besteht aus Asbestzementplatten und ist ebenfalls
nicht gedämmt.
Bei den sich anschließenden
Haushaltsplanberatungen wurde angesichts des Alters der Sporthalle auf Grund
zweier von der CDU-Fraktion und der Fraktion dUH gestellten Anträge der Bürgermeister
mit der Prüfung beauftragt, ob an Stelle der Sanierung der Fabricius-Sporthalle
ein Neubau an anderer Stelle die langfristig wirtschaftlichere und
zweckmäßigere Lösung darstellt. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bat darum,
auch die Errichtung eines Neubaus am bestehenden Standort als Alternative zu
prüfen.
In der
Folge wurde zunächst innerhalb einer verwaltungsinternen Arbeitsgruppe,
bestehend aus Vertretern der Schul- und Sportverwaltung, des Planungs- und
Vermessungsamtes, der Bauaufsicht, der Tiefbau- und Grünflächenverwaltung, des
Liegenschaftsamtes sowie des Amtes für Gebäudewirtschaft die grundsätzlich in
Betracht kommenden Grundstücke innerhalb des Gebietes der Stadt Hilden
ermittelt und auf ihre Eignung hin beurteilt. Seitens der Schul- und Sportverwaltung
wurde dabei darauf hingewiesen, dass
durch die Schließung der Albert-Schweitzer-Schule der Standort an der
Lindenstraße als verzichtbar angesehen werde. Für eine optimale Auslastung
einer neuen Sporthalle auch am Vormittag sei ein Standort in der Nähe eines
Schulobjektes zu bevorzugen. Daher wäre ein Standort im Bereich des
Holterhöfchens ideal.
Nach
ausführlicher Abwägung der Vor- und Nachteile wurden folgende mögliche
Standorte sodann nicht mehr in die engere Wahl gezogen:
Hochdahler
Straße (nördlich des Abenteuerspielplatzes)
Enorme
Infrastrukturkosten zur Erschließung; sehr abgelegen im Hildener No rden.
Gerresheimer
Straße (Hintergelände des Weiterbildungszentrums)
Grundstücksfläche
zu gering; gemeinsam mit einer abendlichen Nutzung des Weiterbildungszentrums
sind Stellplatzprobleme abzusehen.
Lortzingstraße/Beethovenstraße
(Grünfläche zwischen der Adolf-Kolping-Schule und der Ferdinand-Lieven-Schule)
Fortfall
einer sehr großen Grünfläche; verkehrstechnisch schlecht erreichbar;
Darstellung der erforderlichen Stellplätze kaum möglich; Erschließung
kostenintensiv; Baukörper städtebaulich schlecht integrierbar.
Krabbenburg
(ehem. Erweiterungsfläche des Südfriedhofes)
Aufwendige
und kostenintensive Erschließung; Nachkaufpreisregelung mit Voreigentümer bei
Baulandausweisung; sehr abgelegen im Hildener Süden.
Gerresheimer
Straße/Ecke Westring
Gerade
erst als Grünwegeverbindung umgebaut; sehr abgelegen im Hildener Norden.
Karnap
(zwischen Hofstraße und Bahnlinie)
Aufwändige
und kostenintensive Erschließung; zusätzlich Verringerung eines möglichen
Erlöses aus Vermarktung für rd. 6000 qm.
Grundstück
Ecke Düsseldorfer Straße/Niedenstraße
Nicht
im Eigentum der Stadt Hilden (müsste zum Baulandpreis erworben werden); sehr
abgelegen im Hildener Westen. Nur für eine geringe Anzahl von Schüler/innen der
Walter-Wiederhold-Schule gut erreichbar.
Gelände
südlich Agnes-Pockels-Straße
Aufwändige
und kostenintensive Erschließung; schlechte Erreichbarkeit.
Gelände
der K14 N (Westumgehung)
Aufwändige
und kostenintensive Erschließung; schlechte Erreichbarkeit.
Favorisiert
wurden nach einstimmiger Auffassung aller Beteiligten die folgenden Standorte:
Breddert/Beckersheide
Der
ehemalige Standort der Asylbewerberunterkunft ist bereits voll erschlossen.
Allerdings gehören die vor dem Baufenster vorhandenen Parkplätze vollständig
zum Stellplatznachweis der Bezirkssportanlage. Eine Doppelnutzung dieser
Parkfläche sowohl für die Bezirkssportanlage als auch für eine neu zu
errichtende Turnhalle scheidet nach Prüfung aus. Die Erreichbarkeit des
Standortes ist zwar für den Schulsport nicht optimal, doch die Halle wäre vom
Schulzentrum Holterhöfchen immer noch fußläufig zu erreichen.
Lindenstraße/Am
Wiedenhof
Dieser
Standort kommt grundsätzlich für einen Neubau in Betracht. Erforderlich würde
allerdings die Einrichtung von Buspendelverkehren zu einzelnen Schulstandorten.
Eine neue Sporthalle an dieser Stelle läge gerade noch in der Nähe der
Astrid-Lindgren-Schule und der Wilhelm-Busch-Schule. Diese Schulen sind jedoch
nach Angabe der Schulverwaltung mit ausreichender Turnhallenkapazität versehen.
Auch
hier würde sich ein Vermarktungserlös durch die benötigten Flächen entsprechend
vermindern.
Schulzentrum
Holterhöfchen
Das
Schulzentrum Holterhöfchen bietet für die Errichtung einer Dreifach-Sporthalle
auf dem dort vorhandenen Bolzplatz an der Grünstraße eine geeignete Fläche.
Dieser Bolzplatz in zentraler Lage der Stadt Hilden würde allerdings dem
Bauvorhaben „zum Opfer fallen“. Verkehrstechnisch wäre der Standort gut zu
erreichen, er liegt außerdem unmittelbar in der Nachbarschaft zum städt.
Helmholtz-Gymnasium und der Wilhelm-Fabry-Realschule.
Für
die Einordnung und Ermittlung der sportfachlichen Bedürfnisse wurden neben der
Schul- und Sportverwaltung auch die von einer Neukonzeptionierung betroffenen
Sportvereine TuS 1896 Hilden und Boxring e.V. sowie der Stadtsportverband
eingebunden.
Dabei stellte sich auch heraus,
dass das Vereinsheim des TuS 1896 nicht zwangsläufig in direkter Nachbarschaft
zu einer Sporthalle liegen muss. So könnte das TuS-Vereins‑heim durchaus
am heutigen Standort bleiben, die Sporthalle jedoch an einer anderen
Örtlichkeit errichtet werden.
Hinsichtlich eines möglichen
Standortes wurde die Fläche Breddert/Beckersheide angesichts der Abgeschiedenheit
als ungünstig beurteilt. Die beiden anderen Standorte wären in Anbetracht ihrer
relativ zentralen Lage als geeignet anzusehen. Diese Auffassung wurde auch vom
Boxring e.V. geteilt.
Bezüglich der Ausstattung einer
neu zu errichtenden Sporthalle brachten sich sowohl TuS 96 als auch Boxring und
Stadtsportverband mit entsprechenden Vorschlägen ein. Als wesentlich wurde von
den Vereinsvertretern dabei die Ausstattung der Sporthalle mit entsprechend
großen Geräteräumen bezeichnet, die über das reguläre Maß der DIN hinausgehen
müssten, und die Errichtung einer zusätzlichen kleineren Gymnastikhalle.
In der
Folge wurde verwaltungsseitig ein Auswahlverfahren mit dem Ziel durchgeführt,
ein zuverlässiges und sachkundiges Architekturbüro zu ermitteln, das zunächst
mit der Erstellung einer Machbarkeitsstudie beauftragt würde. Allerdings sollte
dieses Architekturbüro für den Fall der Erstellung einer neuen Sporthalle auch
mit der Durchführung der weiteren HOAI-Leistungen beauftragt werden. Insofern
war dieses Auswahlverfahren durch 2 Schwerpunkte geprägt.
Als
wesentlich für die Entscheidungsfindung wurden folgende Kriterien
berücksichtigt:
-
Erfahrung im Bau von Sporthallen
-
Erfahrung im Umgang mit den Nutzern (Moderation)
-
Kosten- und Termintreue
- Entfernung
zwischen Hilden und dem Architekturbüro
Letztlich
wurde der Auftrag zur Erstellung einer Machbarkeitsstudie an das Büro KLMT
Architekten aus Düsseldorf vergeben. Dieses Büro überzeugte durch solide
Planungen unter Einbeziehung nutzerspezifischer Belange und die gute Einbindung
der Gebäude in die städtebaulichen Vorgaben. Die Architektur ist ansprechend
und zeitlos. Den Vorzug bei den Planungen bekommen langlebige Materialien und
wo immer möglich und wirtschaftlich kommen regenerative Energien zum Einsatz.
Die Referenzen dieses Büros waren nach den Äußerungen ehemaliger Auftraggeber
durchweg positiv.
Die 1.
Version der von KLMT Architekten vorgelegten Machbarkeitsstudie ist dieser
Sitzungsvorlage als Anlage beigefügt. Bestandteil der Machbarkeitsstudie ist
auch eine Standortbeurteilung des Büros KLMT (siehe Blatt 35). Für diese
Beurteilung wurden folgende Kriterien herangezogen:
Nähe
zu Schulen
Lage
in Bezug auf die Stadtmitte
Erreichbarkeit
mit öffentl. Nachverkehr
Erreichbarkeit
mit PKW
Stellplatzmöglichkeiten
Bewertung
von Hindernissen für eine zügige Realisierung
Größe
des Grundstücks
Baukosten
Die
abschließend ermittelten Punktwerte gaben dem Standort Am
Holterhöfchen/Grünstraße (Bolzplatz) den Vorzug vor den beiden anderen
Standorten.
Die
weiterhin per Schätzung ermittelten Baukosten sowie die jeweiligen
Bruttogrundflächen an den drei zuvor in Betracht gezogenen Standorten stellten
sich dabei wie folgt dar:
1.
Standort Kunibert-/Lindenstraße: 5.931.755,30
€ 3.000,99 m2 BGF
2.
Standort Breddert/Beckersheide: 7.650.127,54
€ 5.317,08
m2 BGF
3.
Standort Am Holterhöfchen/Grünstraße: 7.093.210,16
€ 3.683,84 m2 BGF
Verwaltungsintern
wurden die Gesamtkosten allerdings übereinstimmend als zu hoch beurteilt. Es
wurde daher festgelegt, dass die Kosten eines Neubaus am Standort Am Holterhöfchen/Grünstraße
einer ersten Optimierung unterzogen werden sollten. Die Baukosten am Standort
Breddert/Beckers-
heide
sind wegen der Herrichtung von zusätzlichen Stellplätzen und der dafür
erforderlich en Aufständerung der Sporthalle nicht wesentlich optimierbar, so
dass hier auf genauere Kostenbetrachtungen verzichtet wurde.
Unter
Reduzierung der vorhandenen Flächen einerseits wie auch der Qualitätsstandards
bei den einzusetzenden Baustoffen verblieben allerdings immer noch Kosten von
5.667.848,00 €.
In
diesem Betrag waren natürlich auch jene Bauteile der Halle enthalten, die auf
die Ausstattungswünsche der Sportvereine und des Stadtsportverbandes
zurückzuführen waren. In gemeinsamen Erörterungen mit dem TuS 1896 Hilden, dem
Boxring und mit dem Stadtsportverband wurde diese Ausstattungserfordernisse
noch einmal hinterfragt, dadurch weitere Flächenreduzierungen vorgenommen und
anschließend mit den verbliebenen Kostenansätzen bewertet. Nach Alledem
verbleiben nunmehr Gesamtkosten in Höhe von 4.985.000 €, die
auch Ansätze für größere Geräteräume, ein erweitertes Foyer, einen
Mehrzweckraum sowie eine Gymnastikraum enthalten. Die Bruttogrundfläche der
Sporthalle beträgt nunmehr 2.710,50 m2, der Bruttorauminhalt
18.462,69 m3 . Die jeweiligen
Berechnungen und Grundrisskonzepte sind dieser Sitzungsvorlage als Anlage
beigefügt.
Diese
Sitzungsvorlage, die Machbarkeitsstudie und die beigefügten neueren
Berechnungen sollen als Informationsgrundlage für eine Entscheidung des Rates
der Stadt dienen. Sollte sich eine positive Grundhaltung zum Bau einer neuen
Dreifach-Sporthalle ergeben, wären zunächst die für eine Veranschlagung
erforderlichen § 14-Unterlagen einschl. einer entsprechenden Kostenberechnung
zu erstellen.
Abschließend
soll nochmals auf die von der Verwaltung ursprünglich vorgeschlagene Sanierung
der bisherigen Fabricius-Sporthalle hingewiesen werden. Der hierfür
erforderliche Kostenrahmen beträgt weiterhin 1.865.500 €; der
Betrag ist in der Haushaltsplanung enthalten.