- Anpassung der Nutzertarife
- Überarbeitung der Nutzerverträge
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Hilden beschließt, nach Vorberatung im Ausschuss für
Schule und Sport die Neufassung der „Allgemeinen Benutzungsbestimmungen für
Sporteinrichtungen der Stadt Hilden“ inklusive der Anpassung der Nutzertarife sowie
die Neufassung der Nutzerverträge.
Erläuterungen
und Begründungen:
Das
Amt für Jugend, Schule und Sport – Sportbüro überlässt städtische Sporteinrichtungen
zur regelmäßigen oder einmaligen Ausübung von Vereins- und Betriebssport sowie
zur privaten Nutzung. Die Überlassung erfolgt auf schriftlichen Antrag unter
der Bedingung, dass von den Nutzern den für die betreffende Einrichtung
geltende Hallen- und Hausordnung sowie den Benutzungsbestimmungen Folge geleistet
wird.
Zu den städtischen
Sporteinrichtungen, die vom Sportbüro zur Nutzung frei gegeben werden, zählen
13 stadteigene Turn- und Sporthallen sowie die Sporthalle der
Bezirkssportanlage Am Bandsbusch, 6 Sportaußenanlagen für Fußball und Leichtathletik,
ein Gymnastikraum und ein Kraftraum.
Ein Überarbeitungsbedarf der „Allgemeinen Benutzungsbestimmungen für
Sporteinrichtungen der Stadt Hilden“ inklusive der Anpassung der Nutzertarife sowie
die Neufassung der Nutzerverträge ergibt sich Aufgrund von nicht mehr stimmigen
Begrifflichkeiten, inhaltlichem Regelungsbedarf und anpassungsbedürftiger
Tarife.
1. Allgemeine Benutzerbestimmungen für
Sporteinrichtungen der Stadt Hilden, inklusive tarifliche Bestimmungen
1.1 Nutzende Gruppen und tarifliche Bestimmungen
allgemein
Nutzende
Institutionen sind sowohl städtische Schulen und Kindertageseinrichtungen sowie
Jugendeinrichtungen der Stadt und als auch dem Stadtsportverband Hilden
zugehörige Sportvereine (Gruppe 1). Daneben werden die städtischen
Sporteinrichtungen von privaten Schulen und Einrichtungen, Betriebssportgemeinschaften,
Privatunternehmen, der VHS, dem Kreissportbund Mettmann und nicht dem
Stadtsportverband zugehörigen Vereinen genutzt (Gruppe 2).
Die
Benutzungsentgelte richten sich derzeit nach den „Allgemeinen
Benutzungsbestimmungen für städtische Sporteinrichtungen“ vom 01.01.2002,
beschlossen durch den Rat am 04.07.2001 (s. Anlage 1).
Für die nach den
Belegungsplänen des Sportbüros zugeteilten Nutzerstunden für die Schulen,
Kindertageseinrichtungen sowie Jugendeinrichtungen und dem Stadtsportverband
zugehörigen Sportvereine (Gruppe 1) wird derzeit ein Benutzungsentgelt
-
von den Schulen im Wege der
Inneren Leistungsverrechnung (ILV)
-
von den Vereinen in Höhe der an
sie zur Benutzung städtischer Sporteinrichtungen gewährten Zuschüsse
(Abrechnung über den Kostenträger „Zuschussgewährung“)
erhoben.
Externe Nutzer (Gruppe
2) müssen ein Nutzerentgelt in Höhe der tariflichen Bestimmungen vom
01.01.2002 entrichten. Dieses beläuft sich in der Summe jährlich
durchschnittlich auf ca. 10.000,00 € und wird im Kostenträger „Verwaltung von
Turn- und Sporthallen inkl. Kreissporthalle“ verbucht.
Bis einschließlich
2008 wurden die Internen Leistungsverrechnungen und Zuschussberechnungen im
Rahmen der Kostenart „Pauschale Nutzungsentgelte“ für die Nutzergruppe 1
pauschal abgerechnet. Die Berechnung der Pauschalen wurde im Jahr 1981
erstmalig nach Inkrafttreten der Erstfassung der „Allgemeinen Benutzungsbestimmungen
für städtische Sporteinrichtungen“ vollzogen. Grundlage zur Berechnung waren
die durchschnittlich jährlichen Nutzerzeiten der dem Stadtsportverband
angeschlossenen Hildener Vereine und der städtischen Schulen und die in den
aktuellen Benutzungsbestimmungen enthaltenen Tarife.
1.2 Anpassung der Bestimmungen und Anpassung der
Tarife
Am 26.03.2008 hat
das Rechnungsprüfungsamt darauf hingewiesen, dass zwar „eine Verrechnung
aufgrund von Pauschalen vorgenommen werden kann, es aber aus den Benutzungsbestimmungen
nicht hervorgeht. (…) Eine Überprüfung der Pauschale in kontinuierlichen
Abständen ist empfehlenswert.“ Daraus ging folgende Empfehlung hervor: „Es
sollte mittels einer Kostenrechnung eine neue Kalkulation für einzelne Objekte
vorgenommen werden, insbesondere vor dem Hintergrund, dass zwischenzeitlich
neue Sporthallen gebaut sowie Hallen und Sportplätze modernisiert wurden.“
Um
a)
die Interne Leistungsverrechnung realitätsgetreuer
durchführen zu können und
b)
die Tarife für externe Nutzer neu festlegen zu
können,
wurden zum 1.
August 2008 in einem ersten Schritt für die Hildener Turnhallen und Sportplätze
sowie für die Halle der Bezirkssportanlage Am Bandsbusch neue Kostenstellen
eingerichtet. Seitdem ist es möglich, Erträge und Aufwendungen des Sportbüros
für jede Sportstätte zu ermitteln und dabei differenziert betrachten zu können
und u. a. zu den Kosten der internen Miete, die das Amt für Gebäudewirtschaft
jährlich dem Sportbüro in Rechnung stellt, hinzuzuziehen.
Durch ein weitere
Umstellung der ILV konnten durch eine Kostenrechnung im Jahr 2010 die Kosten
für eine Nutzerstunde in den einzelnen Sporthallen ermittelt werden.
Bei der Berechnung
der Kostenhöhe für eine Nutzerstunde je Sportstätte (incl. der Halle der Bezirkssportanlage
Am Bandsbusch) hat sich das Sportbüro an den Durchschnittswerten für interne
Miete, Unterhaltung etc. der Jahre 1/2008 bis August 2010 orientiert. Auch der
verwendete Nutzerstundenwert ist der Durchschnittswert der Jahre 2008 bis 2010.
Die für das Jahr
2010 ermittelten Kosten für eine Nutzerstunde in den Hildener Turn- und Sporthallen
liegen zwischen ~ 20,00 € und ~ 50,00 €. Die Höhe der Kosten hängt von der
Größe, dem Alter und dem baulichen Zustand, der „Neuwertigkeit“ und der
Frequentierung der Hallen ab. Tendenziell sind die Kosten für kleinere und
ältere (Einfach-) Hallen weniger hoch als für große (Zweifach-, Dreifach-)
neuere bzw. sanierte Hallen. Eine Nutzerstunde in der Turnhalle auf der
Bezirkssportanlage Am Bandsbusch kostet die Stadt Hilden ca. 15,00 €.
Es wird
vorgeschlagen, die Tarife wie folgt anzuheben:
- 15 € je
Turnhallendrittel und Stunde im regelmäßigen Betrieb
- 22,50 € je
Turnhallendrittel und Stunde im Veranstaltungsbetrieb.
- 20,00 € pro
Stunde je Rasen- und Kunstrasenplatz, 15,00 € pro Stunde für den Ascheplatz.
Alle weiteren Details
können der Anlage 2 entnommen werden.
Die finanzielle
Ausweitung liegt voraussichtlich bei Zugrundlage der bisherigen Nutzungen von
externen Institutionen bei ca. 10.000,00 €.
Die überarbeiteten
Tarife betreffen ausschließlich Nutzer, die nicht als städtische Einrichtung gelten
und nicht dem Stadtsportverband Hilden angehören und sollen eine realistischere
Abrechnung ermöglichen. Die vorgeschlagenen Zahlen orientieren sich dabei neben
der Berücksichtigung der Ergebnisse der Kostenrechnung auch an den Tarifen
anderer Städte im Kreis Mettmann und darüber hinaus. Zukunftsorientiert sind
die Tarifvorschläge im Sinne steigender Bedarfe und nahezu 100 %iger Auslastung
der Hildener Sportstätten sowohl sportlich als auch ökonomisch und sozialpolitisch
zu vertreten.
Die Zahlen für die
jährliche Berechnung der Zuschüsse (kostenfreie Nutzung der städtischen
Sporteinrichtung durch dem Stadtsportverband angeschlossene Vereine) und der
Internen Leistungsverrechnung werden mit Hilfe eines vereinfachten
Betriebsabrechnungsbogens ermittelt.
2: Anpassung der Nutzerverträge mit Übertragung der
Schlüsselgewalt
Im Zusammenhang mit
der Neufassung der Benutzungsbestimmungen wurden notwendigerweise die Hildener
Verträge zur eigenverantwortlichen Nutzung städtischer Sportstätten (mit Übertragung
der Schlüsselgewalt) überarbeitet (s. Anlage 3).
Die derzeit
geltenden Nutzerverträge verweisen auf die „aktuelle Fassung“ der Benutzungsbestimmungen.
Damit sich die Inhalte der Verträge und der Bestimmungen nicht überschneiden
bzw. doppeln, wurden die Verträge auf Kernaussagen reduziert mit dem Hinweis,
dass die Nutzer die „Allgemeinen Benutzungsbestimmungen für Sporteinrichtungen
der Stadt Hilden“ als Vertragsbestandteil in der gültigen Fassung anerkennen.
Horst Thiele
Finanzielle
Auswirkungen
Produktnummer |
080101 |
Bezeichnung |
Bereitstellung von Sport- anlagen |
Investitions-Nr.: |
|
|
|
Mittel
stehen zur Verfügung: |
|
|
|
Haushaltsjahr: |
2011 |
|
|
Die
Mehreinnahme besteht für folgendes Produkt:
Kostenstelle |
Kostenträger |
Konto |
Betrag € |
|
515 20000 10 |
08010100100 |
445990 |
10.000,00 |
|
bis |
bis |
|
|
|
515 4000 50 |
0801010020 |
|
|
|
Die Deckung
ist durch folgendes Produkt gewährleistet: |
||||
Kostenstelle |
Kostenträger |
Konto |
Betrag € |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Finanzierung: |
||||
Vermerk Kämmerer: Gesehen Klausgrete |