Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Hilden beschließt, nach Vorberatung im Ausschuss für Schule und Sport die Neufassung der „Allgemeinen Benutzungsbestimmungen für Sporteinrichtungen der Stadt Hilden“ inklusive der Anpassung der Nutzertarife sowie die Neufassung der Nutzerverträge.

 

 

 

 


 

Erläuterungen und Begründungen:

 

Das Amt für Jugend, Schule und Sport – Sportbüro überlässt städtische Sporteinrichtungen zur regelmäßigen oder einmaligen Ausübung von Vereins- und Betriebssport sowie zur privaten Nutzung. Die Überlassung erfolgt auf schriftlichen Antrag unter der Bedingung, dass von den Nutzern den für die betreffende Einrichtung geltende Hallen- und Hausordnung sowie den Benutzungsbestimmungen Folge geleistet wird.

 

Zu den städtischen Sporteinrichtungen, die vom Sportbüro zur Nutzung frei gegeben werden, zählen 13 stadteigene Turn- und Sporthallen sowie die Sporthalle der Bezirkssportanlage Am Bandsbusch, 6 Sportaußenanlagen für Fußball und Leichtathletik, ein Gymnastikraum und ein Kraftraum.

 

Ein Überarbeitungsbedarf der „Allgemeinen Benutzungsbestimmungen für Sporteinrichtungen der Stadt Hilden“ inklusive der Anpassung der Nutzertarife sowie die Neufassung der Nutzerverträge ergibt sich Aufgrund von nicht mehr stimmigen Begrifflichkeiten, inhaltlichem Regelungsbedarf und anpassungsbedürftiger Tarife. 

 

 

1. Allgemeine Benutzerbestimmungen für Sporteinrichtungen der Stadt Hilden, inklusive tarifliche Bestimmungen

 

1.1 Nutzende Gruppen und tarifliche Bestimmungen allgemein

 

Nutzende Institutionen sind sowohl städtische Schulen und Kindertageseinrichtungen sowie Jugendeinrichtungen der Stadt und als auch dem Stadtsportverband Hilden zugehörige Sportvereine (Gruppe 1). Daneben werden die städtischen Sporteinrichtungen von privaten Schulen und Einrichtungen, Betriebssportgemeinschaften, Privatunternehmen, der VHS, dem Kreissportbund Mettmann und nicht dem Stadtsportverband zugehörigen Vereinen genutzt (Gruppe 2).

 

Die Benutzungsentgelte richten sich derzeit nach den „Allgemeinen Benutzungsbestimmungen für städtische Sporteinrichtungen“ vom 01.01.2002, beschlossen durch den Rat am 04.07.2001 (s. Anlage 1).

 

Für die nach den Belegungsplänen des Sportbüros zugeteilten Nutzerstunden für die Schulen, Kindertageseinrichtungen sowie Jugendeinrichtungen und dem Stadtsportverband zugehörigen Sportvereine (Gruppe 1) wird derzeit ein Benutzungsentgelt

 

-                     von den Schulen im Wege der Inneren Leistungsverrechnung (ILV)

-                     von den Vereinen in Höhe der an sie zur Benutzung städtischer Sporteinrichtungen gewährten Zuschüsse (Abrechnung über den Kostenträger „Zuschussgewährung“)

 

erhoben.

 

Externe Nutzer (Gruppe 2) müssen ein Nutzerentgelt in Höhe der tariflichen Bestimmungen vom 01.01.2002 entrichten. Dieses beläuft sich in der Summe jährlich durchschnittlich auf ca. 10.000,00 € und wird im Kostenträger „Verwaltung von Turn- und Sporthallen inkl. Kreissporthalle“ verbucht. 

 

Bis einschließlich 2008 wurden die Internen Leistungsverrechnungen und Zuschussberechnungen im Rahmen der Kostenart „Pauschale Nutzungsentgelte“ für die Nutzergruppe 1 pauschal abgerechnet. Die Berechnung der Pauschalen wurde im Jahr 1981 erstmalig nach Inkrafttreten der Erstfassung der „Allgemeinen Benutzungsbestimmungen für städtische Sporteinrichtungen“ vollzogen. Grundlage zur Berechnung waren die durchschnittlich jährlichen Nutzerzeiten der dem Stadtsportverband angeschlossenen Hildener Vereine und der städtischen Schulen und die in den aktuellen Benutzungsbestimmungen enthaltenen Tarife.

 

 

1.2 Anpassung der Bestimmungen und Anpassung der Tarife

 

Am 26.03.2008 hat das Rechnungsprüfungsamt darauf hingewiesen, dass zwar „eine Verrechnung aufgrund von Pauschalen vorgenommen werden kann, es aber aus den Benutzungsbestimmungen nicht hervorgeht. (…) Eine Überprüfung der Pauschale in kontinuierlichen Abständen ist empfehlenswert.“ Daraus ging folgende Empfehlung hervor: „Es sollte mittels einer Kostenrechnung eine neue Kalkulation für einzelne Objekte vorgenommen werden, insbesondere vor dem Hintergrund, dass zwischenzeitlich neue Sporthallen gebaut sowie Hallen und Sportplätze modernisiert wurden.“

 

Um

a)      die Interne Leistungsverrechnung realitätsgetreuer durchführen zu können und

b)      die Tarife für externe Nutzer neu festlegen zu können,

 

wurden zum 1. August 2008 in einem ersten Schritt für die Hildener Turnhallen und Sportplätze sowie für die Halle der Bezirkssportanlage Am Bandsbusch neue Kostenstellen eingerichtet. Seitdem ist es möglich, Erträge und Aufwendungen des Sportbüros für jede Sportstätte zu ermitteln und dabei differenziert betrachten zu können und u. a. zu den Kosten der internen Miete, die das Amt für Gebäudewirtschaft jährlich dem Sportbüro in Rechnung stellt, hinzuzuziehen.

 

Durch ein weitere Umstellung der ILV konnten durch eine Kostenrechnung im Jahr 2010 die Kosten für eine Nutzerstunde in den einzelnen Sporthallen ermittelt werden.

 

Bei der Berechnung der Kostenhöhe für eine Nutzerstunde je Sportstätte (incl. der Halle der Bezirkssportanlage Am Bandsbusch) hat sich das Sportbüro an den Durchschnittswerten für interne Miete, Unterhaltung etc. der Jahre 1/2008 bis August 2010 orientiert. Auch der verwendete Nutzerstundenwert ist der Durchschnittswert der Jahre 2008 bis 2010.

 

Die für das Jahr 2010 ermittelten Kosten für eine Nutzerstunde in den Hildener Turn- und Sporthallen liegen zwischen ~ 20,00 € und ~ 50,00 €. Die Höhe der Kosten hängt von der Größe, dem Alter und dem baulichen Zustand, der „Neuwertigkeit“ und der Frequentierung der Hallen ab. Tendenziell sind die Kosten für kleinere und ältere (Einfach-) Hallen weniger hoch als für große (Zweifach-, Dreifach-) neuere bzw. sanierte Hallen. Eine Nutzerstunde in der Turnhalle auf der Bezirkssportanlage Am Bandsbusch kostet die Stadt Hilden ca. 15,00 €.

 

Es wird vorgeschlagen, die Tarife wie folgt anzuheben:

- 15 € je Turnhallendrittel und Stunde im regelmäßigen Betrieb

- 22,50 € je Turnhallendrittel und Stunde im Veranstaltungsbetrieb.

- 20,00 € pro Stunde je Rasen- und Kunstrasenplatz, 15,00 € pro Stunde für den Ascheplatz.

Alle weiteren Details können der Anlage 2 entnommen werden.

 

Die finanzielle Ausweitung liegt voraussichtlich bei Zugrundlage der bisherigen Nutzungen von externen Institutionen bei ca. 10.000,00 €.

 

Die überarbeiteten Tarife betreffen ausschließlich Nutzer, die nicht als städtische Einrichtung gelten und nicht dem Stadtsportverband Hilden angehören und sollen eine realistischere Abrechnung ermöglichen. Die vorgeschlagenen Zahlen orientieren sich dabei neben der Berücksichtigung der Ergebnisse der Kostenrechnung auch an den Tarifen anderer Städte im Kreis Mettmann und darüber hinaus. Zukunftsorientiert sind die Tarifvorschläge im Sinne steigender Bedarfe und nahezu 100 %iger Auslastung der Hildener Sportstätten sowohl sportlich als auch ökonomisch und sozialpolitisch zu vertreten.

 

Die Zahlen für die jährliche Berechnung der Zuschüsse (kostenfreie Nutzung der städtischen Sporteinrichtung durch dem Stadtsportverband angeschlossene Vereine) und der Internen Leistungsverrechnung werden mit Hilfe eines vereinfachten Betriebsabrechnungsbogens ermittelt.  

 

 

2: Anpassung der Nutzerverträge mit Übertragung der Schlüsselgewalt

 

Im Zusammenhang mit der Neufassung der Benutzungsbestimmungen wurden notwendigerweise die Hildener Verträge zur eigenverantwortlichen Nutzung städtischer Sportstätten (mit Übertragung der Schlüsselgewalt) überarbeitet (s. Anlage 3).

 

Die derzeit geltenden Nutzerverträge verweisen auf die „aktuelle Fassung“ der Benutzungsbestimmungen. Damit sich die Inhalte der Verträge und der Bestimmungen nicht überschneiden bzw. doppeln, wurden die Verträge auf Kernaussagen reduziert mit dem Hinweis, dass die Nutzer die „Allgemeinen Benutzungsbestimmungen für Sporteinrichtungen der Stadt Hilden“ als Vertragsbestandteil in der gültigen Fassung anerkennen.

 

 

 

Horst Thiele

 

 

 

 

 

 

 



Finanzielle Auswirkungen

 

Produktnummer

080101

Bezeichnung

Bereitstellung von Sport-

anlagen

Investitions-Nr.:

 

 

Mittel stehen zur Verfügung:

 

 

 

Haushaltsjahr:

2011

 

 

 

Die Mehreinnahme besteht für folgendes Produkt:

Kostenstelle

Kostenträger

Konto

Betrag €

 

515 20000 10

08010100100

445990

10.000,00

bis

bis

 

 

515 4000 50

0801010020

 

 

Die Deckung ist durch folgendes Produkt gewährleistet:

Kostenstelle

Kostenträger

Konto

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzierung:

 

 

 

Vermerk Kämmerer:

Gesehen Klausgrete