Beschlussvorschlag:
„Der Ausschuss für Schule, Sport und Soziales nimmt die Ausführungen der
Verwaltung zur Kenntnis.“
Erläuterungen und Begründungen:
Frau Hedwig Braun
und Herr Reiner Bracht haben für das Demenz-Info-Center Hilden am 16. März 2008
den als Anlage 1 beigefügten
Antrag gem. § 24 GO NW gestellt.
Hierzu gibt die
Verwaltung folgende Erläuterung ab:
Die Pflegeplanung
gehört nach den gesetzlichen Vorgaben zu den Aufgaben der Träger der Sozialhilfe.
Dies sind die Kreise und kreisfreien Städte.
Im Kreis Mettmann sind
nicht in jeder Stadt Kurzzeitpflege- und Tagespflegeplätze vorhanden, wie aus
den als Anlagen 2 und 3
beigefügten Aufstellungen sichtlich ist.
Mit Ausnahme einer
solitären Einrichtung in Mettmann mit 16 Kurzzeitpflegeplätzen gibt es in 9 von
10 kreisangehörigen Städten „nur“
eingestreute Kurzzeitpflegeplätze. Dies sind Pflegeplätze, die als
Kurzzeitpflegeplätze angeboten werden, wenn dies nach der Auslastung des
Pflegeheimes möglich ist. In Hilden sind in den Einrichtungen der
Seniorendienste „Stadt Hilden“ und des Dorotheenheimes 15 Plätze vorhanden. Im
vorgenannten Rahmen ist bisher Kurzzeitpflege ermöglicht worden.
Tagespflegeplätze
sind mit 1 Ausnahme (Langenfeld) nur im nördlichen Kreisgebiet vorhanden. Es
handelt sich nicht um solitäre Einrichtungen. Die Auslastung der Einrichtungen
ist unterschiedlich. Nicht alle Einrichtungen sind voll ausgelastet (60-80%).
Der Kreis Mettmann hat im Rahmen der Pflegeplanung bisher keinen besonderen
Handlungsbedarf gesehen.
Die Finanzierung
von Tagespflegeeinrichtungen erfolgt durch Teilnehmerbeiträge der Pflegekassen
für die tatsächliche Nutzung, die in NRW durchschnittlich 59 € bei Pflegestufe
I betragen. Teilnehmern stehen gegenwärtig bis zu 384 € monatlich bei Pflegestufe I zur Verfügung. Darin eingeschlossen
sind auch die Fahrtkosten, jedoch nur innerhalb der jeweiligen Stadt. Die
Fahrtkosten z. B. für eine Person aus Hilden zur Tagesstätte nach Langenfeld
werden nicht übernommen.
Kosten, die die
vorgenannten Beträge übersteigen, sind von den Betroffenen selbst zu
finanzieren.
Durch die Reform
der Pflegeversicherung wird die Situation etwas verbessert. Die Sachleistungsbeträge
werden bis zum Jahr 2012 stufenweise auf bis zu 450 € monatlich bei Pflegestufe
I angehoben. Für Pflegebedürftige, die nicht in einer Kranken- und
Pflegeversicherung sind, trägt die Kosten der Sozialhilfeträger.
Für die
Neuschaffung von Tagespflegeplätzen gibt es darüber hinaus
Investitionskostenzuschüsse vom Kreis Mettmann. Die Höhe richtet sich nach
Größe und Beschaffenheit der geplanten Einrichtung.
Über die
Möglichkeit, in Hilden Tagespflegeplätze zu schaffen, fand am 15. Mai 2008 ein
Gespräch der Verwaltung mit Vertretern des Kreises Mettmann und der
Geschäftsführung der gemeinnützigen Seniorendienste „Stadt Hilden“ GmbH statt.
Vor dem Hintergrund, dass ein Bedarf an Tagespflegeplätzen nicht konkret
beziffert werden kann, sollen jedoch Möglichkeiten zur Schaffung von Plätzen in
Hilden und deren Finanzierung mit der zuständigen Pflegekasse, der AOK
Rheinland, erörtert werden. Ein Gespräch wird durch den Kreis Mettmann
initiiert.
Über das Ergebnis
der Gespräche wird die Verwaltung den Ausschuss für Schule, Sport und Soziales
in seiner nächsten Sitzung informieren.