Betreff
Anregung gem. § 24 GO NW des Demenz-Info-Center über die Einrichtung einer Tagesbetreuung in Hilden
Vorlage
WP 04-09 SV 50/066
Aktenzeichen
III/50 -fw
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

„Der Ausschuss für Schule, Sport und Soziales nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.“

 

 


 

Erläuterungen und Begründungen:

 

Frau Hedwig Braun und Herr Reiner Bracht haben für das Demenz-Info-Center Hilden am 16. März 2008 den als Anlage 1 beigefügten Antrag gem. § 24 GO NW gestellt.

 

Hierzu gibt die Verwaltung folgende Erläuterung ab:

 

Die Pflegeplanung gehört nach den gesetzlichen Vorgaben zu den Aufgaben der Träger der Sozialhilfe. Dies sind die Kreise und kreisfreien Städte.

 

Im Kreis Mettmann sind nicht in jeder Stadt Kurzzeitpflege- und Tagespflegeplätze vorhanden, wie aus den als Anlagen 2 und 3 beigefügten Aufstellungen sichtlich ist.

Mit Ausnahme einer solitären Einrichtung in Mettmann mit 16 Kurzzeitpflegeplätzen gibt es in 9 von 10 kreisangehörigen Städten „nur“  eingestreute Kurzzeitpflegeplätze. Dies sind Pflegeplätze, die als Kurzzeitpflegeplätze angeboten werden, wenn dies nach der Auslastung des Pflegeheimes möglich ist. In Hilden sind in den Einrichtungen der Seniorendienste „Stadt Hilden“ und des Dorotheenheimes 15 Plätze vorhanden. Im vorgenannten Rahmen ist bisher Kurzzeitpflege ermöglicht worden.

Tagespflegeplätze sind mit 1 Ausnahme (Langenfeld) nur im nördlichen Kreisgebiet vorhanden. Es handelt sich nicht um solitäre Einrichtungen. Die Auslastung der Einrichtungen ist unterschiedlich. Nicht alle Einrichtungen sind voll ausgelastet (60-80%). Der Kreis Mettmann hat im Rahmen der Pflegeplanung bisher keinen besonderen Handlungsbedarf gesehen.

 

Die Finanzierung von Tagespflegeeinrichtungen erfolgt durch Teilnehmerbeiträge der Pflegekassen für die tatsächliche Nutzung, die in NRW durchschnittlich 59 € bei Pflegestufe I betragen. Teilnehmern stehen gegenwärtig bis zu 384 € monatlich  bei Pflegestufe I zur Verfügung. Darin eingeschlossen sind auch die Fahrtkosten, jedoch nur innerhalb der jeweiligen Stadt. Die Fahrtkosten z. B. für eine Person aus Hilden zur Tagesstätte nach Langenfeld werden nicht übernommen.

Kosten, die die vorgenannten Beträge übersteigen, sind von den Betroffenen selbst zu finanzieren.

Durch die Reform der Pflegeversicherung wird die Situation etwas verbessert. Die Sachleistungsbeträge werden bis zum Jahr 2012 stufenweise auf bis zu 450 € monatlich bei Pflegestufe I angehoben. Für Pflegebedürftige, die nicht in einer Kranken- und Pflegeversicherung sind, trägt die Kosten der Sozialhilfeträger.

Für die Neuschaffung von Tagespflegeplätzen gibt es darüber hinaus Investitionskostenzuschüsse vom Kreis Mettmann. Die Höhe richtet sich nach Größe und Beschaffenheit der geplanten Einrichtung.

 

Über die Möglichkeit, in Hilden Tagespflegeplätze zu schaffen, fand am 15. Mai 2008 ein Gespräch der Verwaltung mit Vertretern des Kreises Mettmann und der Geschäftsführung der gemeinnützigen Seniorendienste „Stadt Hilden“ GmbH statt. Vor dem Hintergrund, dass ein Bedarf an Tagespflegeplätzen nicht konkret beziffert werden kann, sollen jedoch Möglichkeiten zur Schaffung von Plätzen in Hilden und deren Finanzierung mit der zuständigen Pflegekasse, der AOK Rheinland, erörtert werden. Ein Gespräch wird durch den Kreis Mettmann initiiert.

Über das Ergebnis der Gespräche wird die Verwaltung den Ausschuss für Schule, Sport und Soziales in seiner nächsten Sitzung informieren.