Beschlussvorschlag:
"Der
Ausschuss für Schule, Sport und Soziales nimmt den Bericht über die Pflege der
Sportplatzanlagen zur Kenntnis."
Erläuterungen und Begründungen:
Seit mehreren
Jahren werden alle Hildener Sportaußenanlagen, ausgenommen die Bezirkssportanlage
am Bandsbusch, von Hildener Sportvereinen betreut und gepflegt. Die ersten Verträge
wurden im Jahr 1983 unterschrieben. Die Sportaußenanlagen werden von folgenden
Vereinen betreut:
Sportplatz
Hoffeldstraße – VfB Hilden
Sportplatz
Furtwänglerstraße – SV Hilden Nord
Sportplatz
Kalstert – SV Hilden Ost
Sportplatz
Schützenstraße – AC Italia Süd
Sportplatz
Weidenweg – Sp.-Vg. 05/06
Bezirkssportanlage
am Bandsbusch – Stadt Hilden
Allen Sportanlagen
ist zur Pflege eine Pflegeanleitung und Leistungsbeschreibung zugeordnet, die
eine sach- und fachgerechte Pflege gewährleisten soll. Seit Beginn der Übertragung
der Pflege wurden regelmäßige Prüfungen der Sportplätze durchgeführt.
Festgestellte Pflege- und Sachmängel wurden entweder von Seiten des Vereins
oder der Stadt behoben. Im Rahmen der Haushaltsplanberatungen 2007 wurde der
folgende Antrag der SPD-Fraktion beschlossen:
„Es wird
beantragt, dass die Verwaltung jährlich einen Bericht vorlegt über die
Ergebnisse der Begehung der Sportanlagen durch die Verwaltung. Der Bericht
sollte folgende Aspekte beinhalten:
-
Ist die Platzpflege vereinbarungsgemäß erfolgt.
-
Ergebnisse der Begehung von solchen Sportanlagen,
die in Eigenpflege erfolgt.
-
Ergebnisse der Begehung in solchen Sportanklagen,
die durch die Vereine unterhalten werden.“
Aufgrund des
Antrages wurde das bisherige Verfahren in Abstimmung mit allen zuständigen
Fachämtern umfassend geprüft, neu strukturiert und optimiert.
Folgende Kriterien
und Maßnahmen wurden für das Jahr 2008 festgelegt:
-
In allen Maßnahmen ist das Sportbüro des Amtes für
Jugend, Schule und Sport federführend.
-
Zur Begehung der Sportanlagen incl. Außenumkleiden
werden die Ämter I/26 (Amt für Gebäudewirtschaft), IV/66 (Tiefbau- und
Grünflächenamt) und IV/68 (Zentraler Bauhof) eingeladen.
-
Die Begehungen finden jährlich im Monat September
statt.
-
Prüfgrundlage sind die aktuellen Nutzungs-,
Betreuungs- und Pflegeverträge mit den
Vereinen.
-
Vorhandene Mängel und Pflegerückstände werden
protokolliert und evtl. durch Bildmaterial dokumentiert.
-
Die Vereine erhalten per Anschreiben und Protokoll
bis November des Prüfjahres die Möglichkeit, vorhandene Mängel und
Pflegerückstände zu beheben.
-
Die Stadt Hilden erklärt sich bereit bei der
Behebung der Mängel beratend mitzuwirken.
-
Ende November werden Nachbegehungen durchgeführt,
die der Prüfung der Behebung der aufgezeigten Mängel dienen.
-
Auch hier werden vorhandene Mängel und
Pflegerückstände protokolliert und evtl. durch Bildmaterial dokumentiert.
-
In der ersten Jahressitzung des Ausschusses für
Schule, Sport und Soziales berichtet die Verwaltung (Sportbüro)
ergebnisorientiert über die durchgeführten Begehungen und Folgemaßnahmen des
vorangegangenen Jahres.
-
Sportplatzbegehungen
2007/2008:
Die Sportplatzbegehungen
wurden Ende Oktober 2007 durchgeführt, die Nachbegehungen im Februar 2008. Die
Umkleidegebäude wurden im November 2007 und März 2008 geprüft.
Ergebnisse
Außenanlagen:
Die
Sportaußenanlagen (inkl. Bezirkssportanlage) waren während der ersten
Sportplatzbegehung in einem allgemein befriedigenden Zustand. Die Vereine
zeigten sich kooperativ. Nur in Einzelfällen konnten Vereinsvertreter und
-vertreterinnen nicht an der Prüfung der Anlagen teilnehmen. Dies lag u. a. an
beruflichen Verpflichtungen der entsprechenden Personen.
Auf allen
Kunstrasenplätzen fiel auf, dass Laub und anderes Gehölz vom Platz entfernt
werden musste, die vorhandenen Tennenlaufbahnen und -fußballplätze wurden zum
damaligen Zeitpunkt nicht regelmäßig abgezogen.
Die Pflege und das
Zurückschneiden von Büschen und Bäumen müsste ebenfalls auf den von Vereinen
betreuten Anlagen intensiviert werden. Hinsichtlich der Pflege des Grüns hat
sich das Amt IV/68 (Zentraler Bauhof) bereit erklärt, die Vereine beratend zu
unterstützen bzw. mit Gerätschaften auszuhelfen.
Die Platz- und
Wegeflächen waren in einem zufriedenstellenden Zustand. In Ausnahmefällen
wurden die Vereine angehalten, Pflastersteine anzuheben und damit vorhandene
Stolperstellen zu beseitigen.
Zäune und
Barrieren waren ebenfalls weitgehend funktionstüchtig. In Einzelfällen war die
Notwendigkeit zum Austausch von Schließsystemen gegeben. Alle betroffenen
Vereine wurden angehalten, die Tore zu den Anlagen zu den vorgegebenen Zeiten
zu schließen.
Vorhandene
Sprunggruben müssen regelmäßiger von Unkraut und anderen störenden Gegenständen
gesäubert werden.
Bei der
Nachbegehung im Febr. 2008 hat sich ergeben, dass die Vereine die
dokumentierten Mängel behoben haben bzw. Aufträge zur Behebung größerer Mängel
erteilt haben.
Ergebnisse Umkleidegebäude:
Die Begehung im
November 2007 vermittelte einen unterschiedlichen Pflegestand. Einige Umkleidegebäude
und die dazugehörigen Duschräume waren sehr gepflegt, andere Räume dagegen
hatten einen Pflegerückstand und eine unzureichende Reinigungsqualität. Dies
lag unter anderem daran, dass die Vereinsvertreter entweder falsche
Pflegemittel nutzten bzw. die richtigen Pflegemittel falsch eingesetzt wurden.
Das Sportbüro hat daraufhin eine Pflegeempfehlung des Amts für
Gebäudemanagement an alle Vereine weitergeleitet. Das Sportbüro hat mit dem Amt
für Gebäudemanagement vereinbart, über das Jahr verteilt unangemeldete
Kontrollen in den Umkleiden der Sportplätze durchzuführen.
Die Außenumkleiden
der Bezirkssportanlage am Bandsbusch waren in einem gepflegten Zustand.
Fazit:
Durch die
systematische Kontrolle der Hildener Sportanlagen hat die Verwaltung die Möglichkeit,
vorhandene Mängel und Pflegerückstände objektiv festzuhalten und die
Aufforderung zur Behebung auszusprechen. Darüber hinaus kommt es zu
konstruktiven Gesprächen mit den Vereinsvertretern, die künftig eine noch
effizientere und effektivere Beseitigung der Mängel bewirken werden.
Pflegeverträge
Derzeit werden die
Pflegeverträge und die zugehörigen Leistungsbeschreibungen und Pflegeanleitungen
mit den Vereinen überarbeitet und auf den neuesten Stand gebracht. Die Neugestaltung
der Verträge wird mit den Ämtern I/26 (Amt für Gebäudewirtschaft), IV/66
(Tiefbau- und Grünflächenamt) und IV/68 (Zentraler Bauhof) abgestimmt. Die
Pflegeverpflichtungen werden damit vertraglich stärker konkretisiert und
präzisiert werden. Die Überarbeitung der Verträge, die zum Teil bis ins Jahr
1983 zurückreichen, ist eine komplexe und zeitintensive Aufgabe, die in einem
Dialog mit den Vereinen und dem Stadtsportverband erfolgt. Die neuen Verträge
sollen ab dem 01.01.2009 in Kraft treten.
Günter Scheib