Betreff
Pflege der Sportplatzanlagen
Vorlage
WP 04-09 SV 51/353
Aktenzeichen
III/51-Wa
Art
Mitteilungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

"Der Ausschuss für Schule, Sport und Soziales nimmt den Bericht über die Pflege der Sportplatzanlagen zur Kenntnis."

 

 


Erläuterungen und Begründungen:

 

Seit mehreren Jahren werden alle Hildener Sportaußenanlagen, ausgenommen die Bezirkssportanlage am Bandsbusch, von Hildener Sportvereinen betreut und gepflegt. Die ersten Verträge wurden im Jahr 1983 unterschrieben. Die Sportaußenanlagen werden von folgenden Vereinen betreut:

Sportplatz Hoffeldstraße – VfB Hilden

Sportplatz Furtwänglerstraße – SV Hilden Nord

Sportplatz Kalstert – SV Hilden Ost

Sportplatz Schützenstraße – AC Italia Süd

Sportplatz Weidenweg – Sp.-Vg. 05/06

Bezirkssportanlage am Bandsbusch – Stadt Hilden

 

Allen Sportanlagen ist zur Pflege eine Pflegeanleitung und Leistungsbeschreibung zugeordnet, die eine sach- und fachgerechte Pflege gewährleisten soll. Seit Beginn der Übertragung der Pflege wurden regelmäßige Prüfungen der Sportplätze durchgeführt. Festgestellte Pflege- und Sachmängel wurden entweder von Seiten des Vereins oder der Stadt behoben. Im Rahmen der Haushaltsplanberatungen 2007 wurde der folgende Antrag der SPD-Fraktion beschlossen:

 

„Es wird beantragt, dass die Verwaltung jährlich einen Bericht vorlegt über die Ergebnisse der Begehung der Sportanlagen durch die Verwaltung. Der Bericht sollte folgende Aspekte beinhalten:

-          Ist die Platzpflege vereinbarungsgemäß erfolgt.

-          Ergebnisse der Begehung von solchen Sportanlagen, die in Eigenpflege erfolgt.

-          Ergebnisse der Begehung in solchen Sportanklagen, die durch die Vereine unterhalten werden.“

 

Aufgrund des Antrages wurde das bisherige Verfahren in Abstimmung mit allen zuständigen
Fachämtern umfassend geprüft, neu strukturiert und optimiert.

 

Folgende Kriterien und Maßnahmen wurden für das Jahr 2008 festgelegt:

 

-          In allen Maßnahmen ist das Sportbüro des Amtes für Jugend, Schule und Sport federführend.

-          Zur Begehung der Sportanlagen incl. Außenumkleiden werden die Ämter I/26 (Amt für Gebäudewirtschaft), IV/66 (Tiefbau- und Grünflächenamt) und IV/68 (Zentraler Bauhof) eingeladen.

-          Die Begehungen finden jährlich im Monat September statt.

-          Prüfgrundlage sind die aktuellen Nutzungs-, Betreuungs- und Pflegeverträge mit den
Vereinen.

-          Vorhandene Mängel und Pflegerückstände werden protokolliert und evtl. durch Bildmaterial dokumentiert.

-          Die Vereine erhalten per Anschreiben und Protokoll bis November des Prüfjahres die Möglichkeit, vorhandene Mängel und Pflegerückstände zu beheben.

-          Die Stadt Hilden erklärt sich bereit bei der Behebung der Mängel beratend mitzuwirken.

-          Ende November werden Nachbegehungen durchgeführt, die der Prüfung der Behebung der aufgezeigten Mängel dienen.

-          Auch hier werden vorhandene Mängel und Pflegerückstände protokolliert und evtl. durch Bildmaterial dokumentiert.


 

-          In der ersten Jahressitzung des Ausschusses für Schule, Sport und Soziales berichtet die Verwaltung (Sportbüro) ergebnisorientiert über die durchgeführten Begehungen und Folgemaßnahmen des vorangegangenen Jahres.

-           

Sportplatzbegehungen 2007/2008:

 

Die Sportplatzbegehungen wurden Ende Oktober 2007 durchgeführt, die Nachbegehungen im Februar 2008. Die Umkleidegebäude wurden im November 2007 und März 2008 geprüft.

 

Ergebnisse Außenanlagen:

 

Die Sportaußenanlagen (inkl. Bezirkssportanlage) waren während der ersten Sportplatzbegehung in einem allgemein befriedigenden Zustand. Die Vereine zeigten sich kooperativ. Nur in Einzelfällen konnten Vereinsvertreter und -vertreterinnen nicht an der Prüfung der Anlagen teilnehmen. Dies lag u. a. an beruflichen Verpflichtungen der entsprechenden Personen.

 

Auf allen Kunstrasenplätzen fiel auf, dass Laub und anderes Gehölz vom Platz entfernt werden musste, die vorhandenen Tennenlaufbahnen und -fußballplätze wurden zum damaligen Zeitpunkt nicht regelmäßig abgezogen.

 

Die Pflege und das Zurückschneiden von Büschen und Bäumen müsste ebenfalls auf den von Vereinen betreuten Anlagen intensiviert werden. Hinsichtlich der Pflege des Grüns hat sich das Amt IV/68 (Zentraler Bauhof) bereit erklärt, die Vereine beratend zu unterstützen bzw. mit Gerätschaften auszuhelfen.

 

Die Platz- und Wegeflächen waren in einem zufriedenstellenden Zustand. In Ausnahmefällen wurden die Vereine angehalten, Pflastersteine anzuheben und damit vorhandene Stolperstellen zu beseitigen.

 

Zäune und Barrieren waren ebenfalls weitgehend funktionstüchtig. In Einzelfällen war die Notwendigkeit zum Austausch von Schließsystemen gegeben. Alle betroffenen Vereine wurden angehalten, die Tore zu den Anlagen zu den vorgegebenen Zeiten zu schließen.

 

Vorhandene Sprunggruben müssen regelmäßiger von Unkraut und anderen störenden Gegenständen gesäubert werden.

 

Bei der Nachbegehung im Febr. 2008 hat sich ergeben, dass die Vereine die dokumentierten Mängel behoben haben bzw. Aufträge zur Behebung größerer Mängel erteilt haben.

 

Ergebnisse Umkleidegebäude:

 

Die Begehung im November 2007 vermittelte einen unterschiedlichen Pflegestand. Einige Umkleidegebäude und die dazugehörigen Duschräume waren sehr gepflegt, andere Räume dagegen hatten einen Pflegerückstand und eine unzureichende Reinigungsqualität. Dies lag unter anderem daran, dass die Vereinsvertreter entweder falsche Pflegemittel nutzten bzw. die richtigen Pflegemittel falsch eingesetzt wurden. Das Sportbüro hat daraufhin eine Pflegeempfehlung des Amts für Gebäudemanagement an alle Vereine weitergeleitet. Das Sportbüro hat mit dem Amt für Gebäudemanagement vereinbart, über das Jahr verteilt unangemeldete Kontrollen in den Umkleiden der Sportplätze durchzuführen.

Die Außenumkleiden der Bezirkssportanlage am Bandsbusch waren in einem gepflegten Zustand.

 

Fazit:

 

Durch die systematische Kontrolle der Hildener Sportanlagen hat die Verwaltung die Möglichkeit, vorhandene Mängel und Pflegerückstände objektiv festzuhalten und die Aufforderung zur Behebung auszusprechen. Darüber hinaus kommt es zu konstruktiven Gesprächen mit den Vereinsvertretern, die künftig eine noch effizientere und effektivere Beseitigung der Mängel bewirken werden.

 

Pflegeverträge

 

Derzeit werden die Pflegeverträge und die zugehörigen Leistungsbeschreibungen und Pflegeanleitungen mit den Vereinen überarbeitet und auf den neuesten Stand gebracht. Die Neugestaltung der Verträge wird mit den Ämtern I/26 (Amt für Gebäudewirtschaft), IV/66 (Tiefbau- und Grünflächenamt) und IV/68 (Zentraler Bauhof) abgestimmt. Die Pflegeverpflichtungen werden damit vertraglich stärker konkretisiert und präzisiert werden. Die Überarbeitung der Verträge, die zum Teil bis ins Jahr 1983 zurückreichen, ist eine komplexe und zeitintensive Aufgabe, die in einem Dialog mit den Vereinen und dem Stadtsportverband erfolgt. Die neuen Verträge sollen ab dem 01.01.2009 in Kraft treten.

 

 

 

 

 

 

Günter Scheib