Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Schule, Sport und Soziales nimmt den Bericht der
Verwaltung zu Kenntnis.
Erläuterungen und Begründungen:
Ausgehend von
einer Initiative der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in Langenfeld wird aktuell
die Erweiterung des Gesamtschulangebotes in Langenfeld und im
Gesamtschulzweckverband Langenfeld-Hilden diskutiert. Ursache sind die hohen
Anmeldezahlen an der Bettine-von-Arnim-Gesamtschule, die durch das jetzige
Angebot nicht gedeckt werden können. So wurden für das Schuljahr 2008/2009
insgesamt 330 Schüler und Schülerinnen angemeldet; davon kamen 147 aus Hilden.
Letztlich wurden 70 Kinder aus Hilden aufgenommen.
Die beigefügte
Aufstellung zeigt auf, dass die Entwicklung der Anmelde- und Aufnahmesituation
an der Gesamtschule bislang sehr unterschiedlich verlaufen ist. Schon zum
Schuljahr 2003/2004 – weit vor der beschlossenen Auflösung einer Hauptschule in
Hilden – hat es 143 Anmeldewünsche gegeben, die damit knapp unter der Höhe des
aktuellen Votums lagen.
Eine Erweiterung
des Gesamtschulangebotes gleich in welchem Umfang und an welchem Standort hätte
nicht unerhebliche Auswirkungen auf die Schullandschaft und auf die einzelnen
weiterführenden Schulen in Hilden.
Verwaltungsseitig
wurde daher eine Expertise in Auftrag gegeben, die von den Institut Dr. Paul G.
Jansen GmbH, Köln, erstellt wurde und als Anlage ebenfalls beigefügt ist. Das
Institut hatte seinerzeit auch den im vergangenen Jahr beschlossenen
Schulentwicklungsplan der Stadt Hilden erarbeitet.
Die Stellungnahme
stellt klar, dass ein Antrag auf
Erweiterung des Gesamtschulangebotes derzeit nicht genehmigungsfähig sein
würde. Die Auswirkungen auf die Schullandschaft in Hilden wären erheblich.
Mittelfristig wären die Hauptschule und die Wilhelm-Fabry-Realschule in ihrem
Bestand gefährdet.
Letztlich muss
auch die weitere demographische Entwicklung betrachtet werden, die dazu führen
wird, dass sich die Aufnahmequote der Hildener Schülerinnen und Schüler an der
Bettine-von-Arnim-Schule verbessern wird. Andererseits werden zwangläufig
Schulreformen erforderlich werden, um eine orts- und eine wohnortnahe
Versorgung mit allen Schulformen sicherstellen zu können. Es ist davon
auszugehen, dass entsprechende schulgesetzliche Änderungen schon mittelfristig
zu erwarten sind.
Diese Änderungen
sollten abgewartet werden, um darauf aufbauend die weitere zukunftsorientierte
lokale Schulentwicklungsplanung zu gestalten.