Beschlussvorschlag:
Beschlussfassung wird anheim gestellt
Erläuterungen und Begründungen:
Mit Datum vom 22.09.2010 hat Frau Bergner für die UNABHÄNGIGEN Hilden den als Anlage beigefügten Antrag gestellt.
In der Regel sind
gemäß Straßenverkehrsrecht zurzeit die Kraftfahrzeuge, die nach Bauart und
Einrichtung zur Güterbeförderung
bestimmt sind, erst bei über 3,5 t als Lkw eingestuft (nicht wie im Antrag
„über 2,8 t“).
Entsprechendes sagen
dann auch die amtlichen Verkehrs- und Zusatzzeichen mit dem Sinnbild des Lkw
aus.
Kritik
über störenden Lkw-Verkehr (Anzahl, Lärm, Abgase, Verkehrssicherheit) auf den
innerörtlichen Hauptverkehrsstraßen wie u. a. der Gerresheimer Straße und auch
der Hochdahler Straße gibt es seit vielen Jahren. Mit dem Bau der nördlichen
Umgehung in den 3 Abschnitten Westring (1974), Nordring (1985) und Ostring
(1988) wurde von vielen erwartet, dass der Lkw-Verkehr fast ausnahmslos diese
Route wählt, um seine Ziele innerhalb Hildens zu erreichen. Hierbei wurde aber
meist nicht berücksichtigt, dass ein Großteil der Ziele nicht nur in den
ausgewiesenen Gewerbegebieten, sondern auch in den entlegensten Wohngebieten
(beim Anwohner als Verbraucher) liegt.
Anhand der
Wegweisertafeln vor Ort auf der Gerresheimer Straße und Hochdahler Straße , nördlich
der Umgehungsstraße , kann nachvollzogen werden , dass der Verkehr in die
Gewerbegebiete „Nordwest“ , „West“ , „Südwest“ und „Ost“
und in Richtung „Hilden“ incl. Stadtmitte über den Ring geführt wird .
Als Geradeausziel wird lediglich „Hilden-Nord“ angegeben.
Von der
Innenstadt aus wird zur „Autobahn“ nur über die Elberfelder Straße
(B228) - Ostring sowie über die Eller Straße - Hülsenstraße (L85) gewiesen. Eine
entsprechende Wegweisung über die Gerresheimer Straße und Hochdahler Straße
wurde entfernt.
Aus der Sicht der
Verwaltung ist es nicht richtig, auf einer Hauptverkehrsstraße Gerresheimer Straße,
die zudem eine Erschließungsachse dicht besiedelter Wohngebiete darstellt, nur
noch reinen Anliegerverkehr zuzulassen.
Zum einen reicht
das straßenverkehrsrechtliche Instrumentarium nicht aus, um den Lkw-Verkehr
annähernd nur auf den Anlieger mit Quelle und Ziel Gerresheimer Straße zu beschränken.
Zum anderen ist nicht einzusehen, dass dadurch viele andere Straßen - auch
innerhalb von Wohngebieten - durch zusätzlichen Lkw-Verkehr bei zudem längeren
Wegen belastet werden.
Aus
Verkehrsmessungen auf der Gerresheimer Straße am Ortseingang (Höhe Lodenheide)
sind die Verkehrsbelastungen und auch der LkW-Anteil bekannt. Bei einer
maximalen Belastung von rd. 15.000 Kfz (beide Fahrtrichtungen zusammen) liegt
der Lkw-Anteil bei rd. 4% (einschließlich 50 Busse). Der Lkw-Anteil hier liegt damit
deutlich unter den Werten der anderen Ortseingänge an den klassifizierten Straßen.
Die Gerresheimer Straße ist damit eindeutig keine Lkw-Route.
Um mögliche
Falschfahrten von Lkw über die städtische Gerresheimer Straße vorzubeugen , wurde
in 2002 nach der Beratung eines Bürgerantrags „Sperrung der Gerresheimer Straße
für Lkw über 3,5 t“ in der Zufahrt
Gerresheimer Straße , nördlich der Umgehungsstraße , zusätzlich ein
Vorwegweiser für Lastkraftwagen - Zeichen 442 StVO - ( mit Pfeil links/rechts)
aufgestellt.
Horst Thiele