Betreff
LKW-Verbot auf der Gerresheimer Straße hier: Antrag der dUH
Vorlage
WP 09-14 SV 66/049
Aktenzeichen
IV/66.1
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

 

Beschlussfassung wird anheim gestellt


 

Erläuterungen und Begründungen:

 

Mit Datum vom 22.09.2010 hat Frau Bergner für die UNABHÄNGIGEN Hilden den als Anlage beigefügten Antrag gestellt.

 

In der Regel sind gemäß Straßenverkehrsrecht zurzeit die Kraftfahrzeuge, die nach Bauart und Einrichtung  zur Güterbeförderung bestimmt sind, erst bei über 3,5 t als Lkw eingestuft (nicht wie im Antrag „über 2,8 t“).

Entsprechendes sagen dann auch die amtlichen Verkehrs- und Zusatzzeichen mit dem Sinnbild des Lkw aus.

 

Kritik über störenden Lkw-Verkehr (Anzahl, Lärm, Abgase, Verkehrssicherheit) auf den innerörtlichen Hauptverkehrsstraßen wie u. a. der Gerresheimer Straße und auch der Hochdahler Straße gibt es seit vielen Jahren. Mit dem Bau der nördlichen Umgehung in den 3 Abschnitten Westring (1974), Nordring (1985) und Ostring (1988) wurde von vielen erwartet, dass der Lkw-Verkehr fast ausnahmslos diese Route wählt, um seine Ziele innerhalb Hildens zu erreichen. Hierbei wurde aber meist nicht berücksichtigt, dass ein Großteil der Ziele nicht nur in den ausgewiesenen Gewerbegebieten, sondern auch in den entlegensten Wohngebieten (beim Anwohner als Verbraucher) liegt.

Anhand der Wegweisertafeln vor Ort auf der Gerresheimer Straße und Hochdahler Straße , nördlich der Umgehungsstraße , kann nachvollzogen werden , dass der Verkehr in die Gewerbegebiete „Nordwest“ , „West“ , „Südwest“ und „Ost“ und in Richtung „Hilden“ incl. Stadtmitte über den Ring geführt wird . Als Geradeausziel wird lediglich „Hilden-Nord“ angegeben.

Von der Innenstadt aus wird zur „Autobahn“ nur über die Elberfelder Straße (B228) - Ostring sowie über die Eller Straße - Hülsenstraße (L85) gewiesen. Eine entsprechende Wegweisung über die Gerresheimer Straße und Hochdahler Straße wurde entfernt.

 

Aus der Sicht der Verwaltung ist es nicht richtig, auf einer Hauptverkehrsstraße Gerresheimer Straße, die zudem eine Erschließungsachse dicht besiedelter Wohngebiete darstellt, nur noch reinen Anliegerverkehr zuzulassen.

Zum einen reicht das straßenverkehrsrechtliche Instrumentarium nicht aus, um den Lkw-Verkehr annähernd nur auf den Anlieger mit Quelle und Ziel Gerresheimer Straße zu beschränken. Zum anderen ist nicht einzusehen, dass dadurch viele andere Straßen - auch innerhalb von Wohngebieten - durch zusätzlichen Lkw-Verkehr bei zudem längeren Wegen belastet werden.

Aus Verkehrsmessungen auf der Gerresheimer Straße am Ortseingang (Höhe Lodenheide) sind die Verkehrsbelastungen und auch der LkW-Anteil bekannt. Bei einer maximalen Belastung von rd. 15.000 Kfz (beide Fahrtrichtungen zusammen) liegt der Lkw-Anteil bei rd. 4% (einschließlich 50 Busse). Der Lkw-Anteil hier liegt damit deutlich unter den Werten der anderen Ortseingänge an den klassifizierten Straßen. Die Gerresheimer Straße ist damit eindeutig keine Lkw-Route.

 

Um mögliche Falschfahrten von Lkw über die städtische Gerresheimer Straße vorzubeugen , wurde in 2002 nach der Beratung eines Bürgerantrags „Sperrung der Gerresheimer Straße für Lkw über 3,5 t“  in der Zufahrt Gerresheimer Straße , nördlich der Umge­hungsstraße , zusätzlich ein Vorwegweiser für Lastkraftwagen - Zeichen 442 StVO - ( mit Pfeil links/rechts) aufgestellt.

 

 

 

 

Horst Thiele