Beschlussvorschlag:
Fraktionen erhalten einen Zuschuss zu den Kosten einer Geschäftsstellensekretärin / eines Geschäftsstellensekretärs in Höhe Entgeltgruppe 8 TVÖD, Fraktionen mit bis zu 10 Fraktionsmitgliedern in Höhe Entgeltgruppe 5 TVÖD, jeweils maximal bis zu den Kosten einer Halbtagskraft.
Erläuterungen und Begründungen:
Aufgrund
der Beschlüsse des Rates und des Haupt- und Finanzausschusses vom 1.10.1999 und
26.1.2000 erhalten die Fraktionen einen Zuschuss zu den Kosten einer
Geschäftsstellensekretärin in Höhe BAT Vc, Fraktionen mit bis zu 10 Fraktionsmitgliedern
in Höhe BAT VII/VIb jeweils bis zu den Kosten einer Halbtagskraft.
Der
Bundes-Angestelltentarifvertrag (BAT) regelte die Gehälter und
Beschäftigungsbedingungen der Angestellten des Öffentlichen Dienstes von Bund,
Ländern und Gemeinden. Der Tarifvertrag wurde zum 01.04.1961 eingeführt und
trat am 01.10.2005 (Bund und Gemeinden) außer Kraft, wobei jeweils die
Weitergeltung der BAT-Vergütungsordnung vereinbart wurde.
Der betreffende Nachfolgetarifvertrag ist der Tarifvertrag für den öffentlichen
Dienst - TVöD.
Wesentliche
Neuerung des TVöD sind die Vereinheitlichung des Tarifwerks für Arbeiter,
Angestellte und Pflegebeschäftigte sowie die Abkehr von der dienstalters- und
familienbezogenen Bezahlung hin zu einer erfahrungs- und leistungsorientierten
Vergütung. Beispielsweise sind familienbezogene Entgeltbestandteile, wie der
Verheiratetenzuschlag sowie die Kinderzuschläge im Ortszuschlag und der
Erhöhungsbetrag im Weihnachtsgeld, im TVöD (mit Ausnahme von Überleitungsregelungen)
ganz weggefallen, das Weihnachts- und
Urlaubsgeld wird als reduzierte Jahressonderzahlung ausgezahlt.
Für
bestehende Arbeitsverhältnisse wurde im Rahmen eines ergänzenden
Überleitungstarifvertrags aus der gezahlten Grundvergütung, der allgemeinen
Zulage, dem Ortszuschlag und der Funktionszulage das Vergleichsentgelt für
Oktober 2005 gebildet. Ein Arbeitnehmer hatte daher nach der Überleitung keine
Einkommensverluste zu verzeichnen.
Für
bestehende Verträge ergab sich somit keine Notwendigkeit einer Neuregelung
durch Ratsbeschluss.
Neue Verträge
mit Fraktionsgeschäftsstellensekretären/ innen wurden hingegen aufgrund einer
Überleitungstabelle einer entsprechenden TVöD-Entgeltgruppe zugeordnet. Der
Rechtssicherheit halber und zur Vermeidung von Unklarheiten sollten aber die
bisherigen Beschlüsse des Rates und des Haupt- und Finanzausschusses der
aktuellen Rechtslage angepasst werden.
Gez. Horst
Thiele
Finanzielle
Auswirkungen
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Finanzierung: |
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Vermerk Kämmerer: Gesehen Klausgrete |