Betreff
Zuschüsse an die Fraktionen zu den Kosten einer Geschäftsstellensekretärin/eines Geschäftsstellensekretärs
Vorlage
WP 09-14 SV 01/047
Aktenzeichen
01 - rb
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Fraktionen erhalten einen Zuschuss zu den Kosten einer Geschäftsstellensekretärin / eines Geschäftsstellensekretärs in Höhe Entgeltgruppe 8 TVÖD, Fraktionen mit bis zu 10 Fraktionsmitgliedern in Höhe Entgeltgruppe 5 TVÖD, jeweils maximal bis zu den Kosten einer Halbtagskraft.


Erläuterungen und Begründungen:

Aufgrund der Beschlüsse des Rates und des Haupt- und Finanzausschusses vom 1.10.1999 und 26.1.2000 erhalten die Fraktionen einen Zuschuss zu den Kosten einer Geschäftsstellensekretärin in Höhe BAT Vc, Fraktionen mit bis zu 10 Fraktionsmitgliedern in Höhe BAT VII/VIb jeweils bis zu den Kosten einer Halbtagskraft.

Der Bundes-Angestelltentarifvertrag (BAT) regelte die Gehälter und Beschäftigungsbedingungen der Angestellten des Öffentlichen Dienstes von Bund, Ländern und Gemeinden. Der Tarifvertrag wurde zum 01.04.1961 eingeführt und trat am 01.10.2005 (Bund und Gemeinden) außer Kraft, wobei jeweils die Weitergeltung der BAT-Vergütungsordnung vereinbart wurde.
Der betreffende Nachfolgetarifvertrag ist der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst -  TVöD.

Wesentliche Neuerung des TVöD sind die Vereinheitlichung des Tarifwerks für Arbeiter, Angestellte und Pflegebeschäftigte sowie die Abkehr von der dienstalters- und familienbezogenen Bezahlung hin zu einer erfahrungs- und leistungsorientierten Vergütung. Beispielsweise sind familienbezogene Entgeltbestandteile, wie der Verheiratetenzuschlag sowie die Kinderzuschläge im Ortszuschlag und der Erhöhungsbetrag im Weihnachtsgeld, im TVöD (mit Ausnahme von Überleitungsregelungen) ganz weggefallen,  das Weihnachts- und Urlaubsgeld wird als reduzierte Jahressonderzahlung ausgezahlt.

Für bestehende Arbeitsverhältnisse wurde im Rahmen eines ergänzenden Überleitungstarifvertrags aus der gezahlten Grundvergütung, der allgemeinen Zulage, dem Ortszuschlag und der Funktionszulage das Vergleichsentgelt für Oktober 2005 gebildet. Ein Arbeitnehmer hatte daher nach der Überleitung keine Einkommensverluste zu verzeichnen.

Für bestehende Verträge ergab sich somit keine Notwendigkeit einer Neuregelung durch Ratsbeschluss.

Neue Verträge mit Fraktionsgeschäftsstellensekretären/ innen wurden hingegen aufgrund einer Überleitungstabelle einer entsprechenden TVöD-Entgeltgruppe zugeordnet. Der Rechtssicherheit halber und zur Vermeidung von Unklarheiten sollten aber die bisherigen Beschlüsse des Rates und des Haupt- und Finanzausschusses der aktuellen Rechtslage angepasst werden.

 

Gez. Horst Thiele



Finanzielle Auswirkungen

 

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Der Mehrbedarf besteht für folgendes Produkt:

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Die Deckung ist durch folgendes Produkt gewährleistet:

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Finanzierung:

 

 

 

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