Beschlussvorschlag:
„Der Ausschuss für Schule, Sport und Soziales spricht sich für die
Einrichtung von zwei zusätzlichen Gruppen in der Offenen Ganztaggrundschule
(OGATA) zur Schaffung eines bedarfsorientierten Bildungs- und
Betreuungsangebotes aus.
Über die Bereitstellung der erforderlichen Haushaltsmittel sowie über
die notwendigen zusätzlichen Stellen ist im Rahmen der Haushaltsplanberatungen
zu entscheiden.“
Erläuterungen und Begründungen:
Die CDU-Fraktion
im Rat der Stadt Hilden hat in der Sitzung des Ausschusses für Schule, Sport
und Soziales am 28.11.2007 den Antrag gestellt, die Verwaltung zu beauftragen,
weitere Möglichkeiten des Ausbaues der Offenen Ganztagsgrundschulen zu prüfen
und dem Ausschuss für Schule, Sport und Soziales für die Januarsitzung ein
nachfrageorientiertes Angebot vorzulegen (s. Anlage).
I. Ausgangssituation
Das Konzept
Das Konzept der
Stadt Hilden zur Einführung der Offenen Ganztagsgrundschulen (OGATA) wurde im Dezember
2003 durch den Rat der Stadt Hilden beschlossen. Auf dieser Grundlage richtete
die Stadt Hilden bedarfsorientiert an allen zehn Hildener Grundschulen
insgesamt 21 Gruppen OGATA ein. Der Bedarf ergab sich aus der Landesvorgabe,
für 25% aller Grundschulkinder bis 2007 einen Platz in der OGATA vorzuhalten.
Bis zu diesem Zeitpunkt sollten ein Drittel der Grundschulen und bis 2010 alle
Grundschulen zu Offenen Ganztagsgrundschulen umgewandelt werden.
Voraussetzung für
eine Investitionsförderung war, dass jede Gruppe mit mindestens 25
Kindern zu belegen ist. Ausgehend von einer 25-%igen Versorgungsquote und unter
Beachtung der Fördervoraussetzungen wurden 21 OGATA-Gruppen mit je 25 Plätzen
und somit insgesamt 525 Bildungs- und Betreuungsplätze für den Primarbereich
eingerichtet. Seit dem Schuljahr 2005 /
2006 sind alle städtischen Hildener Grundschulen Offene Ganztagsgrundschulen
und die vom Land NRW für 2010 angestrebte Versorgungsquote von 25 % wurde
bereits zum Schuljahr 2006/2007 erreicht.
Die Finanzierung
Die Einrichtung
von OGATA-Gruppen wurde durch Investitionszuschüsse gefördert:
Die Förderung
erfolgte in Form einer
Festbetragsfinanzierung, die für bauliche Maßnahmen (einschl.
Außengelände) und Ausstattung vorgesehen war. Je Gruppe finanzierte das Land
NRW aus Bundesmitteln durchschnittlich 115.000 Euro zuzüglich 10 % Eigenanteil.
Die bewilligten Mittel in Höhe von 21 x 115.000 Euro = 2.415.000 Euro wurden
bisher weitestgehend verausgabt und bei der Bewilligungsbehörde in Düsseldorf
abgerufen.
Zwischenzeitlich
stehen keine Investitionszuschüsse mehr zur Verfügung.
An den laufenden
Betriebskosten der OGATA beteiligt sich das Land NRW durch Gewährung eines
Festbetrages in Höhe von 615 Euro p.a. je Kind und durch die Bereitstellung von
zusätzlichen Lehrerstunden
Daneben erhebt die
Stadt Hilden einkommensabhängige Elternbeiträge. Je OGATA-Platz ist von einem
durchschnittlichen Elternbeitragsaufkommen von ca. 45,30 Euro monatlich auszugehen.
Die Finanzierung
der laufenden Betriebskosten je OGATA-Gruppe sieht wie folgt aus:
a)
Einnahmen
je
Gruppe p. a. je Kind p. a.
Elternbeiträge 45,30 € mtl.
x 25 Kinder = 13.590,00 €
543,60 €
Betriebkostenzuschüsse 615,00 € p. a. x 25 Kinder = 15.375,00 € 615,00 €
Summe =
28.965,00 € 1.158,60 €
b) Ausgaben
je
Gruppe p. a. je Kind p. a.
Betriebskosten:
Ausstattung 2.000,- €
Honorare 4.800,- €
28 Std./Woche 27.700,- €
19 Std./Woche 18.500,-
€
10 Std./Woche 8.180,- €
Summe
Betriebskosten: 61.180,00 € 2.447,20 €
Städt. Finanzierungsanteil 32.185,00 € 1.287,40
€
II. Aktueller Bedarf
Die Leiterinnen
und Leiter der Hildener städt. Grundschulen wiesen im Rahmen der Schulanmeldungen
für das kommende Schuljahr 2008 / 2009 auf eine wachsende Nachfrage nach
OGATA-Plätzen hin. Daraufhin wurden alle Grundschulleiterinnen und
Grundschulleiter gebeten, aktuelle
Anmeldezahlen mitzuteilen (s. Anlage 1) und ggfs. weitere OGATA-Gruppen zu
beantragen unter der Voraussetzung, dass die vorhandenen räumlichen Ressourcen
die Einrichtung weiterer Gruppen ermöglichen, da dem Land NRW keine weiteren
Investitionsmittel zur Förderung von weiteren OGATA-Gruppen zur Verfügung
stehen.
Die Schulleiterin
der Wilhelm-Hüls-Grundschule, Frau Keding, und der Schulleiter der Grundschule
Schulstraße, Herr Fischer meldeten daraufhin den Bedarf von jeweils einer
zusätzlichen OGATA-Gruppe. Die räumlichen Voraussetzungen zur Einrichtung
dieser zusätzlichen Gruppen sind in beiden Grundschulen gegeben.
Anzumerken ist,
dass die bestehenden 3 OGATA-Gruppen an der städt. Grundschule Schulstraße im
laufenden Schuljahr bereits mit ca. 25 Schülerinnen und Schülern überlegt ist,
da Mitte 2007 die letzten 3 Hortgruppen in Hilden geschlossen wurden und die
Hortkinder einen Versorgungsanspruch gegenüber der Stadt Hilden hatten, dem
durch Überbelegung der bestehenden OGATA-Gruppen entsprochen wurde. Die
Personalausstattung wurde auf das lfd. Schuljahr befristet angehoben, allerdings
nur in dem Umfang, wie die zusätzlichen Personalkosten durch Landesmittel
(Betriebskostenzuschuss 615 Euro je Kind / Jahr) bzw. Elternbeiträge
(durchschnittlich 45, 30 je Kind / Monat) finanziert wurden.
Die städt.
Grundschulen Kalstert / Walderstraße und Elbsee meldeten ebenfalls eine
gestiegene Nachfrage nach OGATA-Plätzen, allerdings reichen die derzeitigen
Anmeldungen / Nachfragen der Eltern nicht für die Einrichtung weiterer Gruppen.
Sollte sich die steigende Nachfrage nach OGATA-Plätzen tatsächlich zu Beginn
des kommenden Schuljahres bestätigen, sollte dem gestiegenen Bedarf an
OGATA-Plätzen dahingehend Rechnung getragen werden, dass bei Überschreitung
einer durchschnittlichen Gruppenstärke von 30 Kindern an einer Grundschule
befristet für das Schuljahr 2008 / 2009 insgesamt 10 Mehrarbeitsstunden
bewilligt werden. Die Finanzierung dieser zusätzlichen Personalkosten würde
durch die Landesförderung (615 Euro je Kind / Jahr) und die Mehr-Einnahmen bei
den Elternbeiträgen (durchschnittlich 45,30 Euro je Kind / Monat) erfolgen.
Die weitere
Nachfrageentwicklung im OGATA-Bereich bleibt abzuwarten.
III. Finanzielle
Auswirkungen
Die Einrichtung
von 2 zusätzlichen OGATA-Gruppen (je eine Gruppe an der städt. Grundschule
Schulstraße und an der Wilhelm-Hüls-Grundschule) führt bei den Betriebskosten
zu jährlichen Mehr-Ausgaben von 122.360 Euro, die durch Mehr-Einnahmen in Höhe
von 57.990 Euro (Landeszuschuss und Elternbeiträge) und durch städt. Mittel in
Höhe von 64.370 Euro zu finanzieren wären. Hinzu kommen einmalig je 5.000 Euro
je Gruppe für Einrichtungs- und Ausstattungskosten (z.B. Mobiliar, Geschirr,
pädagogisches Material).
IV. Fazit
Durch Einrichtung
von 2 zusätzlichen OGATA-Gruppen an den städt. Grundschulen Wilhelm-Hüls und
Schulstraße und einer durchschnittlichen Belegung der OGATA-Gruppen mit 25
Kindern, die sich aus einer Mindestgruppenstärke von 20 Kindern und einer grundsätzlichen
max. Gruppenstärke von 30 Kindern ergibt, sowie einer möglichen auf das
kommende Schuljahr befristeten Überbelegung an den städt. Grundschulen Kalstert
/ Walderstraße und Elbsee, die mit einer Ausweitung der Personalausstattung
verbunden wäre, kann dem gestiegenen Bedarf an OGATA-Plätzen Rechnung getragen
werden.
Die Einrichtung
der beiden zusätzlichen OGATA-Gruppen führt im Haushaltsjahr 2008 zu einer
Netto-Mehrbelastung bei der Stadt Hilden in Höhe von 36.820 Euro.
Günter Scheib
Finanzielle Auswirkungen: |
ja |
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Produktnummer: |
030210 |
Bezeichnung: |
Bildungs- und
Betreuungsangebote |
|
Mittel stehen zur Verfügung: |
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Investitions-Nr.: |
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Haushaltsjahr |
Auszahlung |
Einzahlung |
Investitions-haushalt |
Beschreibung |
€ |
€ |
ja/nein |
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2008 |
|
17.692,00 |
nein |
Elternbeiträge OGATA |
|
|
19.987,00 |
nein |
Landesmittel OGATA |
|
1.700,00 |
|
nein |
Pädagog. Material OGATA |
|
4.800,00 |
|
nein |
Honorare OGATA |
|
10.000,00 |
|
nein |
Erstausstattung OGATA |
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Sichtvermerk Kämmerer |
Personelle Auswirkungen |
Ja |
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Im Stellenplan enthalten: |
Nein |
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Planstelle(n): 2 Erzieher/innen
28 Wochenstunden OGATA ab 01.08.08 2 Erzieher/innen
19 Wochenstunden OGATA ab 01.08.08 2
Küchenkräfte 10 Wochenstunden OGATA
ab 01.08.08 |
Sichtvermerk
Personaldezernent |
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