Betreff
Offene Ganztagsangebote an städtischen Grundschulen in Hilden - Antrag der CDU- Fraktion vom 28.11.2007 -
Vorlage
WP 04-09 SV 51/319
Aktenzeichen
III/51 Schg, em
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

„Der Ausschuss für Schule, Sport und Soziales spricht sich für die Einrichtung von zwei zusätzlichen Gruppen in der Offenen Ganztaggrundschule (OGATA) zur Schaffung eines bedarfsorientierten Bildungs- und Betreuungsangebotes aus.

Über die Bereitstellung der erforderlichen Haushaltsmittel sowie über die notwendigen zusätzlichen Stellen ist im Rahmen der Haushaltsplanberatungen zu entscheiden.“

 

 

 


 

Erläuterungen und Begründungen:

 

Die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Hilden hat in der Sitzung des Ausschusses für Schule, Sport und Soziales am 28.11.2007 den Antrag gestellt, die Verwaltung zu beauftragen, weitere Möglichkeiten des Ausbaues der Offenen Ganztagsgrundschulen zu prüfen und dem Ausschuss für Schule, Sport und Soziales für die Januarsitzung ein nachfrageorientiertes Angebot vorzulegen (s. Anlage).

 

 

I. Ausgangssituation

 

Das Konzept

 

Das Konzept der Stadt Hilden zur Einführung der Offenen Ganztagsgrundschulen (OGATA) wurde im Dezember 2003 durch den Rat der Stadt Hilden beschlossen. Auf dieser Grundlage richtete die Stadt Hilden bedarfsorientiert an allen zehn Hildener Grundschulen insgesamt 21 Gruppen OGATA ein. Der Bedarf ergab sich aus der Landesvorgabe, für 25% aller Grundschulkinder bis 2007 einen Platz in der OGATA vorzuhalten. Bis zu diesem Zeitpunkt sollten ein Drittel der Grundschulen und bis 2010 alle Grundschulen zu Offenen Ganztagsgrundschulen umgewandelt werden. 

Voraussetzung für eine Investitionsförderung war, dass jede Gruppe mit mindestens 25 Kindern zu belegen ist. Ausgehend von einer 25-%igen Versorgungsquote und unter Beachtung der Fördervoraussetzungen wurden 21 OGATA-Gruppen mit je 25 Plätzen und somit insgesamt 525 Bildungs- und Betreuungsplätze für den Primarbereich eingerichtet.  Seit dem Schuljahr 2005 / 2006 sind alle städtischen Hildener Grundschulen Offene Ganztagsgrundschulen und die vom Land NRW für 2010 angestrebte Versorgungsquote von 25 % wurde bereits zum Schuljahr 2006/2007 erreicht.

 

 

Die Finanzierung

 

Die Einrichtung von OGATA-Gruppen wurde durch Investitionszuschüsse gefördert:

Die Förderung erfolgte in Form einer  Festbetragsfinanzierung, die für bauliche Maßnahmen (einschl. Außengelände) und Ausstattung vorgesehen war. Je Gruppe finanzierte das Land NRW aus Bundesmitteln durchschnittlich 115.000 Euro zuzüglich 10 % Eigenanteil. Die bewilligten Mittel in Höhe von 21 x 115.000 Euro = 2.415.000 Euro wurden bisher weitestgehend verausgabt und bei der Bewilligungsbehörde in Düsseldorf abgerufen.

Zwischenzeitlich stehen keine Investitionszuschüsse mehr zur Verfügung.

 

An den laufenden Betriebskosten der OGATA beteiligt sich das Land NRW durch Gewährung eines Festbetrages in Höhe von 615 Euro p.a. je Kind und durch die Bereitstellung von zusätzlichen Lehrerstunden

 

Daneben erhebt die Stadt Hilden einkommensabhängige Elternbeiträge. Je OGATA-Platz ist von einem durchschnittlichen Elternbeitragsaufkommen von ca. 45,30 Euro monatlich auszugehen.

 

Die Finanzierung der laufenden Betriebskosten je OGATA-Gruppe sieht wie folgt aus:

 

 

a)                  Einnahmen

                                                                                        je Gruppe p. a.          je Kind p. a.

 

Elternbeiträge                           45,30 € mtl.  x 25 Kinder      = 13.590,00 €                543,60 €

Betriebkostenzuschüsse       615,00 € p. a. x 25 Kinder      = 15.375,00 €                615,00 €

Summe                                                                                 = 28.965,00 €             1.158,60 €

 

 

 

b)        Ausgaben

                                                             je Gruppe p. a.         je Kind p. a.

 

Betriebskosten:

Ausstattung                                        2.000,- €

Honorare                                              4.800,- €

28 Std./Woche                                   27.700,- €

19 Std./Woche                                   18.500,- €

10 Std./Woche                                     8.180,- €

 

Summe Betriebskosten:                    61.180,00 €                2.447,20 €

 

Städt. Finanzierungsanteil             32.185,00 €                1.287,40 €

 

 

 

II. Aktueller Bedarf

 

Die Leiterinnen und Leiter der Hildener städt. Grundschulen wiesen im Rahmen der Schulanmeldungen für das kommende Schuljahr 2008 / 2009 auf eine wachsende Nachfrage nach OGATA-Plätzen hin. Daraufhin wurden alle Grundschulleiterinnen und Grundschulleiter  gebeten, aktuelle Anmeldezahlen mitzuteilen (s. Anlage 1) und ggfs. weitere OGATA-Gruppen zu beantragen unter der Voraussetzung, dass die vorhandenen räumlichen Ressourcen die Einrichtung weiterer Gruppen ermöglichen, da dem Land NRW keine weiteren Investitionsmittel zur Förderung von weiteren OGATA-Gruppen zur Verfügung stehen.

 

Die Schulleiterin der Wilhelm-Hüls-Grundschule, Frau Keding, und der Schulleiter der Grundschule Schulstraße, Herr Fischer meldeten daraufhin den Bedarf von jeweils einer zusätzlichen OGATA-Gruppe. Die räumlichen Voraussetzungen zur Einrichtung dieser zusätzlichen Gruppen sind in beiden Grundschulen gegeben.

Anzumerken ist, dass die bestehenden 3 OGATA-Gruppen an der städt. Grundschule Schulstraße im laufenden Schuljahr bereits mit ca. 25 Schülerinnen und Schülern überlegt ist, da Mitte 2007 die letzten 3 Hortgruppen in Hilden geschlossen wurden und die Hortkinder einen Versorgungsanspruch gegenüber der Stadt Hilden hatten, dem durch Überbelegung der bestehenden OGATA-Gruppen entsprochen wurde. Die Personalausstattung wurde auf das lfd. Schuljahr befristet angehoben, allerdings nur in dem Umfang, wie die zusätzlichen Personalkosten durch Landesmittel (Betriebskostenzuschuss 615 Euro je Kind / Jahr) bzw. Elternbeiträge (durchschnittlich 45, 30 je Kind / Monat) finanziert wurden.

 

Die städt. Grundschulen Kalstert / Walderstraße und Elbsee meldeten ebenfalls eine gestiegene Nachfrage nach OGATA-Plätzen, allerdings reichen die derzeitigen Anmeldungen / Nachfragen der Eltern nicht für die Einrichtung weiterer Gruppen. Sollte sich die steigende Nachfrage nach OGATA-Plätzen tatsächlich zu Beginn des kommenden Schuljahres bestätigen, sollte dem gestiegenen Bedarf an OGATA-Plätzen dahingehend Rechnung getragen werden, dass bei Überschreitung einer durchschnittlichen Gruppenstärke von 30 Kindern an einer Grundschule befristet für das Schuljahr 2008 / 2009 insgesamt 10 Mehrarbeitsstunden bewilligt werden. Die Finanzierung dieser zusätzlichen Personalkosten würde durch die Landesförderung (615 Euro je Kind / Jahr) und die Mehr-Einnahmen bei den Elternbeiträgen (durchschnittlich 45,30 Euro je Kind / Monat) erfolgen.

 

Die weitere Nachfrageentwicklung im OGATA-Bereich bleibt abzuwarten.

 


 

III.        Finanzielle Auswirkungen

 

Die Einrichtung von 2 zusätzlichen OGATA-Gruppen (je eine Gruppe an der städt. Grundschule Schulstraße und an der Wilhelm-Hüls-Grundschule) führt bei den Betriebskosten zu jährlichen Mehr-Ausgaben von 122.360 Euro, die durch Mehr-Einnahmen in Höhe von 57.990 Euro (Landeszuschuss und Elternbeiträge) und durch städt. Mittel in Höhe von 64.370 Euro zu finanzieren wären. Hinzu kommen einmalig je 5.000 Euro je Gruppe für Einrichtungs- und Ausstattungskosten (z.B. Mobiliar, Geschirr, pädagogisches Material).

 

 

 

IV.        Fazit

 

Durch Einrichtung von 2 zusätzlichen OGATA-Gruppen an den städt. Grundschulen Wilhelm-Hüls und Schulstraße und einer durchschnittlichen Belegung der OGATA-Gruppen mit 25 Kindern, die sich aus einer Mindestgruppenstärke von 20 Kindern und einer grundsätzlichen max. Gruppenstärke von 30 Kindern ergibt, sowie einer möglichen auf das kommende Schuljahr befristeten Überbelegung an den städt. Grundschulen Kalstert / Walderstraße und Elbsee, die mit einer Ausweitung der Personalausstattung verbunden wäre, kann dem gestiegenen Bedarf an OGATA-Plätzen Rechnung getragen werden.

Die Einrichtung der beiden zusätzlichen OGATA-Gruppen führt im Haushaltsjahr 2008 zu einer Netto-Mehrbelastung bei der Stadt Hilden in Höhe von 36.820 Euro.

 

 

 

 

 

 

 

Günter Scheib

 

 



 

Finanzielle Auswirkungen:

ja

 

Produktnummer:

030210

Bezeichnung: 

Bildungs- und Betreuungsangebote

Mittel stehen zur Verfügung:

nein

 

Investitions-Nr.:

 

 

Haushaltsjahr

Auszahlung

Einzahlung

Investitions-haushalt

Beschreibung 

ja/nein

2008

 

17.692,00

nein

Elternbeiträge   OGATA

 

 

19.987,00

nein

Landesmittel     OGATA

 

  1.700,00

 

nein

Pädagog. Material      OGATA

 

  4.800,00

 

nein

Honorare           OGATA

 

10.000,00

 

nein

Erstausstattung OGATA

 

 

 

 

 

Sichtvermerk Kämmerer

 

 

 



 

Personelle Auswirkungen

Ja

 

Im Stellenplan enthalten:

Nein

 

Planstelle(n):  

2 Erzieher/innen 28 Wochenstunden OGATA ab 01.08.08

2 Erzieher/innen 19 Wochenstunden OGATA ab 01.08.08

2 Küchenkräfte   10 Wochenstunden OGATA ab 01.08.08

 

Sichtvermerk Personaldezernent