Betreff
Einrichtung eines Familienzentrums:
Städt. Kindertageseinrichtung Die Arche
Vorlage
WP 04-09 SV 51/401
Aktenzeichen
III/51.1-Fu
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Jugendhilfeausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Er beschließt, dass die städtische Kindertageseinrichtung „Die Arche“ zur Gründung eines Familienzentrums ausgewählt wird. Die Verwaltung wird beauftragt, das Ministerium für Generationen, Familie, Frauen und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen entsprechend zu informieren und die Fördermittel zu beantragen.

 


Erläuterungen und Begründungen:

 

Ausbau der Weiterentwicklung von Tageseinrichtungen für Kinder zu Familienzentren

 

Das Ministerium für Generationen, Familie, Frauen und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen (MGFFI NRW)  teilte mit Erlass vom 05.02.2007 mit, dass sich die Landesregierung bis zum Jahr 2012 zum Ziel gesetzt hat, 3.000 Tageseinrichtungen für Kinder zu Familienzentren weiterzuentwickeln. Als Planungsgrundlage dient dem Ministerium ein Schlüssel auf der Basis der Anzahl von Kindern im Alter von 0 bis 6 Jahren. Für die Stadt Hilden wurde die Anzahl der Familienzentren bis zum Ende des Kindergartenjahres 2009/2010 auf 6 festgelegt. Bis zur Endstufe im Jahr 2012 werden 9 Familienzentren gefördert. Es kann sich demnach derzeit eine weitere Kindertageseinrichtung um das „Gütesiegel Familienzentrum Nordrhein-Westfalen“ bewerben, in den Folgejahren noch drei weitere Einrichtungen.

 

 

Folgende Familienzentren gibt es bereits:

 

Familienzentrum Kunterbunt/Traumquelle aus der Pilotphase 2006/2007

Ev. Familienzentrum „Erlöserkirche“ Kindergartenjahr 2007/2008

Familienzentrum SPE Mühle e.V. Kindergartenjahr 2007/2008

Kath. Familienzentrum „St. Konrad“ Kindergartenjahr 2008/2009

AWO Familienzentrum „Zur Verlach“ Kindergartenjahr 2008/2009.

 

Die Qualifizierung abgeschlossen haben bisher das Familienzentrum Kunterbunt/Traumquelle und  das Ev. Familienzentrum „Erlöserkirche“.

 

 

Die Auswahl erfolgt unter Einbezug der örtlichen Infrastruktur und der kommunalen Jugendhilfeplanung mit den entsprechenden sozialraumbezogenen Kenntnissen. Der Erlass vom 05.02.07 legt fest, dass geeignete Einrichtungen durch Beschluss des örtlichen Jugendhilfeausschusses ausgewählt werden. Bei der Auswahl der Einrichtungen sind eine angemessene regionale Verteilung sowie die Sicherstellung der Trägervielfalt vor Ort zu gewährleisten. Die Kriterien für Familienzentren umfassen die folgenden 8 Punkte, die einzuhalten sind und zugleich für die Zertifizierung des Gütesiegels erforderlich sind:

 

1.   Beratung und Unterstützung von Kindern

2.   Familienbildung und Erziehungspartnerschaft

3.   Kindertagespflege

4.   Vereinbarkeit von Beruf und Familie

5.   Sozialraumbezug

6.   Kooperation und Organisation

7.   Kommunikation

8.   Leistungsentwicklung und Selbstevaluation

 

Darüber hinaus regelt die Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Durchführung des Kinderbildungsgesetztes vom 14.11.08 das Anforderungsprofil, Leistungs- und Strukturkriterien, die Gültigkeitsdauer, die Zertifizierungsstelle und den Ablauf der Zertifizierung.

 

Die fachlich, inhaltliche Begleitung und Unterstützung sowie die letztendliche Zertifizierung erfolgt weiterhin über die PädQUIS – Pädagogische Qualitäts-Informations-Systeme gGmbH Berlin.

Grundsätzliches Interesse an der Gründung eines Familienzentrums haben die Tageseinrichtung der Johanniter, die Tageseinrichtungen für Kinder „im Park e.V.“, die städt. Einrichtung „Rappelkiste“ sowie die evangelischen Kindertagesstätten „Sonnenschein“ und „Friedenskirche“ bekundet. Weiterhin war in der Vergangenheit geplant, mit der Gemeinschafts-Grundschule Walter-Wiederhold und der städt. Kindertageseinrichtung „Pusteblume“, ein Familienzentrum im Hildener Westen aufzubauen. Ein wichtiges Kriterium zur Bildung eines Familienzentrums ist die Betreuung von Kindern unter 3 Jahren. Dieses Kriterium erfüllt die Kindertageseinrichtung „Pusteblume“ nicht. Der Ausbau von Plätzen unter 3 Jahren kann derzeit aufgrund des vorhandenen Raumangebotes in dieser Kindertageseinrichtung auch nicht erfolgen, so dass der Ausbau zum Familienzentrum im Hildener Westen derzeit nicht möglich ist. Das gleiche gilt für die evangelische Kindertagesstätte „Friedenskirche“, dort werden derzeit ebenfalls keine Kinder unter 3 Jahren betreut.

 

Da Familienzentren möglichst gleichmäßig innerhalb der Stadt Hilden verteilt sein sollen um möglichst viele Bürger zu erreichen, soll bei der weiteren Bildung eines Familienzentrums eine Kindertageseinrichtung aus der Stadtmitte den Vorrang erhalten. Aufgrund der räumlichen Nähe zum Familienzentrum Kunterbunt/Traumquelle scheidet zunächst die städt. Kindertageseinrichtung „Rappelkiste“ aus. Der Kindergarten „im Park e.V.“ verfügt nicht ausreichend über die benötigten Räumlichkeiten.

 

Die städtische Einrichtung „die Arche“ ist bisher eine 5-gruppige Einrichtung für Kinder im Alter von 4 Monaten bis 6 Jahren. Durch den bevorstehenden Umbau kommen noch 3 weitere Gruppen für Kinder von 1 bis 6 Jahren hinzu. Durch den geplanten Ausbau des ehemaligen Evangelischen Gemeindezentrums entstehen weitere Räumlichkeiten, die für zusätzliche Angebote genutzt werden können. Ein weiterer Vorteil ist die Nähe und enge Anbindung an die Grundschule Schulstraße zur Vernetzung sowie Zusammenarbeit von Schule und Kindertageseinrichtung. Ein Teil des ehemaligen Evangelischen Gemeindehauses wird zudem in einen „Treff der Generationen“ unter der Trägerschaft der AWO-Kreis Mettmann ausgebaut. Projekte im Sinne eines Mehrgenerationenhauses sind bereits angedacht und erste Gespräche haben zwischen den Akteuren  bereits stattgefunden.

 

Vor diesem Hintergrund ist bei der Entscheidung zur Bildung eines weiteren Familienzentrums der städt. Kindertageseinrichtung „Die Arche“ den Vorzug zu geben.

Die weiteren oben genannten Kindertageseinrichtungen haben die Möglichkeit, im weiteren Ausbau von Familienzentren Berücksichtigung zu finden.

 

 

 

Finanzielle Beteiligung des Landes

 

In dem bereits genannten Erlass ist festgelegt, dass die gemeldeten Einrichtungen eine Förderung in Höhe von 12.000 € jährlich erhalten. Sie werden gleichzeitig zur Zertifizierung des Gütesiegels zugelassen. Die Zertifizierung muss binnen eines Jahres erfolgen. Sollte dies nicht gelingen, erhalten die Einrichtungen ein zweites gefördertes Entwicklungsjahr. Bei weiterem negativen Ausgang läuft die Förderung aus.

 

Nach der Gesetzesbegründung sind die Mittel sowohl für die Leitung, Koordinierung und das Management des Familienzentrums wie auch dafür vorgesehen, dass das Familienzentrum die für die Aufgabenstellung notwendigen Angebote bereitstellt oder externe Leistungen Dritter einkauft. Die Mittel können in gleicher Weise für die Bereitstellung zusätzlicher Personalressourcen für das Familienzentrum (zusätzliches Personal, Finanzierung von Überstunden, Leistungsanreize oder Fortbildungen) oder für Beratungsleistungen eingesetzt werden.

 

 

 

Personelle Auswirkungen

 

Die Angebotspalette der Kindertageseinrichtung wird durch die Bildung des Familienzentrums erweitert und vorrangig durch das vorhandene Personal abgedeckt werden. Honorarkräfte können, finanziert durch die Landesmittel, für zusätzliche Projekte beschäftigt werden.

 

 

 

Fazit

 

Gemäß Erlass des MGFFI NRW vom 17.12.2008 kann zur Weiterentwicklung von Kindertageseinrichtungen zu Familienzentren zum Kindergartenjahr 2009/2010 ein weiteres Familienzentrum gegründet werden. Die städtische Kindertageseinrichtung „Die Arche“ kann die Kriterien für die Verleihung eines Gütesiegels in dem vom Erlass gesetzten Zeitrahmen von 2 Jahren erfüllen. Mit dem Ausbau der Kindertageseinrichtung zu einer 8-gruppigen Einrichtung und dem damit verbundenen Raumangebot, der räumlichen Nähe zum „Treff der Generationen“, zur Gemeinschaftsgrundschule Schulstraße sowie dem Haus der Jugend erfüllt diese Einrichtung wesentliche Voraussetzungen eines Familienzentrums und kann auf hervorragende Rahmenbedingungen aufbauen. Die Verwaltung spricht sich dafür aus, die städtische Kindertageseinrichtung „Die Arche“ zum Kindergartenjahr 2009/2010 zum Familienzentrum auszubauen.

 

 

 

 

Günter Scheib

 


Finanzielle Auswirkungen

 

Produktnummer

060101

Bezeichnung

Förderung von Kindern im Alter von 0-6 Jahren

Investitions-Nr.:

 

 

Mittel stehen zur Verfügung:

Nein

 

 

Haushaltsjahr:

2009

 

 

 

Der Mehrbedarf besteht für folgendes Produkt:

Kostenstelle

Kostenträger

Konto

Betrag €

 

5111007000

0601010030

531800

5.000

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Deckung ist durch folgendes Produkt gewährleistet:

Kostenstelle

Kostenträger

Konto

Betrag €

5111007000

06010030

414100

5.000

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzierung:

Zuwendung des Landes NRW für Familienzentren (Projektförderung)

 

 

Vermerk Kämmerer:

 

Haushaltsmittel stehen nicht zur Verfügung. Sie würden bei positiver Beschlussfassung über die Änderungsliste in den Haushalt aufgenommen.

 

gesehen Klausgrete