Städt. Kindertageseinrichtung Die Arche
Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss
nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Er beschließt, dass die
städtische Kindertageseinrichtung „Die Arche“ zur Gründung eines
Familienzentrums ausgewählt wird. Die Verwaltung wird beauftragt, das Ministerium
für Generationen, Familie, Frauen und Integration des Landes
Nordrhein-Westfalen entsprechend zu informieren und die Fördermittel zu beantragen.
Erläuterungen
und Begründungen:
Ausbau der Weiterentwicklung von Tageseinrichtungen für Kinder zu
Familienzentren
Das Ministerium für
Generationen, Familie, Frauen und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen
(MGFFI NRW) teilte mit Erlass vom
05.02.2007 mit, dass sich die Landesregierung bis zum Jahr 2012 zum Ziel
gesetzt hat, 3.000 Tageseinrichtungen für Kinder zu Familienzentren weiterzuentwickeln.
Als Planungsgrundlage dient dem Ministerium ein Schlüssel auf der Basis der
Anzahl von Kindern im Alter von 0 bis 6 Jahren. Für die Stadt Hilden wurde die
Anzahl der Familienzentren bis zum Ende des Kindergartenjahres 2009/2010 auf 6
festgelegt. Bis zur Endstufe im Jahr 2012 werden 9 Familienzentren gefördert.
Es kann sich demnach derzeit eine weitere Kindertageseinrichtung um das
„Gütesiegel Familienzentrum Nordrhein-Westfalen“ bewerben, in den Folgejahren
noch drei weitere Einrichtungen.
Folgende Familienzentren
gibt es bereits:
Familienzentrum
Kunterbunt/Traumquelle aus der Pilotphase 2006/2007
Ev. Familienzentrum
„Erlöserkirche“ Kindergartenjahr 2007/2008
Familienzentrum SPE Mühle
e.V. Kindergartenjahr 2007/2008
Kath. Familienzentrum „St.
Konrad“ Kindergartenjahr 2008/2009
AWO Familienzentrum „Zur
Verlach“ Kindergartenjahr 2008/2009.
Die Qualifizierung
abgeschlossen haben bisher das Familienzentrum Kunterbunt/Traumquelle und das Ev. Familienzentrum „Erlöserkirche“.
Die Auswahl erfolgt unter
Einbezug der örtlichen Infrastruktur und der kommunalen Jugendhilfeplanung mit
den entsprechenden sozialraumbezogenen Kenntnissen. Der Erlass vom 05.02.07
legt fest, dass geeignete Einrichtungen durch Beschluss des örtlichen
Jugendhilfeausschusses ausgewählt werden. Bei der Auswahl der Einrichtungen
sind eine angemessene regionale Verteilung sowie die Sicherstellung der
Trägervielfalt vor Ort zu gewährleisten. Die Kriterien für Familienzentren
umfassen die folgenden 8 Punkte, die einzuhalten sind und zugleich für die
Zertifizierung des Gütesiegels erforderlich sind:
1.
Beratung und Unterstützung von Kindern
2.
Familienbildung und Erziehungspartnerschaft
3.
Kindertagespflege
4.
Vereinbarkeit von Beruf und Familie
5.
Sozialraumbezug
6.
Kooperation und Organisation
7.
Kommunikation
8.
Leistungsentwicklung und Selbstevaluation
Darüber hinaus regelt die
Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Durchführung des Kinderbildungsgesetztes
vom 14.11.08 das Anforderungsprofil, Leistungs- und Strukturkriterien, die
Gültigkeitsdauer, die Zertifizierungsstelle und den Ablauf der Zertifizierung.
Die fachlich, inhaltliche
Begleitung und Unterstützung sowie die letztendliche Zertifizierung erfolgt
weiterhin über die PädQUIS – Pädagogische Qualitäts-Informations-Systeme gGmbH
Berlin.
Grundsätzliches Interesse
an der Gründung eines Familienzentrums haben die Tageseinrichtung der
Johanniter, die Tageseinrichtungen für Kinder „im Park e.V.“, die städt.
Einrichtung „Rappelkiste“ sowie die evangelischen Kindertagesstätten „Sonnenschein“
und „Friedenskirche“ bekundet. Weiterhin war in der Vergangenheit geplant, mit
der Gemeinschafts-Grundschule Walter-Wiederhold und der städt.
Kindertageseinrichtung „Pusteblume“, ein Familienzentrum im Hildener Westen
aufzubauen. Ein wichtiges Kriterium zur Bildung eines Familienzentrums ist die
Betreuung von Kindern unter 3 Jahren. Dieses Kriterium erfüllt die
Kindertageseinrichtung „Pusteblume“ nicht. Der Ausbau von Plätzen unter 3
Jahren kann derzeit aufgrund des vorhandenen Raumangebotes in dieser
Kindertageseinrichtung auch nicht erfolgen, so dass der Ausbau zum Familienzentrum
im Hildener Westen derzeit nicht möglich ist. Das gleiche gilt für die evangelische
Kindertagesstätte „Friedenskirche“, dort werden derzeit ebenfalls keine Kinder
unter 3 Jahren betreut.
Da Familienzentren
möglichst gleichmäßig innerhalb der Stadt Hilden verteilt sein sollen um
möglichst viele Bürger zu erreichen, soll bei der weiteren Bildung eines
Familienzentrums eine Kindertageseinrichtung aus der Stadtmitte den Vorrang
erhalten. Aufgrund der räumlichen Nähe zum Familienzentrum
Kunterbunt/Traumquelle scheidet zunächst die städt. Kindertageseinrichtung
„Rappelkiste“ aus. Der Kindergarten „im Park e.V.“ verfügt nicht ausreichend
über die benötigten Räumlichkeiten.
Die städtische Einrichtung
„die Arche“ ist bisher eine 5-gruppige Einrichtung für Kinder im Alter von 4
Monaten bis 6 Jahren. Durch den bevorstehenden Umbau kommen noch 3 weitere Gruppen
für Kinder von 1 bis 6 Jahren hinzu. Durch den geplanten Ausbau des ehemaligen
Evangelischen Gemeindezentrums entstehen weitere Räumlichkeiten, die für
zusätzliche Angebote genutzt werden können. Ein weiterer Vorteil ist die Nähe
und enge Anbindung an die Grundschule Schulstraße zur Vernetzung sowie
Zusammenarbeit von Schule und Kindertageseinrichtung. Ein Teil des ehemaligen
Evangelischen Gemeindehauses wird zudem in einen „Treff der Generationen“ unter
der Trägerschaft der AWO-Kreis Mettmann ausgebaut. Projekte im Sinne eines Mehrgenerationenhauses
sind bereits angedacht und erste Gespräche haben zwischen den Akteuren bereits stattgefunden.
Vor diesem Hintergrund ist
bei der Entscheidung zur Bildung eines weiteren Familienzentrums der städt.
Kindertageseinrichtung „Die Arche“ den Vorzug zu geben.
Die weiteren oben genannten
Kindertageseinrichtungen haben die Möglichkeit, im weiteren Ausbau von Familienzentren
Berücksichtigung zu finden.
Finanzielle Beteiligung des Landes
In dem bereits genannten Erlass
ist festgelegt, dass die gemeldeten Einrichtungen eine Förderung in Höhe von
12.000 € jährlich erhalten. Sie werden gleichzeitig zur Zertifizierung des Gütesiegels
zugelassen. Die Zertifizierung muss binnen eines Jahres erfolgen. Sollte dies
nicht gelingen, erhalten die Einrichtungen ein zweites gefördertes Entwicklungsjahr.
Bei weiterem negativen Ausgang läuft die Förderung aus.
Nach der Gesetzesbegründung
sind die Mittel sowohl für die Leitung, Koordinierung und das Management des
Familienzentrums wie auch dafür vorgesehen, dass das Familienzentrum die für
die Aufgabenstellung notwendigen Angebote bereitstellt oder externe Leistungen
Dritter einkauft. Die Mittel können in gleicher Weise für die Bereitstellung zusätzlicher
Personalressourcen für das Familienzentrum (zusätzliches Personal, Finanzierung
von Überstunden, Leistungsanreize oder Fortbildungen) oder für Beratungsleistungen
eingesetzt werden.
Personelle Auswirkungen
Die Angebotspalette der
Kindertageseinrichtung wird durch die Bildung des Familienzentrums erweitert
und vorrangig durch das vorhandene Personal abgedeckt werden. Honorarkräfte
können, finanziert durch die Landesmittel, für zusätzliche Projekte beschäftigt
werden.
Fazit
Gemäß Erlass des MGFFI NRW
vom 17.12.2008 kann zur Weiterentwicklung von Kindertageseinrichtungen zu
Familienzentren zum Kindergartenjahr 2009/2010 ein weiteres Familienzentrum
gegründet werden. Die städtische Kindertageseinrichtung „Die Arche“ kann die
Kriterien für die Verleihung eines Gütesiegels in dem vom Erlass gesetzten
Zeitrahmen von 2 Jahren erfüllen. Mit dem Ausbau der Kindertageseinrichtung zu
einer 8-gruppigen Einrichtung und dem damit verbundenen Raumangebot, der
räumlichen Nähe zum „Treff der Generationen“, zur Gemeinschaftsgrundschule
Schulstraße sowie dem Haus der Jugend erfüllt diese Einrichtung wesentliche
Voraussetzungen eines Familienzentrums und kann auf hervorragende
Rahmenbedingungen aufbauen. Die Verwaltung spricht sich dafür aus, die
städtische Kindertageseinrichtung „Die Arche“ zum Kindergartenjahr 2009/2010
zum Familienzentrum auszubauen.
Günter
Scheib
Finanzielle
Auswirkungen
Produktnummer |
060101 |
Bezeichnung |
Förderung von
Kindern im Alter von 0-6 Jahren |
Investitions-Nr.: |
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Mittel
stehen zur Verfügung: |
Nein |
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Haushaltsjahr: |
2009 |
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Der Mehrbedarf
besteht für folgendes Produkt:
Kostenstelle |
Kostenträger |
Konto |
Betrag € |
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5111007000 |
0601010030 |
531800 |
5.000 |
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Die Deckung
ist durch folgendes Produkt gewährleistet: |
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Kostenstelle |
Kostenträger |
Konto |
Betrag € |
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5111007000 |
06010030 |
414100 |
5.000 |
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Finanzierung: Zuwendung des Landes NRW für
Familienzentren (Projektförderung) |
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Vermerk Kämmerer: Haushaltsmittel stehen nicht zur Verfügung. Sie würden bei positiver
Beschlussfassung über die Änderungsliste in den Haushalt aufgenommen. gesehen Klausgrete |