Betreff
Bericht über Aktivierungsmaßnahmen gemäß § 11 SGB XII
Vorlage
WP 04-09 SV 50/059
Aktenzeichen
III/50 14 48 - fw
Art
Mitteilungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

„ Der Ausschuss für Schule, Sport  und Soziales nimmt den Bericht der Verwaltung über Aktivierungsmaßnahmen gemäß § 11 SGB XII in Hilden zur Kenntnis.“

 


Erläuterungen und Begründungen:

 

Dem Kreis Mettmann ist es in der Vergangenheit gelungen, eine Vielzahl von integrierenden und beschäftigungsfördernden Maßnahmen für Sozialhilfeempfängerinnen und –empfänger  nach dem Bundessozialhilfegesetz durchzuführen. Heute fällt der größte Teil des in Betracht kommenden Personenkreises (erwerbsfähige Hilfebedürftige) in den Anwendungsbereich des Sozialgesetzbuches (SGB) II mit der Folge, dass die ARGE ME-aktiv zuständig ist.

 

Aber auch das SGB XII sieht Möglichkeiten der Unterstützung und Aktivierung von Leistungsberechtigten vor. Soweit Leistungsberechtigte zumutbar einer Tätigkeit nachgehen können, umfasst die Unterstützung auch das Angebot einer Tätigkeit, sowie die Vorbereitung und Begleitung der Leistungsberechtigten. Auf die Wahrnehmung von Unterstützungsangeboten ist hinzuwirken (§ 11 Abs. 3 S. 2 und 3 SGB XII).

 

Auf Beschluss des Kreistages wurden in den Jahren 2005/2006 insgesamt 300.000 € zur Planung und Umsetzung von Aktivierungsmaßnahmen gem. § 11 SGB XII in den Kreishaushalt eingestellt. Die Verantwortung für die regionale Koordination der Maßnahmen obliegt den kreisangehörigen (ka) Städten; zur Finanzierung der Maßnahmen erhielten diese einen Kreiszuschuss, dessen Höhe sich auf den prozentualen Anteil der Stadt an Klientinnen/Klienten mit laufender Hilfe zum Lebensunterhalt gem. SGB XII, 3. Kapitel bezog.

Der Kreis Mettmann konnte nach Umfrage bei den ka Städten und deren Einschätzung die Gesamtzahl von tatsächlich zu aktivierenden Klientinnen/Klienten mit 111 Personen (Hilden ca. 25–30 Personen) beziffern.

Hierbei handelt es sich um Personen, deren Bedürftigkeit nach vorliegenden amtsärztlichen/sozialpsychiatrischen Gutachten zum größten Teil auf erheblichen psychischen Auffälligkeiten oder Suchtabhängigkeiten basieren. Maßnahmen und Ziele für diesen Personenkreis gestalten sich daher wesentlich komplexer als bei den Leistungsempfängerinnen und –empfänger aus dem SGB II.

 

Die Projekte wurden seitens der Städte in unterschiedlichen Modellformen vorerst für den Zeitraum von einem Jahr geplant. Das Projekt wurde Ende 2007 für ein weiteres Jahr verlängert, da insgesamt noch keine verlässlichen Daten über die Erfolge der Modelle vorgelegt werden konnten. Ein Zeitraum von mindestens 2 Jahren ist notwendig.

Über eine endgültige Weiterführung der Aktivierungsmaßnahmen will der Kreis Mettmann auf der Grundlage valider Daten im Jahr 2008 entscheiden.

 

In sieben Städten des Kreises (Erkrath, Heiligenhaus, Hilden, Mettmann, Monheim am Rhein, Ratingen und Velbert) konnten Mitte 2006 die Maßnahmen beginnen.

 

Die Stadt Hilden, Amt für Soziales und Integration, hat im August 2006 mit dem Integrationsprojekt  begonnen.

Vorhandene Beschäftigungsträger in Hilden waren hinsichtlich der laufenden Projekte zeitlich und personell nicht in der Lage, ein Projekt für diesen Personenkreis zu übernehmen. Die Stadt Hilden entschloss sich daher, dies selbst durch eine für die Dauer des Projektes zeitlich befristete Beschäftigung einer Sozialpädagogin zu initiieren, um in diesem Bereich erfolgversprechend handeln zu können.

Der Kreis Mettmann bewilligte zur Aktivierung von durchschnittlich 8 – 10 Personen einen zweckgebundenen Zuschuss in Höhe von jährlich 30.867 €.

Aufgrund einer Kooperationsvereinbarung zwischen den Städten Hilden und Haan wurden der Stadt Hilden Anfang 2007 aus Haan 2 – 3 Personen zugewiesen, da dort entsprechende Kapazitäten nicht vorhanden waren. Der auf Haan entfallenden Zuschuss in Höhe von 19.769 € wurde ebenfalls als Zuschuss der Stadt Hilden zur Verfügung gestellt.

 

 

 

Zur Fortsetzung der Maßnahme für ein weiteres Jahr hat die Stadt Hilden wiederum einen Zuschuss von insgesamt 50.636 € erhalten.

Die Mittel sind in der Haushaltsplanung für 2008 berücksichtigt.

 

Die vom Kreis vorgegebenen „Handlungsempfehlungen zur Aktivierung gem. § 11 SGB XII“  benennen folgende Ziele:

 

Leitziele

 

Ø      Rückführung der Klienten/innen von SGB XII in SGB II durch Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit im Sinne des SGB II

Ø      Erfüllung des gesetzlichen Auftrages des § 11 SGB XII

Ø      Ermöglichung der Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft

 

Feinziele

 

Ø      Entwicklung und Stabilisierung der Tagesstruktur im Hinblick auf Integration in Arbeitsstrukturen

Ø      Heranführen an berufliche Eingliederung und Entwicklung beruflicher Perspektiven

Ø      Steigerung der Leistungsfähigkeit und des Selbstwertgefühls durch Arbeit

Ø      Ermöglichung von sozialer Anerkennung durch Arbeit – Vermeidung von Isolation durch Schaffung von Kontaktmöglichkeiten

Ø      Training der Wahrnehmung eigener Problematik sowie Entwicklung von Handlungsalternativen

Ø      Entwicklung von Handlungsverbindlichkeit / Eigenverantwortlichkeit

 

 

Mit diesen Vorgaben startete das Projekt in Hilden mit letztendlich gutem Erfolg, wie aus dem als Anlage  beigefügten Bericht vom 17.12.2007 über das  Projekt ersichtlich ist.

 

Zuammenfassend ist bislang festzustellen, dass nicht in jedem Fall von der Möglichkeit einer Rückführung ins SGB II ausgegangen werden kann, aber im Regelfall eine deutliche Verbesserung der Aktivität der Personen und deren Einbindung in soziale Systeme erreicht werden.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Ja

 

Produktnummer:

050304

Bezeichnung: 

Hilfen zur Arbeit

Mittel stehen zur Verfügung:

ja

 

Investitions-Nr.:

 

 

Haushaltsjahr

Auszahlung

Einzahlung

Investitions-haushalt

Beschreibung 

ja/nein

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sichtvermerk Kämmerer

 

 

 

 

 

 


Personelle Auswirkungen

Ja

 

Im Stellenplan enthalten:

Nein

 

Planstelle(n):  

Beschäftigung einer Sozialarb./päd. mit Zeitvertrag für die Dauer des Projektes

Sichtvermerk Personaldezernent