Beschlussvorschlag:
„ Der Ausschuss für Schule, Sport
und Soziales nimmt den Bericht der Verwaltung über Aktivierungsmaßnahmen
gemäß § 11 SGB XII in Hilden zur Kenntnis.“
Erläuterungen und Begründungen:
Dem Kreis Mettmann
ist es in der Vergangenheit gelungen, eine Vielzahl von integrierenden und
beschäftigungsfördernden Maßnahmen für Sozialhilfeempfängerinnen und
–empfänger nach dem
Bundessozialhilfegesetz durchzuführen. Heute fällt der größte Teil des in
Betracht kommenden Personenkreises (erwerbsfähige Hilfebedürftige) in den
Anwendungsbereich des Sozialgesetzbuches (SGB) II mit der Folge, dass die ARGE
ME-aktiv zuständig ist.
Aber auch das SGB
XII sieht Möglichkeiten der Unterstützung und Aktivierung von Leistungsberechtigten
vor. Soweit Leistungsberechtigte
zumutbar einer Tätigkeit nachgehen können, umfasst die Unterstützung auch
das Angebot einer Tätigkeit, sowie die Vorbereitung und Begleitung der
Leistungsberechtigten. Auf die Wahrnehmung von Unterstützungsangeboten ist hinzuwirken
(§ 11 Abs. 3 S. 2 und 3 SGB XII).
Auf Beschluss des
Kreistages wurden in den Jahren 2005/2006 insgesamt 300.000 € zur Planung und
Umsetzung von Aktivierungsmaßnahmen gem. § 11 SGB XII in den Kreishaushalt eingestellt.
Die Verantwortung für die regionale Koordination der Maßnahmen obliegt den
kreisangehörigen (ka) Städten; zur Finanzierung der Maßnahmen erhielten diese
einen Kreiszuschuss, dessen Höhe sich auf den prozentualen Anteil der Stadt an
Klientinnen/Klienten mit laufender Hilfe zum Lebensunterhalt gem. SGB XII, 3.
Kapitel bezog.
Der Kreis Mettmann
konnte nach Umfrage bei den ka Städten und deren Einschätzung die Gesamtzahl
von tatsächlich zu aktivierenden Klientinnen/Klienten mit 111 Personen (Hilden ca. 25–30 Personen) beziffern.
Hierbei handelt es
sich um Personen, deren Bedürftigkeit nach vorliegenden amtsärztlichen/sozialpsychiatrischen
Gutachten zum größten Teil auf erheblichen psychischen Auffälligkeiten oder
Suchtabhängigkeiten basieren. Maßnahmen und Ziele für diesen Personenkreis
gestalten sich daher wesentlich komplexer als bei den Leistungsempfängerinnen und
–empfänger aus dem SGB II.
Die Projekte
wurden seitens der Städte in unterschiedlichen Modellformen vorerst für den Zeitraum
von einem Jahr geplant. Das Projekt wurde Ende 2007 für ein weiteres Jahr
verlängert, da insgesamt noch keine verlässlichen Daten über die Erfolge der
Modelle vorgelegt werden konnten. Ein Zeitraum von mindestens 2 Jahren ist
notwendig.
Über eine
endgültige Weiterführung der Aktivierungsmaßnahmen will der Kreis Mettmann auf
der Grundlage valider Daten im Jahr 2008 entscheiden.
In sieben Städten
des Kreises (Erkrath, Heiligenhaus, Hilden,
Mettmann, Monheim am Rhein, Ratingen und Velbert) konnten Mitte 2006 die
Maßnahmen beginnen.
Die Stadt Hilden,
Amt für Soziales und Integration, hat im August 2006 mit dem Integrationsprojekt begonnen.
Vorhandene
Beschäftigungsträger in Hilden waren hinsichtlich der laufenden Projekte
zeitlich und personell nicht in der Lage, ein Projekt für diesen Personenkreis
zu übernehmen. Die Stadt Hilden entschloss sich daher, dies selbst durch eine
für die Dauer des Projektes zeitlich befristete Beschäftigung einer
Sozialpädagogin zu initiieren, um in diesem Bereich erfolgversprechend handeln
zu können.
Der Kreis Mettmann
bewilligte zur Aktivierung von durchschnittlich 8 – 10 Personen einen
zweckgebundenen Zuschuss in Höhe von jährlich 30.867 €.
Aufgrund einer
Kooperationsvereinbarung zwischen den Städten Hilden und Haan wurden der Stadt
Hilden Anfang 2007 aus Haan 2 – 3 Personen zugewiesen, da dort entsprechende
Kapazitäten nicht vorhanden waren. Der auf Haan entfallenden Zuschuss in Höhe
von 19.769 € wurde ebenfalls als Zuschuss der Stadt Hilden zur Verfügung
gestellt.
Zur Fortsetzung
der Maßnahme für ein weiteres Jahr hat die Stadt Hilden wiederum einen Zuschuss
von insgesamt 50.636 € erhalten.
Die Mittel sind in
der Haushaltsplanung für 2008 berücksichtigt.
Die vom Kreis
vorgegebenen „Handlungsempfehlungen zur Aktivierung gem. § 11 SGB XII“ benennen folgende Ziele:
Leitziele
Ø Rückführung der
Klienten/innen von SGB XII in SGB II durch Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit
im Sinne des SGB II
Ø Erfüllung des
gesetzlichen Auftrages des § 11 SGB XII
Ø Ermöglichung der
Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft
Feinziele
Ø Entwicklung und
Stabilisierung der Tagesstruktur im Hinblick auf Integration in Arbeitsstrukturen
Ø Heranführen an
berufliche Eingliederung und Entwicklung beruflicher Perspektiven
Ø Steigerung der
Leistungsfähigkeit und des Selbstwertgefühls durch Arbeit
Ø Ermöglichung von
sozialer Anerkennung durch Arbeit – Vermeidung von Isolation durch Schaffung
von Kontaktmöglichkeiten
Ø Training der
Wahrnehmung eigener Problematik sowie Entwicklung von Handlungsalternativen
Ø Entwicklung von
Handlungsverbindlichkeit / Eigenverantwortlichkeit
Mit diesen
Vorgaben startete das Projekt in Hilden mit letztendlich gutem Erfolg, wie aus
dem als Anlage beigefügten Bericht vom 17.12.2007 über
das Projekt ersichtlich ist.
Zuammenfassend ist
bislang festzustellen, dass nicht in jedem Fall von der Möglichkeit einer
Rückführung ins SGB II ausgegangen werden kann, aber im Regelfall eine
deutliche Verbesserung der Aktivität der Personen und deren Einbindung in
soziale Systeme erreicht werden.
Personelle
Auswirkungen |
Ja |
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Im
Stellenplan enthalten: |
Nein |
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Planstelle(n): Beschäftigung einer
Sozialarb./päd. mit Zeitvertrag für die Dauer des Projektes |
Sichtvermerk Personaldezernent |
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