Betreff
Sanierung des Sportplatzes Schützenstrasse
hier: Beratung nach §14 GemHVO
Vorlage
WP 09-14 SV 66/048
Aktenzeichen
IV/66.3-Hen
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

 

Der Rat beschließt nach Vorberatung im Ausschuss für Schule und Sport die Sanierung des Sportplatzes Schützenstrasse wie in der Sitzungsvorlage dargestellt und stimmt den vorgelegten Unterlagen nach §14 GemHVO mit den ermittelten Gesamtkosten in Höhe von  735.000 € zu.

 

 

Nach den in 2010 bereitgestellten Mitteln für die Planung                                       101.000€

soll der Restbetrag von                                                                                            634.000 €

im Haushaltsplan 2011 veranschlagt werden.

 

Um die Sanierungsarbeiten bis zum Herbst 2011 durchzuführen erfolgt gleichzeitig die vorzeitige Freigabe der für 2011 etatisierten Haushaltsmittel sowie die Freigabe der für 2010 etatisierten, jedoch noch mit einem HV6 Vermerk versehenen Haushaltsmittel (51.000€). Die Mittel werden bis zur Rechtskraft des Haushaltsplanes 2011 im Produkt 080102, Investitions-Nr I086600119 bereit gestellt.


 

Erläuterungen und Begründungen:

Auf Grundlage der Sitzungsvorlagen 51/322 (Ausschuss für Schule, Sport und Soziales am 24.01.2008) und der Sitzungsvorlage 51/354 (Ausschuss für Schule, Sport und Soziales am 12.06.2008) wurde bereits die Notwendigkeit des Erhalts der Sportanlage Schützenstrasse nachgewiesen. Im Rahmen einer baulichen Sanierung der Sportanlage soll der Sportplatz, der bislang als einziger Platz noch mit einem Tennenbelag versehen ist, mit einem Kunstrasenbelag versehen werden.

 

In den Haushalt 2010 wurden Planungskosten für die Sportanlage eingestellt, die jedoch zunächst mit einem Haushaltsvermerk 06 (Freigabe durch den Fachausschuss) versehen waren. Im Juli wurde vom ASS  die Freigabe eines Teilbetrags der eingestellten Haushaltsmittel (101.000€)   in Höhe von 50.000€ (bis zur Genehmigungsplanung) erteilt, um die für die Sanierung erforderlichen Fachgutachten sowie Planungen beauftragen zu können und auf Grundlage dieser Arbeiten  exakte  Ausbaukosten zu  ermitteln.

 

Die Sportanlage an der Schützenstrasse dient sowohl dem Schulsport wie dem Vereinssport. Während für den Vereinssport die Fußballnutzung im Vordergrund steht, werden für den Schulsport eine Rundlaufmöglichkeit, eine Kurzstreckenlaufbahn sowie  eine Sprunggrube benötigt. Die entsprechenden Einrichtungen hierfür stehen auf dem derzeitigen Sportplatz zur Verfügung und sollen auch nach erfolgter Platzsanierung wieder zur Nutzung bereitstehen. Darüber hinaus sind keine weiteren Einrichtungen vorgesehen.

 

Ausgehend vom derzeitigen Zustand der Anlage ist die Erneuerung des Spielfeldbelages dringend erforderlich, da der vorhandene Aschebelag vollständig verschlissen ist. Bei einer Erneuerung müsste hier aufgrund des Alters der Sportanlage der Unterbau ebenfalls  erneuert werden. Weiterhin ist die komplette Erneuerung der Sportplatzentwässerung notwendig. Bei stärkeren Niederschlägen sind auf der Sportanlage regelmäßig große Flächenanteile mit Niederschlagswasser bedeckt, welches erst nach Stunden vollständig abgeführt ist. Schließlich geht von dem Ascheplatz bei sommerlich heißer und trockener Witterung eine erhebliche Staubbelastung aus.

Vor diesem Hintergrund ist bei der erforderlichen Sanierungsmaßnahme der Ersatz des Ascheplatzes durch einen zeitgemäßen Kunstrasenplatz sinnvoll.

 

Das auf Grundlage der Voruntersuchungen erstellte Sanierungskonzept  für die Sportplatzanlage Schützenstrasse stellt sich wie folgt dar:

 

Neben dem zentral liegenden Kunstrasenplatz sind an der östlichen Stirnseite eine Sprunggrube mit Anlaufbahn sowie eine Sprintlaufbahn (Kunststoffbelag) angeordnet. Aufgrund der geringen Platz-/ Grundstücksbreite kann neben dem Sportplatz keine weitere Rundlaufbahn errichtet werden. Hierfür soll, wie bereits auf dem Kunstrasenplatz Kalstert, eine markierte Rundlaufmöglichkeit auf dem Kunstrasen angelegt werden.

Durch die vorgeschlagene Anordnung der Anlagenteile wird dem Bedürfnis des Schulsports Rechnung getragen, die einzelnen Disziplinen (Weitsprung Kurzstrecke, Langstrecke) gleichzeitig durchführen zu können.

Der Aschebelag auf dem vorhandenen Basketballfeld im Westen der Anlage wird saniert. Die nicht mehr benötigten Kurvensegmente der ehemaligen Aschelaufbahn werden zurückgebaut und in eine Rasenfläche überführt.

Um die Begehbarkeit der Anlage (insbesondere auch bei feuchten Witterungsverhältnissen) zu verbessern, erfolgt in Teilbereichen der Austausch der wassergebundenen Wegdecke gegen  einen Pflasterbelag. Die mehr als 20 Jahre alte  und in Teilen defekte Maschendrahtzaunanlage entlang der Jägerstrasse soll durch eine neue Stabgitterzaunanlage ersetzt werden.

Die defekte Stehstufenanlage an der nördlichen Längsseite des Platzes wird aus Kostengründen durch eine ebenerdige 50m lange Aufweitung des Umlaufweges ersetzt.

 

Eine aktuelle Überprüfung der vorhandenen Flutlichtanlage hat ergeben, dass diese für einen Zeitraum von zunächst mindestens 5 Jahren erhalten werden kann (Standsicherheits-Überprüfung alle 5 Jahre), so dass hier derzeit keine Erneuerung erforderlich ist.

Im Hinblick auf die angestrebte Nutzungszeit des Kunstrasenbelags über einen Zeitraum von ca.20 Jahren und der Standzeit der vorhandenen Flutlichtanlage werden vorsorglich bereits Elektroinstallationen und Fundamente für eine spätere Erneuerung der Flutlichtanlage  vorgesehen. Diese kann dann ohne zusätzliche Aufwendungen bzw. Beschädigungen am Kunstrasenplatz im Bedarfsfall mit einem geringen Aufwand erfolgen.

Die Kunstrasenpflege auf den 5 vorhandenen Kunstrasenplätzen erfolgt derzeit durch den zentralen Bauhof mit 2 Aufsitzpflegegeräten. Durch die Fertigstellung des 6. Kunstrasenplatzes an der Schützenstrasse wird eine Umstellung der technischen Ausrüstung erforderlich. Ab 2012 sollen sukzessive die Aufsitzpflegegeräte durch ein Anbaugerät mit Schlepper ersetzt werden.

Weiterhin wird – wie bei allen anderen bislang ausgebauten Kunstrasenplätzen-  für die Pflege eine zusätzliche Personalkapazität bei Amt 68 (0,5 Stellen) erforderlich.

 

Durch eine Beschränkung der Sanierungsmaßnahmen auf die unbedingt erforderlichen Anlagenteile und den völligen Verzicht auf zusätzliche Einrichtungen, konnte der Finanzbedarf  gegenüber der ursprünglichen Kostenschätzung deutlich reduziert werden.

 

Falls eine Realisierung der Sanierungsmaßnahme Sportplatz Schützenstrasse in 2011 erfolgen soll, ist die vorzeitige Freigabe der benötigten Haushaltsmittel erforderlich. Bei einem Maßnahmenbeginn nach Genehmigung des Haushaltesplans (vermutlich Mai 2011) ist aufgrund der Witterungsempfindlichkeit bestimmter Arbeiten (Kunstrasen, Kunststofflaufbahn) die Maßnahme in vollem Umfang nicht mehr in 2011 umsetzbar.  Eine Bauzeit über einen Zeitraum von 2 Jahren würde zu Mehrkosten und einem längeren Nutzungsausfall der Sportanlage führen.

 

 

Anlagen:

1.      Objektbeschreibung Sportplatz

2.      Kostenberechnung Sportplatzsanierung

3.      Entwurfsplan

4.      Bauzeitenplan

 

 

 

 

 

 Horst Thiele



Finanzielle Auswirkungen

 

Produktnummer

080102

Bezeichnung

Bau und Betrieb von Sportaussenanlagen

Investitions-Nr.:

I086600119

 

Mittel stehen zur Verfügung:

nein

 

 

Haushaltsjahr:

2011

 

 

 

Der Mehrbedarf besteht für folgendes Produkt:

Kostenstelle

Kostenträger

Konto

Betrag €

Zuzüglich aktivierte

Eigenleistung 38.500,- €

6633000020

0801020010

096021

449.000,00

6633000020

0801020010

521156

185.000,00

 

 

 

 

Die Deckung ist durch folgendes Produkt gewährleistet:

Kostenstelle

Kostenträger

Konto

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzierung:

 

 

 

Vermerk Kämmerer:

 

1.      Mittel für dieses Projekt sind im Haushaltsplan 2011 und in der Finanzplanung  nicht enthalten.

2.      Bei der Diskussion zu diesem Thema darf nicht vergessen werden, dass der Sportplatz (Tennenbelag mit Laufbahn) per 31.12.2010 in der Anlagenbuchhaltung noch einen Wert von rd. 120.000,- € hat. Je nach Entscheidung und zeitlicher Vorgehensweise würden erhebliche Sonderabschreibungen zu buchen sein, die den Ergebnishaushalt belasten.

3.      Außerdem finden natürlich auch höhere Abschreibungsbeträge durch die Neuinvestition und Folgekosten ihren Niederschlag in künftigen Ergebnishaushalten.

 

gesehen Klausgrete

 

 

 



Personelle Auswirkungen

 

Im Stellenplan enthalten:

nein

 

 

Planstelle(n): Für das Jahr 2012 wird eine zusätzliche Personalkapazität (0,5 Stellen) bei Amt 68 für die Kunstrasenpflege erforderlich.

 

 

 

Vermerk Personaldezernent

 

Der zusätzliche Personalbedarf wäre im Stellenplan 2012 darzustellen. Nach den Bedarfsermittlungen der Orga 2007 ergäbe sich allerdings nur ein Zuschlag von 1/3 Stelle.

 

gez. Danscheidt