Betreff
Nachlass Heinz Breloh
Vorlage
WP 09-14 SV 41/049
Aktenzeichen
III/41 Doe
Art
Mitteilungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

„Der Ausschuss für Kultur und Heimatpflege nimmt den Sachstandsbericht zur Kenntnis.“

 

 


Erläuterungen und Begründungen:

 

Es liegt der Beschluss der Stiftung Sport und Kultur der Stadt Hilden vor, die Unterbringungskosten des gesamten künstlerischen Nachlass des Hildener Bildhauers Heinz Breloh über ein Zeitfenster von 10 Jahren zu finanzieren und im Gegenzug ein Kompendium von Objekten Heinz Brelohs zu erhalten. Dieser Beschluss konnte durch den plötzlichen Tod der Witwe Brelohs im März 2009 - Krimhild Becker- kurz vor Unterzeichnung des Vertrages leider nicht umgesetzt werden.

 

Die Erben - die Brüder von Heinz Breloh- entschieden sich nun zu einer anderen Lösung, sodass die Finanzierungszusage der Stiftung für dieses Vorhaben nicht weiter aufrecht erhalten werden muss und diese Mittel somit wieder für andere Verwendungszwecke zur Verfügung stehen.

Eine entsprechende Information erfolgt durch den Vorstand  der Stiftung, Herrn Heiner Klausgrete in der Kuratoriumssitzung am 24.11.10.

 

Die Verwaltung steht in ständigem Kontakt mit den Erben.

 

Aktuell entschieden sie nun, dass ein Teil des künstlerischen Nachlasses von Heinz Breloh in Hilden zusammengeführt werden soll.

Hierbei handelt es sich um die grafischen Arbeiten und um die klein- und mittelgroßen Objekte.

Sie beabsichtigen, diesen Teil des Nachlasses vorerst ohne zeitliche Begrenzung in Hilden zu belassen.

 

Die großformatigen Arbeiten sollen dagegen renommierten Museen in NRW zu deren Bestandserweiterung angeboten werden. Die Brüder Breloh stehen hier in Verhandlungen mit dem Kolumba-Museum in Köln und dem Wilhelm-Lehmbruck-Museum in Duisburg.

 

Als geeigneten Ort für die Unterbringung in Hilden bot die Verwaltung das Apothekengebäude Ecke Ellerstr./ Benrather Str. an, das derzeit leer steht.

Dieses Haus entspricht den größenmäßigen Anforderungen, um das Nachlassgut vernünftig lagern zu können.

 

Aufgrund der in den zurückliegenden Monaten erfolgten systematischen Erfassung des Nachlasses durch die Brüder Breloh, trägt sich die Familie mit dem Gedanken, den Nachlass wissenschaftlich bearbeiten zu lassen.

 

Die Einlagerung des Nachlasses soll nach den Vorstellungen der Herren Breloh nach Möglichkeit noch vor dem Jahreswechsel zu den nachfolgend aufgeführten Konditionen erfolgen:

 

-Die Stadt überlässt das Gebäude kostenfrei. (Es besteht eine Gebäudeversicherung durch die Stadt).

 

-Das Mietverhältnis endet, wenn die Stadt das Grundstück, auf dem sich das Haus befindet, selbst für die städtebauliche Planung - Museumsneubau-  verwenden muss.

 

-Die Brüder Breloh verpflichten sich, die entstehenden Energiekosten (Strom, Wasser) zu tragen,  sowie eine Versicherung zum Schutz der Exponate abzuschließen und zu finanzieren.

 

Zum Ausgleich der „fiktiven“ Miete erklären sich die Brüder Breloh bereit, weitere Kunstobjekte aus dem Nachlass des Bildhauers Heinz Breloh der Stadt Hilden zu übereignen.

 

Die Verwaltung informiert durch diese Sitzungsvorlage über die Entwicklung des Sachstandes und bittet den Ausschuss für Kultur und Heimatpflege um Kenntnisnahme.

 

Horst Thiele


Finanzielle Auswirkungen: nein

 

Produktnummer

 

Bezeichnung

 

Investitions-Nr.:

 

 

Mittel stehen zur Verfügung:

 

 

 

Haushaltsjahr:

 

 

 

 

Der Mehrbedarf besteht für folgendes Produkt:

Kostenstelle

Kostenträger

Konto

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Deckung ist durch folgendes Produkt gewährleistet:

Kostenstelle

Kostenträger

Konto

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzierung:

 

 

 

Vermerk Kämmerer:

 

Gesehen Klausgrete

 

 

 


Personelle Auswirkungen: nein