Beschlussvorschlag:
„Der Ausschuss für Kultur und Heimatpflege
nimmt den Sachstandsbericht zur Kenntnis.“
Erläuterungen und Begründungen:
Es liegt der
Beschluss der Stiftung Sport und Kultur der Stadt Hilden vor, die Unterbringungskosten
des gesamten künstlerischen Nachlass des Hildener Bildhauers Heinz Breloh über
ein Zeitfenster von 10 Jahren zu finanzieren und im Gegenzug ein Kompendium von
Objekten Heinz Brelohs zu erhalten. Dieser Beschluss konnte durch den
plötzlichen Tod der Witwe Brelohs im März 2009 - Krimhild Becker- kurz vor
Unterzeichnung des Vertrages leider nicht umgesetzt werden.
Die Erben - die
Brüder von Heinz Breloh- entschieden sich nun zu einer anderen Lösung, sodass
die Finanzierungszusage der Stiftung für dieses Vorhaben nicht weiter aufrecht
erhalten werden muss und diese Mittel somit wieder für andere Verwendungszwecke
zur Verfügung stehen.
Eine entsprechende
Information erfolgt durch den Vorstand
der Stiftung, Herrn Heiner Klausgrete in der Kuratoriumssitzung am
24.11.10.
Die Verwaltung
steht in ständigem Kontakt mit den Erben.
Aktuell
entschieden sie nun, dass ein Teil des künstlerischen Nachlasses von Heinz
Breloh in Hilden zusammengeführt werden soll.
Hierbei handelt es
sich um die grafischen Arbeiten und um die klein- und mittelgroßen Objekte.
Sie beabsichtigen,
diesen Teil des Nachlasses vorerst ohne zeitliche Begrenzung in Hilden zu belassen.
Die großformatigen
Arbeiten sollen dagegen renommierten Museen in NRW zu deren Bestandserweiterung
angeboten werden. Die Brüder Breloh stehen hier in Verhandlungen mit dem Kolumba-Museum
in Köln und dem Wilhelm-Lehmbruck-Museum in Duisburg.
Als geeigneten Ort
für die Unterbringung in Hilden bot die Verwaltung das Apothekengebäude Ecke
Ellerstr./ Benrather Str. an, das derzeit leer steht.
Dieses Haus
entspricht den größenmäßigen Anforderungen, um das Nachlassgut vernünftig
lagern zu können.
Aufgrund der in
den zurückliegenden Monaten erfolgten systematischen Erfassung des Nachlasses
durch die Brüder Breloh, trägt sich die Familie mit dem Gedanken, den Nachlass
wissenschaftlich bearbeiten zu lassen.
Die Einlagerung
des Nachlasses soll nach den Vorstellungen der Herren Breloh nach Möglichkeit
noch vor dem Jahreswechsel zu den nachfolgend aufgeführten Konditionen
erfolgen:
-Die Stadt
überlässt das Gebäude kostenfrei. (Es besteht eine Gebäudeversicherung durch
die Stadt).
-Das
Mietverhältnis endet, wenn die Stadt das Grundstück, auf dem sich das Haus
befindet, selbst für die städtebauliche Planung - Museumsneubau- verwenden muss.
-Die Brüder Breloh
verpflichten sich, die entstehenden Energiekosten (Strom, Wasser) zu
tragen, sowie eine Versicherung zum
Schutz der Exponate abzuschließen und zu finanzieren.
Zum Ausgleich der
„fiktiven“ Miete erklären sich die Brüder Breloh bereit, weitere Kunstobjekte
aus dem Nachlass des Bildhauers Heinz Breloh der Stadt Hilden zu übereignen.
Die Verwaltung
informiert durch diese Sitzungsvorlage über die Entwicklung des Sachstandes und
bittet den Ausschuss für Kultur und Heimatpflege um Kenntnisnahme.
Horst Thiele
Finanzielle
Auswirkungen: nein
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Mittel
stehen zur Verfügung: |
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besteht für folgendes Produkt:
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Die Deckung
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Finanzierung: |
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Vermerk Kämmerer: Gesehen Klausgrete |
Personelle Auswirkungen: nein