Betreff
Vermietung der städtischen Veranstaltungsbühnen
Vorlage
WP 09-14 SV 41/048
Aktenzeichen
III/41 Doe
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

„Der Mietzins  für die kleine mobile Bühne wird von 175,-- € um 75,-- € auf 250,-- € für den ersten Tag der Ausleihe angehoben.

 

Der Mietzins für die große mobile Bühne wird erstmalig auf 300,-- € für den ersten Tag der Ausleihe festgesetzt.

 

Der Mietzins für jeden weiteren Tag bleibt wie bisher i. H. v. 100,-- € für beide Bühnen bestehen.“

 

 


 

Erläuterungen und Begründungen:

 

Sachstand:

Die Stadt Hilden besitzt zwei mobile Veranstaltungsbühnen.

Die kleine mobile Bühne mit 42 qm Bühnenfläche wurde im Jugendkulturjahr 2005 angeschafft und kommt jährlich ca. 22 Mal zum Einsatz.

Die große mobile Bühne mit 49 qm wurde in 2010 angeschafft. Sie ersetzt die alte stationäre Bühne, die in 2009 bei Zoll-Auktion versteigert wurde. Zur Frequenz ihres Einsatzes existieren noch keine Erfahrungswerte. 

Beide Bühnen werden an Hildener Vereine vermietet. Selbst mehrere Veranstaltungstermine an einem Wochenende können mit beiden mobilen Bühnen ausgestattet werden, die beide innerhalb einer Stunde aufgebaut und auch wieder abgebaut werden können.

 

Hintergrund:

Beide Bühnen wurden in erster Linie angeschafft, um Hildener Vereine zu fördern, indem ihnen  die Möglichkeit gegeben wird, ihre Vereinsveranstaltungen  in einem professionellen Veranstaltungsrahmen der Öffentlichkeit zu präsentieren.

 

Die Bühnen werden von den Hildener Vereinen und Organisationen für z.B. Sommerfeste auf dem Alten Markt, für Musikveranstaltungen, den Tag der Vereine „Hilden singt und klingt“ u. a. genutzt. Darüber hinaus werden die Bühnen für städtische Veranstaltungen genutzt wie z. B. für den Hildener Sommer auf dem Alten Markt, für das Sommerfest der Musikschule, den Abenteuersommer des Amtes f. Jugend, Schule Sport und für das  Fest der Völker des Amtes für Soziales und Integration.

 

Bisherige Mietkondition:

Für beide Bühnen wird derzeit ein „Mietpreis“ von 175,00 € für den 1. Tag und 100,00 € für jeden weiteren Tag erhoben.

Diese Mietkonditionen wurden am 01.12.2004 durch die Mitglieder des Kulturausschusses beschlossen.

 

Keine gewerbliche Vermietung:

Eine über die bisherige Vermietung an Hildener Vereine und Organisationen hinausgehende Vermietung  an gewerbliche Unternehmen für deren Firmenveranstaltungen, ist der Stadt Hilden nach §§ 107 ff der Gemeindeordnung untersagt. Sie würde durch Tätigkeiten dieser Art umsatzsteuerpflichtig. Darüber hinaus verbietet die Gemeindeordnung den Städten,  in Bereichen wirtschaftlich tätig zu werden, die durch kommerzielle Anbieter bereits abgedeckt sind.

 

Kommerzielle Anbieter:

Die Anfrage bei kommerziellen Anbietern hat ergeben, dass für die Anmietung  einer  vergleichbaren kleinen Bühne Tagespreise i. H. von 580 €  bis 800 € zu zahlen sind und für die Anmietung einer vergleichbaren großen Bühne Tagespreise i. H. v. 800 € bis 1.200 €.

 

Ressourcenverbrauch:

Die Verwaltung hat den nach NKF entstehenden jährlichen Aufwand unter Berücksichtigung der durchschnittlichen Ausleihtage und den jährlich erzielten Mietzins für beide Bühnen nach betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten festgestellt.

Aus den durch einen städtischen Kostenrechner aufgestellten Kosten- Leistungsrechnungen ergibt sich, wie hoch ein Mietzins sein müsste, um die zum Betreiben beider Bühnen entstehenden Kosten teilweise oder ganz zu decken. Im Folgenden wird das Berechnungssystem kurz erläutert:

 

Im Rahmen der Kostenbetrachtung ist es sinnvoll, nach variablen Kosten und fixen Kosten zu unterscheiden. Variable Kosten sind alle Kosten, die sich in Abhängigkeit von der erbrachten Leistung ergeben wie z. B.  Transport- und Aufbaukosten des Bühnenaufstellers.

Fixe Kosten sind alle Kosten, die unabhängig von der Leistungsmenge anfallen wie z.B. Garagierungskosten, Versicherungssteuer.

 

Die variablen Kosten betragen pro Transport, Auf- und Abbau der kleinen Bühne 322,21 € und für die große Bühne 405,10 €. Die Jahresgesamtsumme dieser variablen Kosten ist also abhängig von der Anzahl der Einsätze.

 

Die fixen Kosten fallen unabhängig davon an, ob eine der beiden Bühnen vermietet wird oder nicht.

Für die kleine Bühne betragen diese Kosten pro Jahr 7.449,21 € und für die große Bühne

10.195,07 €.

In diesem Zusammenhang sind die Garagierungskosten hervorzuheben, die jeweils 40 % der Fixkosten ausmachen.

Würden die Bühnen nicht garagiert, wäre für die Bühnen durch Witterungseinflüsse und Vandalismus

spätestens nach 4 – 5 Jahren mindestens eine neue Dachhaut erforderlich.

Der Versuch die große mobile Bühne im eingezäunten Bereich eines städtischen Sportplatzes dauerhaft abzustellen ist auf Grund von grobem Vandalismus gescheitert. Das Schloss zum Tor der Umzäunung wurde gewaltsam aufgebrochen, es wurden Sicherheitsbolzen herausgedreht, das Bühneninnere der zusammengeklappten Bühne wurde verunreinigt.

Aus vorgenannten Gründen kann auf eine Garagierung nicht verzichtet werden.     

 

Bei 22 geplanten Ausleihen der kleinen Bühne und bei 8 geplanten Ausleihen der großen Bühne ergibt sich für die kleine Bühne ein Gesamtdefizit pro Einsatz i. H. v. 485,81 € und für die große Bühne i. H. v. 1.404,48 €. Die Fixkosten wurden hierbei auf alle geplanten Einsätze verteilt, unabhängig davon, ob es sich um Einsätze für städtische Veranstaltungen oder Einsätze für Vereinsveranstaltungen handelt.

 

Um mindestens das Defizit der variablen Kosten pro Einsatz bzw. pro Vermietung ( für die kleine Bühne 147,-- €,  für die große Bühne ausgehend von 2 Vermietungstagen 130,-- € ) aufzufangen, wäre die Anhebung des Mietzinses pro Ausleihe in entsprechender Weise erforderlich (für die kleine Bühne v. 175,-- € um 147,-- € auf 322,-- €, für die große Bühne ausgehend von 2 Vermietungstagen v. 275,-- € um 130,-- € auf 405,-- €).

 

Vorschlag der Verwaltung:

Um die Förderung der kulturellen Basisarbeit durch die Kultur pflegenden Vereine und Organisationen weiter zu ermöglichen und um die finanzielle Belastung der Vereine und Organisationen in einem moderaten Rahmen zu halten, sollte der 1. Vermietungstag der kleinen Bühne von 175,-- € um 75,-- € auf 250,-- € angehoben werden und für die große mobile Bühne erstmalig für den ersten Vermietungstag auf 300,-- € festgesetzt werden.

Der Mietzins für jeden weiteren Miettag könnte in Höhe von 100,-- € für beide Bühnen beibehalten werden, weil diese Variante von den Mietern kaum nachgefragt wird und für weitere Tage keine zusätzlichen variablen Kosten anfallen.

 

 

 

Horst Thiele

 



Finanzielle Auswirkungen

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

ja

 

Produktnummer:

Kostenträger:

Kostenart:

040103

0401030190

441100

Bezeichnung: 

Kulturelle Veranstaltungen Sonstige Kulturveranstaltungen

Mieten und Pachten, Erbbauzinsen

Haushaltsjahr

2011

Fixkosten

variable Kosten

Gesamt:

Aufwand

Ertrag

Investitions-haushalt

Beschreibung 

Den jährlichen fixen und variablen Aufwendungen stehen Erträge aus der Vermietung beider mobiler Bühnen gegenüber.

17.644,28 €

11.329,42 €

 

28.973,70

 

 

 

2.700 €

nein

Eine Erhöhung des Mietzinses

gemäß Beschlussvorschlag

hat folgenden Mehrertrag zur

Folge:                                            1.525,-- € 

Sichtvermerk Kämmerer

gesehen Klausgrete

 

 

Personelle Auswirkungen

Nein