Beschlussvorschlag:
„Der Mietzins für die kleine
mobile Bühne wird von 175,-- € um 75,-- € auf 250,-- € für den ersten Tag der
Ausleihe angehoben.
Der Mietzins für die große mobile Bühne wird erstmalig auf 300,-- € für
den ersten Tag der Ausleihe festgesetzt.
Der Mietzins für jeden weiteren Tag bleibt wie bisher i. H. v. 100,-- €
für beide Bühnen bestehen.“
Erläuterungen und Begründungen:
Sachstand:
Die Stadt Hilden besitzt zwei mobile
Veranstaltungsbühnen.
Die kleine mobile Bühne mit 42 qm Bühnenfläche
wurde im Jugendkulturjahr 2005 angeschafft und kommt jährlich ca. 22 Mal zum
Einsatz.
Die große mobile Bühne mit 49 qm wurde in
2010 angeschafft. Sie ersetzt die alte stationäre Bühne, die in 2009 bei Zoll-Auktion
versteigert wurde. Zur Frequenz ihres Einsatzes existieren noch keine
Erfahrungswerte.
Beide Bühnen werden an Hildener Vereine
vermietet. Selbst mehrere Veranstaltungstermine an einem Wochenende können mit
beiden mobilen Bühnen ausgestattet werden, die beide innerhalb einer Stunde
aufgebaut und auch wieder abgebaut werden können.
Hintergrund:
Beide Bühnen wurden in erster Linie angeschafft,
um Hildener Vereine zu fördern, indem ihnen die Möglichkeit gegeben wird, ihre
Vereinsveranstaltungen in einem
professionellen Veranstaltungsrahmen der Öffentlichkeit zu präsentieren.
Die Bühnen werden von den Hildener Vereinen
und Organisationen für z.B. Sommerfeste auf dem Alten Markt, für
Musikveranstaltungen, den Tag der Vereine „Hilden singt und klingt“ u. a.
genutzt. Darüber hinaus werden die Bühnen für städtische Veranstaltungen
genutzt wie z. B. für den Hildener Sommer auf dem Alten Markt, für das Sommerfest
der Musikschule, den Abenteuersommer des Amtes f. Jugend, Schule Sport und für
das Fest der Völker des Amtes für
Soziales und Integration.
Bisherige
Mietkondition:
Für beide Bühnen wird derzeit ein
„Mietpreis“ von 175,00 € für den 1. Tag und 100,00 € für jeden weiteren Tag
erhoben.
Diese Mietkonditionen wurden am 01.12.2004
durch die Mitglieder des Kulturausschusses beschlossen.
Keine
gewerbliche Vermietung:
Eine über die bisherige Vermietung an
Hildener Vereine und Organisationen hinausgehende Vermietung an gewerbliche Unternehmen für deren
Firmenveranstaltungen, ist der Stadt Hilden nach §§ 107 ff der Gemeindeordnung
untersagt. Sie würde durch Tätigkeiten dieser Art umsatzsteuerpflichtig. Darüber hinaus
verbietet die Gemeindeordnung den Städten,
in Bereichen wirtschaftlich tätig zu werden, die durch kommerzielle
Anbieter bereits abgedeckt sind.
Kommerzielle Anbieter:
Die Anfrage bei
kommerziellen Anbietern hat ergeben, dass für die Anmietung einer
vergleichbaren kleinen Bühne Tagespreise i. H. von 580 € bis 800 € zu zahlen sind und für die
Anmietung einer vergleichbaren großen Bühne Tagespreise i. H. v. 800 € bis 1.200
€.
Ressourcenverbrauch:
Die Verwaltung hat den nach NKF entstehenden
jährlichen Aufwand unter Berücksichtigung der durchschnittlichen Ausleihtage
und den jährlich erzielten Mietzins für beide Bühnen nach betriebswirtschaftlichen
Gesichtspunkten festgestellt.
Aus den durch einen städtischen
Kostenrechner aufgestellten Kosten- Leistungsrechnungen ergibt sich, wie hoch
ein Mietzins sein müsste, um die zum Betreiben beider Bühnen entstehenden Kosten
teilweise oder ganz zu decken. Im Folgenden wird das Berechnungssystem kurz
erläutert:
Im Rahmen der Kostenbetrachtung ist es
sinnvoll, nach variablen Kosten und fixen Kosten zu unterscheiden. Variable
Kosten sind alle Kosten, die sich in Abhängigkeit von der erbrachten Leistung
ergeben wie z. B. Transport- und
Aufbaukosten des Bühnenaufstellers.
Fixe Kosten sind alle Kosten, die unabhängig
von der Leistungsmenge anfallen wie z.B. Garagierungskosten,
Versicherungssteuer.
Die variablen Kosten betragen pro Transport,
Auf- und Abbau der kleinen Bühne 322,21 € und für die große Bühne 405,10 €. Die
Jahresgesamtsumme dieser variablen Kosten ist also abhängig von der Anzahl der
Einsätze.
Die fixen Kosten fallen unabhängig davon an,
ob eine der beiden Bühnen vermietet wird oder nicht.
Für die kleine Bühne betragen diese Kosten
pro Jahr 7.449,21 € und für die große Bühne
10.195,07 €.
In diesem Zusammenhang sind die
Garagierungskosten hervorzuheben, die jeweils 40 % der Fixkosten ausmachen.
Würden die Bühnen nicht garagiert, wäre für
die Bühnen durch Witterungseinflüsse und Vandalismus
spätestens nach 4 – 5 Jahren mindestens eine
neue Dachhaut erforderlich.
Der Versuch die große mobile Bühne im
eingezäunten Bereich eines städtischen Sportplatzes dauerhaft abzustellen ist
auf Grund von grobem Vandalismus gescheitert. Das Schloss zum Tor der Umzäunung
wurde gewaltsam aufgebrochen, es wurden Sicherheitsbolzen herausgedreht, das
Bühneninnere der zusammengeklappten Bühne wurde verunreinigt.
Aus vorgenannten Gründen kann auf eine
Garagierung nicht verzichtet werden.
Bei 22 geplanten Ausleihen der kleinen Bühne
und bei 8 geplanten Ausleihen der großen Bühne ergibt sich für die kleine Bühne
ein Gesamtdefizit pro Einsatz i. H. v. 485,81 € und für die große Bühne i. H.
v. 1.404,48 €. Die Fixkosten wurden hierbei auf alle geplanten Einsätze
verteilt, unabhängig davon, ob es sich um Einsätze für städtische
Veranstaltungen oder Einsätze für Vereinsveranstaltungen handelt.
Um mindestens das Defizit der variablen
Kosten pro Einsatz bzw. pro Vermietung ( für die kleine Bühne 147,-- €, für die große Bühne ausgehend von 2
Vermietungstagen 130,-- € ) aufzufangen, wäre die Anhebung des Mietzinses pro
Ausleihe in entsprechender Weise erforderlich (für die kleine Bühne v. 175,-- €
um 147,-- € auf 322,-- €, für die große Bühne ausgehend von 2 Vermietungstagen
v. 275,-- € um 130,-- € auf 405,-- €).
Vorschlag
der Verwaltung:
Um die Förderung der kulturellen Basisarbeit
durch die Kultur pflegenden Vereine und Organisationen weiter zu ermöglichen
und um die finanzielle Belastung der Vereine und Organisationen in einem moderaten
Rahmen zu halten, sollte der 1. Vermietungstag der kleinen Bühne von 175,-- €
um 75,-- € auf 250,-- € angehoben werden und für die große mobile Bühne
erstmalig für den ersten Vermietungstag auf 300,-- € festgesetzt werden.
Der Mietzins für jeden weiteren Miettag
könnte in Höhe von 100,-- € für beide Bühnen beibehalten werden, weil diese
Variante von den Mietern kaum nachgefragt wird und für weitere Tage keine
zusätzlichen variablen Kosten anfallen.
Horst Thiele
Finanzielle
Auswirkungen
ja |
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Produktnummer: Kostenträger: Kostenart: |
040103 0401030190 441100 |
Bezeichnung: |
Kulturelle
Veranstaltungen Sonstige Kulturveranstaltungen Mieten und Pachten, Erbbauzinsen |
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Haushaltsjahr 2011 Fixkosten variable Kosten Gesamt: |
Aufwand |
Ertrag |
Investitions-haushalt |
Beschreibung Den jährlichen
fixen und variablen Aufwendungen stehen Erträge aus der Vermietung beider mobiler
Bühnen gegenüber. |
17.644,28 € 11.329,42 € 28.973,70 |
2.700 € |
nein |
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Eine Erhöhung des Mietzinses gemäß Beschlussvorschlag hat folgenden Mehrertrag zur Folge:
1.525,-- € |
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Sichtvermerk Kämmerer gesehen Klausgrete |
Nein |